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karlyman

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  1. Ich sage ja, die Sache mit den Magazinkörpern ist, neben der VL-, Deko- und Salut-Registrierungspflicht, der größte Unsinn, der in diesem Referentenentwurf steht. Sinnlose Gängelei, in letzter Konsequenz Kriminalisierung, ohne jeden tatsächlichen Effekt. Ich hoffe, dass alle diese Punkte von den Verbänden (auch wenn es sie im Einzelfall nicht oder wenig betrifft) in den Stellungnahmen deutlich vorgebracht werden.
  2. Mit gleichem oder nicht wesentlich gesteigertem Personalkörper ist das - sinnloserweise - gesteigerte Arbeitsvolumen eben nicht mehr zu stemmen. Das heißt mehr Streß für alle. Und eine Beförderung"/Höhergruppierung bekommen ggf. meist nur die "Häuptlinge" , nicht die "Indianer" ab. Gut, einen Vorteil haben die Behördenbeschäftigten bei dieser Sache: sie werden wenigstens nicht kriminalisiert. Der LWB, etwa in Form des VL- oder Salutwaffen-Eigners, der von der ganzen Verschärferei nichts mitbekommt, schon.
  3. Auch wenn man hier öfter mal dafür angefeindet oder lächerlich gemacht wird.... Ich halte es für sinnvoll, die FDP zu unterstützen. Allerdings muss man die Liberalen öfter auch dran erinnern, sich für Liberalität/Bürgerfreiheiten einzusetzen; das "schläft" dort immer mal gerne ein.
  4. Es ist und bleibt für alle Betroffenen, ob Waffenbesitzer oder Behördenpersonal, ein Problem, wenn man völlig sinnlose Anzeige-, Melde- bzw. Registrierungspflichten für Zeugs einführt, das praktisch gar nicht relevant ist.
  5. Das hieße dann folglich, wenn Schwarz/Rot/Tiefrot und Grün den Antrag der FDP ablehnten, dass sie u.a. - die künftigen bürokratischen Hürden für den Waffenbesitz im Ehrenamt hoch hängen - zusätzliche Belastungen für Besitzer legaler Waffen schaffen wollen? Welch ungewohnte Offenheit und Ehrlichkeit.
  6. In der Tat, auch für die Behörden sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zu Magazinen, weiteren wesentl. Waffenteilen, VL-, Deko- und Salut-Meldepflichten der reinste Irrsinn. Kommt all das, mit der verbundenen "administrativen Aufblähung", dann können bzw. müssen die Waffenbehörde "anbauen".
  7. Ich möchte gerne mal wissen, wer sich z.B. im Referentenentwurf den sinnlosen Bullshit mit den Magazin-Grundkörpern, sowie (wenn ich richtig liege) mit dem waffenrechtl. Bedürfnis für Salut-/Knall-Umbauten hat einfallen lassen. Das ist so blöd, dass es in der Art noch nicht mal im EU-Amendment der Feuerwaffenrichtlinie drin stand.
  8. Jetzt, für den (kurzen) Rest des Monats, und damit für die Anhörungsfrist, ist es zunächst wichtiger, auf die angehörten Verbände zuzugehen. Die sollen zunächst mal entsprechende Stellungnahmen abgeben. Unmittelbar an die Politik, die MdBs - das kommt dann danach.
  9. Vielleicht (und: leider) ist Satz 2 schon Teil der Antwort auf die in Satz 1 steckende Frage.
  10. Ja, natürlich. Das Problem speziell bei den "Nicht-LWB" (die im Fall von Deko + Salut evtl. bald auch formale LWB sein werden) ist aber: Wie kommt man an die ran? Da gibt es keinen SV, keine Jägervereinigung, keine Verbände; da "köchelt" bislang natürlich jeder für sich selbst.
