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karlyman

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  1. Ist das eigentlich so ein extremer Nischenmarkt, dass da die Produktion und Vermarktung von Repliken (wie eben bei den anderen historischen Zündsystemen) nicht lohnt? Und "Atomphysik" sind die Zündnadel-Waffen ja nun auch nicht gerade....
  2. Das ist in der Tat ein schlechter Witz. Nun kann es ja sein, dass man bestimmte Teile aufgrund von Exportrestriktionen gar nicht aus USA rausbekommt. Das ist dann eben so bzw. zumindest von Midway oder Brownell's nicht zu vertreten. Als nicht akzeptabel empfinde ich es aber, wenn (unter dem rechtlichen Aspekt) eigentlich lieferbare Teile aus dem Sortiment von Br.USA nun gar nicht (längere Lieferzeiten wären ja noch hinnehmbar) an bzw. über die europäischen "Töchter" Br.CH oder Br.D geliefert werden.
  3. Wenn kein (nennenswerter) Umsatz getätigt wird, kann das allerdings auch zur Folge haben, dass man irgendwann auf dem Bestellweg gar keine US-Artikel mehr bekommt.
  4. Das empfinde ich dann (ich habe mich noch nicht selbst vergewissert) als eigentliches Problem. Längere Lieferzeiten, naja.... Etwas höhere Preise, auch noch (zähneknirschend) hinzunehmen... Aber wenn ich Artikel gar nicht bekomme, obwohl sie bei Brownells.USA erhältlich sind - das ist nicht verzeihlich.
  5. Das müsste m.E. noch um einen dritten "Herkunftskomplex" erweitert werden, der aktuell wohl einen erheblichen Anteil (vlt. höher als die genannten WK II-Bestände) ausmachen dürfte: Umwälzungen der 1990er Jahre in Ost- und Südost-Europa; soll heißen: - Bestände aus dem Zusammenbruch bestimmter Warschauer-Pakt-Streitkräfte, die schlicht "versilbert" wurden - Bestände aus dem zerfallenen Jugoslawien bzw. dem dortigen Bürgerkrieg sowie aus dem Zusammenbruch des ehem. Regimes in Albanien.
  6. Stimmt. Aber es ist eine Binsenweisheit, dass es politisch letztlich nicht um wirkliche "Sicherheit" geht. Die Hoffnung (bzw. das Konzept) der Gegner privat besessener Waffen und Munition ist es schlicht, dass weder eine Cheopspyramide noch ein Fort Knox von den privaten Waffenbesitzern bezahlbar wären...
  7. "Transportabel" und "leicht zu knacken" ist mit gewissem Aufwand alles. Wir reden hier aber nicht von hochbrisantem Sprengstoff oder von Plutonium. Wir reden von schlichter, für Zivilisten zulässiger Munition. Und es geht darum, eine einfache Wegnahme zu verhindern. Die Alternative zu "transportabel" und "knackbar" wären (so man jeder öffentlich gemachten Hysterie beliebig nachgeben wollte) die Modelle Cheopspyramide bzw. Fort Knox...
  8. Die Verhältnisse in A und der CH sind aber gesellschaftlich kaum verschieden von denen in D. Das ist Fakt. Und die genannten Nachbarländer zeigen, dass es in Bezug auf die Sicherheit der Bürger sehr gut mit einem modifizierten, oder gar ohne, waffenrechtliches Bedürfnisprinzip funktioniert. Diesen (themenbezogenen) Spiegel soll sich D also ruhig vorhalten lassen. Mehr Freiheit ist möglich.
  9. Fein. Verbieten wir doch schlicht alles, was entwendet werden und dann zu Straftaten benutzt werden kann.
  10. Nur aus Interesse: Gibst du hier die Verwaltungsgerichtssprechung (und die dort zugrunde liegenden Annahmen) wieder - oder ist das tatsächlich deine Beurteilung?
  11. Es war von unseren Verbänden zugestanden worden.... die sich davon einerseits ein "staatstragendes" Entgegenkommen, andererseits wohl auch ein wenig "Exklusivität" bzw. Daseinsberechtigung für sich erhofft hatten.
  12. "Fortbestehen" ist aber eine andere Baustelle, und heißt - generelle Prüfung des schießsportlichen Bedürfnisses (= aktiven Sportschützendaseins). Mit Einzelbedürfnisprüfung bezogen auf die Waffe (vgl. Nachfrage von wingmaster1) hat das nichts zu tun.
