karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.409 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Eigentlich reicht es - umgekehrt - schon, dass die Wirksamkeit vieler bestehender, und erst recht weiterer, VERBOTE angesichts der geringen Deliktrelevanz des LWB gar nicht begründet werden kann.
-
Wer als Volksvertreter in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen will, der sollte dazu verdammt gut vorbereitet und informiert sein. Ansonsten kann er das nämlich nicht in erforderlichem Maß begründen...
-
Wer außer der FDP hat sich denn sonst dezidiert im BT gegen den neuen Messerverbotszonen-Quatsch ausgesprochen? (OK, über die AfD habe ich mich dazu nicht informiert, aber deren "Dagegen" hat aus genannten Gründen eh stets die entgegengesetzte Wirkung...).
-
Die FDP im Bundestag hat sich gegen die "Messerverbots"-WaffG-Initiative Bremens und Niedersachens ausgesprochen. MdB Benjamin Strasser sagte dazu gestern gegenüber der Stuttgarter Zeitung: "Der Vorschlag macht Deutschland kein Stück sicherer, sondern stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Weitere anlasslose Kontrollen lehnen wir Freien Demokraten ab".
-
In D geht das nicht. Denn huch, das wäre ja diskriminierend. Lieber verbietet man hier alles für alle.
-
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Klar werden sich ein paar Leute, denen es wichtig ist, neue feststehende Messer mit den dann noch konformen 6 cm KL zulegen. Andererseits dürften die nicht mehr überschaubaren Waffenverbotszonen, mit faktisch weitgehendem Führverbot, vielen potenzilellen Kunden ziemlich die Kauflaune vermiesen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich ein Messer als praktisches Utensil immer dabeihaben, oder nur noch in die Vitrine legen darf.
-
Erstaunlich, woher die immer so genau wissen, wer etwas "braucht" oder nicht.... Bzw. wer bestimmen will, was andere "zu brauchen haben".... Und so beantworte bzw. kommentiere ich - wo für Leser/Hörer möglich - auch solche Meldungen.
-
Im Grunde (d.h. faktisch) würden wir mit einer solchen, ziemlich umfassenden Zonierungs-Bestimmung in die Verhältnisse kommen, wie sie beim Taschenmesserführen schon in einigen europäischen Ländern herrschen. D.h., außerhalb von "Outdoor"-Aktivitäten in Wald, Feld, am Gewässer etc. ist jedes Messerführen jederzeit beanstandungsfähig und kann zur Anzeige durch die Polizei führen. Wie z.B. für Dänemark (diesbezüglich zus. mit GB auch trauriger "Vorreiter") öfter als Hinweis gegeben wurde: Am Gewässer oder sonst "draußen" sei ein (Taschen-)Messer in Ordnung und noch adäquat. Aber wer es, wie auch immer, "in der Fußgängerzone" dabei habe, könne Probleme bekommen. Und die Unsicherheiten und "Unschärfen", die eine solche Regelung mit sich bringt (vgl. schwammigen WaffG-Antragstext dazu), sind wohl gewollt und bewusst. Es soll beim Verwender eine Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit des "Dabeihabens" erzeugt werden... Insgesamt wird (um beim Taschenmesser, z.B. SAK, zu bleiben) durch die Zonen ein früher bzw. bisher als Alltagsgegenstand geltendes Utensil so problematisiert und kriminalisiert, dass dem "Normalo"/Gesetzestreue der Gebrauch umfassend verleidet wird.
-
Eben. Das ist der Punkt. Diese "Verbotszonen" sind so umfassend, so beliebig, vom Normal-Passanten in halbwegs besiedelten Gebieten so unvermeidbar - dass DAS die eigentlich harte Verbotsnorm sein dürfte. Anders ausgedrückt: Über ein paar Verbots-cm hin oder her bei "Feststehenden" oder über Springmesser-Konstruktionen braucht man ohnehin nicht mehr zu weinen, wenn einen künftig, als normaler Passant einer besiedelten Gegend, das Mitführen jedes besseren Zahnstochers schon kriminalisiert.
-
Das ist zwar prinzipiell richtig. Speziell bei den immer weiterreichenden Messerregelungen und -verboten (drastisch werden sich besonders die "Verbotszonen" auswirken) glaube ich aber nicht, dass dies noch eine so "kleine Welt" ist. Taschenmesser und deren tägliche Träger und Nutzer gibt es viele. Und Viele sind sich gar nicht im Klaren darüber, welch dicke Freiheits-Salamischeibe jetzt wieder, und ohne jede echte Rechtfertigung, abgeschnitten werden soll.
-
Nennt sich Vergrämen, Drängen, Druck ausüben.... international "nudging".... Ausgeübt durch Kommunen, die waffenrechtlich keine eigene - normierende - Gestaltungshoheit haben, das aber auf diese Weise "via Hintertür" versuchen. (Z.B. in Stuttgart ist man mit der dortigen Gebührengestaltung/Aufbewahrungskontrollen auch nicht weit vom Bremer Vorbild weg.... ersichtlich politisch motiviert).
