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karlyman

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  1. Ich kann nur von meinen Erfahrungen bzw. Eindruck berichten. Zudem dürfte es in deinem Bereich (mit anderen Erwerbsmöglichkeiten als in D) bezüglich der Bestände auch einfach anders gelagert sein. Soll heißen, in D kauft vielleicht ein Sportschütze einfach das eine oder andere Stück mehr auf WBK Gelb, weil seine Möglichkeiten auf WBK Grün vom Gesetzgeber beschränkt sind.
  2. Sie hat einen beruflichen Hintergrund als Polizeibeamtin - vertritt aber einfach nur knallhart ihre politische grüne Agenda. Und da wird alles an "Argumenten" passend gemacht, was irgendwie greifbar ist.
  3. Aber nicht die nach deutschen Vorschriften deaktivierten ehemaligen Waffen! Da wäre der Aufwand dafür größer, als eine neue zu bauen oder illegale "Scharfe" zu erwerben... Das entsprechende Problem lag und liegt in Europa woanders. Aber das interessiert die Grünen gar nicht.
  4. Angesichts der deliktischen Irrelevanz von in D legal besessenen Waffen in Privathand.... fällt denen eben nichts besseres als diese "Argumentation" ein. Armselig.
  5. Also halten wir fest - mit der Frage der legalen Gesamtwaffenanzahl (die ggf. eine verwaltungsrechtliche ist) hat eigentlich kein Polizei(vollzugs)beamter dienstlich zu tun.
  6. Ich habe nie kundgetan, dass ich dich nicht schätze. Ich habe gesagt, dass ich deine Gedankengänge nicht nachvollziehen kann. Unterschied bemerkt....?
  7. So geht es mir bei seinen Gedankengängen dazu auch; bzw.: völlig d'accord.
  8. D.h. in den vielen Jahren, wo es die "neue Gelbe" gab, hat die Masse der damit ausgestatteten LWB in seinem Zuständigkeitsbereich im Regelfall via "Neugelb" deutlich "unter 10" ? Kommt mir, wie gesagt nach eigenem Eindruck, wenig vor. Ich kenne zwar auch niemandem mit 200 Waffen auf "Neugelb" (also die so gern zitierten Exotenfälle). Und ja, ich kenne auch ein paar Leute, die vielleicht 4 oder 5 Waffen darauf haben... Aber nach meinem Eindruck sind insbesondere im Bereich Ordonnanzrepetierer und Unterhebler ("Neugelb" war da ja attraktiv), bei entsprechend aktiven/interessierten Schützen, Zahlen in der Größenordnung von 15 - 20 Stück keine Seltenheit. Selbst mit 2/6-Erwerbsstreckung kommt das in ein paar Jahren (und so kurz war "Neugelb" ja auch nicht auf dem Markt...) mühelos zusammen. Im Übrigen auch völlig problemlos.
  9. In den meisten Bundesländern (insbesondere im Süden) kontrolliert den Waffenbestand - als solchen - überhaupt kein Polizeivollzugsbeamter. Und in den übrigen Bundesländern kontrollieren das Polizeibeamte nur, weil bei ihnen die Waffenbehörde angesiedelt ist.
  10. Wenn du das tust, bitte nicht einfach still grummelnd verschwinden, sondern deine Gründe mitteilen. Sonst bleibt das komplett wirkungslos.
  11. Zumal einen Polizeivollzugsbeamten die Gesamt-Anzahl der legalen, registrierten, eingetragenen Waffen eines Jägers, Sportschützen etc. auch dienstlich gar nichts angeht. Er kontrolliert und überwacht das nicht. Das ist rein Sache der Waffenbehörde.
  12. Das Gesetz IST verabschiedet, ist durch Bundestag und Bundesrat durch. Es "wartet" nur noch auf die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger. Freilich, was künftig kommt, wer weiß es schon...?
  13. Der hat irgendwas von den Diskussionen im BT, evtl. vom eingebrachten Extrembeispiel des als Experten geladenen BDK-Vertreters mitbekommen; und dann das von der Deckelung der WBK "Gelb". Das Ganze hat sich dann offensichtlich zu der oben genannten Latrinen-Patrole "verdichtet". Ergebnis: Bullshit. Netter ausgedrückt: Ist nicht Regelungsgegenstand des novellierten WaffG.
