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karlyman

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  1. Wobei es bei anerkanntem sozialadäquatem Zweck - Jagd - egal ist, ob das Jagdmesser nun als (Einhand-)Klappmesser oder als feststehendes Messer konstruiert ist. Anders gesagt: die Klappmesserkonstruktion (unabhängig von den persönlichen Vorlieben, die hier nicht Thema sind) macht das Messer ja nicht per se jagduntauglich... Ich gebe dir recht damit, dass man das jagdliche Messerführen ziemlich entspannt sehen bzw. angehen kann. Da will in der Praxis im Zusammenhang mit der Jagd niemand etwas von eiinem.
  2. karlyman

    Arzt mit Ahnung...

    So ein Bullshit wie auch der Rest der Aussagen solcher Leute zum Thema. Nach dem Motto "wir haben zwar keine Ahnung davon, dafür aber eine grooße Agenda".
  3. Nun sag bloß, du hast eine Kristallkugel....?
  4. karlyman

    Waffen-online

    Der User "Wahrsager" fehlt irgendwie; da kamen oft sehr qualifizierte Beiträge.
  5. War nicht als Totschlagargument gedacht - fiel mir nur spontan angesichts dieser Weltlage, und zeitgleich auftauchender, gefühlt 365. Schlösschendiskussion, ein.
  6. Nur so nebenbei.... Heute aktuell - die USA drohen mit Angriffen auf syriische Raketenstellungen. Die mit Syrern verbündeten Russen drohen den USA mit Abschuss von deren Raketen bzw. mit "Vergeltung". Vor dem Hintergrund mutet das Gezerfe um Schlösschen, Pappschachteln, Fächer und Nebenfächer für Kleinwaffenmunition nur noch grotesk an.
  7. Die Waffe darf nicht zugriffsbereit sein und nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit gemacht werden können, das ist die Vorgabe. Mit dem Zahlenschlösschen an dem Behältnis bzw. Behältnis-Teil, in dem sich die Waffe (ohne Mun) befindet, dürfte man diesbezüglich auf der sicheren Seite sein. Warum am Mun-Fach aber unbedingt auch noch ein Zahlenschlösschen sein soll, ist mir ein Rätsel.
  8. Bei mir ist das nicht von faul oder nicht faul abhängig... Munition in Päckchen oder in der Mun-Box in einem Seitenfach des Range Bag, Rucksacks oder der Gewehrtasche verstaut - anderes mache ich es nie. Warum auch? Das ist gesetzeskonform. Und etwa eine gesonderte Mun-Tasche mit mir rumzuschleppen, das wäre mir schon zu blöd und unpraktisch (zumal ich keine so großen Mun.-Mengen mitnehme..).
  9. Unsere Medien werden es wohl nicht totschweigen. Sie werden es durchaus bringen. Aber weltanschaulich einsortiert, unter "unbelehrbare Waffennarren demonstrieren"...
  10. Na dann.... wahrscheinlich wollten sie's selbst behalten (einsacken).
  11. Ein Irrwitz. Dabei kommt mir öfter mal der Gedanke, was war das einstens doch für eine stolze Nation...
  12. Eben. Was will man in GB in der Richtung überhaupt noch "verbieten"...? Es ist ohnehin nutzlos; London dürfte in der Hinsicht gefährlicher sein als jede Großstadt z.B. im deutschsprachigen Raum (mit ihren vergleichsweise liberaleren "Messerregeln").
  13. karlyman

    2/6 Reglung?

    Also, ich muß gestehen, bei mir war es im vorliegenden Fall auch vorrangig die Sache mit der Aufbewahrung, die mir "sauer aufstieß".
  14. karlyman

    2/6 Reglung?

    "Geregelt"... Na ja. Ich kann nur unterstützen, was Commerzgandalf (s.o.) gesagt hat: Nach der Rechtsquelle dieser "Regelung" fragen.
  15. karlyman

    2/6 Reglung?

