karlyman
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Nein, nicht zwangsläufig. Er muss die Aussage ja nicht auf Situationen bezogen haben, die konkret ihn betrafen.
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Na, da dürfen wir mal gespannt sein, wie sich dann Erwerbe und Eintragungen auf Basis bisheriger WBKs Gelb gestalten...
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Zitate: "Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät gekommen wäre, erklärte Landscheidt. Speziell für diese Notwehrsituationen habe er den Waffenschein beantragt, um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein." ..... "Der Deutsche Städtetag hat inzwischen seine Solidarität mit dem bedrohten Bürgermeister erklärt. Eine Bewaffnung von Kommunalpolitikern hält Städtetagspräsident Burkhard Jung jedoch für den falschen Weg. „Als Politiker einen Waffenschein zu beantragen, um sich in besonderen Fällen schützen zu können, halte ich für kein geeignetes Mittel“..... Die Gesellschaft müsse Hass, Hetze und Gewalt entschlossen entgegentreten und die Betroffenen unterstützen, erklärte Jung..." Der antragstellende Bürgermeister, H. Landscheidt, hat begründet, warum er den Waffenschein will. Der Städtetagspräsident, H. Jung, hat hingegen außer Allgemeinplätzen nicht angegeben, wie der Schutz des Bürgermeisters tatsächlich realisiert werden soll. Das ist schon genug "Aussage".
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Zu § 58 Abs. WaffG (Altbesitz; Übergangsvorschriften) ist folgender Abs. 22 formuliert: "(22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht." Das aber würde bedeuten, dass "Stichtag" für den Altbestand auf WBK Gelb (mehr als 10...) direkt der Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist. Und dieser Zeitpunkt ist sicherlich nicht mehr fern.
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Also, den Begriff "Pistolenarmbrust" kenne ich in Bezug auf Armbrüste mit kleineren Abmessungen bzw. teilweise auch ohne Hinterschaft, die eben ähnlich einer Pistole geschossen werden. Somit ist das doch genauso eine Armbrust, und kein "Pfeilabschussgerät" (Pfeilabschuss mit Druckluft wie etwa von Fa. FX u.ä.).
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Wer beim Armbrustschießen sich Richtung 3D-Schießen/Feldarmbrust/Compound orientiert, für den gibt es wohl ohnehin bessere Möglichkeiten als die DSB-Verbände. Die Leute, die das mit Begeisterung machen (und sich da mit anderen messen wollen), gehen woanders hin.
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Ein letztes Mal "in die Vollen"....?
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Das ist übrigens auch ein Thema für die hier angesprochene Wettkampf-Teilnahme von Sportschützen. Bei weitem nicht jeder, der will, darf auch... (siehe z.B. LM-Startplätze in einigermaßen attraktiven BDMP-Disziplinen... im Gegensatz zu früher heute oft ein begehrtes Gut...)
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Ich glaube bei dem Thema in D ohnehin zusehends, "im falschen Film" zu sein.
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...aber im Vergleich zu GK-Patronen unzuverlässiger.
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...und dass die gelbliche WBK (neu; in § 14 Abs. 6) erst etwas später "beschnitten" wird...
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Was konkret drinnen steht, wissen wir schon. Es steht ja nur noch die Veröffentlichung im Bundeanzeiger aus. U.a. steht im Gesetz ein Bestandsschutz "über 10" auf WBK Gelb. Was also bringt die o.g. Vorgehensweise bzw. Umtragung?
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Und was die harmlose Anfrage des TS zum Thema angeht, habe ich auch etwas gemischte Gefühle.
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Das ist es nicht. Aber man muss andererseits auch nicht damit "hausieren gehen". Das Thema LWB findet nicht im politisch luftleeren Raum statt.
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Wobei es (jenseits aller Praktikabilitätserwägungen) auch nicht gerade smart ist, das Thema "lockerer HA-Erwerb auf JS" quasi auf Plakatwände zu schreiben...
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Woher weißt du, dass der Bürgermeister diese "Medizin" bzw. Politik befürwortet? Viele, sehr viele Bürgermeister müssen schlicht nur die - ungeliebte und bittere - Suppe auslöffeln, die ihnen die Bundespolitik eingebrockt hat. Ich bin von daher sehr vorsichtig mit Häme.