-
Also bitte....
-
Das weißt Du, und weiß ich, und wissen eine Menge Leute, die sich damit beschäftigen. Aber die einschlägigen "Ordnungspolitiker" wollen es nicht wissen, bzw. sich nur profilieren, und die Faktenlage (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge) ist ihnen egal.
-
Ja. Aber nun hängt man es, wenn es nach dem Willen einiger Länder bzw. "Ordnungspolitiker" geht, ganz groß im WaffG auf.
-
Es könnte tatsächlich sein (die Hoffnung stirbt zuletzt), dass es zu einer Entschärfung bzw. einem "Ausbügeln" zumindest des gröbsten und auch schwer praktikablen Blödsinns kommt, vielleicht in der Ausgestaltung der HiCap-Mag.-Regelungen (rückwirkende Verbote, Mag.-Gehäuse u.a.) oder auch bei den Meldepflichten für VL/Dekos etc. Andererseits, wie eben angesprochen, ist wohl leider zu befürchten, dass in letzter Minute noch erneute Verschärfungen bei den Messer-Führregeln reinkommen (letzte Verschärfung ist 11 Jahre her, und angesichts aktueller Entwicklungen scheint das politisch "en vogue" zu sein, wenn auch im Hinblick auf die gemeinten bzw. dann betroffenen Zielgruppen völlig sinnlos).
-
Mal ganz direkt gesagt - aus Bremen kam zum gesamten Thema noch nie eetws Gutes. Und dem niedersächsischen Innenministerium traue ich da auch nichts Vernünftiges zu. Ja, es kann tatsächlich sein, dass die ins novellierte WaffG noch "ihre" deutlich verschärften Messer-Führ-Regelungen reindrücken wollen.
-
Warten wir's ab. Im Referentenentwurf ist für einen Teil der Dekos eine Meldepflicht enthalten, für andere (Alt-Dekos mit dafür genannten Stichtagen) nicht. Dass der Salut- und der Deko-Markt für die Zukunft - angesichts der erheblich gestiegenen rechtlichen wie technischen Anforderungen - faktisch tot bzw. nur noch eine winzige Nische ist - das steht natürlich außer Frage.
-
Also, positive "Bier"- oder "Rotwein-Entscheidungen", die zusammen mit höheren Behördenchargen/-chefs im Lokal bzw. Hinterzimmer getroffen wurden, gab es gerüchteweise eher früher mal, wohl zumeist in den 1950ern bis 1970ern. Und auch da nur, wenn der "Antragsteller" selbst zu den örtlichen Honoratioren o.ä. gehörte; nicht zugunsten von "Nobodies".
-
Also, wenn ich eine so gute Kristallkugel hätte, würde ich Lotto spielen oder zu den Sportwetten gehen.... Wenngleich ich dir in manchen, grundsätzlichen Aussagen recht geben muss.
-
Die genannte offene, erweiterte DP-Liste nützt eben nichts, wenn der Erwerb z.B. 2006 oder 2008 stattfand, und damals vorhandene, abweichende Listen (die die entsprechende Waffe ausdrücklich noch enthielten) nun als nicht mehr gültig erklärt werden. Dann bliebe für Verwendung als DP/DR nur noch der Versuch eines Einzelnachweises als Dienstwaffe, und das kann in etlichen Fällen ganz schön "hartes Brot" sein.
-
So ungefähr auch Aussagen, die ich seitens einer Waffenbehörde (zu der ein ganz guter "Draht" besteht) erhielt. Thema u.a. Magazin-Regelungen, VL-Anmeldepflicht, Deko/Salut-Pflichten. Auch die warten ab und hoffen, dass es nicht "ganz so heiß gegessen wird"...
-
Dazu, nur mal nebenbei: Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?
-
Und ich stelle mir gerade vor, jemand kauft JETZT zulässiger Weise eine bestimmte SLB mit - als Erstausstattung zugehörigem - Original 10+Schuss-Magazin (oder 10er-Magazin in blockiertem 10+ Magazinkörper..). Der hat dann, falls der verschrobene Referententwurf (mit Altbestandsregelung, aber rückwirkender Verbotsfrist) ab Herbst Gesetz wird, auf einmal kein legales Magazin mehr dafür, sondern einen verbotenen Gegenstand... Bullshit ist der - noch nette - Ausdruck, der mir für so eine Normierung einfällt.
-
Und wie der ALT-Bestand (noch dazu rückwirkend auf vor 2 Jahren...) nachgewiesen werden soll, wird auch noch spannend.
-
Die Rede ist von Selbstladelangwaffen. Allerdings, bei den Magazinen, Achtung: "dual use".... Es gibt Mags, die sind bekanntlich in Repetierern wie auch in bestimmten HAs nutzbar. Da würde dann künftig (sofern man beides "passend" hat) gelten: 10er-Kapazitätsgrenze für HA.