karlyman
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Es ist zwar alles Spekulation, aber ich bin mir nicht so sicher, ob das nicht doch (teilw. zähneknirschend, aber so ist es oft) vom BR abgenickt wird.... Wem soll es etwas nützen, wenn die Novelle nun - dann bis weit ins nächste Jahr hinein - noch zwei, drei Extra-Runden dreht.
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Anträge kann man immer stellen... Es fragt sich, mit welcher Erfolgsaussicht.
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Was Belege für Kauf vor Sommer 2017 angeht, das wird in sehr vielen Fällen problematisch werden. Wenn ich da (z.B. an G3-Mags für 4,-€/St. vom Händler-Grabbeltisch vor 15 Jahren, u.ä....) denke, da werden nur noch wenige entsprechende - aussagekräftige - Belege haben bzw. aufbewahrt haben. Das wird ggf. nur via Meldung/Angabe und "glaubhafter Versicherung" gehen.
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Also, wer das BDMP Schießbuch gemäß den Spalten-Überschriften ausfüllt.... da steht die jeweilige Waffe + Kal. drin, woraus sich automatisch die KW/LW-Kategorie ergibt. Wem das "zu viel Information" ist, kann in die entsprechende Spalte auch nur KW oder LW eintragen; Platz dafür ist jedenfalls.
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Der großen Masse der (am Thema kaum bzw. peripher interessierten, oder entsprechend VERbildeten) Zeitungleser wird da kaum etwas auffallen.... Leider.
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Diese DPA-Meldung, offenbar gespeist aus Informationen aus den GroKo-Fraktionen im Bundestag, findet ihren Niederschlag heute überall in den großen Zeitungen. in der Stuttgarter Zeitung z.B. war heute ein weitgehend wortgleicher Artikel. Bemerkenswert ist übrigens, dass hier die Abmilderung von Verschärfungen - somit eine "weniger starke Verschlechterung - als "Erleichterung für Sportschützen" etikettiert wird. Auch eine Logik...
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Ich fürchte nur, der endgültige Entwurf kommt erst ziemlich kurz vor der 2./3. Lesung im BT - So dass gar nicht mehr lange Gelegenheit sein wird, etwas dagegen zu sagen....
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Sagen sie aber stets. U.a., dass sie von sehr vielen Regelungsvorhaben dieser WaffG-Novelle nichts halten.
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Zu ergänzen noch um die FDP. Wenn sie parlamentarisch gegen sinnlose/unbegründete Beschneidungen von Bürgerfreiheiten und -rechten angehen wollen (s. auch VS-Abfragen, Ausgestaltung "Waffen"verbotszonen etc.)... hier wäre eine Gelegenheit dafür.
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Ja; auch wenn wir noch nichts Genaues wissen, das zumindest kann man (leider) bereits als Fakt ansehen.
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Ist das jetzt (zwischenzeitlich) der Fall mit der M&P T4E? Bis jetzt gab es ja im RAM-Pistolenbereich (.43) nur die genannte PPQ, etwas anderes habe ich auch nie gesehen.
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"Süßer die Glocken nie klingen, als zu der Weihnachtszeit" Oder: Die Hoffnung auf einen halbwegs vernünftigen Ausgang dieser Sache stirbt zuletzt...
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Da wird hartnäckig ingnoriert, dass sich eine Prüfung auf Fortbestehen nur auf etwas beziehen kann, was als Bedürfnisgrundlage ursprünglich (bei Erteilung der waffenrechtlichen) Erlaubnis zugrunde gelegt wurde. Ein Grund-Konstruktionsfehler der Regelung, soweit es den heutigen Bestand angeht.
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Wie schon an anderer Stelle geschrieben, da ist ja ein grundsätzlicher Denkfehler in der Konstruktion. Fortgesetzt zu prüfen ist der Fortbestand des Bedürfnisses, welches der waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag (nurein solches kann ja fortbestehen). Welcher bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis wurde denn ein Bedürfnis "6/12/18 mal pro Waffe/Jahr" zugrunde gelegt...?
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
karlyman antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Man sehe sich dazu die "Lieblings-Mittwochabend-Realgruselsendung der Deutschen" im ZDF an. "Aktenzeichen XX ungelöst". Da wird mittlerweile in praktisch jeder Folge ein Fall präsentiert, in dem genau das Szenario ("heißer Einbruch", Verbrecher stehen mit Hausbewohner im Schwitzkasten vor dessen Möbel- oder sonstigen Tresor...) gezeigt wird. -
Und leider ist die im GG garantierte "Allgemeine Handlungsfreiheit" (die eben nur begründeter Weise durch Gesetze eingeschränkt werden darf) viel leichter und unbegründeter einschränkbar, als uns lieb ist. Auch die Eigentumsgarantie des GG ist diesbezüglich nicht viel wert, wie wir bei enteignungsgleich wirkenden Eingriffen (und verweigertem Bestandsschutz) im Waffenrecht immer wieder erfahren.
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Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich
karlyman antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
@Quwertzuiop Das ist die Freude, wenn der Schmerz doch nicht ganz so stark wird, wie angedroht, sondern ein Drittel weniger.... -
Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich
karlyman antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
Es ist letztlich nur ein "Kompromiss" zwischen 100% und 0% an unnötigen bzw. faktisch unbegründeten Verschärfungen... Am Ende bleiben dann eben 70 oder 80% unnötiger bzw. faktisch unbegründeter Verschärfungen. -
Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich
karlyman antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
Was für ein zweifelhaftes "Päckchen unterm Baum".... -
Der war gut.
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Zumindest - tendenziell - in D. Es gibt westliche Länder, da wird das aus rechtsstaatlichen Gründen ernster genommen.
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
karlyman antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Erstens hattest du selbst richtigerweise eine gute Haus-Einbruchsicherung (evtl. auch inkl. einer Meldeanlage) empfohlen. Die kann im Fall des Falles eine gewisse Vorwarnzeit (vgl. oben) verschaffen. Zweitens weiß ich nicht, ob es im Fall eines "heißen Einbruchs"/home invastion (nimmt leider auch in D zu) stets die bessere Alternative wäre, ohne jegliche Gegenwehr alles mit sich geschehen zu lassen. Das muss freilich jeder mit sich selbst, und ggf. seinen Lieben, ausmachen. -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
karlyman antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Echt? Wir haben gute Bekannte in USA, die in guten (aber nicht "reichen") Wohngegenden in Kleinstädten in Pennsylvania bzw. New Jersey leben. Wir tauschen uns ziemlich offen über vieles aus, und über eine Schießerei in ihrer Gegend haben die noch nie berichtet. Seltsam... -
Und ein umfassendes Verkaufsverbot, egal für welchen Verwendungszweck, begründen sie dann wie genau.....?
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Die Herleitung des "12/18 für jede Waffe" ist aus der Luft gegriffen. Eine sinnvolle Ableitung ist da nicht erkennbar. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine fortwährende Bedürfnisprüfung stattzufinden habe; zu prüfen ist dabei die Fortgeltung des Bedürfnisses, welches der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag. Und dazu möge man einmal aufzeigen bzw. belegen, welcher bisherigen Erteilung einer WBK "12/18 für die einzelne Waffe" zugrunde lag. Ich kenne keine so formulierte bzw. geltende Bedürfnisanforderung für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse. Also können auch an die "Fortgeltung" keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden, da nicht "zugrunde liegend". Freilich, was der Gesetzgeber dezidiert für die Erteilung künftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse an Anforderungen stellt, steht wieder auf einem anderen Blatt.