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karlyman

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  1. Ja, allerdings ist Norwegen doch auch Schengen-Raum, oder? Wenn (wenn!!) tatsächlich eine waffenrechtliche Normierungs-Kompetenz der EU besteht, dann wäre Norwegen auch "mit im Boot" - und müsste sich folglich entschieden wehren.
  2. Medial wurde, egal wie groß der "Bullshit"-Faktor auch ist, zumindest für einen halben Tag ein "Zusammenhang" hergestellt. Einen, der perfide in das Verbots-Vorhaben der EU-Kommission passt. Miese Kampagne.
  3. Die EU selbst hat keine unmittelbare Regelungs-Kompetenz, zumindest nicht zunächst (nationale Gesetzgeber müssen EU-Richtlinien umsetzen; nur wenn sie dies anhaltend nicht tun, kann die Richtlinie unmittelbar Gesetzeskraft im Mitgliedsland entfalten). Nicht wenige (vgl. deutscher Bundesrat noch vom Nov. 2013) bezweifeln für das Gebiet des Waffenrechts sogar, dass die EU dafür überhaupt eine Regelungs-Kompetenz hat.
  4. Ja, Wegfall der Berechtigung aufgrund geänderter Rechtsgrundlage. Das zieht in praktisch jedem Rechtsgebiet entweder eine Altbestands-Regelung nach sich, oder im äußersten/schärfsten Fall (wenn eine solche aus gut begründetem Anlass nicht greifen soll) die Entschädigung des Vertrauens- und Vermögensschadens. Stellt euch mal vor, der Hausbesitzer müsste sein seit Jahren baurechtlich genehmigtes Gebäude abbrechen, weil sich im Nachhinein das Bauplanungsrecht ändert...
  5. Vor allem will die Kommission auch die Regelungs-Kompetenz für das Waffenrecht an sich ziehen... Obwohl dieses (vgl. den ausdrücklichen Bundesratsbeschluss vom Nov. 2013) eine Sache allein der Nationalstaaten ist.
  6. Zitat: "Die Ermittlungen der deutschen Behörden sollen sich laut „Bild“ gegen den 34-jährigen Sascha W. aus dem baden-württembergischen Magstadt richten, der im Verdacht stehe, die Waffen verkauft zu haben. Der Beschuldigte sei vor seiner Festnahme bereits Anfang dieses Jahres ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten." So, er war seit Jahresanfang 2015 im Visier der Ermittler. Und da lassen sie ihn unbehelligt noch am 7. November 2015 vier Sturmgewehre an Unberechtigte verkaufen??
  7. Das mit dem jeweiligen MdB ist gut und wichtig, da dieses EU-Verbotsgesetz ja auch national (somit in das deutsche Waffengesetz) umgesetzt werden muss. Allerdings ist es m.E. sinnvoller, JETZT zunächst die deutschen EU-Parlamentarier anszuschreiben, um vielleicht noch die EU-Richtlinie an sich zu verhindern. Auch ganz aktuell (vor dem Hintergrund des deutschen/Magstadter illegalen Waffenhändlers) sollte man unbedingt den Unterschied legale Sport- /Jagdwaffen und illegale Kriegswaffen herausstellen. Ans FWR ist das i.O.; aber diese Thematik würde ich nicht haarklein in Richtung EU-Parlamentarier schreiben. Das wäre kontraproduktiv.
  8. Hallo JokerCH, in der Eidgenossenschaft, die ich sehr schätze, gab und gibt es doch diese "Angst vor dem Bürger" seltsamerweise gerade bei den Reizstoffsprays - diese werden meines Wissens restriktiver gehandhabt als vergleichsweise im "grossen Kanton" Deutschland... Oder was kann bezüglich der Reizstoff"waffen" sonst die Ursache für die etwas strengere Behandlung in der CH sein?
  9. Bringen wir es auf einen Nenner: Hier ist man bereit, alles unter dem "Label" (= ungefähre Konstruktion) "AK" zu opfern, um alles unter dem Label "AR" zu retten. Das erinnert wie gesagt an die Anscheinswaffenregelung und dabei das 39-/40mm-Hülsenlängenthema... Ich fürchte, am Ende wird man mit der Taktik alles verlieren.
  10. Zitat: "Offenbar gibt es in der Bevölkerung ein gesunkenes Sicherheitsgefühl und den Eindruck, man müsse seinen Schutz selbst in die Hand nehmen", sagt Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. "Das kann schnell Züge von Selbstjustiz annehmen...." Privatpersonen seien anders als Polizisten nicht für den Umgang mit Waffen und anderen gefährlichen Verteidigungsmitteln ausgebildet." Und wieder mal die Vermengung von zulässiger Selbstverteidigung (einerseits) und Selbstjustiz (andererseits). Das hat m.E. durchaus Methode. Die Rechtslage, welche dem Angegriffenen SV prinzipiell erlaubt, ist dem Urheber der Äußerung sicherlich bekannt. Und die Möglichkeit einer Falschanwendung bzw. eines Notwehrexzesses besteht mit grundsätzlich allen verwendeten Gegenständen, ja., mit der bloßen Hand.... Was also soll die Botschaft sein?
  11. Ich halte ja nichts von dieser gesamten "was-ist-danach"-Diskussion. Aber trotzdem mal die Rückfrage: An wen (d.h. welche Schweizer oder US-Amerikaner) willst du denn die ganzen Teile verkaufen? Denn die "Hiesigen" dürften mit dem Waffen-Rest einer halbautomat. Waffe, wenn er noch irgendwie unter "deaktivierte Waffe" läuft, ebenfalls rechtliche Probleme bekommen... Siehe EU-Kommissions-Vorschlag.
