karlyman
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Diese Frage stelle ich mir auch seit Jahren. Wie ist das "Niveau" der Sachkenntnis und Berichterstattung in Bereichen, wo ich keinen so guten Einblick (und damit Vergleichsmöglichkeiten mit der Realität) habe....?
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Auch mal einige vergleichende "Lichtblicke" (auch wenn ich sie nicht nach Paragraph, Satz und Halbsatz wiedergeben kann): Anscheinend sind in GB (ich meine, vor einiger Zeit hätte User Zasgar dies "von drüben" mal mitgeteilt) die technischen Aufbewahrungsvorschriften (sprich, Anforderungen an Waffenbehältnisse/-schränke) nicht so hoch wie in D. Und das, was ich über die Anforderungen für den Erhalt einer "license" für ein- oder zweischüssige Flinten gelesen habe, hat sich in der Summe eher geringer angehört als das, was in D ein Noch-Nicht-WBK-Inhaber beschreiten muss, bis er legal eine solche Flinte legal erwerben darf.
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Ich bin gleicher Meinung. Herr Grafe & Konsorten haben ihre Verfassungsbeschwerde ganz offensichtlich im Sinne einer Polit-Aktion eingereicht. Wir wollen hingegen eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
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Ich würde diesen ausschließlichen Zusammenhang auch gerne so sehen, aber er besteht so nicht. Der Aufwand, der dem Stadtkreis Stuttgart für die durch Bundesgesetz geregelten Waffenaufbewahrungs-Kontrollen entsteht, wurde von der Stadtverwaltung als einer von mehreren "Gründen" für die Waffensteuer benannt. Die Existenz oder Rechtmäßigkeit dieser kommunalen Straf-Steuer hängt mit Sicherheit nicht von den Aufbewahrungs-Kontrollen ab.
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Ja, am Mittwoch, 28.07. vormittags ist in Stuttgart die entscheidende Ausschusssitzung dazu. Noch eins: Das Thema unangekündigte Kontrollen und Kontrollrechte ist wichtig. Aber was die tatsächlichen Auswirkungen auf den legalen Waffenbesitz anbetrifft - da ist es geradezu ein "Huster" gegen das, was eine (evtl. flächendeckende) Waffensteuer nach dem Stuttgarter Modell mit dem legalen Waffenbesitz in D anrichten wird...
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Reuters, Spiegel und die anderen Agenturen/Nachrichtenmagazine, die sich jetzt nach Einlegung unserer Verfassungsbeschwerde bei Reiner angemeldet haben - das wäre sogar eine SPITZEN-Gelegenheit dafür!
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UNS ist das klar. Aber mit dem von mir (s.o.) wiedergegebenen Satz wird Stimmung in Richtung der Politik gemacht.
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Ich spekuliere mal: Das Geheule (nicht nur der StZ) wird in die Richtung gehen "wenn die Waffenfreunde keine Kontrollen zulassen wollen, dann dürfen sie eben auch keine Waffen mehr haben". Aber das war uns/FvLW seit längerem klar und wir gehen diese "mediale Konsequenz" ein.
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Genau das war auch mein Eindruck.
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Das sind bislang (aufgrund der geringen Zeit seit Einreichung auch kaum anders möglich) alles die bloßen "Agentur-Kurzmeldungen". Hoffen wir mal, dass (siehe Reiners Mitteilung) die Agenturen sowie Welt am Sonntag und Spiegel auf genaue Nachfrage hin am Wochenende oder Montag mehr zu unseren Beweg- und Hintergründen bringen; und vor allem: fair!
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Der verlinkte Bericht der "Süddeutschen" nimmt aber zu gefühlten 70 % Bezug auf die Verfassungsbeschwerde der Antis - die der LWB wird mit recht dürren Worten wiedergegeben.
