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karlyman

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  1. Und nochmal - verheerende wirtschaftliche Auswirkungen wird der Irrsinns-EU-Kommissionsvorschlag bei Umsetzung für den Freie-Waffen-Bereich haben. Das ist nichts weniger als ein "Plattmachen". Da werden europaweit reihenweise Hersteller und Händler "eingehen". Wacht in der Branche eigentlich niemand auf (ich höre aus der Ecke praktisch nichts), bzw., liest dort niemand das Kommissions-Papier?
  2. Meine Erfahrung: Auf die zweiten, vertiefenden, präszisierenden E-Mails kommt z.T. keine richtige Antwort mehr, sondern nochmals der gleiche oder ein ähnlicher Baustein-Sermon. Aber wenigstens kommt die Botschaft in den Abgeordneten-Büros an: Da gibt es viele Betroffene, die Sache wird genau beobachtet, und die betroffenen Bürger sind fähig, Argumente für ihre Sache zu bringen.
  3. Tja - da schläft jemand wohl sehr tief (und verlässt sich auf die FWR-Mitgliedschaft bzw. -tätigkeit...). Oder wie? Fakt ist - wenn der Kommissions-Entwurf in D Gesetz wird, ist der Freie-Waffen-Bereich praktisch tot. Den Schmerz mit WBK, Waffenschrank etc., wenn die irre Einstufung in Kat. C kommt, wird sich kaum ein Freie-Waffen-Fan und -Kunde antun. Dann kann Umarex, wenn's hochkommt, noch Reste und ein paar Messerchen verkaufen...
  4. Was die Regulierungs-Sache bei SSWs, Replikas etc. (Kat. C... übrigens angeht - ich bin mir nicht so sicher, ob die vielen SSW-/Deko-/Waffenmodell-Sammler, und vor allem die dahinter stehenden Hersteller und der (nicht geringe) Handel mit all diesen "Freien" schon die Tragweite des Kommissions-Vorschlages erfasst haben. Denen wird von heute auf morgen die Geschäftsgrundlage entzogen.
  5. Auszug: (iii) In Category C, the following points are added: ‘5. Alarm and signal weapons, salute and acoustic weapons as well as replicas" Das muss man sich mal geben - Replikas, also faktisch Nachbildungen aus Guss, Plastik, Holz... Die niemals Waffen waren und nichts, aber auch gar nichts ausser ihrer bloßen Optik mit Waffen zu tun haben, fallen in dieselbe Kategorie wie ein K 98 in 8x57 IS... bei Registrierung/WBK-Pflicht, Aufbewahrung etc. Sicherheitsrelevanz. NULL. Rechtfertigung/Begründung: NULL. Ehrlich, diese Leute können nicht normal im Kopf sein.
  6. Auszug: "In Article 7, the following subparagraph is added to paragraph 4: ‘The maximum limits shall not exceed five years. The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled." Es starren bei der 5-Jahres-Befristung ja immer alle auf den Medizin-Test... Aber es ist ja hoffentlich klar, dass damit - heruntergebrochen auf deutsches Recht - auch eine komplette nochmalige Bedürfnisprüfung für jede einzelne waffenrechtliche Erlaubnis (somit bei Sportschützen/WBK Grün: jede Einzelwaffe) fällig würde?
  7. Was soll das sein, eine "modifizierte" Version? Zu "B7": Eines ist klar, mit dem "which resemble weapons with automatic mechanisms"-Quatsch lässt sich alles an Klonen, von AR bis AK, "erledigen", egal wie irgendeine deutsche Waffenbehörde diese eingestuft hat (B4 oder 5...). Von "nur B7" erhoffe ich mir übehaupt nichts.
  8. Ob es eine regelrechte "Kunst" ist, sei dahingestellt. Ob es rechtsstaatlich so einfach sein wird (evtl. in der Normenkontrolle), ein mit miserabler faktischer Begründung versehenes Verbotsgesetz durchzusetzen bzw. zu halten, wenn sich die Betroffenen auf die Hinterfüße stellen... das ist ein anderer Punkt.
  9. Wobei Greise(?), sagen wir mal, schon etwas reifere Semester, die frisch den Kurs bzw. den Schein machen, sicherlich weniger ein Problem in Bezug auf "Lodenjockeligkeit" sind. Na, irgendwann kommen dann Schnellklebe-Folien mit Edelholz- und Gravur-Deko auf den Markt... Eine Marktwirtschaft ist da flexibel.
