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karlyman

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  1. Nachdem die Deliktzahlen für gut ein Jahrzehnt nach den weitgreifenden Verboten in GB deutlich über dem Verbotsniveau lagen, und erst in den vergangenen Jahren absinken, lässt sich aber auch nicht ernsthaft eine Kausalität mit dem Verbot (= Wirksamkeit des Verbotes) herleiten.
  2. Sie stoppt doch nicht 2010. Sondern die Daten der Statistik, s.o., gehen eben nur bis 2010/2011. Wohlgemerkt, über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren. Nimmst du an, dass sich in den letzten 4 Jahren Grundlegendes geändert hat?
  3. Fiel mir auch auf. Will man bei "Big F" vollends zum "Country"-/Landliebe-Lifestyle-Anbieter mutieren.... mein Gedanke. Den Outdoorgrill-Prospekt habe ich auch nur kurz durchgeblättert, nichts Interessantes. Leider - schade um die Zellulose.
  4. Und - Begründung für dieses Drehverbot?
  5. Ja, das ist nach meinem Eindruck auch schon länger und überwiegend "Konsens" in diesem Thread.
  6. Eine VwV ist eine interne Auslegungs-Anweisung für die Exekutive. Sie hat zunächst keine Wirkung auf Außenstehende, sondern bindet die Verwaltung. Allerdings entsteht - durch per VwV immer gleiche Rechtsanwendung - eine indirekte Bindungswirkung auch für den betroffenen Bürger. Ich empfinde die Aussagen der VwV eigentlich als hinreichend klar, zumindest von der Richtung her .... Der übliche Freibadaufenthalt, der eben nicht nur aus "einmal reinhüpfen, abtrocknen und gleich wieder gehen" besteht, dürfte nicht darunterfallen. Gemeint sind m.E. Aufenthalte/Zwischenstopps, die ihrer Natur nach wirklich kurz sind. Tankaufenthalt, kurzer Aufenthalt im Laden oder Restaurant, aber sicher keine stundenlange "Veranstaltung"... Ein "längliches" Schüsseltreiben könnte auch schon problematisch sein. Und, weiterer Aspekt: es muss durchaus noch ein gewisser Zusammenhang mit der Fahrt zum/vom Schießen bestehen. Der ist beim Tanken oder "Essen einwerfen" sicher noch gegeben, beim Planschen im Freibad ist das eigentlich nicht mehr hin-argumentierbar.... Sind nur meine 2 Cents; jeder muss selbst wissen, was ihm seine WBK wert ist.
  7. Diesen Fall gibt's übrigens schon in Off Topic.
  8. Für das "Spaß-Plinken" mit erlaubnisfreiem Unterhebelgewehr würde ich mir sicherlich keine solche Softair-Version aussuchen. Von Umarex/Walther gibt es seit etlichen Jahren eine CO2-Unterhebel-Büchse (4,5 mm; früher mal mit 2x12 g CO2-, heute mit 88 g CO2-Kapsel), in diversen Ausführungen, Preis so ab ca. 250 Euro. Ich habe seit langem so eine (noch die ältere Version mit 12 g-Kapseln), diese macht Spaß, ist zuverlässig und für eine Freizeitwaffe ganz ordentlich gebaut. Auch manche Vereine (besonders "westernorientierte") haben diese Waffe z.B. für Veranstaltungen. Meines Erachtens ist diese Umarex/Walther-LAR definitiv der genannten (auch noch teureren!) Softair vorzuziehen - wenn man schießen will. Für das nur-als-Blickfang-an-die-Wand-hängen, ja, da mag es anderes geben.
  9. Was wieder mal den Wahrheitsgehalt der alten Erkenntnis zeigt.... Wer Freiheit abschafft, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
  10. Der Artikel gibt etliche wahre Fakten wieder, die in den großen Presseerzeugnissen (einschl. WELT) bislang entweder übergangen, oder wider besseres Wissen abgestritten wurden. Interessant finde ich übrigens, dass der Verfasser, H. Graw, in einer Kommentar-Erwiderung anmerkt, in der (WELT-)Redaktion gebe es auch Schützen und Jäger. Den Eindruck, dass diese sich sachkundig zu Wort gemeldet hätten, hatte man bisher in WELT-Artikeln zum Thema kaum. Aber Besserung ist vielleicht in Sicht.
  11. Wo Ideologie anfängt, hört eben der gesunde (auch ökonomische) Menschenverstand auf.
  12. Dieser Gedanke streifte mich allerdings auch... Es standen ja einige andere, sehr aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Und dann drängte sich sicherlich am Freitag noch ein anderes, übles (und natürlich ebenso innenpolitisch relevantes) Thema auf.