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Wenn die Funktion als Waffenbehörde (wie du schreibst, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) von der Kommune wahrgenommen wird, dann handelt es sich dabei in aller Regel um größere Kommunen/Städte. Zum Beispiel in Baden-Württemberg mindestens die Große Kreisstadt (über 20.000 Einwohner) oder gleich richtige Großstädte, die dann Stadtkreise sind. Bei dem Bürgermeister in NRW, um den es geht, hatte ich aus der Berichterstattung eher den Eindruck, dass es sich da um eine kleinere Kommune bzw. ein kleineres Städtchen handelt. Ich denke nicht, dass er da selbst eine Zuständigkeit hat (zumal die in NRW wohl bei Polizeidienststellen liegt...). Nein, er hat hier wohl bei einer anderen, zuständigen Waffenbehörde den WS-Antrag gestellt, und der wurde dann abgelehnt.
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Alleine die spontanen Antworten der Politik (in dem Fall etwa der NRW-Landesregierung) auf das aktuelle Thema (Bürgermeister/WS) zeigen schon, welch extrem dicke und harte Bretter es dazu in D zu bohren gäbe...
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Dann könnte man das "kleiner..." in der Threadüberschrift auch streichen.
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Anscheinend wird das Ganze - deswegen auch die Meldung - aktuell vor einem Verwaltungsgericht in NRW ausgetragen. Alleine das, und die geschilderten Umstände der Bedrohung des Amtsträgers, spricht doch sehr dafür, dass es nicht um den "Kinderwaffenschein", sondern den richtigen geht... Antrag an die Behörde, negativ beschieden, dann geklagt...
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Das machte heute morgen auch schon rundfunkmäßig die Runde... und in der WELT ist ein Artikel drüber. Es wurde der "richtige", nicht (s. Threadüberschrift) der "kleine" WS beantragt, sonst wäre das wohl auch kein Aufregerthema... Dabei ging es wohl um wiederholte Bedrohung des Bürgermeisters durch Rechtsextremisten. Lt. Rundfunkmeldung heute morgen hat sich der NRW-IM H. Reul dazu zu Wort gemeldet und mitgeteilt, er "rate Mandatsträgern und auch anderen Bürgern von einer Bewaffnung ab". Wahrscheinlich will der Innenminister statt dessen mindestens jedem bedrohten Mandatsträger einen Polizisten auf den Rücken binden, wer weiß...
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störende Kurzwaffe beim BÜMA gegen neuwertige gebrauchte tauschen?
karlyman antwortete auf B52's Thema in Waffenrecht
Zumal einem niemand verbieten kann, zur Übung mit der jagdlichen KW - auch - auf irgendwelche Ringscheiben zu schießen. Hauptsache, es dient der Übung, dem Erhalt und der Verbesserung der Schießfertigkeit... -
Drei Bücher über Preußische Zündnadelgewehre von Wolfgang Finze
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Buchforum
Ich... Aber mit EWB und Verbands-/SpO-Pflicht etc. hast du natürlich Recht. -
Drei Bücher über Preußische Zündnadelgewehre von Wolfgang Finze
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Buchforum
Aus Klaus Müller (Ares-Verlag) "1866: Bismarcks deutscher Bruderkrieg": Angriff der 1. Württembergischen Infanteriebrigade auf (Tauber-)Bischofsheim am 24. Juli 1866 gegen die - die Stadt besetzenden - preußischen Verbände; Kampf an und auf der Mainbrücke: "Obwohl die Württemberger zwischen 14.30 und 17.00 Uhr mehrere Versuche unternahmen, um zunächst wieder in den Besitz der strategisch wichtigen Mainbrücke zu gelangen, scheiterten ihre Vorhaben am Schnellfeuer der modernen preußischen Zündnadelgewehre". Dafür haben die Dreyses also ausgereicht. Leider. -
Sehe ich auch so... Wäre noch zu ergänzen durch Veröffentlichungen der Kreisjägerschaft für die dort Aktiven, etc. Und im Schießsportbereich wurde auch schon auf die einschlägigen Publikationen hingewiesen. Auszuschließen ist natürlich nichts, aber ich denke, bevor sich ein "Interessent" ins NWR einhackt, wird er solche im Grunde öffentlichen Quellen nutzen, um an Namen zu kommen.