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karlyman

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  1. Ja; kein Blatt muss und sollte eine "Ikone" sein. So lange die Pressefreiheit an sich gegeben und gesichert ist, ist das in Ordnung. Trotz der berechtigten Kritik an dem von H. Huth Geäußerten zum Thema "Messer" (die Verbotsforderungen sind eben ein sattsam bekannter Kurzschluss) habe ich jedoch mit der "WELT" an sich nicht wirklich ein Problem. Gerade in den gesellschaftlichen Konflikten der letzten Jahre, der Flüchtlingsproblematik, zunehmenden Auseinandersetzung mit dem Islam etc. hat die "WELT", im Reigen der sonstigen etablierten Blätter (online und Print) doch eine ganz gute und offene Berichterstattung geboten. Wo andere Blätter vor lauter übertriebener p.c. Dinge einfach nicht mehr beim Namen nannten, war und ist das bei der "WELT" durchaus noch der Fall; die sind durchaus kritisch und offen. Das kann auch der eine oder andere seltsame Artikel nicht über den Haufen werfen.
  2. Dass der Huth-Kommentar unterirdisch (und, nebenbei gesagt, furchtbar unfundiert) ist, ist klar. Allerdings bringt es nichts, hier endlos darüber herumzunölen. Die WELTonline hat zum Artikel eine Kommentarfunktion, dort kann man dezidiert, und gepflegt, dagegen argumentieren.
  3. Nichts anderes wurde hier ja gesagt. Die Behörde wird sich andere Möglichkeiten suchen bzw. solche verlangen. Andere Zeit, anderer Ort, was auch immer.
  4. Nochmal wiedergegeben, weil genau das der Knackpunkt (bzw. in bestimmten Fällen die Eingriffsgrundlage) ist. Daher sind die ganzen Einlassungen a la "dann geh' ich eben mit der Machete oder dem Vorschlaghammer in die Fußgängerzone, ist ja Werkzeug" auch unsinnig.
  5. Das glaube ich der Frau bzw. der SPD aufs Wort. Was wieder mal aufzeigt, dass man die Sozis (als halbwegs freiheitsliebender Mensch) heute nicht mehr wählen kann.
  6. Miami Vice. Und du bist da mitten reingeraten.
  7. Verwaltungsgerichte können sich nicht über Grundrechte, wie in dem Fall Art. 13 GG, auf den sich "die Olle" (nicht-LWB) beruft, hinwegsetzen. Und "der Olle" (LWB) hat im diskutierten Szenario ja seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Kontrolle ermöglichen zu wollen... Die Diskussion könnte man endlos führen, sie bewegt sich so langsam aber im Kreis.
  8. Wir im Forum kennen doch den "Elefanten". Das erneute Ansprechen bringt aber auch nichts.... denn das wäre hier ja auch nur "Predigen zum Chor".
  9. Wie soll man denn zivilrechtlich die Aufgabe von Grundrechten einer anderen (wenngleich familiär verbundenen) Person herbeiführen? Das ist abwegig. Und wenn es rechtlich nicht geht, dann sind wir genau wieder an besagtem Punkt: Verlangen von rechtlich Unmöglichem. Aber lassen wir's, die Diskussion führt an der Stelle zu nichts mehr. Zumal sie, von raren Einzelfällen abgesehen, recht akademisch sein dürfte.
  10. Bei dieser Kampagne handeln im Hintergrund alle möglichen Protagonisten mit; die Schüler stehen nur ganz vorne auf der Bühne...
  11. In diesem gewissen anderen Bereich (über den wir uns wohl gleichermaßen ärgern) sieht es aber m.E. so aus, dass der Staat freiwillig auf ihm zustehende Abwehr-/Zurückweisungsrechte verzichtet hat. Ob die Mehrzahl der Bürger dies auch so teilt bzw. will, ist zweifelhaft (aber zumindest bei den Wahlen haben sie nichts völlig gegenteiliges angezeigt...).
  12. Eine wirklich gute Zusammenfassung. Allerdings will ich, zum letzten Absatz, ein klein wenig "gegen den Stachel löcken".... Ich denke nicht, dass von "Berlin" von vornherein beabsichtigt war, für die Messerbesitzer einen rechtlichen "Unsicherheitsspielraum" zu schaffen. Nein, der § 42a in der Form seit 01.04.2008 ist m.E. das typische Ergebnis, wenn man als Gesetzgeber einerseits nach außen ("für die Galerie") eine Erhöhung der diesbezüglichen Sicherheit durch Normen-Verschärfung suggerieren will - auf der anderen Seite jedoch den "berechtigten Verwendern" noch etwas an Bewegungsfreiheit lassen möchte. "Wir tun für die Sicherheit was, ohne dass es den Redlichen zu viel Freiheit kostet". Ich will für D nichts schönreden, aber schaut mal vergleichend auf das, was bezüglich "Messerrecht" an Normen (und, wichtiger: an Rechtspraxis!) aus anderen europ. Ländern so bekannt ist. Da kommen einem teilweise die Tränen. Dagegen ist die Lage in D zwar alles andere als gut, aber noch vergleichsweise klar, und sie lässt beim Führen von Messern noch so einige Möglichkeiten. (Freilich, was bei der derzeitigen "ich-mach-dich-Messer"-Situation in D alles noch aus Berlin kommen wird....wer weiß es..).
