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karlyman

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  1. Was relevant ist, sofern wiederkehrend Papierchen verlängert werden müssen.
  2. Jagdlich ist neben 2 GK-KW maximal (und evtl....) noch eine 3. KW drin, wenn Eigenschaften für bestimmte Verwendungszwecke benötigt werden, die die ersten beiden nicht haben. Zu denken ist dabei typischerweise an eine KW etwa in .22 lr für die Ausübung der Fallenjagd. Und auch das ist bei vielen Waffenbehörden ziemlich "hartes Brot".
  3. Auf jeden Fall werden die "neuen Bedürfnisanforderungen", wenn sie so kommen, eine erheblich größere Auswirkung auf den legalen Waffenerwerb und -besitz haben, als das meiste andere aus vielen Jahren. Somit auch mit erheblich mehr Betroffenen.
  4. Der Bedürfnis-Bullshit a la "12/18 mit jeder Waffe", die spezifisch deutsche Auslegung der Magazinkapazitäten, oder z.B., dass eine EU-Fachkommission jetzt krampfhaft nach Gründen sucht, auch in vollkommen von der Umwelt abgeschotteten, umschlossenen Kugelfängen noch "Bleifrei" zu fordern.... Das war so weder national, noch in der Verschärfung der EU-FWR enthalten bzw. Gegenstand.
  5. Das sind alles schon viel zu viele Feinheiten, auf die man sich da einlässt bzw. die man "vorschlägt"... Die alte Anschauung, wonach die 12/18 pro Jahr, und bezogen auf den Schützen, ausreichende schießsportliche Betätigung waren, hätte bei weitem ausgereicht. Der waffen- und disziplinbezogene Mist, der nun auf den Tisch gekippt wurde, ist vollkommen unnötig und hat für jeden, der sehen will und kann, nur eine einzige Absicht.
  6. Das Beispiel der FDP von gestern abend zeigt, wie verdammt knapp es zwischen parlamentarischer Existenz oder eben Nicht-Existenz werden kann. Ja, vielleicht waren die 6 Stimmen, die nun eine FDP-Fraktion in den Thüringer Landtag reinbringen, wirklich von LWB. Das sollte keine Partei vergessen, auch nicht wenn sie - noch - etwas "größer" ist als die FDP.
  7. Und man denke erst an eine oder eineinhalb "volle" Gelbe WBKs, beileibe nichts soo Besonderes. Da könnten sie auch gleich offen reinschreiben: Gebt euer Zeugs ab. Denn darauf läuft es hinaus.... Aber man ist offensichtlich smarter und perfider.
  8. Viele auf der Ebene sind informiert - und kompetent - über Fußgängerüberwege, die Probleme mit der örtlichen Sporthalle, neuen Gewerbegebieten oder eines Kreisverkehrs. Die Bundespolitik liegt da oft nicht im Fokus.
  9. Es kann darauf hinauslaufen, dass die das "ohne Spielraum" ins Gesetz reinschreiben. Dass das dann allerdings "besser" für uns sein wird, da habe ich gröbste Zweifel...
  10. Schon allein Fragestellungen wie "sind Sie manchmal traurig oder depressiv" sind der Hammer. Und das als fachliche Grundlage für solche Eingriffe in Handlungsfreiheit und Eigentum; in einem demokratischen, liberalen Rechtsstaat....
  11. Das ist durchaus ein Punkt, ja. Die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse beruhen auf ganz anderen Bedürfnis- und somit Erlaubnisvoraussetzungen, bzw. wurden unter solchen erteilt, als das, was nun im Nachhinein (mit "abwürgender" Intention) ins Spiel gebracht wird. Damit konnte und musste keiner, der nach erteilter Erlaubnis auf der Grundlage Waffen erwarb, rechnen. Das ist rechtlich (wenn ohne jeglichen Bestandsschutz erfolgend) vornehm ausgedrückt... grenzwertig.
  12. Was du immer an schrägen Ideen hast. Ich erinnere mich noch an den schweren Kampf zum Thema ca. 2010. Zum Glück konnte dieser Irrwitz damals abgewendet werden.