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Na ja, die genannten Innenpolitiker sitzen bezüglich der (nun zwei) Verfassungsbeschwerden eben "zwischen zwei Feuern". Der Anti-Legalwaffenfraktion um Herrn Grafe und ABW geht das WaffG entschieden nicht weit genug und "ermöglicht" noch viel zu vieles... Die LWB fühlen sich vom WaffG in unzulässiger Weise gegängelt. In beiden Fällen werden gegen das WaffG unzureichende Würdigungen von Grundrechten (und daduch deren Verletzung) vorgetragen. Somit ist die verantwortliche Innenpolitik, die das WaffG in novellierter Form gestrickt hat, gegenüber beiden "Anwürfen" in einer Verteidigungsposition. Und innerlich ist man mit Sicherheit der Auffassung, dass man es mit dem Umfang an Beschränkungen, aber auch an Freiheiten, die das Gesetz aktuell enthält, genau richtig gemacht habe - weil beide Seiten gleichermaßen "aufjaulen". Das war mal ganz neutral und ohne eigene Position ausgedrückt...
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Den Waffengegnern geht es "natürlich" auch um den reinen WaffenBESITZ. Sie wollen letztlich keinen Privatbesitz an Waffen mehr. Manche der Verbotsprediger sind bereit, noch ein paar kleine Zwischenstationen auf dem Weg dahin einzuplanen (Waffen-, aber kein Munitionsbesitz zu Hause; Lang-, aber keine Kurzwaffen; KK-, aber keine GK-Waffen; Repetierwaffen, aber keine automatischen... etc., etc...). Das abschließende Ziel bleibt dasselbe.
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Ich weiss nichts näheres, kann aber "in das gleiche Horn stoßen"... Vor längerer Zeit hatte ich mal eine Anfrage wegen eines Hinterschafts, der in D nicht zu bekommen war, an ETSS gerichtet. Hatte auch einen netten kleinen e-mail-Schriftverkehr, und die Zusage, man frage nach. Dann hatte ich nichts mehr von der Fa. zu meiner Anfrage gehört. Irgendwann war es mir einerseits zu lästig nachzufragen, andererseits hatte ich die Möglichkeit, das gewünschte Teil auch über einen deutschen Importeur zu beziehen und hab's gemacht. Tja, es gibt wohl nur zwei Möglichkeiten; entweder ist ETSS "too busy", oder es ist gar nicht mehr. Ich habe in der Vergangenheit aber viel Gutes über die Firma gehört und wünsche mir letzteres nicht.
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Anmerkung: Das könnte m.E. bestenfalls eine begleitende Argumentation sein, aber für die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Aufbewahrungskontrollen nicht "existenziell" wichtig. Denn die vollziehenden Behörden könnten es ggf. leicht ändern (Kontrollen einfach nicht durch uniformierte Kräfte durchführen).
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Noch gilt das, ja. Möglicherweise so lange, bis die ersten 1000 LWB davon ganz demonstrativ Gebrauch machen, um "wider den Stachel zu löcken". Danach fällt einem oder zwei MdB-Hinterbänklern garantiert ein netter kleiner Passus für die nächste Novelle ein....
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Das ist schon richtig. So ist die Regelung wohl "gemeint". Es ist aber aus dem Gesetzestext bei weitem nicht so ablesbar. Nicht, dass ich mir das wünsche, aber spätestens nach den ersten paar Klagen gegen eine "Intensivprüfung" (s.o.) wird der Gesetzgeber das wohl durch einen angefügten Satz im WaffG klarziehen... Wobei du ganz zurecht darauf hinweist, dass bei etwas größeren Beständen an Sportgeräten, Jagdwerkzeugen oder gar Sammelexemplaren die helle Kontroll-"Freude" aufkommen wird....
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Ja, die Regelüberprüfung ist rechtlich eine "andere Baustelle" (wenngleich die Gebühr dafür ebenfalls nicht unumstritten ist). Das verwirrt mich jetzt etwas. Für WAS nochmal genau (Gegenstand der Überprüfung? Geührentatbestand/Gebührenziffer?) wurde jetzt eine Gebühr festgesetzt?
