Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.401
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Waffenrecht ist Bundesrecht. Die nächste BT-Wahl ist wohl erst 2021 (und ich gehe davon aus, dass sich Union und SPD so lange an die Macht klammern..). Bis dahin werden sie nicht mit dem WaffG warten, nur um danach evtl. "den Grünen was geben" zu können.
  2. Im spezifischen Waffenbereich (Waffenrecht, Waffentechnik, bestimmte Schießsportbereiche etc...): Ja. Im Politik- und OT-Bereich, selbstverständlich: Nein.
  3. Wie schon gesagt, im wohl größeren Teil Deutschlands werden die Kontrollen ohnehin nicht vom Polizeivollzugsdienst, sondern ausschließlich von den Verwaltungsbehörden vorgenommen. So etwas wie "Strafvereitelung im Amt" (bzw. generell strafrechtliche/strafprozessuale Vorschriften) gibt es bei denen von Vornherein nicht. Die "Billigkräfte" wurden in der Regel als zusätzliche Verwaltungsangestellte (mal mit, mal ohne spezifische Verwaltungsausbildung), niedrig eingruppiert und auf Teilzeitbasis eingestellt. Bei uns im Kreis und im Nachbarkreis (in Ba.-Wü.) hat man auf solche "Billigkräfte" gar nicht zurückgegriffen.
  4. Ein Grund dafür könnte sein: es funktioniert so einigermaßen...
  5. Es gibt Dinge bzw. Zusammenhänge (s. Hervorhebung), die wundern mich nicht wirklich.... Die Sache mit den bestückten Magazinen wurde auch schon mehrfach diskutiert. Die "Wertung" der Behörde, s.o., ist eine freie, aus dem Gesetz im Grunde nicht belegbare. Ist aber ein anderes Thema.
  6. Der MP Bouffier ist in Hessen aus ganz bestimmtem Grund nervös - dort ist die schwächelnde SPD immerhin noch (aus alten Tagen...) so stark, dass es evtl. andere Optionen für die Grünen als mit "Schwarz" geben könnte. Lass' dort mal die LINKE mit reinkommen, dann haben wir in Hessen im Handumdrehen eine R-R-G-Regierung (t. Schäfer-Gümbel ist wohl keinen Meter weit zu trauen..). Und dagegen, das wage ich zu behaupten, wird die schwarz-grüne Regierung dann im Nachhinein traumhaft aussehen...
  7. Alles richtig, aber: was soll er denn alles an Nutzergruppen in die Rede reinformulieren? Die "Schützen" in der Rede standen ersichtlich - und stellvertretend - für diejenigen (und sicher die große Masse) der LWB, die mit dem Formieren einer Miliz nichts am Hut haben.
  8. Wie hundertmal gesagt, das WaffG beseitigt in seinem § 36 das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht. Das könnte es auch gar nicht. Die Konstruktion ist, bekanntlich, eine andere. Siehe u.a. auch Schornsteinfegerwesen (Kontrolle von Kleinfeuerungsanlagen mit Zu- und Abluftwegen - in der Wohnung bzw. im Haus)...
  9. Auf dem CSU-Parteitag sage M. Söder in der oben verlinkten Rede, Zitat: "Ich dachte das erste Mal bei der Forderung "Freier Waffenbesitz" - na ja, das könnte so irgendwie in der Freiheit der Schützen sein. Wer aber eins zu eins zusammenzählt und weiß, dass man in Sachsen fordert, freie Milizen zu haben, freie Bürgerwehren, wer dann sieht, dass man Waffen dazu fordert, der will eines nicht, mehr Sicherheit...." (Dann folgt die Passage mit dem Destabilisieren des Landes) Es ist ersichtlich, dass die CSU nun in der letzten Phase des Wahlkampfes politisch - und in Abgrenzung - "um sich schlägt, ja. Man sollte aber beim o.g. Thema schon fair sein. Und sieht dann klar: M. Söder differenziert hier. Er pauschaliert nicht, und bezieht ausdrücklich nicht "DIE" Waffenbesitzer und "DEN" LWB ein. Sondern stellt Waffenbesitz in einem ganz bestimmten Kontext als bedenkenswert, gefährlich, als Mittel der Destabilisierung dar. Schützen und Jäger gehören zur konservativen Wählerklientel der CSU. Das weiß auch MP Söder sehr gut. Und mit den o.g., differenzierenden Formulierungen können sehr viele LWB leben. Man muss nicht bei allem in pauschalen und panischen Abwehrmodus verfallen. Sollten (!) die sich mit den Grünen ins politische Bett legen (was die Partei aber fast zerreißen würde), dann muss man hingegen extrem wachsam sein.