  14. Bist du da sicher? Ich kenne allein in meinem Verein etliche Leute (mich eingeschlossen), die zum jetzigen Zeitpunkt (Novelle WaffG 2019/2020) "mehr als 10" auf zwei oder mehr Erlaubnisdokumenten der WBK "Gelb neu" (bislang Abs. 4, jetzt Abs. 6) eingetragen haben... Zumal "Gelb neu" ja deutlich mehr und interessantere Erwerbs-Optionen bot als "alt".
  15. In Baden-Württemberg gibt man sich hingegen keine "Blöße" hinsichtlich eines Ausrüstungs-Unterschieds zwischen Landespolizei und bewaffnetem kommunalem Vollzugsdienst. Die städtischen Vollzugsdienstler der Stadt Stuttgart (m.W. die einzigen mit Schusswaffen ausgerüsteten Kommunalen in Ba.-Wü.) haben die mit der Landespolizei identische Ausrüstung - HK P2000 und entsprechendes Holster.
  16. Ansehen hin, "Anbiederung" her, es ist für die große Masse an LWB kein Weg zur Wahrung ihrer Erwerbs- und Besitzrechte. Es ist ein Hirngespinst.
  17. ... oder weil jemand bei Herrn Müllermeier von außen durchs Fenster eine Softairsammlung an der Wand gesehen hat. Irgendwie scheint das da zu gehen.
  18. Der Weg via "Hilfssheriff" nützt trotzdem nichts. Im Gegenteil, er hat, selbst wenn er für die Beteiligten funktionieren würde, den Riesen-Nachteil, alle anderen LWB (die aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen können oder wollen) nur um so mehr auszuschließen. Sorry, aber zumal auf D bezogen ist das derart unrealistisch, dass eigentlich eine weitere Diskussion (m.E.) nicht lohnt.
  19. "Annehmen.....?" Komm' doch mal wieder in die Realität zurück. Was stellst du dir denn so vor, welches Ausmaß der Freiwiliige Polizeidienst in Ba.-Wü. hat, und wie viele Stellen für ""Willige" da so zur Verfügung stehen....? Das ist - selbst wenn man so will - für ein überschaubares Grüppchen relevant, und das war's.
  20. Das, was den LWB in Virginia wirklich helfen wird, ist nicht, nun möglichst alle zu "Hilfssheriffs" zu mutieren, damit man ihnen gnädigerweise die Waffen belässt... Sondern, auf ihre Rechte aus dem 2nd Amendment zu pochen bis hoch zum Supreme Court, und vor allem: Bei den nächsten Wahlen in VA die Bande von Verbietern konsequent abzuwählen.
  21. Sein berufliches Umfeld wird er nicht ändern können, ohne sein Amt aufzugeben. Und dass er das infolge äußerer Bedrohungssituationen nicht will, kann ich vollends nachvollziehen. Auch muss er sich nicht gefallen lassen, wegen seiner beruflichen Tätigkeit, seines Amts, sich privat bedrohen und einschüchtern zu lassen. Das ist ein Unding.
  22. Nur ist der schöne Bundesstaat Virginia für Mitteleuropäer im Zweifel viel weniger relevant als Waffenrechtsregelungen in Hinter-Finnland...
  23. Bei den damaligen Ordonnanzwaffen war es häufig so, dass diese zwar die Option hatten, das Steckmagazin herauszunehmen; aber in der Praxis war pro Waffe nur ein einziges Magazin vorhanden (und auch gleichlautend mit der Waffe nummeriert), und dieses wurde in der Praxis per Ladestreifen von oben her durch die Waffe befüllt. Siehe z.B. (wenn wir bei den Schweizern sind) beim K11 / G11; oder beim Ljungman AG42/B. Wobei die (in der rechtl. Frage hier) ohnehin außen vor bleiben, da deren Mag-Kapazität 10 nicht überschreitet.
  24. Wie auch immer, mangelnde Kreativität kann man ihm jedenfalls nicht unterstellen. Da kommt ständig und in unerschöpflicher Detailfülle (von Waffenrecht bis -technik) Neues...
  25. Daher meine süffisante Anmerkung zu künftigen Eintragungen... Viele Waffenrechts-Sb werden sich ein Schmunzeln wohl nicht verkneifen können, wenn sich jemand da auf eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG berufen wird.... welche schlicht und ergreifend - siehe oben - jetzt unter § 14 Abs. 6 fällt. Spannende Frage wird allerdings die Handhabung der WBK Gelb "alt" (also mit vom § 14 Abs. 4/Abs. 6 abweichendem Erlaubnisinhalt) sein.
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