karlyman
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Wahrscheinlich warten exakt im Moment der häuslichen Reinigungszerlegung ein SEK und dahinter die Sachbearbeiter der Waffenbehörde vor der Tür auf das Losschlagen.... Im Ernst, solche Fragen praxisnah klarzustellen (die Hoffnung stirbt zuletzt...) ist Sache der VO bzw. VwV.
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Wobei das zumindest im "Kleinmaßstab" ja das Modell des FWR ist. Zu klein natürlich.
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Und da würde vielleicht wirklich ein Blick auf die NRA helfen. Zwar ist die "drüben" bei weitem nicht alleiniger Waffenbesitzerverband, aber sie ist doch der überragende amerikanische Interessenverband von Waffenbesitzern diverser Couleur, Herstellern und Handel. Wie also wurde die NRA, was sie ist? Wie haben es die geschafft?
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WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
karlyman antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Vor Jahren hatte ich mal mein Schießbuch auf der Waffenbehörde dabei. Der Sb blätterte einige Seiten durch, murmelte dann "Sie schießen ja viel", schob es mir wieder über den Tisch und gut war's. Wenn jemand die Schießtermine, die im persönlichen Schießbuch eingetragen sind, anzweifeln würde, so kann er gerne in meinem Verein vorbeikommen - dort wird er (außer im Fall von "externen" Schießtrainings) die Termine in der Vereins-Schießkladde bestätigt bekommen. -
Stimmt. Wir müssen unser eigenes Ding machen.
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Also, meine Bekannten in USA sind nicht grade "pro gun", aber die NRA kennen sie. Wie ziemlich viele Amerikaner. Dürfte eine der bekanntesten Lobbyorganisationen in den US of A sein.
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Hast du sie gefragt, was ihr Auto oder ihre Schuhe so kosten....?
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WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
karlyman antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Na, wenn man das prinzipiell hinterfragt, macht man ein sehr großes Fass an Beleg- und Beweis-Pflichten auf.... Ich denke, das will keiner wirklich, weder die damit belasteten Sportschützen noch die Behörden, die es zu überprüfen hätten. -
Das hören wir seit Jahren, insbesondere hier auf W.O. Inhaltlich ist es ja richtig.... Eine Bündelung aller Sport-, Jagd-, Hersteller- und Handelsverbände, auch entsprechend mit Finanzmitteln und somit professionell ausgestattet. Das FWR sollte ja eigentlich ein solcher Ansatz sein... Aber irgendwie gelingt es nicht.
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Man wird sich in der Tat sehr genau überlegen, was man an Ordonnanzwaffen auf WBK "Gelb" mit neuer 10er-Kontingentierung erwirbt. Könnte für einige, etwas "exotischere" Modelle (neben den Schmidt-Rubin, Schweden und vielleicht noch K98) wirklich bedeuten, dass sie künftig Ladenhüter sind. Sehr schade.
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Klar. Eine solche Regelung "produziert" geradezu illegale Waffenbesitzer. In vielen Fällen ganz profan auch deshalb, weil die Salut-Besitzer (die sich im Regelfall nicht mit Waffenrecht befassen) gar nichts von ihrem "Glück" wissen. Und in einigen Fällen (s.o.), weil es den Leuten am Hintern vorbeigeht bzw. es ihnen schlicht "zu blöd" ist, ihr Eigentum abzugeben. Das tatsächliche Problem mit re-aktivierbaren Salutwaffen lag in Europa woanders. Die - nach deutschen Vorgaben (!) - umgearbeiteten Salutwaffen hätten nie in die Verschärfung hineingehört.
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Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch das Umarbeiten des K98 von Salut auf Deko nach aktuellen Vorgaben (also Deaktivierung nach neuem EU-Standard). Da wird mind. der Verschluss (der ja bei "Salut" noch intakt ist) komplett deaktiviert, abgefräst und ist wohl auch nicht mehr gängig, evtl. noch andere Änderungen. Dürfte aber einige Hunderter kosten... und mir ist nicht bekannt, wer aktuell solche Umarbeitungen/Deaktivierungen von "Scharf" oder "Salut" auf "Deko" in D überhaupt macht.