    So eine Regelung (bzw.: Betrachtung) ist schlicht schikanös. Bezüglich der Waffenaufbewahrung bzw. der Zahl von Waffen im Behältnis ging es dem Gesetzgeber um Waffen, nicht um (erlaubnisrechtlich gleichgestellte) Waffenteile. Denn Sinn und Zweck der Behältnisregelung ist der Schutz vor Entwendung, und somit die Zahl der potentiell bei "Behältnisöffnung"/Aufbruch erbeutbaren - für sich verwendbaren, schießfähigen - Waffen. Je höher die Behältnisklasse, desto höher die zugestandene Zahl der dort lagerbaren Waffen.
  16. Was die KK-Waffen bzw. -WS angeht, so sehe ich das auch zunehmend so - nicht unverzichtbar, aber ein nettes Schmankerl und ein preisgünstiger Schießspaß (ich komme ja aus dem Württembergischen...). Ein gewisser Wermutstropen an den KK-Systemen ist m.E. allerdings, dass sie (alles in allem) einfach nicht so zuverlässig laufen wie meine GK-Waffen. Mit den .22 lr Patrönchen gibt's doch immer mal wieder einen "technischen Schluckauf".
  17. Man lebt in unserem Fall in einer sehr "zuregulierten" Demokratie.
  18. Damit werden versteckte, fast schon erotisch gefärbte Waffen-Fantasien des (ansonsten hoplophob erzogenen) Durchschnitts-Michels kompensiert und in Bahnen gelenkt.... Vor allem, wenn Frau Kommissarin mal wieder ihre Dienst-SIG fertiglädt (nachdem sie das in der letzten TV-Viertelstunde schon zweimal gemacht hat, aber ist ja egal...).
  19. Menschen scheinen der veganen Tierrechtsaktivistin wohl deutlich weniger wert gewesen zu sein als Tiere... (Und, nur nebenbei: so viel zur Berufsvorstellung "ey, ich werd' YouTube-Star und schwer reich").
  20. Während US-Promis "mainstreamig" auf Anti-Gun machen, verdienen viele laufend ihr Geld mit "cineastischen" Darstellungen exzessiver Waffengewalt; und es kann mir auch niemand erzählen, dass die auf ihren Anwesen nirgendwo Waffen für den äußersten Fall des Falles vorhalten (oder auch nur heimlich just for fun..). Heuchelei pur.
  21. Diese Stars haben zwar, leider, eine gewisse Außenwirkung, wenn sie sich entsprechenden Kampagnen anschließen... Aber ernst zu nehmen sind die dabei nicht wirklich. Ich gehe davon aus, dass solches "Engagement" zu über 90% vom jeweiligen Management angeleiert wird. Meist wird damit auf medial "fahrende Züge" aufgesprungen. Im Filmbereich reden viele Amerikaner nicht umsonst von "Hollyweird"...
  22. Seit Sonntag, 01.04. sollen die neuen YT-Richtlinien bezüglich Waffenvideos ja angewandt werden. Ein paar "gun relied" Videos habe ich seither aufgerufen, auch schon bekannte ältere; mir ist kein Unterschied bzw. sind keine nun nicht mehr zugänglichen Videos aufgefallen. Vielleicht sind meine entsprechenden Interessen auch einfach zu harmlos... Jedenfalls ist m.E. die einschlägige Welt auf YT seither "nicht untergegangen".
  23. Wenn man's so weit auslegt, dann hat eben jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis, einer Baugenehmigung ein "Privileg". Denn in diesen (und vielen anderen) Bereichen gibt es in D bekanntlich Erlaubnis-/Genehmigungsvorbehalte - ohne entsprechendes Papierchen darf man nicht...
  24. Legaler privater Besitz bestimmter Kategorien von Feuerwaffen ist in D erlaubnispflichtig. Bei Erfüllen der Erlaubnisvoraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erteilung der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis. Mit "Privileg"/einer "Privilegierung" hat das nichts zu tun. Oder ist es ein "Privileg", wenn man auf seinem Grundstück ein Haus errichten darf (weil man die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt)?
  25. Also, ich finde, dass die auch aktuell noch bezüglich "Flüchtlings"problematik den "Elefanten" benennen (nicht immer, aber häufig), der in anderen Blättern tunlichst verschwiegen wird. Auch erscheint mir die Leserkommentarfunktion bei WELTonline deutlich offener, als in vielen anderen Blättern.
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