

karlyman
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Das sind trotzdem alles Hilfslösungen, als Ausdruck eines immer weiter gehenden Zurückweichens. Die Freiheit stirbt scheibchenweise, und sie stirbt in diesem Fall besonders sinnlos.
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In Chicago + Umgebung hat doch beim Waffenthema, nach allem was man von dort hört, ohnehin "der Wahnsinn Methode".
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Was alles nichts daran ändert, dass ein übliches Taschenmesser ein praktisches Werkzeug zum immer-dabeihaben ist... Und auf keine idiotischen, dabei noch nutzlosen, "Waffen"verbotslisten gehört, wie sie offensichtlich manchem Innenminister jetzt vorschweben.
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Rate mal, was kürzlich bei mir auf der Wanderung durchs Venn (also wohl in deiner Gegend) mit dabei war...
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Der Wahnsinn bricht sich Bahn.
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Ein Herum-Gegrummle und die (im eigenen Kopf stattfindende) Absicht, das Kreuzchen auf dem Wahlzettel an bestimmter Stelle zu machen, bringt bei dem Thema aber nicht wirklich weiter. Wenn man (z.B. als jemand, der alltäglich ein Klappmesser als Nutzgegenstand mitführt) etwas gegen diese Schwachsinnsidee hat, muss man sie auch öffentlich - und argumentativ - als Schwachsinn darstellen. In Gesprächen, Foren, Kommentarseiten. Sonst kommen die Verbotspolitiker viel zu leicht (und zu unwidersprochen!) mit ihrer kruden Argumentation durch.
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Dann muss man das aber mit entsprechenden Argumenten gegen solchen Verbotsblödsinn in die (in dem Fall hessische) Öffentlichkeit bringen.
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Zitat: Nach wiederholten Messerattacken in Deutschland hat Hessens Innenminister Peter Beuth ein bundesweites Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmte öffentliche Einrichtungen gefordert. So, so. Dreimal darf man raten, was der so alles unter "Waffen" versteht... Faktisch läuft das absehbar darauf hinaus, dass Otto Mustermann (weil man die Messerkriminalität einer ganz bestimmten Klientel nicht in den Griff kriegt) noch nicht mal mehr sein Schweizermesser im öffentlichen Bereich legal führen kann. Stichworte: Passanten "rund um öffentliche Einrichtungen", Millionen Bahnpendler, etc.... trifft früher oder später praktisch jeden.
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Selbstverständlich. Deswegen steht da ja im 2. Satz "Gesetzgeber". Und das BKA ist in meinem Beitrag als "Fachbehörde" benannt.
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Na, die können das Gerät aufgrund seiner Wirkungen (wenn dies vom BKA als Fachbehörde entsprechend beurteilt werden sollte) in den "erlauchten" Kreis erlaubnispflchtiger Waffen nach WaffG aufnehmen. Was hinsichtlich des Führens die WS-Pflicht nach sich ziehen würde. Ist Spekulation, aber ich traue dem Gesetzgeber mittlerweile ziemlich viel zu.
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Und wenn die Anbieter (sowie die überzeugten JPX-Eigner) Pech haben, dann wird das BKA auf diese "mechanische Einwirkungs-Komponente" des JetProtector abheben, und der Weg zur "großen" WS-Pflicht für das Gerät ist nicht mehr weit.
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Lt. berichtetem Sachverhalt, Zitat aus verlinktem Artikel: "Aus nächster Nähe zielt B. auf das Gesicht seines Gegners und drückt ab. Der Schuss zerfetzt dessen Auge. Das Opfer stirbt fünf Tage später an schweren Hirnverletzungen."
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Die Leute sollten sich mal klar machen, dass in Deutschland in diesem Bereich "Bestandsschutz" ein Fremdwort ist.
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Die Krux war hier lt. Sachverhalt nicht der Reizstoff, sondern offenbar die mechanische Einwirkung auf das Auge des Widersachers. Wenn jemandem ein Besenstiel oder eine Schirmspitze ins Auge gestoßen wird, kann das u.U. auch so enden.
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Die EU(-Kommission) hat ein ganzes Arsenal an "Daumenschrauben" für uns LWB vorgesehen. Stichwort "Weißbuch" von Fr. Malmström u.a.... Wir werden nie "sicher" sein und uns immer wehren müssen gegen sinnlose Verschärferei. Entscheidend ist aber nicht, was deren Plan oder Absicht war. Sondern, was im "Amendment" zur EU Firearms-Directive schlussendlich beschlossen wurde und enthalten ist.
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Man muss das nicht ins Lächerliche ziehen (auch wenn nicht böse gemeint). In der Frage der jagdlichen Magazinbegrenzung (nach dem unsäglichen Leipziger Urteil) haben offenbar gute Kontakte in der CSU geholfen, recht schnell eine vernünftige Gesetzesänderung herbeizuführen.
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Diesen Trumpf kann man durchaus spielen. Viele LWB gehören mit zur CSU-Stammwählerschaft. Wichtig ist, der CSU und Herrn BMI Seehofer das sachlich, aber deutlich zu sagen.
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Da gibt es doch dieses "lustige" Schulungsvideo der chinesischen Polizei ("how to survive a knife attack" o.ä.; neulich irgendwo gesehen): Schnell wegrennen und laut "Police! Police" rufen...
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Er meint erlaubnispflichtige... nicht solche mit Klinge.
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Exakt diese Abwägung trifft derzeit der Staat für die überwiegende Zahl der Bürger.
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Sie wird dort m.E. - von beiden Seiten - weniger "religiös" geführt wie in D, einfach etwas entspannter.
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Auf den Punkt hatte @German oben schon geantwortet, Zitat daraus: "Es geht vielmehr um die rechtliche Bindung an den Staat als Träger des Beamtentums und die damit verbundene Weisungsfähigkeit und natürlich auch um die institutionelle Prägung. Kurzum ist ein Beamter im Durchschnitt (auch da gibt's Ausreisser nach oben und unten) für den Staat kontrollierbarer als ein "freier" Bürger." Das steckt letztlich hinter den sog. "besonderen Mützen" als Waffenträger. Weisungsempfänger, öffentl.-rechtl. Dienst- und Treueverhältnis, besondere Einbindung in staatliche Institutionen. Das diesbezügliche Vertrauen (um nicht zu sagen, der Glaube daran) ist in D stark ausgeprägt.
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Evtl. alle Leute, welche über keine spezielle "Mützentrageerlaubnis" verfügen.
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Also, ich würde hier als Qualitäts(unterscheidungs)merkmal nicht auf den Beamtenstatus der Leute abheben. Und nein, ich habe nichts gegen Beamte. Aber die Ernennungsurkunde auf Lebenszeit macht sie weder zu Heiligen, noch zu einschlägig Hochqualifizierten.
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Ich stimme dir zwar zu - weise aber darauf hin, dass z.B. unser Nachbarland Tschechien zeigt, wie schnell und wie viel sich bei diesem Thema in der Gesellschaft (und Gesetzgebung) ändern kann.