karlyman
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Die hohe Aus- bzw. die Überlastung der Behörde, insbesondere durch ihre Überwachungs-/Kontrollaufgaben, kann bzw. darf sich auf deren Bearbeitung von Antragsverfahren nur begrenzt auswirken. Für Anträge bzw. Genehmigungsentscheidungen gibt es zeitliche bzw. Zumutbarkeitsgrenzen. Zur Not muss der Behördenleiter eben umorganisieren, so dass Anträge noch in zumutbarer Zeit bearbeitet und entschieden werden. Ggf. auch zu Lasten von Überwachungs- und Kontrollaufgaben.
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So auch bei uns. UJB-Angelegenheiten, somit JS-Verlängerung, damit hat die Waffenbehörde nichts zu tun.
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Erstens wird es zum genauen Umfang und Zahl der von wem-wie-wann nachzuweisenden Mindest-Trainingseinheiten noch Ausführungsbestimmungen geben. Alle jetzt genannten Zahlen sind ziemlich spekulativ. Im Übrigen weiß ich nicht, ob es klug ist, von LWB-Seite aus klitzekleinste Detailregelungen einzufordern, an denen man anschließend "aufgehängt" wird; der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Zweitens - und nun zur praktischen Seite - frage ich mich ernsthaft, wie die Waffenbehörden bei jeweils hunderten bis tausenden WBK-Inhabern in ihrem Zuständigkeitsbezirk diese Anforderungen alle überwachen, berechnen, umsetzen sollen... Die haben Jahre gebraucht bis zur Umsetzung der Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 6 WaffG, da ist eine flächendeckende Überwachung detaillierter Mindest-Trainings-Anforderungen doch utopisch.
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Du hast recht; zumindest das, was von dort hörbar war, war recht lau. Na gut, die fühlten sich vom VDB und FWR vertreten. Dass ein Unternehmen selbst großartig die Stimme erhob, war nicht zu vernehmen. Positive Ausnahme ist allerdings Fa. OA, die von dort herausgegebene und an die Politik versandte Broschüre zur WaffG-Verschärfung war eine gute Aktion. Weiterhin Katja Triebel (ich nehme an, nicht nur privat sondern auch für Fa. Triebel) war auch sehr aktiv.
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Unternehmen wie ZIB Militaria wird bereits durch die EU-"Gesetzgebung", nun auch das nationale WaffG, ein Großteil ihres Geschäfts kaputtgemacht. Und das, obwohl durch die in D vorher erhältlichen (also nach D-Vorschriften) umgebauten/deaktivierten Salutwaffen und Dekos kein relevantes Problem vorgelegen hat... Keine Verschärfungsnotwendigkeit ist belegt.
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Das reicht zum Entzug der WBKs, aller Waffen, sowie zum anschließenden öffentlichen Teeren und Federn.
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
(Ganz) am Anfang war dieser Bedürfnis-Mist überhaupt nicht drin. Zwischenzeitlich kam es auf Länder-Druck mal rein. Aber @Jack_Oneill hat es richtig gestellt, s.o. Macht euch jetzt nicht völlig verrückt. -
Ja, das war der Einzelfall, wo m.W. neben der genannten Gesamtzahl auch ein Dutzend praktisch identischer K98 auf Gelb erworben wurden... Und um solche Einzel- und Extremfälle, die man als Waffenbehörde eigentlich gut in den Griff bekommen kann, "einzufangen", muss allen Sportschützen die heftige Beschränkung von 10 per Gesetz auferlegt werden? Ich glaube, ich bin im legislativen Irrenhaus.
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Der war gut.
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Ich kenne reihenweise Leute mit WBK "Gelb", die mehr als 10 Waffen (meist ein paar Flinten und mehrere Ordonnanzbüchsen) haben; mich eingeschlossen. Die erteilte WBK "Gelb" (ich habe alt und neu) ist bestandskräftig und enthielt nicht die genannte Beschränkung. Dass der Erwerb in einem derart delikt-unrelevanten Bereich gekappt wird, ist schlimm genug. Aber bevor ich mir meinen Bestand wegnehmen lasse, klage ich durch bis ganz oben.
