karlyman
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Magazine - Fristen für Behördenanzeige?
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Das ist übrigens auch ein Aspekt, was die Salutwaffen angeht... Die werden bekanntlich künftig erlaubnispflichtig, und da es die Erlaubnis nur gegen spezifischen Bedürfnisnachweis gibt, den kaum einer erbringen kann, wird das in den meisten Fällen zu deren Abgabepflicht führen. Da empfiehlt sich, ob nun "zum Trotz" oder wg. anderer Verwertbarkeit, durchaus nur erlaubnispflichtige/wesentliche Teile abzugeben, nicht aber die freien Bestandteile. Letztere (etwa bei Ordonnanzbüchsen Schäfte, Visierungen, zulässige Magazine, Abzugteile etc.) können z.B. noch in einen Ersatzteile-Fundus wandern. Die Behörde bekommt im Wesentlichen eine Pappkiste mit Läufen und Verschlüssen. -
Also, in den letzten ein, zwei Dekaden schien in USA (gerade beim "carry law") mehr in Richtung Liberalisierung als in Richtung Beschränkung zu laufen... Und der Widerstand gegen Verschärfungen ist, wie es aussieht, auch ziemlich heftlg.
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Genau... Der politische Schuss gegen LWB kann in USA ziemlich nach hinten losgehen. Und im Grunde sammelt ja gerade Pres. Trump all die Unzufriedenen, die vom Polit-Establishment - und da insbesondere vom linksliberalen Teil - "die Schnauze voll" haben. Das sind Leute aus dem "rust belt", konservative Gläubige, Leute die eine restriktive Immigrationspolitik wollen, aber außerhalb der USA weniger Einmischung um "Blut und Dollars" zu sparen, und eben - häufig deckungsgleich - all die Leute denen freiheitlicher privater Waffenbesitz wichtig ist. Trump ist deren Sammelbecken, und auch wenn etliche von den oben Genannten ihn für einen Polit-Clown halten, so ist er doch "ihrer" - und sie versammeln sich um ihn. Das Ganze ist, nicht zu vergessen, Teil eines Kulturkampfs. @Proud NRA Member kann da sicherlich Qualifiziertes zur Lage und Stimmung sagen.
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Glaube ich nicht. Selbst die miserabelsten Staaten wie NJ, CA etc. haben zwar viele pieselige Beschränkungen, aber bislang kein Bedürnfnis-Prinzip für Erwerb und Besitz von Feuerwaffen. Und das ist m.E. immer noch ein essentieller Punkt.
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Schreckschusswaffen - bald nur noch gegen Vorlage KWS käuflich?
karlyman antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Ich muss zugeben, meine liegen nur noch im Schrank herum. Den Kleinen WS habe ich nie erworben, da ich SSW nicht für "die Offenbarung" zum Selbstschutz halte. Und was Sammeln in Form freier Waffen angeht, da bieten Softairs (oder boten die früher erhältlichen Dekos) bessere optische "Originalität" als SSW. -
Schreckschusswaffen - bald nur noch gegen Vorlage KWS käuflich?
karlyman antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Seltsam daran ist schon die grundsätzliche "Argumentation". Es gibt ein Recht, etwas zu tun. Dann machen in neuerer Zeit viele Menschen Gebrauch von diesem Recht, das Recht wird also zunehmend genutzt... und daher fordert man seine Abschaffung. Absurdistan. -
Warum sollte man das auch tun?
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Wenn ich die Situation richtig verstehe, will die Virgina State-Regierung die Waffenrechtsverschärfung in Gesetzesform (state law) gießen, aber die Mehrheit der Counties im Bundesstaat hat Resolutionen erlassen, wonach sie da nicht mitmachen bzw. ein solches Gesetz nicht umsetzen werden...
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....auf den allerdings künftig (bezogen auf "Gelb") absehbar nichts mehr folgt.
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Zwei UHR, zwei Perkussionsrevolver, 5 gängige Ordonnanzrepetierer (z.B. K98, Schwede, Enfield, Schweizer und Springfield), dann noch eine "moderne" GK sowie KK-Repetierbüchse und just for fun eine EL-Kipplaufpistole.... Damit wäre man bereits bei 12 Stück. Und das ist weder eine "Sammlung" noch ein außergewöhnlich großes "Arsenal". Ich kann's nur wiederholen, ich kenne etliche, die diese Größenordnung z.B. auf zwei "Neugelb"-Karten haben. Vielleicht dann noch zwei EL-Flinten (teilw. auf "Altgelb") dazu. Gut, die haben dann z.T. weniger im Bereich Selbstlader auf "Grün".
