karlyman
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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wir machen in unserem SV auch am Wochenende wieder auf. Allerdings bis auf weiteres leider erstmal mit Maskenpflicht (das war konzeptionell noch der geringste Aufwand für den Anlagenbetrieb). Seltsamerweise sind wir uns in der Arbeitsstelle (Flurbereiche, Geschäftszimmer etc.) häufig genauso nah bzw. fern wie auf dem (nur teilbelegten, mit definierten Abständen versehenen) Schießstand. Eine Maskenpflicht gibt es da keine. Aber gut, beschwören wir's nicht... In der Arbeit verbringe ich wöchentlich viel mehr Stunden als ab und zu mal beim Schießen. Auf dem Schießstand wird dann eben das jagdliche Camo-Halstuch o.ä. schnell über Mund und Nase hochgezogen, wird konzentriert geschossen statt dazwischen immer mal viel gequatscht, und dann geht's vorerst auch. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Zitat: "Wahrscheinlich der Zeitungsbote, denkt sich der Mann. Doch dann hört er es wieder. Er geht zur Tür. „Polizei, treten Sie zurück“, habe es von außen gebrüllt. Dann hätten Beamte auch schon die Tür eingerammt und die Wohnung gestürmt" Die Einsatzkräfte bekommen also mit, dass da jemand an der Tür ist, wohl auch im Begriff zu öffnen (sonst macht "treten Sie zurück" keinen Sinn) - und rammen sie dann trotzdem auf. Interessanter Sachverhalt. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Man kann mir erzählen was man will (und ich bin ja auch alles andere als "polizeifeindlich")... Aber in vielen Fällen bzw. solchen Aktionen geht es ersichtlich wirklich um eine "show of force". -
Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Aber nicht willkürlich. Sondern es sind die vom Land kommenden, einheitlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verhältnisse des einzelnen Standes zu prüfen. Kann der Stand, und kann das vom Betreiber vorgelegte Nutzungskonzept die Landes-Anforderungen zum Infektionsschutz erfüllen, so muss der Kreis bzw. die Stadt auch die Nutzung wieder freigeben. Wäre es nicht so, hätten wir "Freigabe nach Nasenfaktor"... Was in einem Rechtsstaat nicht geht. -
Na, Erlaubnispflicht ist das eine, Erlaubnisfähigkeit das andere.
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Bei den Salutwaffen hat man nun genau diesen Bedürfnisnachweis gefordert. Mit dem "Nebeneffekt", dass diesen - außer in ein paar Nischenbereichen - wohl kaum jemand von den (Noch-)Besitzern erbringen kann.
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Ich zähle auch zu den Aktiven... Warum mir die Einstellung dieses "Veteranen" nun das Leben schwer machen soll, ist mir ein Rätsel.
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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das schon, allerdings dürfen die keine Willkür-Entscheidungen treffen. Wenn prinzipiell in einem Bundesland Stände einer bestimmten Art freigegeben sind, darf eine lokale Behörde nicht "al Gusto" die Wiedereröffnung darunter fallender Anlagen verweigern; örtlich kann es allenfalls um die Auflagen dazu gehen. -
"Glaubhaft darlegen" wird in vielen Fällen das einzige sein, was man nach vielen Jahren noch tun kann. Sehr viele Eigner haben für die simplen Blech- und Federkästchen, die Magazine nun mal sind, nicht über lange Jahre die Kaufbelege aufbewahrt. Oder die Kaufbelege sind nicht entsprechend aussagekräftig (solche habe ich auch, z.B. einige G3-Magazine vom Händler-Grabbeltisch... die Kaufquittung lautet schlicht auf "3 Magazine"... Allerdings hatte ich da die Waffe, G3-Clon, bereits, somit einen plausiblen Kauf-/Verwendungsgrund).
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@charly.brown Sehe ich auch so. Im Immissiomsschutzrecht bzw. bei den Standgenehmigungen gibt es auch nur "offene" oder aber "geschlossene" Stände; nichts dazwischen.
