

karlyman
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Ich sagte nicht, dass es "ungefährlich" sei. Ich sagte, dass es weder Thema der EU-FWR, noch des Referentenentwurfs zum WaffG, noch der ergänzenden BR-Forderungen war bzw. ist.
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Wie soll man das als Erfolg verkaufen, wenn "Anzahl" (Obergrenze) bisher überhaupt noch kein Thema war (und lediglich einer von mehreren Sachverständigen das, unter anderen Dingen, genannt hat) ? Eine "Höchstanzahl" steht weder in der novellierten EU-FWR, noch im Referentenentwurf, noch kam sie m.W. aus den Bundesrats-Forderungen.... Und nur weil ein (1) Sachverständiger sie indirekt angeschnitten hat - noch dazu in einem dezidierten Exoten-Fall - soll sich auf einmal die Waffenrechtsnovellierung darum herum drehen?
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Mit neu geschaffenen Beschränkungen, die bezogen auf den Bestand (d.h. dessen Zulassung, Erwerb, bisherigen Besitz) weder galten noch bekannt waren.... ist das immer so eine Sache.
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Nicht alle Vergleiche taugen oder "greifen".... Altöl auskippen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Grundwasser verunreinigen, was dann auch außerhalb des eigenen Grundstücks andere bzw. dass Umweltgut Wasser schädigt. Einen Baum - insbesondere zu bestimmter Zeit - zu fällen, ist oft auch nicht so toll, er ist im Frühjahr/Sommer meist eine Lebenssätte für die Vögelein, trägt zum Orts bzw. Stadtbild bei, ist oft auch kleinklimatisch für dass Umfeld von Vorteil. Ein Tiger wird bei Ausbruch meist unkontrollierbar sein (auch durch den Halter) und in einer Wohnumgebung schnell zur Riesengefahr werden; und - es ist es schwer, den art- und tierschutzgerecht zu halten; vom Artenschutz-Status, der bei Tigern ja heute zu Recht besteht, mal abgesehen. Hingegen macht es für Dritte keinerlei Unterschied, ob sich im Waffentresor von Herrn Müllermeier nun gar keine Waffen, 5 oder 55 Ordnonnanzrepetierer befinden. Die "fressen kein Heu", verschmutzen nichts, vergiften nichts, sind für 99,9% der Gesellschaft schlicht irrelevant. Das ist der "kleine" Unterschied.
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Genau genommen war es in Konstanz so, dass ein italienischstämmiger Mann (Telatin, wohnhaft in der Schweiz) am Grenzübergang Kleinvenedig vom Zoll kontrolliert und ein "Arsenal" an illegalen Waffen und Munition m Kofferraum festgestellt wurde. Als er merkte, dass er aufgeflogen war, eröffnete er das Feuer auf den deutschen und kurz danach den schweizer Zollbeamten und tötete beide. Der schweizer Beamte hatte ihn noch anschießen können. Nach kurzer Verfolgungsjagd blieb Telatin mit dem Auto an einem Bahnübergang stecken und schoss sich dann selbst in den Kopf, woran er im Krankenhaus verstarb. Es waren Fälle wie die beiden genannten, die dazu geführt haben, dass der Zoll-Vollzugsdienst heute deutlich mehr als früher seine Waffen nicht nur "spazierenträgt", sondern auch regelmäßiger damit trainiert (m.W. Pistole + MP5).
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Die Bedürfnisfrage stellte man z.B. in den 1990ern auch beim Zoll. Wozu brauchten die denn Dienstwaffen beim Dienst an der Außengrenze... Und dann kam der hefitige Vorfall am Zollamt Konstanz mit 2 toten Beamten. Danach hinterfragte das niemand mehr.
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Warum 50? Und nicht 20, 45, 62 oder 110....? Merkst du etwas?
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Mit dem "brauchen" (oder mit dem Glauben, zu wissen, was andere Menschen "zu brauchen haben") ist das immer so eine Sache...
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So ist es. "Privileg" heißt wörtlich "Vorrecht". Das ist in Bezug auf das Waffenrecht einfach nicht zutreffend. Jeder und Jede, der bzw. die die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und damit auf Waffenererwerb und -besitz. Genau wie der Bauherr, der die Anspruchsvoraussetzungen auf Erteilung der Baugenehmigung erfüllt, etc. Das kann man nun, wenn es einem innere Befriedigung verschafft, für sich selbst als "privilegiert sein" übersetzen.... Objektiv gesehen ist es das nicht.