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Es sieht, wenn ich es richtig verstanden habe, danach aus; wenn man das "Bedürfnis" für den alten Militärrepetierer nicht vorweisen kann. Lachhaft, da sind wir uns einig.
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Na, die be- oder verhindern ganz sicher nicht unsere Freiheit.
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In Großstädte, zumal die urban-chicen Edelgrünen-Zonen, darf man "wegen Feinstäubchen" doch bald sowieso nicht mehr einfahren...
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Nur auf die Schnelle, so wie ich die Regelung verstehe: Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis. Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...
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Die vielen Eigner bislang "freier" Salut- und Deko-Waffen dürften auch keinen Schimmer haben, was jetzt an Pflichten bezüglich ihrer "Waffen" auf sie zukommt, und selbst wenn sie es irgendwie mitgekriegt haben, so ist die Materiel reichlich kompliziert geregelt. Gleiches gilt für die Magazinfrage, deren Regelung im Vergleich zu den Nachbarstaaten ein völlig unnötiger Krampf ist. Die Messer-Führ-Regelungen sehen auch nicht gerade klar und transparent aus (von nachvollziehbar ganz zu schweigen). Und so könnte man weitermachen. Wenn das "Entbürokratisierung" ist, dann möchte ich nicht wissen, was unter Bürokratisierung zu verstehen wäre...
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Mehr ist zu dem Punkt an Kommentierung nicht nötig.
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Andererseits ist die Regierung in Kanada drauf und dran, die "AR-Style"-Halbautomaten (und evtl. mehr an HA-Langwaffen) zu verbieten; wohl nicht ganz so radikal wie in NZ, aber man ist dran. Das zum Thema "Blick über den Zaun" (da wird auf einmal die 10er/20er-Mag.Thematik auch relativ klein...). Wundert mich übrigens, dass der neue CDN-Irrwitz hier auf W.O. noch nicht Thema war, da war diesmal das Wild & Hund-Forum schneller.
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Die "argumentieren" eh immer gleich, und wieder und wieder....
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Nicht sehr klug, sich so wenig mit einem Bereich des Rechts, der das eigene Interessenfeld regelt, zu befassen. Hat was von Kopf in den Sand stecken.- 130 Antworten
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Das stimmt. Allerdings ist es immer noch ein großer Unterschied, ob da im Melderegister der Vermerk "W" steht, oder ob das Einwohnermeldeamt dazu umfassende, inhaltliche Angaben erfragt bzw. erfassen will ("Kopien der waffenrechtlichen Erlaubnisse")... Um Letzteres ging es hier ja. Und das ist schlicht ein Unding - da ganz klar nicht in der Kompetenz eines Meldeamts. Ich weiß nicht, was da den entsprechenden Beschäftigten "geritten" hat...
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Es gibt ja Kritiker, denen das vom BT beschlossene Gesetz zu lax ist, und einigen natürlich auch zu streng... Einzelne Länder haben da gewisse Positionen. Aber es sieht (vgl. oben) wohl im BR nicht mehr nach einer so heftigen Hürde aus, dass man das Ding noch ablehnen und zurück in den Vermittlungsausschuss verweisen würde.
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Es gibt eben Zufriedenheit aus gewissen, partiellen Sichtwiinkeln.... Wem, wie genannt, die (ja vernünftige) weiterhin geltende Registrierungsfreiheit von VL am Herzen lag, der kann darüber ja zufrieden sein. Ebenso, wem es zuvorderst wichtig war, dass die irrwitzige, spät eingebrachte Intensivst-Bedürfnisauslegung ("...x-mal pro Waffe...) nicht kommt. Wer dann nicht in der Lage ist, über den Tellerrand hinauszublicken, und nur "das eigene Ding sieht"...
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Das Problem ist die Ausweitung dieser Zonen auf sehr viele urbane Bereiche, von Bahnofsvorplatz über Fußgängerzone bis Marktplatz... Ohne ständiges "Ablegen oder wegschließen" (im Übrigen: wie?) können viele städtische Räume dann nicht mehr (auch nur) durchquert werden.