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karlyman

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  1. Ja, offensichtlich; aber genauso auch z.B. aus F und B (Terror....). Nur gewinnt der "deutsche Anteil", je näher man sich diesen Irrwitz betrachtet, immer mehr an Gewicht.
  2. Eigentlich gebietet das allein schon der gesunde Menschenverstand... Aber wer hört im Waffenrecht schon noch auf den?
  3. Davon gehe ich auch aus. "Dem Gesetzgeber" ist die Modularität bzw. sind die bislang noch ziemlich freien Teilelager und "Grabbelkisten", gerade bei AR-Systemen, offensichtlich ein Dorn im Auge. Zu viel Freiheit, zu wenig Kontrolle und Registrierung...
  4. Zustimmung. Wichtig ist, das ggf. einfach auf den Nenner zu bringen.
  5. Aus dem Ganzen, wie von dir geschildert, erwachsen die Details. BEIDES ist, wenn man schreibt bzw. argumentiert, wichtig.
  6. @Schwarzwälder Hat sich erledigt, s. Anpassung oben.
  7. Wenn insbesondere BDS und BDMP da nicht via Stellungnahme "gegenhalten" und diesen Irrwitz aus dem Entwurf raushalten können, haben sich tatsächlich eiine ganze Reihe von Flintendisziplinen erledigt. Dann mag man zwar baulich (= Montage anderer, von vornherein kleinerer Röhren-Mags) Anpassungen an die Waffen vornehmen können. Aber die Disziplinen wären so nicht mehr durchführbar.... Wenn man weiterdenkt: Auswirkungen auf das Bedürfnis, wenn SL- und VR-Flinten "sportlich" erworben wurden.
  8. Aber eben immer nur dadurch, dass man .223 Rem.-Patronen in sie hineinfüllt. Und unter voller Befüllung noch Funktion gegeben sein muss. Irgendwie "mit dem Gummihammer" 11 oder 12 Patronen .223 Rem. hineinzustopfen, bis das Mag. platzt oder aber keine saubere Zuführung mehr gegeben ist.... oder .17 HMR-Patrönchen irgendwie reinzufüllen, ist Unsinn, und ganz sicher nicht "bestimmungsgemäß"...
  9. Gewicht kann man ihnen als Wähler verleihen. (Und nicht vergessen ihnen zu sagen, wozu man es ihnen verleihen will oder verliehen hat...)
  10. ProLegal haben wir auch noch. Anm.: Die haben immerhin die Synopse zum Referenten-Entwurf (und damit erstmals etwas wirklich "Lesbares" dazu) bereitgestellt.
  11. Ich z.B. Und die, die davon erfahren haben, waren über das Geplante "not amused".
  12. Der steht jetzt selbst einer Regierung, und somit u.a. einem für den WaffG-Vollzug verantwortlichen Landesinnenministerium, vor.
  13. Eine rot-rot-grüne Regerung ergäbe in der Tat im LWB-Bereich eine "Streich-Orgie", aber anders... Da würden, absehbar, vielen LWB die Tränen kommen. Man sollte übrigens nicht den Fehler machen, die damalige Schröder/Schily-Regierung mit "RotGrün" jetziger Prägung zu verwechseln.
  14. Es scheint sich mehr und mehr herauszustellen, dass Deutschland bei bestimmten Regelungen der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht etwa die arme "Getriebene" ist... sondern DIE treibende Kraft.
  15. Man kann sich bezüglich dieses Entwurfs auch einfach immer weiter selbst "runterziehen", und sich immer noch neue damit verbundene Marterinstrumente ausmalen, in den apokalyptischsten Farben. Das ist dann das Gegenteil von naiver Arglosigkeit bzw. Pfeifen im Wald.... aber auch nicht gut.
  16. Die Behörden haben ja in vielen Fällen schon "NWR-konform" in den WBKs bzw. ihren Datenbeständen nachgetragen und korrigiert. Von Gebühren hierfür ist mir (ähnlich anderen Berichtigungen/Anpassungen) nichts bekannt.