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Kommt darauf an, auf welche Wähler-Klientel die SPD sich stützen will.... Aber das würde jetzt zu sehr OT.
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Und das erklären die Waffenzonen-Befürworter auch öffentlich? Sie können es übrigens auch gerne meiner Tochter erklären. Die führt regelmäßig und griffbereit ihr OC-Spray.
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Was ist in den ominösen Zonen eigentlich mit dem Pfefferspray in der Jackentasche der 16-Jährigen? (Also dem Mädchen bzw. der jungen Frau, die ansonsten keine Chance hat, sich abends/nachts vor dem Bahnhof oder auf dem Stadtplatz ggf. gegen Grapsch-Attacken zu wehren)
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Immer diese Bürger, die sich nicht widerspruchlos und fröhlich ihre Freiheiten und ihr Eigentum beschneiden lassen wollen. Wirklich lästig, so etwas...
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Das ist das, was bei mir auch ein leicht mulmiges Gefühl zurücklässt. Und das ohne die ganzen übrigen (vom Entwuf aufgeworfenen) Fragen zu Mags, Bedürfnisnachweis, VS-Abfragen etc.
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@chapmen Leider ist es mit dem "Desinteresse" aber in dem Moment vorbei, wo weitere normierende Eingriffe in Freiheit und Eigentum stattfinden. Ich wünschte, die wären daran auch mal "desinteressiert"...
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Wenn es nur um ein, zwei Fälle solcher Art geht, kann man sie sich aber auch gleich sparen. Denn die "Gegenseite" nimmt Derartiges mit Freuden auf.... Vielleicht lässt sich da ja auch noch was regeln und verbieten.
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Man kann aber auch fragen: Wo ist die Relevanz für die bei der WaffG-Novelle dskutierten Fragen? Gewünschter "zusätzlicher Kriegsschauplatz"?
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Leider, dass es auf den Tisch kommt, oder leider, dass es bislang nicht Thema war....?
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Wer?
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Sagen wir - zum Mag.-Thema - so: Selbst Verbotsbefürworter könnten doch völlig problemlos pragmatische Lösunge (a l a Frankreich o.ä.) abnicken... Mag.-Kapaziität reduzierbar mit Begrenzern, also kein Bullshit mit "Magazinkörper"; und gleichfalls Verzicht auf die Unsinns-Regelung mit "kleinster verwendbarer Patrone".
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Auf jeden Fall hat F.G. den richtigen Ansatz beim Bedürfnis-Thema... Aktivität zeigt sich in Bezug auf den Schützen. Der Bezug "pro Waffe" ist Bullshit.
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Das interessiert wohl weniger - die picken sich immer genau den Teil der "Argumente" heraus, die in ihre Agenda passen...
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Die Übernahme des Außenministeriums damals (das er offenbar aus perönlichem Ehrgeiz bevorzugte) war eine Riesenenttäuschung. Und politisch ein echter Schlag ins Wasser. Dort war er er für liberale Themen schlicht kaltgestellt.
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Man kann da natürlich so lange drauf herumreiten, bis für den bisher noch etwas "liberaler" gehandhabten Bedürfniskreis auch eine Verschärfung herauskommt. Denn dass beide Bedürfniskreise in die liberale Richtung einander angepasst werden - darauf kann man ja in D nicht ansatzweise hoffen... P.S.: "Verfassungsschutzrechtlich" oder doch eher "verfassungsrechtlich"?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
"MUSS", ja, ja... Wie schon gesagt - die EU hat noch nicht mal die Regelungskompetenz für das Waffenrecht. Und ja, hier geht es klar ersichtlich (siehe auch "Begründung"!) um Waffenrecht; nicht um das Etikett angeblicher "Handelsharmonisierung", das man EU-seitig der Sache aufgeklebt hat. Dass man das Spiel auf nationaler Ebene dennoch mitspielt, ist an sich schon ein Witz. Erklärbar eigentlich nur dadurch, dass hier wenige Mitgliedstaaten (mir fällt vor allem einer ein...) raffiniert "über Bande spielen" (über die der EU nämlich)....