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Auf die Begründung für die Gebührenerhebung wäre ich mal gespannt... Und (ggf.!) auf die ausführlichere Begründung der Behörde in einem Widerspruchsbescheid noch viel mehr. Gruß, karlyman
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Das Thema Gebühren in dem Zusammenhang "köchelt" ja schon eine ganze Weile. Und viele Waffenehörden (insbesondere die bei den krisengebeutelten Städten..) werden wohl in nächster Zeit versuchen, sich so einen Teil des (ihnen vom Bundesgesetzgeber aufgedrückten) Kontrollaufwandes wiederzuholen. Das ändert nichts daran, dass eine Gebührenerhebung für anlasslose Aufbewahrungskontrollen (welche am ehesten mit den sog. polizeilichen Anhaltekontrollen im Straßenverkehr vergleichbar, und keine Regelüberprüfungen, sind!) geührenrechtlich sehr zweifelhaft sind. Es dürfte insbesondere am gebührenrechtlich geforderten individuellen "Anlass" der Kontrolle mangeln. Im vorliegenden Fall habe ich übrigens bei der Gebührengestaltung (25,- €) den leisen Verdacht, dass sie nach dem Motto erfolgt "wegen den paar Talern geht niemand vor's Verwaltungsgericht - und viel Kleinvieh macht auch Mist"... Gruß, karlyman
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Den Herren bzw. den Waffenbehörden geht's ja nicht ausschließlich um den Nachweis, dass ein dem Gesetz entsprechender Waffenschrank vorhanden ist. Sondern auch, ob die registrierten Waffen darin verwahrt werden.
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Das ist so nicht korrekt. Natürlich hast du ein "Bedürfnis bescheinigt", nämlich ein jagdliches, und du weist dieses mit Jahresjagdschein nach. Kein JJ, kein Bedürfnis, keine Waffe(n). Im Übrigen: ja, es stimmt, der Erwerb der jagdlichen (schießenden) "Werkzeuge" ist von den formalen Anforderungen bzw. auch den diversen Erwerbs-"Daumenschrauben" her etwas liberaler als der der ebenfalls schießenden "Sportgeräte" der Sportschützen. Wenn du aber die Entwicklung über viele Jahre hinweg verfolgst, stellst du fest, dass im jagdlichen Bereich ebenfalls an den "Stellrädchen" (in Richtung Einschränkungen) gedreht wird, nur eben immer mit einem gewissen Abstand zum Schießsportbereich... Die Tendenz ist aber die gleiche. Und es tauchen auf der Waffengegner-Seite in den letzten Jahren durchaus politische Forderungen auf, etwa den jagdlichen Kurzwaffenbesitz abzuschaffen oder die Anzahl jagdlicher Langwaffen zu kontingentieren. Die Auffassung "Jagdschein, Jagdausübung und du kannst die Waffenrechts-Gängeleien vergessen" halte ich, mit Verlaub gesagt, für naiv. Gruß, karlyman
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Ich stell's mir nicht exakt so vor. Aber wenn die SG Bungt e.V. sich das für sich so vorstellt und (in einer Weise, die beim "allgemeinen", gehirngewaschenen Publikum das Thema zunächst mal recht verträglich anbringt...) in die Presse bringt, habe ich keinerlei Probleme damit. Wir haben in der SLG vor Jahren einen Artikel (u.a. übers Schießen mit Halbautomaten, inkl. Bild..) in die regionale Presse gebracht. So kriegt die Öffentlichkeit die ganze Palette mit, sprich, wie bunt bzw. vielfältig unsere Schießsportlandschaft ist.
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So ist es. Für mich (BDMP und damit GK-orientiert) ist die teilweise ätzende Kritik an dem Bungter Verein, wie sie hier deutlich wird, ein typisches Beispiel für Streiterei um NICHTS. Es wird mit aller Gewalt ein Haar in der Suppe gesucht... und gefunden. So - und mit der resultierenden Spalterei - kommen wir auf keinen grünen Zweig. Gruß, karlyman
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Sagen wir's so, dieser Markt hat's in D gerade nicht leicht... Pauschal kann man das (s. Threadstart) zu eGun aber nicht sagen. Wenn man bestimmte Auktionen mal beobachtet: Es gibt doch gefragte Modelle oder Artikel, für die werden in den Auktionen von den Bietern noch recht gepfefferte Summen geboten.