  13. Ich halte auch einigermaßen engen Kontakt zu mehreren CDU-Gemeinde- und Kreisräten. Ein paar davon sind selbst Schützen oder haben Berührungspunkte zur Jagd, somit eigentlich auch im LWB-Feld oder Umfeld... Da ist z.T. erschreckend viel Unwissen und Erstaunen über das, was auf Bundesebene von der "großen" Partei getrieben wird. "Wenn wir das gewusst hätten....". Aber, wie oben erwähnt, man kann (und muss) es ihnen ja sagen.
  14. Ja, möglich. Aber man sollte doch meinen, dass es jetzt wahrhaft Wichtigeres gibt, als irgendwelche Neiddebatten verschiedener waffenrechtlicher Bedürfnisinhaber unter- und gegeneinander zu führen. Motto: "Also die Jäger, die kriegt man auch noch dran, und zwar so, und so, und so....und dann werden die schon sehen, was sie davon haben..." Vollkommen sinnlos.
  15. Problem klar analysiert. So ist es. Rechtlicher Knackpunkt ist auch m.E., dass nun Bedürfnisanforderungen an Inhaber erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse gestellt werden, die nicht Grundlage für die Erteilung waren. Eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses aber kann sich eigentlich nur auf das beziehen, was Bedürfnisgrundlage war.
  16. Und der Herr S. Meyer: in D gebe es nur eine "1:1 Umsetzung der europäischen FWR".... Glatt die Unwahrheit.
  17. Meine Frau sagt seit Jahren, völlig unabhängig vom Waffenthema: Der hat seinen Zenit lange überschritten und gehört längst in Pension. Wie recht sie hat.
  18. Weil der Strom ja aus der Steckdose kommt.
  19. Daran musste ich auch schon denken. Die einen werden "zur Masse gezwungen", während die anderen jedes einzelne Stückchen durch irrwitzige Aktivität begründen müssen.
  20. Ich will jetzt keine OT-Jagd-Diskussion aufmachen, aber zumindest ich habe keine ÖJV-Mitglieder kennen gelernt, die regelrechte "Niederschießer" (i.S. von "Cerviden-Zusammenballlerer") sind. Ja, die Schwerpunkte liegen etwas anders; aber solche "Kadaverjäger", wie du evtl. unterstellst, habe ich da definitiv nicht getroffen.
  21. Ja. Dennoch bleibt die Problematik bezüglich von allem an schießsportlich besessenem Waffenbestand, was "jünger" als 10 Jahre ist. Wer in den letzten 10 Jahren z.B. eine WBK Gelb "voll" gemacht hat, z.B. mit zwei Perkussionsrevolvern und 6 Ordonnanzrepetiern (wahrhaft nicht so ungewöhnlich).... Von dem würde dann, soweit bislang bekannt, erwartet, dass er fast 100 Schieß-/Übungstermine pro Jahr "absolviert".... Das ist nicht zu schaffen. Und, ich betone es nochmals, es war auch nie Erlaubnisvoraussetzung für die WBK Gelb. Es nützt wirklich nichts, sich mit der "Altschützenregelung" von 10 J. ab Erwerb zu "trösten"... Erstens wegen den häufigen Fällen wie dem obigen, und zweitens, weil uns sonst der Nachwuchs regelrecht wegbricht. Auch dieser Unsinn muss also aus der Welt, bzw. es muss klargestellt sein, dass das "regelmäßige Üben" mit jeder Waffe eben nicht formal 12/18 im Jahr bedeutet, sondern nur eine gewisse Regelmäßigkeit beinhaltet.
  22. Schreib' deine Überlegungen am besten auf Plakate und hänge diese aus. Vor dem BMI. Die werden dann schon die passende VwV mit "Detailvorschriften" ersinnen.
  23. Naja, das wird jetzt leicht OT (und über die Grünen grundsätzlich mache ich mir auch keine Illusionen); aber: Es gibt z.B. gewisse Verbindungen/Vernetzungen ÖJV und Grüne... und da habe ich zwar andere Auffassungen von der Jagd, aber absolut keine "Ablehnung der Jagd" (auch nicht, wenn durch andere als die Forst-Ökonomen ausgeübt) erlebt.
  24. Eher nicht. Denn dadurch würde zwar deine Freizeit zunehmen, aber nicht die verfügbaren Öffnungszeiten und somit Stunden auf den Schießständen. Siehe Kapazitäten und Standzulassungen...
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