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karlyman

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  1. Bist du da sicher? Ich kenne allein in meinem Verein etliche Leute (mich eingeschlossen), die zum jetzigen Zeitpunkt (Novelle WaffG 2019/2020) "mehr als 10" auf zwei oder mehr Erlaubnisdokumenten der WBK "Gelb neu" (bislang Abs. 4, jetzt Abs. 6) eingetragen haben... Zumal "Gelb neu" ja deutlich mehr und interessantere Erwerbs-Optionen bot als "alt".
  2. In Baden-Württemberg gibt man sich hingegen keine "Blöße" hinsichtlich eines Ausrüstungs-Unterschieds zwischen Landespolizei und bewaffnetem kommunalem Vollzugsdienst. Die städtischen Vollzugsdienstler der Stadt Stuttgart (m.W. die einzigen mit Schusswaffen ausgerüsteten Kommunalen in Ba.-Wü.) haben die mit der Landespolizei identische Ausrüstung - HK P2000 und entsprechendes Holster.
  3. Ansehen hin, "Anbiederung" her, es ist für die große Masse an LWB kein Weg zur Wahrung ihrer Erwerbs- und Besitzrechte. Es ist ein Hirngespinst.
  4. ... oder weil jemand bei Herrn Müllermeier von außen durchs Fenster eine Softairsammlung an der Wand gesehen hat. Irgendwie scheint das da zu gehen.
  5. Der Weg via "Hilfssheriff" nützt trotzdem nichts. Im Gegenteil, er hat, selbst wenn er für die Beteiligten funktionieren würde, den Riesen-Nachteil, alle anderen LWB (die aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen können oder wollen) nur um so mehr auszuschließen. Sorry, aber zumal auf D bezogen ist das derart unrealistisch, dass eigentlich eine weitere Diskussion (m.E.) nicht lohnt.
  6. "Annehmen.....?" Komm' doch mal wieder in die Realität zurück. Was stellst du dir denn so vor, welches Ausmaß der Freiwiliige Polizeidienst in Ba.-Wü. hat, und wie viele Stellen für ""Willige" da so zur Verfügung stehen....? Das ist - selbst wenn man so will - für ein überschaubares Grüppchen relevant, und das war's.
  7. Das, was den LWB in Virginia wirklich helfen wird, ist nicht, nun möglichst alle zu "Hilfssheriffs" zu mutieren, damit man ihnen gnädigerweise die Waffen belässt... Sondern, auf ihre Rechte aus dem 2nd Amendment zu pochen bis hoch zum Supreme Court, und vor allem: Bei den nächsten Wahlen in VA die Bande von Verbietern konsequent abzuwählen.
  8. Sein berufliches Umfeld wird er nicht ändern können, ohne sein Amt aufzugeben. Und dass er das infolge äußerer Bedrohungssituationen nicht will, kann ich vollends nachvollziehen. Auch muss er sich nicht gefallen lassen, wegen seiner beruflichen Tätigkeit, seines Amts, sich privat bedrohen und einschüchtern zu lassen. Das ist ein Unding.
  9. Nur ist der schöne Bundesstaat Virginia für Mitteleuropäer im Zweifel viel weniger relevant als Waffenrechtsregelungen in Hinter-Finnland...
  10. Bei den damaligen Ordonnanzwaffen war es häufig so, dass diese zwar die Option hatten, das Steckmagazin herauszunehmen; aber in der Praxis war pro Waffe nur ein einziges Magazin vorhanden (und auch gleichlautend mit der Waffe nummeriert), und dieses wurde in der Praxis per Ladestreifen von oben her durch die Waffe befüllt. Siehe z.B. (wenn wir bei den Schweizern sind) beim K11 / G11; oder beim Ljungman AG42/B. Wobei die (in der rechtl. Frage hier) ohnehin außen vor bleiben, da deren Mag-Kapazität 10 nicht überschreitet.
  11. Wie auch immer, mangelnde Kreativität kann man ihm jedenfalls nicht unterstellen. Da kommt ständig und in unerschöpflicher Detailfülle (von Waffenrecht bis -technik) Neues...
