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karlyman

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  1. Auch die Behördenmitarbeiter werden diese Sache, noch bis zum Erbrechen mitbekommen, dann eben, wenn ggf. die nationale (und administrative) Umsetzung bevorsteht. Das würde ein irrwitziger Aufwand für die Behörden alleine schon wegen der millionenfachen Erfassung/WBK-Erteilung für die ganzen bislang "Freien". Und die 5-jährige Komplett-Überprüfung (physisch/psychisch/Bedürfnis...). Und, und, und. (P.S. bezüglich der bisher "Freien": immer vorausgesetzt, die Leute kommen überhaupt zum Registrieren vorbei...)
  2. Also, ich rätsle manchmal ja auch über Hunter357... Aber ich denke, da (= hat sowieso nur einen Repetierer und deshalb ist ihm das HA-Thema wurscht) schätzt du ihn falsch ein. Ich nehme an, auch er würde im schlimmsten Fall des Falles so ein paar Stücke an den Schmelzofen verlieren...
  3. Ja - aber ebenso gibt es nichts darin, was quasi "Naturgesetz" ist.
  4. Ich denke, es werden definitiv mehr sein. Genau wie bei den EU-Kritikern aus anderen Mitgliedsstaaten. Sollte uns der waffenrechtliche Wahnwitz der EU-Kommission jetzt ereilen, wird man dann sehen, ob sich ggf. etwas zurückdrehen lässt. Entscheidend wird aber, wenn die Verhältnisse halbwegs so bleiben, wie jetzt auch die EVP-Fraktion sein.
  5. Mir ging es bei meiner Anmerkung gar nicht um die "Enteignungs"-Diskussion, das ist ein anderes Schlachtfeld (Besitzverbot eines vorher legalen Gegenstandes als enteignungsgleicher Eingriff, Vertrauens-/Vermögensschaden..). Nein, mir ging es um den Carbine (ich selbst hab' keinen, kenne aber einige Besitzer, z.T. mit gleich mehreren). Ein M1 war und ist eben kein M2. Wir reden hier einfach von zwei verschiedenen Waffenmodellen. Der erstere war niemals ein VA. Er wurde auch nicht einem M2 als "Halbauto-Version" nachgebaut, sondern war Jahre früher dran. Das - im direkten Zahlenvergleich ziemlich marginale - Modell M2 wurde gegen Ende des Krieges nachgeschoben. Hier mit dem "resemble" zu kommen, und ein Massenmodell an dem eher untergeordneten - und eben anderen Modell - M2 "aufzuhängen", ist doch wahnwitzig. Aber wir reden hier über ungelegte Eier. Noch ist man ja "am Gackern"...
  6. Das ist auch so eine üble Geschichte, ja. Was hier (an HA-Versionen von VA-Kriegswaffen vor 1945) schon lange keine "Kriegswaffe" mehr war, wird auf diesem perfiden Weg rechtlich wieder eine... Allerdings würde ich mir als .30M1 Carbine-Eigner überlegen, falls dieser Irrrwitz in D so Gesetz wird, zu klagen, wenn mir meine Behörde diesen wegenehmen will, weil der einem 30 M2 ähnelt... Der M1 ist kein Klon, und keine Halbauto-Version, eines M2, sondern er war schlicht ein anderes, originär halbautomatisches Waffenmodell.
  7. Dann müssen wir, die wir die Sache kennen und um die Auswirkungen wissen, die Vereinskameraden informieren.
  8. Ja.... Tee trinken ist ganz gesund; aber NUR abwarten ist nicht gut.
  9. Naja, bei aller Vorsicht und Dünnhäutigkeit.... Auch diese - deine - Schlussfolgerung ist nichts als eine bloße Annahme. Wäre schon interessant, was auf den CSU-Antrag hin (@ heletz) behandelt wird.
  10. Und nochmal - verheerende wirtschaftliche Auswirkungen wird der Irrsinns-EU-Kommissionsvorschlag bei Umsetzung für den Freie-Waffen-Bereich haben. Das ist nichts weniger als ein "Plattmachen". Da werden europaweit reihenweise Hersteller und Händler "eingehen". Wacht in der Branche eigentlich niemand auf (ich höre aus der Ecke praktisch nichts), bzw., liest dort niemand das Kommissions-Papier?
