karlyman
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Unerhört. Und das in Zeiten von Transgender, X-Geschlecht etc.... "What? Did you just assume my gender.....!?"
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Geboren wann, wie, wo und warum... Ergänzt durch die Fortschreibung des Nachweises zur Existenzberechtigung für 2020...
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In allen anderen Fällen (d.h. ohne "W-Eintrag") muss sie nicht auf Eigensicherung achten, weil dann garantiert "nicht geschossen" wird.....? Oh, heilige Einfalt.
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Ja, eben. Daher meine süffisante Anmerkung, in dem Fall dürfe man auf die Benennung der Rechtsgrundlage gespannt sein...
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"Angefragt" werden kann man wegen vielem. Ob man eine Antwort gibt bzw. geben muss, das steht aber auf einem ganz anderen Blatt.
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Das sind eben reine Meldedaten, wie genannt "zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages". Und auf diese Zweckbestimmung und Notwendigkeit der Datenerhebung und -verwendung ist streng zu achten.
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Aber eben nur ganz bestimmte.
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Vor vielen Jahren gab es mal ein Titelthema in einer internationalen Zeitschrift (ich meine im "Economist"), das die rhetorische Frage stellte: "Austria - the better Germany?" Immer, wenn ich in dem schönen Land bin (zu dem ein Teil meiner Familie in k.u.k.-Zeiten noch gehörte...) muss ich daran denken... Das Fragezeichen lasse ich dabei im Regelfall weg.
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Kommt aufs Bundesland an, wie das organisiert ist. In vielen Bundesländern (wo es nicht bei polizeilichen Dienststellen, sondern Verwaltungsbehörden organisiert ist) ist das auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene ("untere Verwaltungsbehörden"). Und die sind bei den Landratsämtern bzw. Städten ab einer bestimmten Größe angesiedelt. Somit bei größeren Verwaltungseinheiten und Dienststellen, die sicherlich nicht "nebenher" auch noch Einwohnermeldeamt sind. Die untere Waffenbehörde und das EMA in nur einer Dienststelle wäre jedenfalls ein echter "Exot". Und selbst dann dürften die Teile der Dienststelle nur diejenigen Daten/Angaben haben, die sie für ihre Aufgabe jeweils benötigen.
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Und auf die Rechtsgrundlage (wohlgemerkt für die dienstl. Zwecke eines Einwohnermeldeamtes) darf man herzlich gespannt sein...
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Das Ding ist 10 Jahre alt, und auch seither kein bißchen relevanter und maßgeblicher geworden.
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Sammler - Ordonnanzbüchse - zugehöriges Bajonett..... Kleines Späßle am Rande
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Genau. Und... ich finde die erwähnte Auslegung in den Messerforen/Blogs zwar nett (bzw. nicht unsympathisch), halte sie aber für "exotisch".
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Sehe ich auch so. Der Passus mit "Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis" macht Sinn bezogen auf den Transport von deren entsprechenden (Schuss-)Waffen oder z.B. von erworbener Munition durch eine solche Verbotszone... Man denke an die (nicht seltene) Lage von Waffenhändlern/BüMas in Innenstadtlagen, wenn man (mit ordnungsgemäß, also nicht zugriffsbereiter/weggepackter Waffe u./o. Mun.) von dort aus durch umgebende Fußgängerzonen u.ä. muss.
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Dreimal darfst du raten, wie im Fall der "Erkennung einer verfassungswidrigen Ungleichheit" der Gesetzgeber agieren würde... Der wird nach unten anpassen, nicht nach oben. Anders ausgedrückt: Der gibt dann nicht dem LWB Sportschützen etwas dazu, sondern nimmt dem LWB Jäger noch etwas weg - damit beide auf gleich niedrigem Niveau liegen. Das steht 100prozentig fest, da braucht es nicht mal eine Kristallkugel. Daher ist ein solches Vorgehen a la "der hat ein größeres Schäufelchen als ich" einfach - ganz direkt gesagt - Bockmist.- 130 Antworten
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Hingegen beginnen einiger der Betroffenen danach, "fröhlich" auf einander einzuhacken. Auf die Gefahr der Wiederholung hin: Das ist unnötige Schienbein-Treterei (vor dem Hintergrund der "Gleichbehandlung") - die am Ende niemandem etwas zusätzlich, aber allen weniger bringen wird.- 130 Antworten
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Da könnte man als LWB aber viel "tiefer graben". Ich fühle mich schon durch die waffenrechtlichen Beschränkungen und Regularien - ohne dass dafür faktische Belege, Notwendigkeiten da sind - gegenüber den Besitzern anderer Gegenstände ungerecht und ungleich behandelt. Das Fass könnte man durchaus aufmachen, ja. Hingegen zwischen den verschiedenen Bedürfnis-Gruppen Keilereien im Hinblick auf "Gleichbehandlung" zu veranstalten, das wird absehbar kontraproduktiv. Von dieser Schienbeintreterei wird am Ende keine Nutzergruppe etwas haben.- 130 Antworten
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Bei allen grundsätzlichen "Gerechtigkeitserwägungen" wage ich dennoch die Voraussage: Wenn wir als LWB nun das Fass der (verfassungsbezogenen) "Gleichbehandlung" aufmachen, können wir nur verlieren, und werden wir verlieren... "Bestenfalls" haben am Ende alle Nutzergruppen gleich wenig... das geht ausschließlich in Richtung Abschmelzung, keiner wird dabei gewinnen.- 130 Antworten
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Also, ich habe durchaus ein paar Waffen auf mehreren "Gelben". Aber ich komme jetzt nicht auf die Idee, das via (vorhandenem) JS auf "Grün" umzuschreiben. Man muss (@Fyodor) in der Tat nicht "überreizen".- 130 Antworten
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"Hantieren" ist im übrigen nicht gleich "hantieren".
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Hat mich auch positiv überrascht.
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Und jetzt kommt gleich noch jemand um die Ecke und sagt, die (u.U.) Hunderte von Waffen auf rote Sammler-WBK seien gegenüber den WBK "Gelb"-Beschränkungen nie und nimmer vertretbar... Mit der Argumentation "läuft auseinander, ist ungerecht..." kommen wir in eine Abwärts-Spirale ohne Ende. "Ich darf nicht, dann darf der auch nicht".... Klassischer Schuss ins eigene LWB-Knie.- 130 Antworten
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Er hätte nicht so viel runterschlucken müssen, wenn er schon den Sauger im Mundwinkel drin gehabt hätte... Ja, gut, ist OT...
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Die CSU hätte, in der Tat, in sehr vielen Bereichen Entschärfungen erreichen können. Sie hat das aber nicht mal versucht. Statt dessen eher das Gegenteil.
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D.h., jemand, der zwei "neue Gelbe" besitzt, die in Summe bereits die 10 "voll" haben, bekommt auf diese nichts mehr... Aber auf seine gleichzeitig vorhandene "alte Gelbe" WBK würde er weiterhin Einzellader u.a. (entsprechend Geltungsumfang) erwerben dürfen, ohne Berücksichtigung der o.g. "10"? Die Botschaft hör' ich wohl (und gerne) - aber es fehlt mir ein wenig der (rechtliche) Glaube...