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karlyman

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  1. karlyman

    2/6 Reglung?

    "Geregelt"... Na ja. Ich kann nur unterstützen, was Commerzgandalf (s.o.) gesagt hat: Nach der Rechtsquelle dieser "Regelung" fragen.
  2. karlyman

    2/6 Reglung?

    So eine Regelung (bzw.: Betrachtung) ist schlicht schikanös. Bezüglich der Waffenaufbewahrung bzw. der Zahl von Waffen im Behältnis ging es dem Gesetzgeber um Waffen, nicht um (erlaubnisrechtlich gleichgestellte) Waffenteile. Denn Sinn und Zweck der Behältnisregelung ist der Schutz vor Entwendung, und somit die Zahl der potentiell bei "Behältnisöffnung"/Aufbruch erbeutbaren - für sich verwendbaren, schießfähigen - Waffen. Je höher die Behältnisklasse, desto höher die zugestandene Zahl der dort lagerbaren Waffen.
  3. Was die KK-Waffen bzw. -WS angeht, so sehe ich das auch zunehmend so - nicht unverzichtbar, aber ein nettes Schmankerl und ein preisgünstiger Schießspaß (ich komme ja aus dem Württembergischen...). Ein gewisser Wermutstropen an den KK-Systemen ist m.E. allerdings, dass sie (alles in allem) einfach nicht so zuverlässig laufen wie meine GK-Waffen. Mit den .22 lr Patrönchen gibt's doch immer mal wieder einen "technischen Schluckauf".
  4. Man lebt in unserem Fall in einer sehr "zuregulierten" Demokratie.
  5. Damit werden versteckte, fast schon erotisch gefärbte Waffen-Fantasien des (ansonsten hoplophob erzogenen) Durchschnitts-Michels kompensiert und in Bahnen gelenkt.... Vor allem, wenn Frau Kommissarin mal wieder ihre Dienst-SIG fertiglädt (nachdem sie das in der letzten TV-Viertelstunde schon zweimal gemacht hat, aber ist ja egal...).
  6. Menschen scheinen der veganen Tierrechtsaktivistin wohl deutlich weniger wert gewesen zu sein als Tiere... (Und, nur nebenbei: so viel zur Berufsvorstellung "ey, ich werd' YouTube-Star und schwer reich").
  7. Während US-Promis "mainstreamig" auf Anti-Gun machen, verdienen viele laufend ihr Geld mit "cineastischen" Darstellungen exzessiver Waffengewalt; und es kann mir auch niemand erzählen, dass die auf ihren Anwesen nirgendwo Waffen für den äußersten Fall des Falles vorhalten (oder auch nur heimlich just for fun..). Heuchelei pur.
  8. Diese Stars haben zwar, leider, eine gewisse Außenwirkung, wenn sie sich entsprechenden Kampagnen anschließen... Aber ernst zu nehmen sind die dabei nicht wirklich. Ich gehe davon aus, dass solches "Engagement" zu über 90% vom jeweiligen Management angeleiert wird. Meist wird damit auf medial "fahrende Züge" aufgesprungen. Im Filmbereich reden viele Amerikaner nicht umsonst von "Hollyweird"...
  9. Seit Sonntag, 01.04. sollen die neuen YT-Richtlinien bezüglich Waffenvideos ja angewandt werden. Ein paar "gun relied" Videos habe ich seither aufgerufen, auch schon bekannte ältere; mir ist kein Unterschied bzw. sind keine nun nicht mehr zugänglichen Videos aufgefallen. Vielleicht sind meine entsprechenden Interessen auch einfach zu harmlos... Jedenfalls ist m.E. die einschlägige Welt auf YT seither "nicht untergegangen".
  10. Wenn man's so weit auslegt, dann hat eben jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis, einer Baugenehmigung ein "Privileg". Denn in diesen (und vielen anderen) Bereichen gibt es in D bekanntlich Erlaubnis-/Genehmigungsvorbehalte - ohne entsprechendes Papierchen darf man nicht...
  11. Legaler privater Besitz bestimmter Kategorien von Feuerwaffen ist in D erlaubnispflichtig. Bei Erfüllen der Erlaubnisvoraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erteilung der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis. Mit "Privileg"/einer "Privilegierung" hat das nichts zu tun. Oder ist es ein "Privileg", wenn man auf seinem Grundstück ein Haus errichten darf (weil man die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt)?
  12. Also, ich finde, dass die auch aktuell noch bezüglich "Flüchtlings"problematik den "Elefanten" benennen (nicht immer, aber häufig), der in anderen Blättern tunlichst verschwiegen wird. Auch erscheint mir die Leserkommentarfunktion bei WELTonline deutlich offener, als in vielen anderen Blättern.