  13. Mal wieder zurück zum eigentlichen Thema bzw. Threadanfang: Die diesjährige Innenministerkonferenz fand ja nun vorgestern und gestern statt. Weiß jemand nun etwas von den dortigen Beschlüssen zum Thema Waffenrecht (Aufbewahrung etc.)? (M)eine kurze Internetrecherche ergab heute morgen noch nichts.
  14. Ja, klar. Weil wir gerade bei "illegal/büßen" sind; es kommen übrigens auch ständig (und in neuerdings großer Zahl) Personen illegal nach Deutschland.
  15. Das scheint System zu haben, ja. Erst wenn der Präsentations-Tisch "gut gefüllt" ist, sieht es auch so richtig nach etwas aus...
  16. Zumindest der Verfasser des Artikels spricht von "elf scharfen Schusswaffen"... Da können freilich auch erlaubnisfreie VL eingerechnet sein.
  17. Drollig übrigens, wie im Artikel die "kleinste Pistole der Welt" in Wort und Bild herausgestellt wird... Scheint den Autor fasziniert zu haben.
  18. Also, alles in allem bin ich (mit der Fra.-Filliale Stuttgart) bisher ganz zufrieden gewesen.
  19. Die Begründung muss (müsste!) selbstverständlich gegenüber denjenigen erfolgen, die durch eine neu eingeführte Regelung belastet sind (Beschränkung, Kosten..). Der Nutzen, der der Allgemeinheit entsteht, müsste das Interesse der Belasteten (eben nicht belastet zu werden) überwiegen. Die Darlegung eines Allgemein-Nutzens fehlt im Fall "schärfere Anforderungen an Behältnisse" weit und breit. Denn die bisherigen Behältnisse haben alles in allem den Zweck (Verhinderung von Diebstahl/Missbrauch) erfüllt.
  20. Doch, in einem Rechtsstaat ist es eigentlich schon nötig, neu/zusätzlich eingeführte Beschränkungen und Kostenbelastungen zu begründen.
  21. Ich behaupte es nicht lediglich... Sondern der, der die gesteigerten Anforderungen bringen will, kann ihre Notwendigkeit bislang nicht faktisch begründen.
  22. Ja, jedoch nicht als Selbstzweck. Wie schon genannt: - Abgasminderungs-Technik beim Pkw bringt in der Summe geringere motorseitige Emissionen und damit Immissionen der entsprechenden Schadstoffe - Anpassung öffentlicher Beleuchtung an den Stand der Technik bringt geringeren Stromverbrauch - Vorschrift neuer, schallgedämmter Technik bei Baumaschinen bringt mit der Zeit Lärmentlastung etc... Die Vorschrift, Schranktyp X durch Schranktyp Y zu ersetzen, bringt nichts. Denn es gab nachweislich schon mit Schranktyp X keine relevanten Probleme für die öffentliche Sicherheit.
  23. Und mit welchem "Erfolg" (s. Ankündigung gesteigerter Aufbewahrungs-/Schrankanforderungen; oder war etwa "Grün" alle) ?
  24. Ich habe bei der Sache das Gefühl, dass hier - in dem Fall bei der kommenden Innenministerkonferenz - dem Publikum schlicht mal wieder "irgendetwas" an Tätigwerden zum Thema Waffenrecht präsentiert werden soll... Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit?? Fehlanzeige.
  25. Das ist doch der Punkt. Es gibt keinerlei Rechtfertigung - erweiterte technische Anforderungen bringen hier in Bezug auf die "Gefahren" schlicht nichts. Der in der Presse stets reflexartig gemachte Verweis auf die "Amokläufe" ist vollends daneben - bei diesen wurde kein Schrank gewaltsam geöffnet...Auch sonst dürfte die Zahl der auf "zu geringe technische Anforderungen" von Waffenschränken zurückgehenden Waffendelikte gegen Null gehen. Der gebetsmühlenhaft vorgetragene Verweis auf die "Anpassung an neuere technische Möglichkeiten" ist bei diesem Thema unzutreffend. Eine solche Anpassung an den Stand der Technik darf kein Selbstzweck sein, sondern muss erforderlich sein und etwas bringen... Anpassungen an verbesserte Abgasstandards von Kfz-Motoren und Kfz-Sicherheitseinrichtungen verbessern durchaus mess- und zählbar die Kfz-bezogenen Emissionen bzw. die Unfallverhütung und Unfallfolgenminderung. Erhöhte Anforderungen an Waffenschränke sind politischer Aktionismus sowie (wie bereits gesagt) Geldschneiderei. Auch haben sie erneut gewisse "Vergrämungswirkung" bezüglich des legalen privaten Waffenbesitzes.
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