

karlyman
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"Armes Deutschland" kann ich da nur sagen.
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Und dabei durfte natürlich mal wieder nicht fehlen, Zitat: "...„Prepper“-Netzwerk...". Sollen sie doch mal die Sammler von Konservendosen, Wasserkanistern und Kerzenstummeln in Ruhe lassen...
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Auch bei dieser Antwort fällt wieder auf, dass ständig auf der "Harmonisierung" waffenrechtlicher Normen in Europa herumgeritten wird, mit der Absicht, der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ein Legitmations-Mäntelchen umzuhängen. Dabei sind in der geänderten Feuerwaffenrichtlinie bekanntlich Neuregelungen und Verschärfungen enthalten, die mit "Handelsharmonisierung" nichts zu tun haben, sondern einfach knallhartes, materielles Waffenrecht sind. Für welches die EU bekanntlich keine Kompetenz hat, da in nationaler Ziuständigkeit liegend (s. Beschluss des Dt. Bundesrates von Ende 2013). Politik entgegen geregelter Kompetenzen und weitgehend ohne rationale, faktenbasierte Begründung. -
Gaswaffen Ekol, GSG, Zoraki taugen die was?
karlyman antwortete auf rüdiger400's Thema in Frei ab 18
Ich kann dir versichern - damit bist du nicht alleine... -
Meine Bemerkung war keine "Aufgabe", sondern eine Beschreibung der aktuellen Lage. Im Übrigen: siehe oben @Asgard Natürlich ist es richtig, immer wieder mit guten Argumenten zu kommen. Dennoch ist es derzeit ein Kampf gegen Windmühlen.
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Der Gedanke, auf die Weise ein Mittel gegen die genannte "Übereignung" in der Hand zu haben, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Aber in D ist dieses Thema politisch sowas von tot...
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Das ist so ähnlich wie bei den Veganern... Woran erkennt man die? - Na, sie werden's dir erzählen... (und auch jedem anderen, egal ob er's wissen will).
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Meines Wissens - ja.
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Nimm einen Taschenrechner und multipliziere den genannten, durchschnittlichen Tageszuzug von "Flüchtlingen"/Antragstellern aufs Bundesgebiet mit der Zahl der Tage im Jahr. Schon bist du bei ca. 175.000 Personen pro Jahr. Nicht mehr, und nicht weniger habe ich behauptet.
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Sagen wir so - der Ansatz dieser "Bayerischen Grenzpolizei", die Prämissen/Rahmenbedingungen, waren von Anfang an ihr Geburtsfehler. P.S.: Was die "Horden" angeht: im Tagesschnitt sind es aktuell so ca. 460 - 480, die wir bereitwillig nach D "einwandern" lassen. Also jedes Jahr eine Größenordnung wie Potsdam oder Saarbrücken.... (Natürlich nur die offiziellen, also erfassten Zahlen). Und keine Angst ("Flucht" bzw. Schutzansprüche hin oder her), die meisten bleiben ohnehin (FEDIDWGUGL).
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Nicht, dass ich da irgendwie ins Bedauern verfalle.... aber ehrliich , einen traurigen Lebenslauf hatte der schon. Verblendeter Linksextremist, gewandelt zum verblendeten Rechtsextremisten, und schließlich einer, der "gar kein Bein mehr auf die Erde" bekommt... Das war einer, der (eher vom Anfang her betrachtet) wohl mehr aus sich hätte machen können.
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Wie transportiert er seine Waffen zum Schießstand? Pkw? Dazu wurde im Fall der Leiipziger "Zone" folgendes gesagt (Zitat aus erstem Link im Thread): "In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bei Durchfahren der Waffenverbotszone Waffen oder gefährliche Gegenstände nicht zugriffsbereit transportiert werden." Das Ganze ist trotzdem ein Irrwitz, da gebe ich dir recht.
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Na, wer hätte solch korrektes Handeln von der doch angeblich so "bösen" ungarischen Regierung erwartet....?
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Na, der Wahnsinn. Tierabwehrsprays und Schraubendreher.... Ich stehe ja grundsätzlich positiv zu diesem, unserem Land. Anlässlich solcher Aktivitäten gewinne ich aber zunehmend den Eindruck, in Absurdistan zu leben. Wahrschbeinlich geht das sogar einem Teil der (von der Politik zum Handeln getriebenen) Exekutive so.
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Ja, Zustimmung. Ich sehe die Beurteilung als "Bedrohung" einfach deshalb als kritisch, weil mir in anderen Fällen schon klare, eindeutige Drohungen bekannt wurden. Da wurde z.B. Behördenvertretern im Klartext Gewalt angedroht. Das sind ganz andere "Kaliber" als der hier genannte Satz.