  13. Ja, aber Willkürherrschaft haben wir im Rechtsstaat eben (noch) nicht. Die Behörde muss jedes Handeln rechtlich begründen. Einem LWB verwaltungsrechtlich einen "Strick" daraus zu drehen, wenn sein Wohnungsmitinhaber keine Behörde in der Wohnung haben will, wird nicht funktionieren. Und für den Moment, bzw. die momentan kontrollierte Situation, ist das dann eben so. Wie gesagt (auch von dir seltbst), die Behörde dürfte ja alternative Möglichkeiten (bzw. Anforderungen) haben.
  14. "Hast du halt Pech" ist kein rechtlich relevantes Argument. Wie schon gesagt, rechtlich Unmögliches darf die Behörde nicht verlangen. Allerdings könnte sie, s. mein Beitrag oben, letztlich "auf den Trichter" kommen, eine Aufbewahrung an anderem, faktisch UND rechtlich zugänglichen Ort zu verlangen. Oder verlangen, dass ihr der B-Würfel vor die Haustür "gerollert" wird (s. Szenario Schiiter)...
  15. Eben. Bei gemeinsam bewohntem Haus: Hausmitbesitzer A (LWB) kann auch nicht "stellvertretend für" Hausmitbesitzer B (nicht-LWB), wenn B den Einlass der Verwaltungsbehörde verweigert, auf dessen Grundrecht verzichten... Die Verwaltungsbehörde kann von A folglich nichts rechtlich Unmögliches verlangen. In dieser, recht speziellen Konstellation zeigt sich im Grunde eine "konstruktive Schwachstelle" des § 36 Abs. 3 WaffG (freiwilliger Verzicht auf das Grundrecht Art. 13 GG, da ansonsten verwaltungsrechtliche Sanktion droht). Aber zugegeben: der Fall ist recht speziell.... Die Behörde könnte dann natürlich auf die Idee kommen. letztlich von A eine Aufbewahrung (bzw. einen Aufbewahrungsort) zu fordern, welche faktisch und rechtlich kontrollierbar ist.
  16. Quatsch. Nimm bei Feststehenden z.B. eines von den "stinknormalen", also ganz klassisch gestalteten Jagdmessern unter 12 cm KL (mit einseitig geschliffener Klinge, ohne irgendwelche- auch optischen - Täctical-Gimmicks), und du müsstest auf der sicheren Seite sein. 110%-Garantien kann dir jedoch keiner geben.
  17. So ganz dezent, nur so ganz leicht, beschleicht mich das Gefühl, dass du den Tag nicht wirklich erwarten kannst, an dem du den "Krempel" endlich loswerden darfst.
  18. Darauf würde es in dem Fall wohl hinauslaufen.
  19. Bei feststehender Klinge unter 12 cm Klingenlänge, und ohne Waffeneigenschaft.
  20. Übrigens wurde hier immer mal wieder andiskutiert, was wohl passiere, wenn die Ehefrau (auch Eigentümerin des Gebäudes und nicht-LWB) die Kontrolle - bzw. den Einlass der Kontrolleure - einfach mit Verweis auf ihr Haus- sowie Grundrecht verweigere. Auch wenn der gleichzeitig anwesende Ehemann/LWB erklärt, von sich aus keine Einwände gegen die Kontrolle zu haben.
  21. Auch hier wieder: Eure Grundrechte, klar, unbenommen. Aber über das Verwaltungsrecht, da "kriegen" wir euch...
  22. Also, in der Tat, wenn man die Möglichkeit hat, kann man die Waffenaufbewahrung so gestalten (also platzieren), dass eigentliche/wirkliche Wohnräume bei Kontrollen nicht tangiert sind. Übrigens muss ich dabei an die hier öfter mal - von manchen fasziniert - geschilderte Variante "Kurzwaffe im Oer-Würfel, mit Zierdeckchen drüber neben dem Bett" denken... Das wäre dann eine Variante nach dem Motto "mehr Wohnraum geht nicht".
  23. Das ist u.a. schon deshalb Unsinn, weil dann die Waffenbehörden ab einem Bestand von X von "Unzuverlässigkeit" ausgehen müssten... Tun sie nicht. Es gab zwar vereinzelt Fälle, wo (z.B. Gelbe WBK/der x-te K98...) hinsichtlich "Waffenhorten" gemault wurde. Aber Unzuverlässigkeit hate da niemand unterstellt.
  24. Die GRA will eine Interessenvertretung für deutsche Waffenbesitzer sein. Die NRA will eine Interessenvertretung für US-Waffenbesitzer sein. Da ist doch überhaupt kein übereinstimmender "Markt", auf dem die beiden miteinander konkurrieren. (Wenn man Interessenvertretung denn überhaupt als "Markttätigkeit" bezeichnen will..).
  25. Wie absolut schlimm für eine Lobbyorganisation, die sich für Interessen der Waffenbesitzer einsetzen will. Oder stehen doch die Geschäftsinteressen im Vordergrund...?
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