karlyman
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Nette Idee, finde ich. Romantisch und witzig.
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Sonst beklagen sie sich mitunter, wenn sie von zu vielen e-mails zugeschüttet werden.... Wie auch immer, es gab bzw. gibt die abgestimmte Stellungnahme der Verbände als Vertreter der Schützen, und die ist sachlich, klar, dezidiert. Da kann keiner sagen, es wären die eklatanten Sinnlosigkeiten, Zumutungen und Defizite des WaffG-Entwurfs nicht benannt worden.
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Man kann allerdings von MdBs, die in Fachausschüssen sitzen, auch erwarten, dass sie sich fachlich einigermaßen einarbeiten.
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Das ist ohnehin der Bereich, auf den die SPD (und die Grünen) sich seit dem Verbrechen von Halle hauptsächlich konzentrieren. Wobei die Grünen es eben wieder als neue Masche für die alte Legal-Waffen-Verbots-Leier nutzen.
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Dass ersteres mit dem LWB-Bereich, um den es hier ja geht, nichts zu tun hat, scheint keinen "Sachpolitiker" zu interessieren... Zu Letzterem: Das (also das Wiederholen des in Aussicht gestellten "nach 10 Jahren muss Schluss sein mit Bedürfnisprüfung") hört sich allerdings, positiver Weise, schon mal ganz anders an als das hier viel spekulierte (und völlig irrwitzige) "12/18 für jede Waffe und das auf Dauer"...
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Ich hab's ja nicht gesehen.... Aber ihr meint hier den Herrn Mayer, der auf dem von Schwarzwälder so oft zitierten Schützentag die für LWB so beruhigenden und zusichernden Aussagen gemacht haben soll....?
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Nur zu! Her mit solchen Statistiken und einem glasklaren Aufzeigen der Deliktrelevanz legal besessener Waffen! Da kommt aber ein Ergebnis heraus, was den Grünen in ihrem Verbotswahn gar nicht gefallen wird.
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Was die Umwelttoxizität angeht, ist die Diskussion (s. EU) um Bleiverbot bezogen auf den Schiesssport wirklich "für den Popo". Was soll der Unsinn, wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird? Wer da Bleieinsatz verbieten will, der will in Wahrheit etwas anderes....
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Und immer wird einleitend ein aktueller Fall instrumentaliisiert... Hinten die üblichen Grün-Forderungen, vorne ein aktuelles Ereignis mit Waffenbenutzung, wie zuletzt Paris-Terror, oder eben der Irre in Halle.... Hat mit Legalwaffenbesitz zwar nichts zu tun, aber ist ja egal.
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In der WaffG-Novelle geht es um (weitere) Normierung des LWB. "Halle" hatte nichts mit LWB zu tun.
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Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).
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Wenn für eine verwaltungsrechtliche Maßmnahme (hier insbesondere: Nichterteilung einer beantragten WBK, Widerruf einer WBK) keinerlei konkrete, ggf. auf dem Rechtsweg prüfbare Begründung benannt wird... Dann kommen wir an die Grenzen des Rechtsstaats, oder sie sind bereits überschritten. Und "es ist irgendwas gespeichert" ist weder hinreichend konkret, noch prüfbar.
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Was sind die Eintragungskriterien?
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Oder vielleicht bald bei den bayerischen Freien Wählern...?
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Wie ebenfalls schon gesagt, jedem im ministeriellen Apparat der halbwegs in der Lage ist zu rechnen, ist klar, dass das schon von den Standnd Zeitkapazitäten her nicht erbringbar ist. Was die Rückwirkung für bereits (z.T. langjährig) erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse angeht, wäre die Sache rechtlich ohnehin sehr windig... Das Fortbestehen der bei Erteilung bestehenden waffenrechtliche Bedürfnisse ist zwar fortgesetzt zu prüfen; aber diesen waffenrechtlichen Erlaubnissen (einzeln auf Grün oder gesammelt auf Gelb) lagen eben andere schießsportliche Bedürfnisanforderungen zugrunde.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das für und bei deren Erteilung notwendige Bedürfnis war ein anderes, auf jeden Fall nicht 12/18 pro Waffe. Dass im Nachhinein andere Anforderungen interpretiert bzw. formuliert werden, ändert an den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Anforderungen doch nichts. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das ist vollends nicht mehr handhabbar; da weder konkret, noch von der Verwaltung in der gesamten Breite aller Waffenbesitzer, kontrollierbar. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und schon, siehe Wortlaut, relativiert sich das "gerne" zitierte hessische Urteil. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Mindestens WBK "Gelb", mit ihren dezidiert erleichterten Erwerbs- und Besitzbedingungen, machte bei den hier angeführten "....pro Waffe"-Auslegungen keinen Sinn mehr. § 14 Abs. 4 WaffG ging ganz offensichtlich nicht von solchen Trainings- und Bedürfnisanforderungen aus. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und, nochmal: im bis jetzt bekannten Gesetzestext (Entwurf) ist keine Regelung "12/18 pro Waffe" drin. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Ich würde zwar nicht so weit gehen, pauschal zu behaupten, "legaler Waffenbesitz macht bessere Menschen".... aber auf jeden Fall kann m.E. gelten "legaler Waffenbesitz diszipliniert". -
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
OK, den Zusatz "PAK" hatte ich übersehen. Deiner Anmerkung "Kirmes-Cowboy" stimme ich voll zu. Exekutivkräfte mit so etwas auszurüsten ist ja daneben. Da ist ein Stock wie der der EKA und ein ordentliches Reizstoffspray im Einsatz sinnvoller. -
Im Ergebnis kann einem LWB rechtlich ein Strick gedreht werden aus Dingen, die von ihm bzw. einem Rechtsvertreter in keiner Weise überprüfbar sind. Nett ausgedrückt.... rechtsstaatlich bedenklich.
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Stuttgart sind ebenfalls (neben EKA und Reizstoffsprühgerät) mit Schusswaffe ausgerüstet; m.W. mit der HK P2000. -
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Die Krux an der Sache: wenn du in D eine solche Waffe in kritischer Situion "vorzeigst", glaubt dir kaum einer, dass er es mit einer "scharfen" Schusswaffe zu tun hat. Einfache Wahrscheinichkeitsrechnung. Die alleinige Drohwrikung ist also auch begrenzt.