  13. (Mal abgesehen von der Grundsatzdiskussion um Freiheiten, deliktische Relevanz etc., die hier zu führen sich aber nicht lohnt): War im Braunschweiger Urteil nicht bereits von 15 jagdlich besessenen Langwaffen die Rede, ab denen man sozusagen "erwerbsauffällig" werde....? Ehrlich, 15 jagdliche Langwaffen sind nun wahrlich nicht so außergewöhnlich viel.
  14. Aber selbstverständlich nur begründet. Im wesentlichen dann, wenn sich herausstellt, dass entscheidungserhebliche Tatsachen bei Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorlagen. Mit "al gusto" (Sachbearbeiter hat nun veränderte Ansichten) ist es juristisch nicht getan.
  15. Ich weiß nicht, ob es nur mir (im Besitz sowohl von WBK Gelb wie auch JS) so geht. Aber ich empfinde dieses, hier eher beiläufig mitgeteilte Braunschweiger VG-Urteil (wenn es denn Schule machen sollte) als deutlich schärferen Einschnitt bei der Bedürfnis-Auslegung, als die untersagte "142ste" auf WBK Gelb...
  16. Ich denke mal (so wie ich langjährig meine Waffenbehörde bzw. Sachbearbeiter einschätze), dass es bei unserer Behörde genau so laufen würde.
  17. Ich gestehe es ein (auch wenn es mich wg. grundsätzlich liberaler Ansichten fast innerlich zerreisst...): In diesem extremen Fall (nicht wg. der bloßen Anzahl, sondern auch der wohl x-fach in Typ/Kaliber identisch vorhandenen Waffen), und mit der traurigen Vorgabe, oben genannte Prämissen umsetzen zu müssen - da wäre ich wohl selbst zu einem solchen Ergebnis gekommen. Flapsig formuliert: Dieser Mensch hat es einfach etwas zu "dicke" betrieben.
  18. "Richterrecht" wäre es dann, wenn das Verwaltungsgericht nicht wie im vorliegenden Fall einfach zum Schluss kommt, dass die Anzahl von 142 Büchsen auf WBK Gelb als "Horten" beurteilt wird; sondern (greift man das Beispiel aus Beitrag Nr. 73 auf) wenn von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Richtung der Behörden konkrete "VwV-ähnliche" Regularien benannt und angeregt werden.
  19. Stimmt. Ist aber eine gänzlich andere "Baustelle" und hier nicht Thema.
  20. Wenn die Schaffung solcher quasi-legislativen Kriterien vom Richtertisch aus Schule macht, und zulässig sein sollte - dann wird (mit ausreichender Phantasie der Rechtsprechenden....) bald beliebig weiter "herunterreguliert". Soviel ist klar. Dass an den Verwaltungsgerichten genügend Juristen sitzen, denen persönlich die waffenrechtlichen Normierungen in D noch deutlich zu "lax" sind, und die daher lieber heute als morgen selber restriktives "Recht schaffen" möchten - davon bin ich (leider) überzeugt.
  21. Eigentlich war das ersichtlich eine rhetorische Frage... Denn dass die genannte Größe eine absolute "Mondzahl" ist (die im übrigen weit entfernt von jeder Pseudo-"Waffensammelei" ist), ist klar.
  22. Ist das dem dortigen Verwaltungsrichter in der Badewanne eingefallen? Oder auf dem WC?
  23. Die Frage war nicht wörtlich (im Sinn von: bittebitte, nennt mir eine Zahl) gemeint. Ergibt sich auch im Zusammenhang mit meinem zweiten Satz.
  24. Und die Grenze zu "auffälligem Erwerbsverhalten" läge dann wo...? Wie gesagt, in welche Richtung im heutigen D entsprechende Definitionen in den Bereichen WBK Gelb oder Erwerb auf JS gehen würden, das möchte ich mir lieber nicht im Detail ausmalen. (Da könntest du am Ende noch froh sein über "gnädige" Altbesitzregelungen...)
  25. Dieser (übrigens in der Praxis bei weitem nicht immer zu erbringende...) Nachweis der Geeignetheit ist aber keine Bedürfnisprüfung in dem Sinne, wie sie für Sportschützen außeralb des § 14 Abs. 4 WaffG gilt. Er schließt gerade nicht aus, dass mehrfach z.B. typ- und kalibergleiche Waffen erworben werden. P.S.: Wo genau "den Bogen überspannt" beim Erwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG beginnt, darüber lässt sich trefflich streiten. Es gibt "Wenig-Besitzer", und es gibt "Viel-Besitzer"... Ich fürchte, bei dem zum (legalen) Waffenbesitz herrschenden Klima hierzulande würde eine Konkretisierung deutlich (zumindest für die meisten) zu unseren Ungunsten ausfallen.
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