  11. Falls dieser lt. Referenten-Entwurf vorgesehene Irrwitz so durchkommt, sollten wir als LWB, bei denen nebenbei noch eine Handvoll Salut-Gewehrchen aus Lieberhaberei da sind, es so machen: 1. Die paar Knall-K98er, Carcano, Enfields & Co. (nach Abbau sämtlicher freien Teile, versteht sich) der Waffenbehörde auf den Tisch legen 2. Exakt diese (günstig, und für uns problemlos auf "Gelbe" u./o. JS zu bekommenden) Gewehr-Modelle so schnell wie möglich als "scharfe" Exemplare wieder erwerben und anmelden. 1:1-Ersatz, nur eben schießfähig. Demonstrativ.
  12. Das angesprochene Thema mit den Salutwaffen ist nicht ohne. Es dürfte in D bei weitem mehr Menschen betreffen, als es LWB gibt. In der Tat - was macht der Sammler von WK2-Waffen in Salut-Ausführung, in aller Regel Repetier-Langwaffen a la K98, Mosin Nagant, Enfield & Co. und ein paar HA a la US Carbine, Garand, Tokarev etc.? Schafft der sich dann 10 0er-Schränke an? Muss er gar der Behörde ein waffenrechtliches Bedürfnis für diese Kat. C- und B-Langwaffen nachweisen (und wie will er das bewerkstelligen)? Dagegen mutet dann die "Nachregistrierung"/Anzeige der Dekos (wohl die ab bestimmtem Stichtag) fast schon drollig an, wenngleich mindestens so irrsinnig.
  13. Das genannte Beispiel zeigt nur wieder, welch unausgegorener Mist alleine schon die im Entwurf enthaltene Magazin-Regelung ist. Das Ding wird, ohne jeglichen Nutzen, Probleme und Streit ohne Ende produzieren.
  14. Und was denkst du erst, was in D an bislang erlaubnisfrei erwerbbaren Salut-Umbauten (Repetier- und HA-Umbauten auf Knall-Patrone, mit verstifteten und gebohrten/gefrästen Läufen) vorhanden ist? Das dürften noch deutlich mehr sein als die freien VL. Hat also in D eine Riesen-Relevanz; viele Interessierte haben eine Sammlung auf Basis von Salut-Waffen aufgebaut, bislang "ohne WBK-Gedöns". Ich gebe offen zu, so vollständig habe ich die im WaffG-Referentenentwurf kommenden Regelungen zu den Salut- und Deko-Waffen noch nicht umrissen.... Bei den Dekos gibt es offensichtlich einen Stichtag, mit der Folge, dass bei Erwerb vorher keine Anmeldung/Anzeige erfolgen muss, danach jedoch schon. Die neuen Deaktivierungs-Vorschriften (bei Neu-Deaktivierungen) gelten ohnehin schon eine Weile. Bei den Salut-Waffen findet eine Einstufung auf die Kategorie der "scharfen"/erlaubnispflichtigen Waffe, aus der sie umgebaut wurden, statt. "Knall-K98" würde demnach Kat. C, "Knall-Tokarev" würde Kat. B..). Dies wirkt sich dann folglich auch auf die Anforderungen der Unterbringung aus, offensichtlich analog den Erlaubnispflichtigen (d.h., ab in den 0er-Schrank...). Was ich bislang nicht verstehe. Wie soll es bei den Salut-Waffen mit Bedürfnis-Anforderungen aussehen - sind die dann auch wie bei den Erlaubnispflichtigen? Mit der evtl. Folge: welcher "freie"/Nicht-WBK-Besitzer sollte denn dafür plötzlich ein Bedürfnis (etwa für Kat. C oder B) nachweisen können? Und: Altbesitzregelungen....?
  15. Alles in allem habe ich den Eindruck, dass die mit diesen Regularien nicht nur die LWB ärgern wollen. Sondern auch die Waffenbehörden aufs Doppelte aufblähen; anders wird der Verwaltungsvollzug nicht mehr möglich sein.
  16. Deswegen ist es ja auch so besonders "intelligent", hier (in Ansätzen schon zu lesen) bereits über irgendwelche schlauen Ausweich-Lösungen der kommenden Restriktionen zu fabulieren....
