karlyman
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Dass einmal eine Reaktion auf (relativ) große "Anhäufungen" kommt, war tatsächlich nicht auszuschließen bzw. - bei dem "Klima" das bei uns zum Thema herrscht - zu erwarten. Aber selbst wenn das so ist, hat es noch lange nichts mit der vom Gericht behaupteten prinzipiellen "Bedürfnisprüfung jeder einzelnen Anschaffung auf WBK Gelb" zu tun. Diese ist schlicht ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Hirngespinst.
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Das ist ganz klar der Versuch, "Richter-Recht" zu schaffen; und zwar auch da, wo es keinen Spielraum dafür gibt. Diese gesonderte, einzelne Bedürfnisprüfung ist vom Gesetzgeber in § 14 Abs. 4 WaffG schlicht nicht vorgesehen. Meines Erachtens: Recht(?)sprechung nach eigenem, dem privaten Waffenbesitz abgeneigtem "Gusto". Da ändert auch die berechtigte Kritik, dass der Waffenbesitzer im vorliegenden Fall ziemlich unglücklich agiert hat, nichts daran.
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Sollten die Geschosse nicht zusätzlich auch vom Priester geweiht sein?
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Und wieder ist die Welt ein Stück sicherer und besser geworden...
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Nur nebenbei: Hast du - insbesondere was USA-Reisen angeht - schon mal von einem TSA-Schloss gehört?
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Vielleicht ist auch das bereits Teil des Problems... (Wobei ich einräume, dass ich mit einem - schonend sportlich eingesetzten - 70,-€ Red Dot Visier von Frank&Monika seit Jahren keine Haltbarkeits- oder Funktionsprobleme habe)
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Es ist nicht nur deine Meinung, sondern das ist m.W. gängige Rechtsprechung in D. Gerechtfertigte Notwehr mit illegaler Schusswaffe bleibt als solche straffrei. Übrig bleibt (und geahndet wird) aber der bei dieser Gelegenheit offenbar gewordene illegale Waffenbesitz. Denn letzterer Strafvorwurf/Tatbestand löst sich ja andererseits durch die gerechtfertigte Notwehrhandlung nicht in Luft auf. Innerhalb unseres Rechtsgefüges ist das logisch (ohne jetzt aufs Grundsätzliche, legal/illegal etc. einzugehen).
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Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Unbestritten. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Theoretisch könntest du recht haben. In der Praxis wird diese Waffe aber wohl (Preis, "Sperrigkeit", sehr eingeschränkter Verwendungszweck....) in D über einen echten Exoten-Status nicht hinauskommen. Ich sehe daher praktisch nicht, dass das einen "Sturm im Wasserglas" entfachen könnte. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die Schweiz ist nicht vergleichbar, denn sie ist ein deutlich "normaleres" Land. -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Sieht aus wie eine auf Drehkranz montierbare Maschine zur Wild-Dezimierung... -
Wohlgemerkt - "denen ihr Zeug". Denn von den früheren sowie den derzeit üblichen und verkauften Waffen, also dem jetztigen Bestand, reden wir bei der "Smart Gun" ja offensichtlich nicht. Siehe die speziell (in Kooperation von A. mit GSG?) als "Technologieträger" konstruierte Smart Gun... P.S.: Elektronik kann tatsächlich des öfteren versagen. Und nicht nur bei "Billigzeug". Ich rede z.B. von Kameraelektronik durchaus der preislichen Mittelklasse - die scheint mittlerweile eine recht überschaubare Nutzungsdauer zu haben....
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Darin liegt u.U. der Grund, warum man wohl für viele der A.-"Waffensicherungssysteme", damit sie umfassend funktionieren, erstmal neue Waffen entwickeln muss oder müsste... (siehe z.B. "SmartGun"). Also Anpassung des zu schützenden Gegenstandes an den Schutzmechanismus...
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Dass die "Biometrie" (von welchem Hersteller auch immer) ihre Sicherheitslücken hat, ja häufig besser überwindbar ist als simple Schloßtechnik, das lässt sich dem Gesetzgeber schon lange vor einem solchen teuren Experiment sagen. Stichworte Sachwerteversicherer, CCC...
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Selbst wenn (wenn!) eine solche Technik europaweit mal kommen sollte... "Biometrie" ist ein ganz weiter Begriff. Es ist schlicht eine Öffnungstechnik. Und es heißt noch lange nicht, dass konkret die vergleichsweise teure (gleichwohl nicht bessere) "A."-Technik zum Zug bzw. als Anforderung kommt.
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Wenn man's recht betrachtet - eigentlich schon armselig für ein Wirtschaftsunternehmen. Was für ein Verständnis... Produkte anzubieten, die die Kunden zum überwiegenden Teil nicht wollen. Ich hab' übrigens immer gesagt, gewisse Elemente der A.-Technik wären durchaus interessant für LWB, aber eben nur mit entsprechendem gesetzlichem Rahmen (insbes. bezüglich Aufbewahrung; man denke an Schnellzugriffseinrichtungen, wenn so alleine zulässig), und natürlich freiwillig und nicht "zusätzlich". Da hätten Simons-Voss/A. durchaus auch bei der Politik "wühlen" können. Man scheint sich aber offenbar auf die Seite der "Zwangsprodukte" geschlagen zu haben.