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Am Rande ist übrigens von einer "Unterschrift des Bundespräsidenten" unter das WaffG im Februar 2020 die Rede.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
karlyman antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Das mit der von Luisa N. und FfF schon, ja... Die waren ganz fix. -
Ich kann nur von meinen Erfahrungen bzw. Eindruck berichten. Zudem dürfte es in deinem Bereich (mit anderen Erwerbsmöglichkeiten als in D) bezüglich der Bestände auch einfach anders gelagert sein. Soll heißen, in D kauft vielleicht ein Sportschütze einfach das eine oder andere Stück mehr auf WBK Gelb, weil seine Möglichkeiten auf WBK Grün vom Gesetzgeber beschränkt sind.
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Sie hat einen beruflichen Hintergrund als Polizeibeamtin - vertritt aber einfach nur knallhart ihre politische grüne Agenda. Und da wird alles an "Argumenten" passend gemacht, was irgendwie greifbar ist.
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Aber nicht die nach deutschen Vorschriften deaktivierten ehemaligen Waffen! Da wäre der Aufwand dafür größer, als eine neue zu bauen oder illegale "Scharfe" zu erwerben... Das entsprechende Problem lag und liegt in Europa woanders. Aber das interessiert die Grünen gar nicht.
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Angesichts der deliktischen Irrelevanz von in D legal besessenen Waffen in Privathand.... fällt denen eben nichts besseres als diese "Argumentation" ein. Armselig.
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Also halten wir fest - mit der Frage der legalen Gesamtwaffenanzahl (die ggf. eine verwaltungsrechtliche ist) hat eigentlich kein Polizei(vollzugs)beamter dienstlich zu tun.
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Ich habe nie kundgetan, dass ich dich nicht schätze. Ich habe gesagt, dass ich deine Gedankengänge nicht nachvollziehen kann. Unterschied bemerkt....?
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So geht es mir bei seinen Gedankengängen dazu auch; bzw.: völlig d'accord.
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D.h. in den vielen Jahren, wo es die "neue Gelbe" gab, hat die Masse der damit ausgestatteten LWB in seinem Zuständigkeitsbereich im Regelfall via "Neugelb" deutlich "unter 10" ? Kommt mir, wie gesagt nach eigenem Eindruck, wenig vor. Ich kenne zwar auch niemandem mit 200 Waffen auf "Neugelb" (also die so gern zitierten Exotenfälle). Und ja, ich kenne auch ein paar Leute, die vielleicht 4 oder 5 Waffen darauf haben... Aber nach meinem Eindruck sind insbesondere im Bereich Ordonnanzrepetierer und Unterhebler ("Neugelb" war da ja attraktiv), bei entsprechend aktiven/interessierten Schützen, Zahlen in der Größenordnung von 15 - 20 Stück keine Seltenheit. Selbst mit 2/6-Erwerbsstreckung kommt das in ein paar Jahren (und so kurz war "Neugelb" ja auch nicht auf dem Markt...) mühelos zusammen. Im Übrigen auch völlig problemlos.
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In den meisten Bundesländern (insbesondere im Süden) kontrolliert den Waffenbestand - als solchen - überhaupt kein Polizeivollzugsbeamter. Und in den übrigen Bundesländern kontrollieren das Polizeibeamte nur, weil bei ihnen die Waffenbehörde angesiedelt ist.
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Wenn du das tust, bitte nicht einfach still grummelnd verschwinden, sondern deine Gründe mitteilen. Sonst bleibt das komplett wirkungslos.
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Zumal einen Polizeivollzugsbeamten die Gesamt-Anzahl der legalen, registrierten, eingetragenen Waffen eines Jägers, Sportschützen etc. auch dienstlich gar nichts angeht. Er kontrolliert und überwacht das nicht. Das ist rein Sache der Waffenbehörde.
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Das Gesetz IST verabschiedet, ist durch Bundestag und Bundesrat durch. Es "wartet" nur noch auf die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger. Freilich, was künftig kommt, wer weiß es schon...?
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Der hat irgendwas von den Diskussionen im BT, evtl. vom eingebrachten Extrembeispiel des als Experten geladenen BDK-Vertreters mitbekommen; und dann das von der Deckelung der WBK "Gelb". Das Ganze hat sich dann offensichtlich zu der oben genannten Latrinen-Patrole "verdichtet". Ergebnis: Bullshit. Netter ausgedrückt: Ist nicht Regelungsgegenstand des novellierten WaffG.