karlyman
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Grundsätzlich ja. Wobei aber nicht nur die Gerichte, sondern in der Folge auch die Politik erklären müssten, wie sie auf einmal auf eine so völlige Neu-Interpretation der Bedürfnis-Erfüllung (gegenüber aller bisherigen Auslegung) kommen. 12/18 in bisheriger Form ist x-mal wiederholt, anerkannt bzw. bestätigt worden. Und dass z.B. WBK "Gelb" sowie die zugestandenen Grundkontingente auf "Grün" eine andere Intention beim Waffenerwerb und -besitz hatten, liegt auch klar auf der Hand.
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Die Diskussion zum Bedürfnisthema bzw. dort auftauchenden "neuen Bedrohungen" bringt - hier im Zirkel - nichts. Entweder die großen Verbände (hauptsächlicher einer, auf den auch nur im Ansatz von politischer Seite gehört wird) bringen da noch die Position der Betroffenen in die politische Diskussion (BR, BT) ein.... oder eben nicht.
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Na ja. Klar kann man vieles machen. Dem Irrsinn sind natürlich keine Grenzen gesetzt.... In der Praxis sieht es freilich, zumindest auf absehbare Zeit, noch anders aus. Das niederländische Beispiel ist ersichtlich kein Ruhmesblatt, geschweige denn Erfolgsmodell. Und bezüglich Schweiz wird immer nur auf dieses eine Beispiel des Stadtkantons Genf verwiesen, mehr gibt es da nicht und wird es wohl auch so bald nicht geben. Aber jetzt wird's ein wenig sehr OT, in Richtung Jagd.
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Solch rechtliches Reingrätschen auch im Jagdbereich ist durchaus möglich. von ein paar (politischen) Waffenbesitzgegnern wurde das z.B. nach den Schulattentaten, allerdings eher am Rande, auch mal angesprochen; JS alleine nicht mehr ausreichend, sondern konkrete Jagdmöglichkeit bzw. -ausübung erforderlich.... Hatte bislang politisch noch keine große Resonanz, aber wer weiß. Die verwaltungsrechtliche Krux an der Handhabung der Sache ist allerdings, dass Jagdmöglichkeiten jederzeit, und praktisch tagesaktuell, entfallen und auch wieder neu entstehen können. Es ist entsprechend nicht handhabbar, direkt daran den Waffenbesitz zu knüpfen.
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Mit deinen düsteren Ausführungen beziehst du dich sicher auf das Ende des legalen privaten Waffenbesitzes... Alles in allem glaube ich nicht so bald an ein "Ende" des LWB in Deutschland und Europa; aber dass die Bedingungen dafür spürbar härter werden, das ist absehbar.
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So geht es mir auch. Aus den bislang bekannten "Buchstaben" des Entwurfs selbst lässt sich die hier genannte Radikal-Bedürfnis-Anforderung nicht ableiten. Aber Schwarzwälder hat insofern recht, als solchen Anforderungen (via Interpretation etc.) der Boden bereitet wird.
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"In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ Man kann da den Bezug auf die Trainingshäufigkeit mit JEDER Waffe drin sehen, muss es aber nicht. Da ist nur von Ausübung des Schießsports an mind. x Tagen die Rede. Ich gebe Schwarzwälder aber insofern recht, dass mit jedem "begründenden" ergänzenden Geschreibsel dazu, das eben den Bezug auf "jede" Waffe, herstellt, die Luft dünner wird.... Gerade wenn wir an Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit der Behörde denken. Auch wenn der Text selbst es nicht eindeutig fasst, aber er lässt Zweideutigkeiten. Magazin-Unsinn, Salut- und Deko-Blödsinn, ohne Korrektur daran... Jetzt auch noch das Herumdoktern an der Bedürfnisregelung.... Meine Laune verschlechtert sich, je näher wir der endgültigen WaffG-Novellen-Fassung kommen.
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
karlyman antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Als ob wir aktuell nicht wahrhaft andere Probleme (Stichwort: WaffG-Novelle) hätten! Mir kommt das vor wie Schäufelchen-Kämpfe im Sandkasten der Titanic. -
Dann stelle ich mir die Frage, was der Gesetzgeber z.B. mit der Ausgestaltung von § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") wollte. Oder mit dem Zugeständnis von Grundkontingenten auf "Grün". Schießsport ist auch Breitensport, nicht nur leistungsorientiert.
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Man beachte den zweiten Satzteil aus den Bundesrats-Forderungen/Vorschlägen: "....dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen..." Das ist, mit Verlaub, Bullshit. Motiviert entweder durch: a) tatsächlich keinen Schimmer von der Realität (bzw. den sich ergebenden Folgen für viele Schützen) b) vorsätzliche Verarxxxungsabsicht.
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Zitat: "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen..." Ich habe den Eindruck, die wissen gar nicht wirklich, von was sie da reden oder schreiben. Dabei stelle ich mir den Schützen vor, der 15 Ordonnanzbüchsen, eine 08 und einen KK-Sportrevolver sein Eigen nennt (wahrlich keine exotischen Dimensionen). Der würde damit umgerechnet zu über 100 Schießtagen im Jahr "verdonnert".