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Mir ging es um diesen einen Satz "Sie werden schon noch sehen, was Sie davon haben" . So unmissverständlich ist dieser nicht. Was ein "angedrohtes" Handeln angeht, so ist das vielseitig interpretierbar... Kann sich ohne weiteres auch im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Wurde aber hier schon ausgeführt.
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Oh, da bin ich aber froh, dass ich als Besucher eines IPSC-Wettkampfs in P'burg keine "auf den Deckel bekommen" habe... Da machte ich, rein zu privater Erbauung, auch einige Fotos. Hat niemanden gestört. Es ist allerdings auch schon etliche Jahre her.
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Es kommt auf den Kontext, auch den Ton, die Lautstärke, etc., an. Wir waren freilich alle nicht dabei. Aber von einer direkten, unmissverständlichen Drohung (mir ist z.B. ein Fall bekannt, wo Behördenmitarbeitern von einem "Wüterich" explizit Waffengewalt angedroht wurde; was zur Anzeige führte) - da ist der vorliegende Fall zunächst weit entfernt.
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Na dann... damit kann der vermeintlich (subjektiv) "Bedrohte" dann jeden vor den Kadi zerren. Ich schließe mich da Fyodor an: Ein "Sie werden schon noch sehen, was Sie davon haben" kann vielfältig interpretiert werden. Es ist z.B. auch völlig plausibel, dass der diesen Satz Äußernde meinte, die Behörde und ihre Mitarbeiterin - wenn sie ihm oder der Schwester nicht Recht gäben - auf juristischem Wege "gut zu beschäftigen", ihr also durch Betreiben von Rechtsmitteln Aufwand zu bereiten. Was schlichtweg sein Recht ist.
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"Triebfahrzeugf.....", oder? (Auch so ein schönes dt. Wort)
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Bei meiner Bemerkung ging es tatsächlich um die Kontroll-Gebühren "dem Grunde nach", und dort um den maßgeblichen Punkt, die "Veranlassung". Über die Gebührenhöhe wurde m.W. an anderer Stelle gestritten, z.B. im Fall der ersten Stuttgarter Gebühren-Variante (Gebühren wurden dann vom Verwaltungsgericht etwas "zurechtgestutzt", sind dort aber, auch im Landesvergleich, noch immer ziemlich hoch).
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Ich habe, in Ba.-Wü., im Hinblick auf § 2 Abs. 3 und § 3 Landesgebührengesetz schon immer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzng für die Stichprobenkontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG gehabt. Die entsprechenden gebührenrechtlichen Prinzipien, eben bezüglich "Veranlassung", sprechen hier klar gegen die Entstehung einer Gebührenschuld. Leider haben die Verwaltungsgerichte diesen sehr triftigen Punkt einfach "hinweggewischt". Mit Verlaub, aber das kam einem auch vor, wie "vom gewünschten Ergebnis her geurteilt".
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In einer mir bekannten Jägerschaft gab es da mal Überlegungen (das war damals anlässlich drohender "Waffensteuern", ist aber übertragbar auf unverschämt hohe Kontroll-Gebühren-Gestaltung), wie man auch außerhalb eines verwaltungsrechtlichen Vorgehens reagieren könne. Ein Gedanke war, dass bei mehreren, noch recht nahe gelegenen Verwaltungsbezirken (Kreisen/Waffenbehörden) mit stark abweichender Abgabenfestsetzung die Waffenaufbewahrung periodisch bzw. teilweise zu Jäger-/Schützenkameraden in anderen Kreisen/Orten verlagert werden könne. Hintergrund: die Abgabenerhebung (welcher Art auch immer) ist ortsbezogen, die Waffenaufbewahrung (zumindest in bewohnten Gebäuden) nicht ortsgebunden. Grundlegend ändert das nichts, und ist auch ein gewisser Aufwand, wäre aber im Fall Kontrollgebühren eine spürbare Reaktion auf kleinräumige Gebührenwillkür.
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Gerade die Gebührengestaltung "nach Aufwand" (in der Regel ein Sockelbetrag + Betrag pro kontrollierter, aufbewahrter Waffe) soll sich zwar "gerecht" anhören - hat aber in Wahrheit Vergrämungswirkung. "Du hast viele Waffen - dann wird es teuer für dich. Mit weniger wäre es billiger"...
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Und exakt an der Stelle der Argumentation wird es, wenn es um die Entstehung einer Gebührenschuld geht, "krumm". Wir haben hier kein übliches gebührenrechtliches Vorgehen, sondern eine Sonderbehandlung, im Prinzip ein "lex Waffenrecht". Wo sonst begründet der bloße Besitz eines potenziell "gefahrenerzeugenden" Gegenstandes (Auto, Bauwerk, Anlage etc.) bei Stichprobenkontrollen (nicht zu verwechseln mit regelmäßigen technischen Prüffristen!) eine Gebührenschuld?