  11. Ob es eine regelrechte "Kunst" ist, sei dahingestellt. Ob es rechtsstaatlich so einfach sein wird (evtl. in der Normenkontrolle), ein mit miserabler faktischer Begründung versehenes Verbotsgesetz durchzusetzen bzw. zu halten, wenn sich die Betroffenen auf die Hinterfüße stellen... das ist ein anderer Punkt.
  12. Wobei Greise(?), sagen wir mal, schon etwas reifere Semester, die frisch den Kurs bzw. den Schein machen, sicherlich weniger ein Problem in Bezug auf "Lodenjockeligkeit" sind. Na, irgendwann kommen dann Schnellklebe-Folien mit Edelholz- und Gravur-Deko auf den Markt... Eine Marktwirtschaft ist da flexibel.
  13. Wobei sich die Verbieter da, gerade im Jagdbereich, aber auch bei den LongRange-Sportdisziplinen, durchaus schwerer tun dürften... Wo soll denn da z.B. die Abgrenzung Jagdrepetierer mit guter Optik/Präzisionsschützenwaffe gelegt werden...? Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.
  14. Und hat damals bei den PSMs jemand - neben den Rechtsmitteln gegen das Besitzverbot - auch dezidiert bzw. ersatzweise auf Entschädigung geklagt? Diese Waffenverbots-Gesetzgebung - nichts anderes ist sie - unter die "Handels"-Agenda zu packen, ist eine ganz miese Mogelpackung der EU.
  15. Was ist an dieser Wirkung denn anders als "enteignungsgleich"? Das umschreibt es doch exakt: Keine formale Enteignung, aber mit den Wirkungen einer Enteignung.
  16. Was angesichts der realen Lage ein enteignungsgleicher Eingriff ist.
  17. Siehe oben, nochmal Zitat aus dem BMI: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Ich finde das eine klare Aussage. Wer da noch auf "nicht so heiß gegessen wie gekocht" hofft, ist naiv.
  18. Auch daraus interessant: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben. Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt. Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !
  19. Das kann er ja "befürworten". Allerdings muss man (müssen wir) ihm entgtegnen: Dieser Punkt trifft auf die deutsche Waffengesetzgebung und auf die hiesigen HA-Feuerwaffen gar nicht zu!
  20. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: - entweder die, die hier neue verschärfte Regeln schaffen wollen, haben keine Ahnung von der Sache, die sie regeln oder - sie wissen genau, was Sache ist, und vergackeiern Öffentlichkeit und Betroffene. Beides ist (zumal in einer Demokratie) übel. Das zweite ist noch ein wenig übler.
  21. Das müssen wohl die sein, die mit der "ohnehin-nur-Repetier-und Kipplaufwaffen"-Passage in der CDU-/CSU-Standardantwort gemeint sind...
  22. Die Aussagen von ZebCarter machen Sinn. An "B.4" oder "B.5" sollte sich niemand zu fest klammern bzw. seine Hoffnungen darauf richten; auch mich erinnert das an Pfeifen im finsteren Wald...
  23. Gut! Das sollte man nun auch der CSU (Fr. Hohlmeier u.a.) sowie CDU im Europäischen Parlament "stecken". Was da an bisher Rückanworten kam, war nämlich bei weitem nicht so konsequent bzw. erfreulich...
  24. Eben! Und es war ja nicht H. Herrmann bzw. der Freistaaat Bayern alleine... der gesamte Bundesrat hat es (Nov. 2013) der EU abgesprochen, die Normierungs-Befugnis für das Waffenrecht zu haben. Und ja, da ging es bereits um die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
  25. Was dann (da ich beileibe nicht alleine bin) hieße - adieu sogenannte "Zivilgesellschaft", willkommen am Beginn des Totalitarismus. Wenn du das sagen wolltest, in Ordnung... Dann sind die Verhältnisse wenigstens klar.
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