  10. Das Thema ist hier schon tausendmal durchdiskutiert worden. Die Grundrechte werden, formal gesehen, nicht eingeschränkt. Allerdings wird über den "Hebel" des WaffG, also Verwattungsrechts, Druck zum freiwilligen, partiellen Verzicht ausgeübt. Wenn man bei den Kontrollen unbedingt "wider den Stachel löcken" wollte, dann müsste man es smarter anstellen, als nur mit "Ätsch, die Schränke gehen nicht auf" oder gar "Du kommst hier nicht rein". Ich empfehle das aber überhaupt nicht. @MP% hat eigentlich das wesentliche gesagt; freundliche (nicht kriecherische), sachliche Kooperation. Und, wie auch schon empfohlen: Schlüssel unbedingt am Mann. Ggf. "Verfängliches"/Privates entfernen oder abdecken. Einlass der Kontrolleure nur nach positiver Identifikation.
  11. Man muss sich dazu noch klar machen, dass besagter PVB/Schutzpolizist daneben noch ein wenig von der Rechtsmaterie bezüglich StVO, nächtliche Ruhestörung, Benutzung von Grünanlagen, Abfallrecht etc., etc. verstehen muss. Von allem ein bisschen. Und im Zweifelsfall nicht zu wenig. (P.S.: Und das häufig in den Besoldungsstufen der Laufbahn des Mittleren-Dienstes).
  12. Wobei es bei den Jungliberalen selbstverständlich auch noch die typische "BWLer-Fraktion" gibt, und nicht zu knapp... Diese muss einem nun nicht über-sympathisch sein, aber dass sie nicht so viel mit politischem "Grün" am Hut hat, ist auch klar.
  13. Auch so ein alt(gedient)er Linksliberaler. Ja, die kann man natürlich alle aufzählen. Es ist aber kein Naturgesetz, dass dieser Flügel in der FDP bestimmend bleibt.
  14. Ja. Bei den Anforderungen, die genannt wurden, fallen mir auch spontan die Weihrauch HW 40 und HW 45 ein. Beide schließen die Lücke zwischen den mehrschüssigen "Freizeitpistolen" mit CO2- o.ä. Antrieb, die aber präzisionsmäßig nicht so berauschend sind, einerseits - und teuren Match-Luftpistolen andererseits. Sie sind schon recht präzise Einzellader für "sportliches Schießen im Hobbykeller". Sie müssten im Bereich von 150, - (HW 40 PCA) bzw. von 300,- € (HW 45) zu haben sein. Ich würde mich da mal bei Sportwaffen Schneider oder beim Shoot Club (beide Versandhändler sind m.E. empfehlenswert) umsehen.
  15. Der "Pfad der Aufklärung" bedarf, da schließe ich mich ganz German an, bei weitem nicht so vieler Worte. Vor allem aber sollte der Pfad in die richtige Richtung führen. Eigentlich wurde es bereits mehrfach genannt, aber hier nochmals die relevante Regelung aus § 12 WaffG zum Nachlesen: "§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ... erwirbt" Jäger ist Berechtigter. Sportschütze ist ebenfalls WBK-Inhaber/Berechtigter. Sportschütze leiht (erwirbt) die Waffe vom Jäger vorübergehend zur Ausübung seines Bedürfniszweckes (Sportschießen). Und auch umgekehrt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Waffe für den Bedürfniszweck des vorübergehenden Erwerbers/Entleihers geeignet ist (zu denken ist da insbesondere an: keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe). Was, bitteschön, ist denn an dieser klaren gesetzlichen Regelung so missverständlich?