  10. Wobei sich die Verbieter da, gerade im Jagdbereich, aber auch bei den LongRange-Sportdisziplinen, durchaus schwerer tun dürften... Wo soll denn da z.B. die Abgrenzung Jagdrepetierer mit guter Optik/Präzisionsschützenwaffe gelegt werden...? Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.
  11. Und hat damals bei den PSMs jemand - neben den Rechtsmitteln gegen das Besitzverbot - auch dezidiert bzw. ersatzweise auf Entschädigung geklagt? Diese Waffenverbots-Gesetzgebung - nichts anderes ist sie - unter die "Handels"-Agenda zu packen, ist eine ganz miese Mogelpackung der EU.
  12. Was ist an dieser Wirkung denn anders als "enteignungsgleich"? Das umschreibt es doch exakt: Keine formale Enteignung, aber mit den Wirkungen einer Enteignung.
  13. Was angesichts der realen Lage ein enteignungsgleicher Eingriff ist.
  14. Siehe oben, nochmal Zitat aus dem BMI: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Ich finde das eine klare Aussage. Wer da noch auf "nicht so heiß gegessen wie gekocht" hofft, ist naiv.
  15. Auch daraus interessant: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben. Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt. Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !
  16. Das kann er ja "befürworten". Allerdings muss man (müssen wir) ihm entgtegnen: Dieser Punkt trifft auf die deutsche Waffengesetzgebung und auf die hiesigen HA-Feuerwaffen gar nicht zu!
  17. Generell, also auch was die "Standardantwort" der liberalen Geschäftsstelle angeht, finde ich die FDP-Haltung nicht schlecht. Besinnt sich da jemand wieder darauf zurück, eine liberale parlamentarische Kraft zu sein (man vergleiche mal A. Alvaro...)? Hoffnung besteht zumindest.
  18. Ja, die EVP-Fraktion im Europa-Parlament dürfte im wahrsten Sinne des Wortes entscheidend sein. Deshalb lässt mich auch die wachsweiche und teilweise (leider) ignorante Haltung unserer CDU/CSU-Gruppe mit einem schlechten Gefühl in der Magengrube zurück. Gepaart mit etwas Enttäuschung, als ihr früherer, langjähriger Wähler. Wie der Rest der EVP-Fraktion, d.h. die anderen christdemokratischen (u.ä.) Parteien aus den Mitgliedsländern, in der Sache "tickt", weiß ich leider nicht.
  19. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: - entweder die, die hier neue verschärfte Regeln schaffen wollen, haben keine Ahnung von der Sache, die sie regeln oder - sie wissen genau, was Sache ist, und vergackeiern Öffentlichkeit und Betroffene. Beides ist (zumal in einer Demokratie) übel. Das zweite ist noch ein wenig übler.
  20. Das müssen wohl die sein, die mit der "ohnehin-nur-Repetier-und Kipplaufwaffen"-Passage in der CDU-/CSU-Standardantwort gemeint sind...
  21. Au weia. Na ja... Immerhin hat er mit der Einschränkung "für unsere Gruppe" formuliert...
  22. Die Aussagen von ZebCarter machen Sinn. An "B.4" oder "B.5" sollte sich niemand zu fest klammern bzw. seine Hoffnungen darauf richten; auch mich erinnert das an Pfeifen im finsteren Wald...
  23. Gut! Das sollte man nun auch der CSU (Fr. Hohlmeier u.a.) sowie CDU im Europäischen Parlament "stecken". Was da an bisher Rückanworten kam, war nämlich bei weitem nicht so konsequent bzw. erfreulich...
  24. Eben! Und es war ja nicht H. Herrmann bzw. der Freistaaat Bayern alleine... der gesamte Bundesrat hat es (Nov. 2013) der EU abgesprochen, die Normierungs-Befugnis für das Waffenrecht zu haben. Und ja, da ging es bereits um die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
  25. Was dann (da ich beileibe nicht alleine bin) hieße - adieu sogenannte "Zivilgesellschaft", willkommen am Beginn des Totalitarismus. Wenn du das sagen wolltest, in Ordnung... Dann sind die Verhältnisse wenigstens klar.
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