  17. Der ganze Komplex "AR-15 Bastelstube", mit Grabbelkisten oder Regalen gefüllt mit bislang erlaubnisfreien Teilen - das wird "kitzlig", bzw. in D wird einem wohl der Spaß daran verdorben werden. (Wieder etwas, wo der bürokratiegebeutelte Europäer nur neidvoll über den Großen Teich blicken kann; ohne dass es bezüglich "der Sicherheit" irgendeinen faktischen Unterschied macht). Was die erlaubnispflichigen Teile angeht, die ohnehin durch die Behörde bereits eingetragen sind (WS)... Wenn die Behörde diese noch detaillierter/differenzierter eintragen will, dann soll sie das eben tun.
  18. Nie. Die Hoffnung darauf habe ich für meinen Teil aufgegeben. Manchmal kommt da, in übertragenem Sinne, der Spruch in Erinnerung: "Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen".
  19. Da gibt es nichts zu "suchen". Az., und der Vorgang bzw. Datensatz sind unmittelbar vorhanden. Gerade z.B. in Ba.-Wü., wo Waffen- und Jagdbehörde beide bei der unteren Verwaltungsbehörde (LRA o. Große Kreisstadt), und oft in einer Hand sind. Die Daten sind mit wenigen Klicks oder einer Aktendeckel-Öffnung abruf- bzw. abgleichbar. Das Datenschutz-"Problem" ist, wie genannt, duzrch Einverständniserklärung leicht lösbar. Klar, wenn eine Behörde es darauf anlegt, einen schikanösen Kleinkrieg und ständig Diskussionen mit jedem ihrer Waffen- oder JS-Besitzer zu führen, kann sie das machen.... Das war aber schon im bisherigen Recht so. Und wirklich spaßig bzw. effizient ist das für Behördenmitarbeiter auch nicht.
  20. Nein, habe ich nicht. Ich bin mit diesem schikanösen Zusatz-Bürokratismus nicht einverstanden. Aber ich sprach für den Fall des Inkrafttretens dieser Novelle.
  21. Da würde ich aus Praktikabilitätsgründen auf die Nr. meines 3-J-JS, und zur Verifizizerung auf die untere Jagdbehörde verweisen. Der UJB kann ich nötigenfalls eine ausdrücklicke Freigabe zum Datenaustausch erteilen, dann soll sie es der Waffenbehörde direkt bestätigen. So viel zur praktischen Handhabung. Dass die Sache aber insgesamt, für alle Beteiligten, im Schießsport- und Jagdbereich aufwändiger wird, steht außer Frage. Dass die Sache ein bewusster zusätzlicher Aufwand und insgesamt kropfunnötig ist... auch.
  22. Also, ich habe ebenfalls für mein OA-15 zwei komplette WS (upper mit Lauf und Verschluss), eines in .223 und eines in .22 lr. Die WS sind natürlich in der WBK eingetragen. Dann schauen wir mal, nach Inkrafttreten der Novelle, was die Behörde (die die WS ja kennt und registriert hat) macht.
  23. Ja, der Gedanke mit dem Datenschutz liegt nicht fern. Der Umgang mit Daten ist im Grundsatz an den Zweck ihrer - jeweiligen - Erhebung gebunden...
  24. Irgendwie scheint es da bei uns (Waffenbehörde und untere Jagdbehörde sind beide im Landratsamt; wenn auch dort bei verschiedenen Dienststellen) aber eine Art Austausch zu geben; sprich, die Waffenbehörde scheint direkt bei der UJB nachzufragen.... Ich habe von "meiner" Waffenbehörde noch nie eine Nachfrage bezüglich gelösten JJS, oder 3-Jahres-JS, erhalten.
  25. Das ist ein typisches Beispiel, wo von den Schießsportverbänden, zuvorderst den "Großkaliberverbänden", ein entschiedenes Veto in der jetzigen Anhörung erfolgen muss. Diese perfide Regelung kann, ohne entsprechendes "Einhegen" bzw. Klarstellung, in der Praxis gravierende Auswirkungen auf viele Flintendisziplinen haben. Ich hoffe, ich er-hoffe mir da nicht zuviel...
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