karlyman
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Ich weiß nicht, ob es nur mir (im Besitz sowohl von WBK Gelb wie auch JS) so geht. Aber ich empfinde dieses, hier eher beiläufig mitgeteilte Braunschweiger VG-Urteil (wenn es denn Schule machen sollte) als deutlich schärferen Einschnitt bei der Bedürfnis-Auslegung, als die untersagte "142ste" auf WBK Gelb...
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Ich gestehe es ein (auch wenn es mich wg. grundsätzlich liberaler Ansichten fast innerlich zerreisst...): In diesem extremen Fall (nicht wg. der bloßen Anzahl, sondern auch der wohl x-fach in Typ/Kaliber identisch vorhandenen Waffen), und mit der traurigen Vorgabe, oben genannte Prämissen umsetzen zu müssen - da wäre ich wohl selbst zu einem solchen Ergebnis gekommen. Flapsig formuliert: Dieser Mensch hat es einfach etwas zu "dicke" betrieben.
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"Richterrecht" wäre es dann, wenn das Verwaltungsgericht nicht wie im vorliegenden Fall einfach zum Schluss kommt, dass die Anzahl von 142 Büchsen auf WBK Gelb als "Horten" beurteilt wird; sondern (greift man das Beispiel aus Beitrag Nr. 73 auf) wenn von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Richtung der Behörden konkrete "VwV-ähnliche" Regularien benannt und angeregt werden.
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Wenn die Schaffung solcher quasi-legislativen Kriterien vom Richtertisch aus Schule macht, und zulässig sein sollte - dann wird (mit ausreichender Phantasie der Rechtsprechenden....) bald beliebig weiter "herunterreguliert". Soviel ist klar. Dass an den Verwaltungsgerichten genügend Juristen sitzen, denen persönlich die waffenrechtlichen Normierungen in D noch deutlich zu "lax" sind, und die daher lieber heute als morgen selber restriktives "Recht schaffen" möchten - davon bin ich (leider) überzeugt.
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Und die Grenze zu "auffälligem Erwerbsverhalten" läge dann wo...? Wie gesagt, in welche Richtung im heutigen D entsprechende Definitionen in den Bereichen WBK Gelb oder Erwerb auf JS gehen würden, das möchte ich mir lieber nicht im Detail ausmalen. (Da könntest du am Ende noch froh sein über "gnädige" Altbesitzregelungen...)
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Dieser (übrigens in der Praxis bei weitem nicht immer zu erbringende...) Nachweis der Geeignetheit ist aber keine Bedürfnisprüfung in dem Sinne, wie sie für Sportschützen außeralb des § 14 Abs. 4 WaffG gilt. Er schließt gerade nicht aus, dass mehrfach z.B. typ- und kalibergleiche Waffen erworben werden. P.S.: Wo genau "den Bogen überspannt" beim Erwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG beginnt, darüber lässt sich trefflich streiten. Es gibt "Wenig-Besitzer", und es gibt "Viel-Besitzer"... Ich fürchte, bei dem zum (legalen) Waffenbesitz herrschenden Klima hierzulande würde eine Konkretisierung deutlich (zumindest für die meisten) zu unseren Ungunsten ausfallen.
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Dass einmal eine Reaktion auf (relativ) große "Anhäufungen" kommt, war tatsächlich nicht auszuschließen bzw. - bei dem "Klima" das bei uns zum Thema herrscht - zu erwarten. Aber selbst wenn das so ist, hat es noch lange nichts mit der vom Gericht behaupteten prinzipiellen "Bedürfnisprüfung jeder einzelnen Anschaffung auf WBK Gelb" zu tun. Diese ist schlicht ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Hirngespinst.
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Das ist ganz klar der Versuch, "Richter-Recht" zu schaffen; und zwar auch da, wo es keinen Spielraum dafür gibt. Diese gesonderte, einzelne Bedürfnisprüfung ist vom Gesetzgeber in § 14 Abs. 4 WaffG schlicht nicht vorgesehen. Meines Erachtens: Recht(?)sprechung nach eigenem, dem privaten Waffenbesitz abgeneigtem "Gusto". Da ändert auch die berechtigte Kritik, dass der Waffenbesitzer im vorliegenden Fall ziemlich unglücklich agiert hat, nichts daran.
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Und wieder ist die Welt ein Stück sicherer und besser geworden...
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Nur nebenbei: Hast du - insbesondere was USA-Reisen angeht - schon mal von einem TSA-Schloss gehört?
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Vielleicht ist auch das bereits Teil des Problems... (Wobei ich einräume, dass ich mit einem - schonend sportlich eingesetzten - 70,-€ Red Dot Visier von Frank&Monika seit Jahren keine Haltbarkeits- oder Funktionsprobleme habe)
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Es ist nicht nur deine Meinung, sondern das ist m.W. gängige Rechtsprechung in D. Gerechtfertigte Notwehr mit illegaler Schusswaffe bleibt als solche straffrei. Übrig bleibt (und geahndet wird) aber der bei dieser Gelegenheit offenbar gewordene illegale Waffenbesitz. Denn letzterer Strafvorwurf/Tatbestand löst sich ja andererseits durch die gerechtfertigte Notwehrhandlung nicht in Luft auf. Innerhalb unseres Rechtsgefüges ist das logisch (ohne jetzt aufs Grundsätzliche, legal/illegal etc. einzugehen).
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Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Unbestritten. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Theoretisch könntest du recht haben. In der Praxis wird diese Waffe aber wohl (Preis, "Sperrigkeit", sehr eingeschränkter Verwendungszweck....) in D über einen echten Exoten-Status nicht hinauskommen. Ich sehe daher praktisch nicht, dass das einen "Sturm im Wasserglas" entfachen könnte. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die Schweiz ist nicht vergleichbar, denn sie ist ein deutlich "normaleres" Land. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Sieht aus wie eine auf Drehkranz montierbare Maschine zur Wild-Dezimierung... -
Wohlgemerkt - "denen ihr Zeug". Denn von den früheren sowie den derzeit üblichen und verkauften Waffen, also dem jetztigen Bestand, reden wir bei der "Smart Gun" ja offensichtlich nicht. Siehe die speziell (in Kooperation von A. mit GSG?) als "Technologieträger" konstruierte Smart Gun... P.S.: Elektronik kann tatsächlich des öfteren versagen. Und nicht nur bei "Billigzeug". Ich rede z.B. von Kameraelektronik durchaus der preislichen Mittelklasse - die scheint mittlerweile eine recht überschaubare Nutzungsdauer zu haben....
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Darin liegt u.U. der Grund, warum man wohl für viele der A.-"Waffensicherungssysteme", damit sie umfassend funktionieren, erstmal neue Waffen entwickeln muss oder müsste... (siehe z.B. "SmartGun"). Also Anpassung des zu schützenden Gegenstandes an den Schutzmechanismus...
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Dass die "Biometrie" (von welchem Hersteller auch immer) ihre Sicherheitslücken hat, ja häufig besser überwindbar ist als simple Schloßtechnik, das lässt sich dem Gesetzgeber schon lange vor einem solchen teuren Experiment sagen. Stichworte Sachwerteversicherer, CCC...