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rageandfury

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  1. Es kommt darauf an, auf welcher Seite die Beweislast liegt. Ich würde sagen auf Seite der Verschärfer, welche den Status quo verändern möchten. Wenn die Statistik diese Unterscheidung nicht mehr hergibt, dann fehlen nach meinem Verständnis die Argumente auf der Seite der Verschärfer, nicht auf der Seite der Gegner einer Verschärfung.
  2. Jetzt hätte ich doch noch ein paar Fragen. Ich bin im WSV (DSB) und hätte gerne zu meinem Mini 14 in .223 noch einen HA im gleichen Kaliber, mit dem man auch etwas trifft und einen HA in .308. Ist dies so möglich? Das Bedürfnis begründet sich ja aus den Disziplinen WT 4.2 (Selbstladegewehr, Großkaliber, offene Visierung) und WT 4.3 (Selbstladegewehr, Großkaliber, Zielfernrohr) der Liste B. Ich kann hier ja aber nicht die gleiche Disziplin für zwei Bedürfnisse angeben, oder geht das, wenn ich hier bei einer Disziplin einmal .223 und einmal .308 nehme? Dann noch die Frage, was ist, wenn ich das Zielfernrohr später auf dem HA verwenden möchte, den ich über WT 4.2 erworben habe? Ist das ein Problem bei einer Kontrolle? Wie verhält es sich, wenn ich beide oder alle drei mit einem Zielfernrohr ausstatte (evtl. vorübergehend)? Weitere Frage, kann ich (vorübergehend) ein Zweibein montieren? Dass ich damit nicht bei einem Wettbewerb mitschießen kann, ist klar. Hierfür kann man es ja wieder demontieren. Stellt das ein Problem bei einer Kontrolle dar?
  3. Frage: Verschiebt sich das Gewaltmonopol zu mir, weil ich Schusswaffen besitze? Ich denke doch nicht. Und was soll das Adjektiv "tödliche"? Meine Schusswaffen sind für nichts und niemanden tödlich. Dieses Adjektiv hätte man sich sparen können oder man hätte von potentiell tödlichen Schusswaffen sprechen müssen. Abgesehen davon sind die meisten Werkzeuge, Gartengeräte, Küchenutensilien und andere Alltagsgegenstände potentiell tödliche Gegenstände, es braucht nunmal nicht viel einen Menschen zu töten.
  4. Hallo zusammen, ich wünsche allen ein gutes neues Jahr! Ich hoffe meine Frage ist hier in der richtigen Rubrik. Ich beschäftige mich gerade mit der theoretischen Frage, ob es speziell im Hinblick auf weitere Waffengesetzverschärfungen sinnvoller ist eine halbautomatische Langwaffe auf die grüne WBK mit Bedürfnis Sportschütze zu erwerben oder auf Jagdschein. Wie handhaben das Leute, die sowohl Sportschütze, als auch Jäger sind? Gruß rageandfury
  5. Vielen Dank für die vielen Antworten, jetzt ist der Groschen gefallen ? Ich hatte im Vorfeld schon gesucht, aber zu genau dieser Fragestellung nichts gefunden.
  6. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Grundkontingent bei Sportschützen. Ich bin im Besitz von 3 Kurzwaffen und überschreite hier das Grundkontingent. Ich habe allerdings nur einen HA (.223 Rem.). Hier nun meine Fragen: - Kann ich einen weiteren HA im gleichen Kaliber beantragen? - Muss ich hierzu Wettkämpfe nachweisen, weil ich bei den KW das Grundkontingent überschreite oder werden KW und HA getrennt betrachtet? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Gruß rageandfury
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