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Gut, der 10. Mai wäre kommenden Sonntag... Interessant ist, dass in NRW lt. Nachrichtenmedien ab Montag sogar Fitnessstudios und diverse geschlossene Sportstätten wieder öffnen dürfen (unter Auflagen natürlich, aber immerhin). Dann dürfte der dortigen Öffnung von Schießständen ja nichts mehr im Wege stehen (zumindest wäre dann ein Geschlossen-Halten nicht mehr rechtfertigbar).
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Ob die Regierung Merkel den derzeitigen, infektionsschutz-bedingten Sonderzustand (und damit verbundene Maßnahmen) auch auf die Zeit danach ausdehnen will, kann, darf... Das ist eine interessante Frage.
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Zum Teil hat man "früher" einfach gemacht, und nicht lange gefragt... Meintest du das?
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Trudeau meint eben, mit seiner "Federstrich"- und "Basta"-Politik bezüglich HA-Verboten einfach durchzukommen, genau wie seine rotgrüne Gesinnungsfreundin und PM-Kollegin J. Ardern in NZ. Man wird sehen. Es sieht jedenfalls jetzt danach aus, dass sich sein politischer Gegner, die kanadischen Conservatives, das zum Thema machen. Sie haben sich jedenfalls schon klar dagegen positioniert.
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Man hat aber, und da gebe ich @Waffen Tony recht, bei den Beschränkungen eine gewisse Rangfolge oder Abstufung getroffen. Nach "notwendig" und "nicht/weniger notwendig" für die Gesellschaft. "Notwendiges" hat man trotz des auch da bestehenden Infektionsrisikos, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen, trotzdem weiter ermöglicht. "Nicht oder weniger Notwendiges" hat man untersagt. Somit ergibt sich insgesamt doch eine deutliche Reduzierung aller kontakt-/infektionsträchtigen Tätigkeiten, bei gleichzeitigem Weiterfunktionieren des Notwendigen.
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Wobei Tennisspielen oder andere "Frischluft-Sportarten", die ja bald wieder zulässig sein sollen selbst in einem relativ strengen Land wie Ba.-Wü., auch nicht wirklich eine Notwendigkeit aufweisen.
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Also, was generell die Sportstätten in Ba.-Wü. angeht, meldet die "Stuttgarter Zeitung" heute (Zitat): "Der baden-württembergische Regierungschef kündigte jedoch an, ab der kommenden Woche wieder kontaktlose Sportarten im Freien zu erlauben. Im Ampelsystem könnten damit etwa Tennis, Leichtathletik und Golf auf Grün gesetzt werden."
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Wobei das begründet sein muss. Es gibt da keine "lex Schießanlage" im Infektionsschutz.
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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Na, der Betrieb wird dort wohl ziemlich genau so lange eingestellt bleiben, wie bie allen anderen vergleichbaren Anlagen in dem Bundesland auch. Nicht kürzer und nicht länger. Wenn du freilich sonstige Gründe außer der aktuellen Situation hast, zu gehen, klar... -
"Es besteht Maskenpflicht"... Wie ich kürzlich schon mal schrieb, einige von uns haben ja früher mal gelernt, "unter Maske" zu schießen... Aber im Ernst - die Wiedereröffnung ist eine gute Sache, und die genannten Anforderungen sollten gut machbar bzw. erfüllbar sein.
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Hat es jemand in Ba.-Wü. (WSV/BSV, oder dortige LV von BDS/BDMP) denn versucht, und eine Abfuhr erhalten?
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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Auf das Argument wirst du absehbar die Antwort erhalten: "Diese Entwicklung ist so erfreulich, weil die strengen Maßnahmen da sind und andauern". -
Seriöser Journalismus, mit recherchierten Inhalten.... R.I.P.
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Europol-Warnung vor Anschlägen mit Waffen aus 3D-Druckern
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Alleine die Anschlägen vom 11. September töteten knapp 3.000 Menschen. Und verlässt man einmal den reinen "1.Welt"-Blickwinkel und sieht, wie viele Menschen jedes Jahr etwa bei Autobombenanschlägen auf belebte öffentliche Plätze u.a. im Irak, Afghanistan etc. umgebracht werden, so würde ich das nicht als "sehr wenige" bezeichnen. -
Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Öffnung von was... aller Sportstätten?