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Salutgewehr ohne BKA-oder sonstige Stempel - illegal??
karlyman antwortete auf mako's Thema in Waffenrecht
Gibt es eigenltich aktuell überhaupt BüMas oder Firmen, die das (relevant ist heute bzw. bald ohnehin nur noch Deko-Umbau) vornehmen? -
Hört sich für mich durchaus vernünftig an. Ich gehe auch davon aus, dass die "Stadtjäger" (= die im öffentlichen Auftrag z.B. nachts in Parkanlagen Karnickel bejagen) das in Absprache mit dem im Bereich liegenden Pol.revier tun.
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Also, entweder oder. Entweder der Ladevorgang wird (halb)automatisch erledigt, dann ist er nicht manuell. Oder er wird nicht (halb)automatisch erledgt. Dann muss er wohl manuell erfolgen. Denn wie sonst sollte er erfolgen, was läge denn "dazwischen"....?
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Aber natürlich. Kommt immer mal wieder vor. Siehe z.B. nach dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen die Anti-S21-Demo am 30.09.2010 (berüchtigter "Schwarzer Donnerstag").
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Spezifisch wird im genannten "ECHA Investigation Report" (unter Conclusions/Schlussfolgerungen) zum Thema Bleimunition in Schieständen ausgeführt, Zitat: " For shooting ranges, besides a restriction on the marketing and use of lead bullets, other options exist to manage risks for both human health and the environment. There might, for example, be range constructions that would ensures that bullets are captured in a specifically designed bullet catcher. This enables the lead to be recovered for recycling and contaminated waste to be properly disposed. Where necessary, appropriate physical and chemical precautions are taken to avoid environmental damage. Further measures to limit human exposure can be in occupational risk management measures (RMMs) (such as ventilation) that could limit exposure to lead dust. On the other hand, complete phasing out of lead ammunition would eliminate the problemat the source and could prevent lead ammunition being used for hunting. Examples are known of shooting ranges that do no longer allow lead-based ammunition except for calibre types for which a suitable alternative is not yet available. The advantages and disadvantages of a wider restriction that includes shooting should be compared to other measures. " Die kommen also auf die bahnbrechend neue Erkenntnis, dass in Schießständen umschlossene Kugelfänge sicherstellen können, dass kein Blei in die Umwelt gelangt, und das Material recycelt werden kann. Weiter, dass Lüftung/Be- und Entlüftung die Belastung für die Schützen bezüglich Bleistaub begrenzen können. So weit, so gut (immerhin). "Andererseits" aber sehen sie einen möglichen Vorteil eines totalen Bleiverbots (auch für Sportschützen) darin, dass damit auch eine Verfügbarkeit und missbräuchliche Verwendung für die Jagd ausgeschlossen werden könnte.... Zu letzterem fällt mir absolut nichts mehr ein... Außer: "Verbietet Küchenmesser und Radschlüssel.... Damit kann deren Verfügbarkeit zu missbräuchlicher Verwendung zu Mord- und Totschlag ausgeschlossen werden".
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Das geht die einen feuchten Kehricht an, da Dritte - wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird, nicht betroffen sind. Die Betroffenden, sprich Schützen, sollen das mit sich selbst ausmachen. Mit dem Ansatz müsste man jegliches Rauchen in eigenen Privaträumen SOFORT verbieten, ebenso wie jede Betankung eines Kfz durch den Fahrer.
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Das chinesische Sozialkredit-System, mit Bonuspunkten für Wohl- und Abzügen für Missverhalten, bedingt auf die eine oder andere Weise den (sozialen) Überwachungsstaat. Auch nicht gerade ein entspanntes Leben.
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Das ist bei uns in aller Regel auch so.
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Was nach wie vor ein haarsträubender Bullshit ist, und ersichtlich vom Gesetz-/Verordnungsgeber so nicht gemeint war.
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Ein erschwerter Transport innerhalb der EU wäre, so oder so, ein "schlechter Treppenwitz". Erst rechtfertigt man die ach so notwendige EU-weite Vereinheitlichung des Waffenrechts via EU-FWR (in Wahrheit - Verschärfung) mit angeblicher Handelsharmonisierung, dann erschwert man Handel und Transport. Mal deftig ausgedrückt, die Betroffenen werden da "von Brüssel" nach Strich und Faden verarscht.
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Versetze dich mal in die Lage des Erben, der mangels eigenem JS/WBK 15 jagdliche Langwaffen sowie einen Revolver des Großvaters, der sie ihm vererbte, alle blockieren lassen soll. Sehr teure "Briefbeschwerer", muss man da leider sagen... Und genau das ist die Vergrämungsstrategie, um Mißbrauchs-"Sicherheit" ging es da nicht wirklich.
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Und.... bei einem ohnehin Berechtigten/WBK-Inhaber. Da sollte es ja eigentlich gar kein Problem oder keine großen Fragen geben. Das Theater bzw. die Anforderungen, die dann erst die Nicht-WBK-Inhaber unter den Erben haben, sind ja bekannt. Dass da die meisten Erbwaffen an Händler oder in den Schrott gehen, und eben nicht beim (vom Verstorbenen so bedachten) Erben bleiben, ist auch klar.
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Versuch einer Antwort: Die nun deutlich verschärften Bedingungen für das Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind so hoch gehängt bzw so gestaltet, dass viele Erben nicht mehr "wollen"...
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Zitat: „Eine generelle Überprüfung aller Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz ist abwegig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn sie würde alle Jäger, Sportschützen und Sammler von Waffen unter Generalverdacht stellen“, sagte Sensburg dem Handelsblatt. Wie zutreffend. Wohlgemerkt, von Patrick Sensburg, MdB, CDU.