  13. Ja; kein Blatt muss und sollte eine "Ikone" sein. So lange die Pressefreiheit an sich gegeben und gesichert ist, ist das in Ordnung. Trotz der berechtigten Kritik an dem von H. Huth Geäußerten zum Thema "Messer" (die Verbotsforderungen sind eben ein sattsam bekannter Kurzschluss) habe ich jedoch mit der "WELT" an sich nicht wirklich ein Problem. Gerade in den gesellschaftlichen Konflikten der letzten Jahre, der Flüchtlingsproblematik, zunehmenden Auseinandersetzung mit dem Islam etc. hat die "WELT", im Reigen der sonstigen etablierten Blätter (online und Print) doch eine ganz gute und offene Berichterstattung geboten. Wo andere Blätter vor lauter übertriebener p.c. Dinge einfach nicht mehr beim Namen nannten, war und ist das bei der "WELT" durchaus noch der Fall; die sind durchaus kritisch und offen. Das kann auch der eine oder andere seltsame Artikel nicht über den Haufen werfen.
  14. Dass der Huth-Kommentar unterirdisch (und, nebenbei gesagt, furchtbar unfundiert) ist, ist klar. Allerdings bringt es nichts, hier endlos darüber herumzunölen. Die WELTonline hat zum Artikel eine Kommentarfunktion, dort kann man dezidiert, und gepflegt, dagegen argumentieren.
  15. Nichts anderes wurde hier ja gesagt. Die Behörde wird sich andere Möglichkeiten suchen bzw. solche verlangen. Andere Zeit, anderer Ort, was auch immer.
  16. Nochmal wiedergegeben, weil genau das der Knackpunkt (bzw. in bestimmten Fällen die Eingriffsgrundlage) ist. Daher sind die ganzen Einlassungen a la "dann geh' ich eben mit der Machete oder dem Vorschlaghammer in die Fußgängerzone, ist ja Werkzeug" auch unsinnig.
  17. Das glaube ich der Frau bzw. der SPD aufs Wort. Was wieder mal aufzeigt, dass man die Sozis (als halbwegs freiheitsliebender Mensch) heute nicht mehr wählen kann.
  18. Miami Vice. Und du bist da mitten reingeraten.
  19. Verwaltungsgerichte können sich nicht über Grundrechte, wie in dem Fall Art. 13 GG, auf den sich "die Olle" (nicht-LWB) beruft, hinwegsetzen. Und "der Olle" (LWB) hat im diskutierten Szenario ja seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Kontrolle ermöglichen zu wollen... Die Diskussion könnte man endlos führen, sie bewegt sich so langsam aber im Kreis.
  20. Wir im Forum kennen doch den "Elefanten". Das erneute Ansprechen bringt aber auch nichts.... denn das wäre hier ja auch nur "Predigen zum Chor".
  21. Wie soll man denn zivilrechtlich die Aufgabe von Grundrechten einer anderen (wenngleich familiär verbundenen) Person herbeiführen? Das ist abwegig. Und wenn es rechtlich nicht geht, dann sind wir genau wieder an besagtem Punkt: Verlangen von rechtlich Unmöglichem. Aber lassen wir's, die Diskussion führt an der Stelle zu nichts mehr. Zumal sie, von raren Einzelfällen abgesehen, recht akademisch sein dürfte.
  22. Bei dieser Kampagne handeln im Hintergrund alle möglichen Protagonisten mit; die Schüler stehen nur ganz vorne auf der Bühne...
  23. In diesem gewissen anderen Bereich (über den wir uns wohl gleichermaßen ärgern) sieht es aber m.E. so aus, dass der Staat freiwillig auf ihm zustehende Abwehr-/Zurückweisungsrechte verzichtet hat. Ob die Mehrzahl der Bürger dies auch so teilt bzw. will, ist zweifelhaft (aber zumindest bei den Wahlen haben sie nichts völlig gegenteiliges angezeigt...).
  24. Eine wirklich gute Zusammenfassung. Allerdings will ich, zum letzten Absatz, ein klein wenig "gegen den Stachel löcken".... Ich denke nicht, dass von "Berlin" von vornherein beabsichtigt war, für die Messerbesitzer einen rechtlichen "Unsicherheitsspielraum" zu schaffen. Nein, der § 42a in der Form seit 01.04.2008 ist m.E. das typische Ergebnis, wenn man als Gesetzgeber einerseits nach außen ("für die Galerie") eine Erhöhung der diesbezüglichen Sicherheit durch Normen-Verschärfung suggerieren will - auf der anderen Seite jedoch den "berechtigten Verwendern" noch etwas an Bewegungsfreiheit lassen möchte. "Wir tun für die Sicherheit was, ohne dass es den Redlichen zu viel Freiheit kostet". Ich will für D nichts schönreden, aber schaut mal vergleichend auf das, was bezüglich "Messerrecht" an Normen (und, wichtiger: an Rechtspraxis!) aus anderen europ. Ländern so bekannt ist. Da kommen einem teilweise die Tränen. Dagegen ist die Lage in D zwar alles andere als gut, aber noch vergleichsweise klar, und sie lässt beim Führen von Messern noch so einige Möglichkeiten. (Freilich, was bei der derzeitigen "ich-mach-dich-Messer"-Situation in D alles noch aus Berlin kommen wird....wer weiß es..).
  25. Ja, aber Willkürherrschaft haben wir im Rechtsstaat eben (noch) nicht. Die Behörde muss jedes Handeln rechtlich begründen. Einem LWB verwaltungsrechtlich einen "Strick" daraus zu drehen, wenn sein Wohnungsmitinhaber keine Behörde in der Wohnung haben will, wird nicht funktionieren. Und für den Moment, bzw. die momentan kontrollierte Situation, ist das dann eben so. Wie gesagt (auch von dir seltbst), die Behörde dürfte ja alternative Möglichkeiten (bzw. Anforderungen) haben.
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