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Ich denke auch, dass es darauf hinauslaufen würde.... Als Kostentreiber/"Buhmann"/weiteres Vergrämungsinstrument bezüglich des LWB wäre diese "Markt"-Idee vielleicht geeignet, aber wohl kaum in Summe als nennenswerte Einnahmequelle. Die Erbenregelung im deutschen Waffenrecht hat schon gezeigt, welche "Wahnsinns"-Absatzzahlen hier realisierbar sind...
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Wohl allen hier ist klar, dass da in Richtung einer verpflichtenden Einführung spekuliert wird bzw. versucht wird, auf diese hinzuwirken... Man stelle sich aber vor, es kommt z.B. zur verpflichtenden Einführung technischer "Zusatzsicherungen" bei Waffenlagerung und -transport, welche die Schussauslösung und -abgabe durch Dritte/Unberechtigte verhindern sollen - und die Betroffenen bauen Abzugsschlösser ein oder ziehen abschließbare Stahlkabel durch den Lauf...angeboten für so ca. 15 bis 20 Euro das Stück. Welcher Besitzer einer etwas größeren Zahl von Jagd- und Sportwaffen (die Sammler müssen wir hier ganz außen vor lassen) wird es sich überhaupt leisten können, die aufwändige und teure Laufstöpsel-Technologie "flächendeckend" für sich einzukaufen? Ach, so ehrfürchtig zittern, um keine kritische Stimme abgeben zu können, müssen wir nun doch nicht... Spätestens seit der Bankenkrise (direkt ausgedrückt: Bankencrashs) muss man kein auch noch so renommiertes Wirtschaftsunternehmen mehr als unantastbare, vor jeglichem Scheitern und jeglicher Fehlentwicklung gefeite "Institution" sehen. Ja, vielleicht müssen die ausreichen.
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Wieviel Geld hat die Firma von Weltformat mit besagtem Tochterunternehmen bis heute verdient...?
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Da ist was dran, das ist wohl (obwohl die "Zielgruppe"/die Hauptintention eine andere war) auch ein gewünschter Effekt. Ich selbst gehe praktisch nie ohne Taschenmesser aus dem Haus. Mir fällt auf (wenn mal ein Messer für eine praktische Verrichtung gebraucht wird, was gar nicht selten ist), dass unter den anderen, typischen Durchschnittsbürgern oft nur die älteren Semester noch ihr Schweizermesser o.ä. dabei haben. Es ist immer wieder belustigend, irgendwelche "Normalo"-20er/30er/40er (die ansonsten mit allem Schnickschnack ausgestattet sind) mit den Händen z.B. verzweifelt an einer Verpackung oder Packschnur herumnesteln oder -reissen zu sehen... wo ein simples Taschenmesserchen Abhilfe schaffen könnte. Aber ich hab' ja meines dabei.
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Zu den Multitools heißt es auf besagter S. 182 der VwV wörtlich: "Anl.I-A1-UA2-2.1.4 Kombinationswerkzeuge (z. B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zusätzlich aufgeklappt werden muss, fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung." Genau das (Klinge muss zusätzlich aufgeklappt werden) meinte ich mit der Unterscheidung "Messerklinge außenliegend" oder "Messerklinge innenliegend, so dass zuvor das Tool als Ganzes aufgeklappt werden muss". Ist eigentlich auch klar, denn im letzteren Falle haben wir - unabhängig davon, wie dabei das Messer geöffnet/festgestellt wird - ausgehend vom geschlossenen Tool als Ganzes kein "Einhandmesser".
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Ganz ähnlich lautende Auskünfte habe ich ebenfalls von Vollzugsbeamten in der Ver- und Bekanntschaft, die ich mal darauf angesprochen hatte (kenne über die Schule des Nachwuchses einen Kripo-Mann, habe zwei Verwandte bei der Bundespolizei, u.a.). "Das geht nicht gegen die Normalos, damit haben wir aber eine Handhabe gegen unsere ganz besondere Kundschaft" o.ä. Nur, rein formal nützt dir das auch als vernünftiger Normalo im Fall des (blöd laufenden) Falles nichts. Meine Konsequenz ist, mich schlicht an die Schranken ungeliebten § 42a zu halten. Bei Klappmessern und Multi-Tools heißt das in mienem Fall (und ich führe praktisch immer ein Messer oder Tool): - als Alltags-Taschenmesser nur "zweihändig" zu öffnende (i.d.R. großes Victorinox), ausnahmsweise auch "nicht verriegelnde" (wie die kleinen Vic.,) oder auch mal ein "Spezialist" wie das Böker Trance 42 - bei den Tools die "alten" Modelle, die nicht äußeren/sofortigen/einhändigen Zugriff auf das Messer haben, sondern erst als Ganzes aufgeklappt werden müssen bzw. nur "zweihändig" zu öffnen sind - Einhandmesser nur bei der Jagd (und ab und zu mal im Österreichurlaub...).
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Ha! Das ist ja regelrechte, gewinnorientierte "Entsorgungswirtschaft"....
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Das sehe ich auch so. Ein wenig bürokratischer Aufwand, ein paar Gebühreneinnahmen ("netto" betrachtet wohl auch nicht berauschend), dass "mehr an Sicherheit" dürfte schlicht nicht vorhanden sein. Der Ehrliche hat mehr Aufwand, wer hingegen "Schindluder" mit einer SSW treiben will, dem ist die KWS-Regelung völlig egal. Mir persönlich waren's die 50 € (geschätzt) an Gebühr für einen solchen "Lappen" mangels Verwendung bislang schlicht nicht wert...