  17. Das mit dem "Magazingehäuse" ist ein perfider Punkt.... Das betrifft im HA-Bereich entsprechend "sportliche", auf 10 Schuss blockierte 20er-Mags; ich wage mal die Prognose: ein massenweiser Fall (s. AR-15, zivile G3-Klone usw., wo die entsprechenden Standard-Mags günstigste Massenware waren).
  18. Mein erstes Fazit nach "Querlesen" ist in der Tat auch: Viele neue, verschärfende Regularien... nur ganz wenige positive"Brotkrumen" (eigentlich nur SD für Jäger und der o.g. Punkt). Und - eine Menge an möglichen "Fußangeln", in denen man sich als LWB ungewollt verstricken kann.... Sowie ein Riesen- Bürokratismus für Betroffene wie auch für die Behörden. Nicht, dass groß etwas anderes zu erwarten bzw. erhoffen gewesen wäre...
  19. Genau so wenig wie für das Waffenrecht. So, und nun wäre es sinnvoll, wenn wir uns alle möglichst gründlich die von ProLegal erstellte Synopse, s.o. Link von Chapmen, durchlesen.
  20. Das ist bzw. war natürlich deine Entscheidung bzw. eigene Prioritäten... ob es aber letztlich so vorteilhaft war, entsprechenden Altbesitz herzugeben, lasse ich dahingestellt. "Salut" scheint in der Tat aufwändig zu werden, wohl auch der Bestand/Altbesitz. Zu den Dekos wurde hier allerdings folgender Entwurfstext veröffentlicht: 4.1.3 Dekorationswaffen 4.1.3.1 Anzeigepflichten für unbrauchbar gemachte Schusswaffen („Dekorations-waffen“), § 37c WaffG-E Bestimmte Ereignisse, die bislang nur im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen waren, werden zukünftig auch auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen (sog. Dekorationswaffen) durch den neuen § 37c WaffG-E i. V. mit den neuen §§ 37 WaffG-E ausgedehnt, so dass es sich hier um eine neu eingeführte Vorgabe für Bürgerinnen und Bürger handelt. Die bei der Meldung zu machenden Angaben werden in dem neuen § 37d WaffG-E aufgeführt. Im Unterschied zu Nachbauten von historischen Schusswaffen ist eine Bestandsmeldung im Falle eines Alt-besitzes hingegen nicht erforderlich.
  21. Weil UHR keine Wechselmagazine haben. Und zumindest die UHR, die ich so kenne, sind auch keine Halbautomaten.
  22. Gerade bei Letzterem frage ich mich: Sind wir LWB, im Vorfeld des Gesetzes, zu blöd, die ins Haus stehenden Regularien richtig zu lesen? Oder sind die (= Politik und Verwaltung) zu blöd, die Folgen ihrer eigenen Regularien (auch für die Exekutive selbst) vernünftig einzuschätzen?
  23. Ich versuche gerade, mir den "Verwaltungsvollzug" dieses Verbots in Neukölln-Nord vorzustellen...
  24. Zu 1): Na gut, auch wenn mir Rechtsmaterie nicht soo fremd ist, was das Waffenrecht angeht, bin ich da (mit nur gut der Hälfte an "Kontakt-Jahren") vergleichsweise noch "Frischling"... Zu 2): So, wie das ausgestaltet und "transparent" kommuniziert wird, kapieren ohnehin die meisten der bisher gar nicht mit Waffenrecht befassten Betroffenen (Stichwort: reine Deko-/Salut-/VL-Sammler aus Liebhaberei) nicht, dass sie betroffen sind. Meldepflichten hin oder her, die meisten werden da faktisch nie etwas "melden". Nicht aus bösem Willen, sondern, weil es ihnen schlicht nicht bewusst ist. Einem großen Rest dieser Gruppe wird es egal sein. Ergebnis wird eine gigantische Diukelziffer sein. Vielliecht von der Politik bereits achselzuckend einkalkuliert, und von daher interessiert wohl ggf. der "Vollzug" wirklich niemanden...
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