  12. Daher meine süffisante Anmerkung zu künftigen Eintragungen... Viele Waffenrechts-Sb werden sich ein Schmunzeln wohl nicht verkneifen können, wenn sich jemand da auf eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG berufen wird.... welche schlicht und ergreifend - siehe oben - jetzt unter § 14 Abs. 6 fällt. Spannende Frage wird allerdings die Handhabung der WBK Gelb "alt" (also mit vom § 14 Abs. 4/Abs. 6 abweichendem Erlaubnisinhalt) sein.
  13. Nein, nicht zwangsläufig. Er muss die Aussage ja nicht auf Situationen bezogen haben, die konkret ihn betrafen.
  14. Na, da dürfen wir mal gespannt sein, wie sich dann Erwerbe und Eintragungen auf Basis bisheriger WBKs Gelb gestalten...
  15. Zitate: "Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät gekommen wäre, erklärte Landscheidt. Speziell für diese Notwehrsituationen habe er den Waffenschein beantragt, um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein." ..... "Der Deutsche Städtetag hat inzwischen seine Solidarität mit dem bedrohten Bürgermeister erklärt. Eine Bewaffnung von Kommunalpolitikern hält Städtetagspräsident Burkhard Jung jedoch für den falschen Weg. „Als Politiker einen Waffenschein zu beantragen, um sich in besonderen Fällen schützen zu können, halte ich für kein geeignetes Mittel“..... Die Gesellschaft müsse Hass, Hetze und Gewalt entschlossen entgegentreten und die Betroffenen unterstützen, erklärte Jung..." Der antragstellende Bürgermeister, H. Landscheidt, hat begründet, warum er den Waffenschein will. Der Städtetagspräsident, H. Jung, hat hingegen außer Allgemeinplätzen nicht angegeben, wie der Schutz des Bürgermeisters tatsächlich realisiert werden soll. Das ist schon genug "Aussage".
  16. Zu § 58 Abs. WaffG (Altbesitz; Übergangsvorschriften) ist folgender Abs. 22 formuliert: "(22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht." Das aber würde bedeuten, dass "Stichtag" für den Altbestand auf WBK Gelb (mehr als 10...) direkt der Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist. Und dieser Zeitpunkt ist sicherlich nicht mehr fern.
  17. Also, den Begriff "Pistolenarmbrust" kenne ich in Bezug auf Armbrüste mit kleineren Abmessungen bzw. teilweise auch ohne Hinterschaft, die eben ähnlich einer Pistole geschossen werden. Somit ist das doch genauso eine Armbrust, und kein "Pfeilabschussgerät" (Pfeilabschuss mit Druckluft wie etwa von Fa. FX u.ä.).
  18. Wer beim Armbrustschießen sich Richtung 3D-Schießen/Feldarmbrust/Compound orientiert, für den gibt es wohl ohnehin bessere Möglichkeiten als die DSB-Verbände. Die Leute, die das mit Begeisterung machen (und sich da mit anderen messen wollen), gehen woanders hin.
  19. Ein letztes Mal "in die Vollen"....?
  20. Das ist übrigens auch ein Thema für die hier angesprochene Wettkampf-Teilnahme von Sportschützen. Bei weitem nicht jeder, der will, darf auch... (siehe z.B. LM-Startplätze in einigermaßen attraktiven BDMP-Disziplinen... im Gegensatz zu früher heute oft ein begehrtes Gut...)
  21. Ich glaube bei dem Thema in D ohnehin zusehends, "im falschen Film" zu sein.
  22. ...aber im Vergleich zu GK-Patronen unzuverlässiger.
  23. ...und dass die gelbliche WBK (neu; in § 14 Abs. 6) erst etwas später "beschnitten" wird...
  24. karlyman

    Erwerb HA

    Was konkret drinnen steht, wissen wir schon. Es steht ja nur noch die Veröffentlichung im Bundeanzeiger aus. U.a. steht im Gesetz ein Bestandsschutz "über 10" auf WBK Gelb. Was also bringt die o.g. Vorgehensweise bzw. Umtragung?
  25. karlyman

    Erwerb HA

    Und was die harmlose Anfrage des TS zum Thema angeht, habe ich auch etwas gemischte Gefühle.
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