  16. Im Übrigen ist das so eine Sache mit dem "sportlichen" Schießen als Jäger.... Mal ausgenommen formales Wettkampfschießen in einer bestimmten Schießsport-Disziplin.... schießt ein Jäger, wenn er auf dem Stand (s)eines SV schießt (viele sind ja Jäger und Schützen), mit seiner auf jagdl. Bedürfnis erworbenen Büchse oder Flinte unbedingt "sportlich"? Nein, der geht einfach auf den Stand und schießt. Zur Erhalt seiner (jagdl.) Schießfertigkeit, zur Funktionsprüfung, um das ZF einzuschießen, usw. Das Leben muss nicht immer kompliziert sein, bzw. man muss es sich nicht unnötig kompliziert machen.
  17. Also, wenn du Hartfrid Wolff/FDPmeinst, das war bzw ist in dem Sinne tatsächlich ein Guter (und selbst LWB). Ich bin einmal mit ihm am Tisch gesessen, da saß er allerdings nicht im Unterhemd rum, sondern ziemlich gut gekleidet.
  18. Ich weiß auch, dass wir als LWB, was die politische Vertretung angeht, nicht "auf Rosen gebettet" sind, egal in welcher Couleur die da im deutschen BT sitzen... Aber sagt doch mal konkret, was der FDP-Vorsitzende C. Lindner nun bezüglich des LWB "verbrochen" haben soll.
  19. Du schreibst mit solcher Verve gegen ihn an, dass man fast den Eindruck bekommt, er habe dein Erstgeborens verbrannt, deinen Brunnen vergiftet oder dein Haus abgerissen... Also ehrlich, wenn ich mir ansehe, was sich im derzeitigen Parlament insbesondere bei Rot-Grün so tummelt.... dagegen ist C. Lindner eine wahre poltiische Lichtgestalt.
  20. In der FDP gab und gibt es stets die "konservativ"- oder klassisch liberale und die eher linksliberale Richtung... von den ersteren kommen ab und zu gut Ansätze und Unterstützung beim LWB (z.T. sind sie selbst LWB); den letzteren scheint das LWB-Thema (wenngleich auch ein Freiheitsthema par excelence) am Hintern vorbeizugehen bzw. sie stehen der Sache selbst skeptisch gegenüber wie ihre linken Palamentskollegen, das sind dann Gestalten wie A.Alvaro.
  21. Genau so geht's mir auch.
  22. Eine halbwegs passende parteipolitische Möglichkeit hätte der legal Waffen besitzende Bürger außerhalb von Schwarz, Blau, Rot und Grün ja noch... Aber auch die wird hier immer gerne und mit Leidenschaft "niedergeschrieben".
  23. Da haben sie schlicht und ergreifend den Sachverhalt bzw. die Bedeutung nicht kapiert. Was aber danach doch geschehen ist. Und sie haben gehandelt. SPD und Grüne jedenfalls hätten uns die nach dem unsäglichen Urteil "rettende" Gesetzesänderung nicht beschert; in 100 Jahren nicht.
  24. Der "Raub" war in dem Fall bereits geschehen, und zwar durch das Leipziger BVerwG-Urteil mit seiner exotischen Rechtsauslegung... Dafür konnte "die Politik" nichts. Die Politik hat den Mist dann auf dem Weg der Gesetzesänderung wieder korrigiert.
  25. Ich kann nur sagen, es gibt auch reale Erfolge... über die die CSU "polit-marketingmäßig" kein großes Aufhebens gemacht hat. Siehe die Mag.-Geschichte jagdlicher HA.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.