  12. Ja, eben. Die Presse (und ich fürchte die Politik) neigt dazu, das wieder mal "gewinnbringend" zu vermischen. Mit einem umgebauten Gasrevolverchen (wenn er deutsche PTB-Zertifikation hatte, ohnehin kaum möglich) hätte jedenfalls niemand eine Terrortat durchgeführt. Mit was die Pariser Attentate ausgeführt wurden, ist doch bekannt.
  13. Wer glaubt ernsthaft, dass die genannten AKs chinesischer Bauart bzw. Zastava-Sturmgewehre Gas-/Schreckschusswaffen waren? Noch nie solches gesehen. Das glaube ich erst, wenn es bestätigt ist.
  14. 1. Herr Leinen ist einer der "grünsten" SPD-Abgeordneten, die vorstellbar sind 2. Herr Leinen hat ganz offensichtlich keine besondere Kenntnis des deutschen Waffenrechts. Anders ist diese Antwort nicht vorstellbar.
  15. Ach, ich denke, das höchste der Gefühle, was dazu realisierbar ist, sind KONTINGENTE....
  16. Wenn diese EUKommissions-"Proposals" so nationales Recht werden sollten: Was denkst du denn, wie viele Millionen allein von den bislang unregistrierten "Gasern" weiterhin unregistriert in der Hand der Bürger bleiben werden? Die Nachregistrierung, WBK-Beantragung, Aufbewahrung im A-Schrank etc. (also alles entsprechend Kat.C-Waffen) wird sich zahlenmäßig wohl in ziemlichen Grenzen halten.
  17. Ich weiß, was gesetzgeberisch in der Hysterie nach Erfurt und Winnenden ablief. Das war auch übel, es war schwer gegen eine heftig tendenziöse Presse und "abnickungsbereite" Parlamentarier, und das Ergebnis war nicht so erfreulich... Nur war es auch beeinflussbar, und alles in allem dann nicht der "worst case". Ich will nicht beschwichtigen. Aber sich hier kollektiv "runterzureden" bringt auch nichts.
  18. Na gut, wenn sich die Sache für dich so abgeschlossen und endgültig darstellt, dann wirst du wohl in den Baumarkt fahren müssen.
  19. Wisst ihr, woran ich bei diesen Formulierungen denken musste? "Die Antwort auf diese Fragen könnte Sie beunruhigen"... Aber im Ernst: Ich hoffe, es kommt da auch noch etwas zur Ende 2013 noch vertretenen deutschen Stellungnahme (Bundesrat), wonach die EU für die waffenrechtliche Gesetzgebung gar nicht zuständig sei, sondern allein die Nationalstaaten. Immerhin, wenn man den EU-Kommissionsentwurf lediglich als (Zitat) "angedacht" betrachtet...
  20. Genau deshalb spricht Thrawn ja von "mittelbarer Enteignung".
  21. Das ist richtig, der deutsche Gesetzgeber kann natürlich von sich (und in eigener Regelungskompetenz) "auf der Blaupause" der EU beruhend etwas beschließen. Das könnte er ohnehin immer (allerdings unter Beachtung verfassungsrechtlicher Grenzen). Ganz so schnell wie ein neuer Forenthread geht das aber bekanntlich nicht....
  22. Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Meines Wissens: Der Entwurf der Kommission zur Veränderung der Feuerwaffen-Direktive 91/477, um den es hier geht, muss durch den EU-Rat ("Länderkammer" der Mitgliedsländer). Darauf bezieht sich offenbar das oben genannte "18 von 28". Dann muss er durch das EU-Parlament. Wenn er von letzterem beschlossen wird, wird er "EU-Gesetz" (sog. Richtlinie). Diese muss bis zu einem gewissen Zeitpunkt von den Mitgliedsstaaten in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden. Die entsprechenden nationalen Gesetzentwürfe müssen der EU-Kommission vorgelegt werden (Prüfung, ob auch der Richtlinie entsprechend..). Wenn gar keine nationale Umsetzung/Normierung erfolgt, wird die Richtlinie ab einem bestimmten Stichtag automatisch und unmittelbar anzuwendendes Recht in den Mitgliedsstaaten. Spannend in dem Zusamenhang ist, dass (wie gesagt) der Deutsche Bundesrat Ende 2013 im Bereich der Waffenrechts-Gesetzgebung der EU die Gesetzgebungs-/Regelungskompetenz abgesprochen hat. Diese liege alleine bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.
  23. Die EU selbst kann nicht "umsetzen". Sie hat keine Exekutive in dem Bereich.
  24. Nein, das können und sollten wir nicht. Denn fest "in der Hand" haben wir gar nichts, auch nicht, wie konsequent der deutsche Gesetzgeber heute, 2015, mit dem genannten Punkt umgeht... Aber man sollte in seinen Anschreiben an die EU-Parlamentarier, evtl. auch bereits an MdBs, jedesmal darauf hinweisen.
  25. Erstens ist es eben nicht an der Zeit, bereits das "Nachher" durchzukalkulieren, so lange man noch versuchen kann, die Sache politisch zu beeinflussen. Verwende deine Energie doch jetzt darauf - insbesondere mit Anschreiben an die EU-Parlamentarier. Der zweite Schritt, sollte die Sache bei der EU durchgehen, ist auch noch nicht das "Nachher". Sondern dann massenweise auf die deutsche Regierung und die Parlamentarier zuzugehen, damit das dt. Waffenrecht zumindest mal so bleibt, wie es ist . Bekanntlich hat der Deutsche Bundesrat noch Ende 2013 der EU abgesprochen, für das Waffenrecht überhaupt eine Regelungs-Kompetenz zu haben (diese hätten nur die nationalen Gesetzgeber).
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