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Das würde dann auch bedeuten: massenhafte Widerrufe erteilter, bestandskräftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse. Schon alle mit tauglicher Rechtsschutzversicherung ausgestattet?
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Es gibt keinen "Überstand" in meinem Waffenschrank. Nur vorne und hinten an meinem Auto.
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Heißt es (u.a.).... Bei den Magazinen soll es wohl bei der "Mag.-Körper"-Regelung" bleiben. Bei WBK "Gelb" wurde eine Deckelung von 10 Stück genannt. Niemand kennt aber Details (z.B. wie es bei Magazinen bzw. "Gelb-Deckelung" bezüglich Bestand aussieht).
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Das ist schon richtig. Das Ding ist dann allerdings so gut wie "durch". -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Den Missbrauch (wenn man so will) durch einen Einzelnen, oder sehr Wenige, bekäme man aber auch leicht auf verwaltungsrechtlichem Weg über die Waffenbehörden in den Griff. Da braucht es wahrlich nicht so drastische Beschränkungen für Alle! -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Was für ein Irrwitz. ist in der Information, was diese ominöse "Begrenzung auf 10" angeht, denn auch irgend etwas über den Bestand gesagt? (Schließlich ist ja vieles an Bestand "über 10" vorhanden, und wurde auf Grundlage erteilter Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") ohne entsprechende Begrenzung erworben und eingetragen). -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mich richtig erinnere, waren da ca. 150 Waffen auf WBK(s) Gelb, darunter ca. ein Dutzend K98.... Und deswegen wollen die ernsthaft eine Begrenzung auf 10....?! Das wäre ungefähr so, als wenn in einer Stadt zwei Autofahrer, unter Zigtausenden, durch die Innenstadt, wo 50 km/h zulässig sind, mit 120 km/h brausen würden. Und als Reaktion darauf würde man für Alle dann Schritttempo in der Stadt einführen. -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Übel, wenn es so kommt. Den Unsinn bei den Magazinen zieht man demnach, und entgegen besserer Praxis in den Nachbarländern, voll durch. Und - demnach - hätten sie es sich tatsächlich nicht nehmen lassen, drastisch am schießsportlichen Bedürfnis "herumzuschnitzen", nun eben (s.o.) über Deckelung. Dass "10 Stück" (angesichts der der Natur der "Gelben", und alleine schon 8 "Eintragungsplätzen" auf einem WBK-Vordruck) keinen Sinn macht, ist ersichtlich. Und dass es mittlerweile massenhaft Bestand an Waffen "über 10" auf Gelb bei den Schützen gibt, ist auch klar. Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtl. Erlaubnis galt übrigens keine Begrenzung. -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
karlyman antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Woher weißt du das jetzt so genau? -
Also, ich habe auch schon ein paar Magazine (20 Sch. HA-Langwaffe) sehr günstig vom Händler-Grabbeltisch auf einer Messe gekauft. Ich habe sogar überraschenderweise noch einen Kaufbeleg (war so in den frühen 2000ern). Das "Blöde" dabei - wenn die nächstes Jahr der Behörde als "Altbestand" angezeigt werden sollen, steht da auf meinem alten knittrigen Händler-Beleg nur handschriftlich: "3 Magazine", und der Kaufbetrag. Somit muss eben glaubhaft geltend gemacht werden, dass sich die "3 Magazine" auf 3 ganz bestimmte Mags im Bestand beziehen...
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Ja, klassische "win-win-Situation"...
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Gut für die Händler, die wollen die Dinger schließlich auch loswerden...
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Also, bei uns waren und sind es nicht wenige im Bereich Mitte 20 bis Mitte 30. Das würde ich durchaus noch als "Nachwuchs" einstufen.
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Seltsam, in nicht wenigen Vereinen ist das Interesse so "gering", dass man Aufnahmestopps verhängen muss... Das mit dem Aussterben und Überaltern mag vorkommen, ist aber nicht überall bzw. nicht die Regel.
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Da bin ich mir nicht so sicher. Es gibt Leute, die fähig sind, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken. Und die erkennen: Heute sind die dran, morgen dann ich...