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karlyman

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  1. Allerdings musst du schon zugeben, dass (wie bereits gesagt) insbesondere der § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) WaffG einiges an Interpretations-/Auslegungsmöglichkeiten bietet...
  2. Interessant finde ich auch die relativ hohe Beteiligung. Bei einer Sache, die sonst (z.T. auch hier) zum angeblich völlig unbedeutenden Nebenthema erklärt wird... Selbst wenn es so gewesen wäre - Prioritäten und Bedeutungen können sich eben ändern.
  3. Und das schräge Weltbild der "Grünen" ist definitiv auch kein Leitbild !
  4. Je breiter unsere Basis ist, desto geringer die Möglichkeit der Diffamierung und des In-die-Ecke-stellens.
  5. Er gilt bei euch drüben ja nicht ohne Grund als "unbeabsichtigt größter gun salesman" der jüngeren Geschichte. Bei vielen werden Rechte offenbar erst dann offensiv wahrgenommen, wenn deren Wegnahme droht. "Thank you, Mr. President..."
  6. Das Gift des deutschen Verbots-Denkens ist eben schon sehr weit in die Hirne gedrungen... Selbst in die derjenigen Leute, welche davon selbst betroffen sind.
  7. Leider interessieren besagten Gesetzgeber waffenrechtlich noch viel lächerlichere Dinge...
  8. Dann ist es dringend nötig, dass du in einem neuen, entgegnenden Schreiben diese Sache richtig stellst. Sachlich, aber bestimmt. Das habe ich auch so gemacht (sozusagen die "2. Briefwelle" für alle, die solchen sachlichen Nonsens geschrieben haben). Damit dieser Unsinn nicht so im Raum stehenbleibt !
  9. Das liegt doch nicht so fern.... Der Gesetzgeber könnte auf den Gedanken kommen, die hier diskutierte (und ersichtlich nicht immer einfache) Regelung zu "kippen" und schlicht eine Erlaubnispflicht auch für (alle) VL einzuführen. Bei gewissen Leuten in der EU-Kommission würde er damit offene Türen einrennen. Daher halte ich es für taktisch nicht die schlaueste Idee, vor dem Hintergrund der momentanen Verbots- und Bürokratisierungs-Agenda auf EU-Ebene bei diesem Detailthema ein "Fass aufzumachen". Das ist die Tingle sicher nicht wert. Dies sind keine rechtlichen, sondern taktische Überlegungen.
  10. Ja, gewisse Erkenntnisprozesse scheinen da eingesetzt zu haben. Ich denke auch, zumindest ein Teil davon resultiert auch aus unserem Tätigwerden. Es sollte uns zum Weitermachen anspornen!
  11. Mehr als die konkrete Anwendung des § 5 Abs. 2 WaffG gegen NPD-Mitglieder (Heletz hat recht, das ist prinzipiell ein Instrument der Behörden) beschäftigt mich: Wo sind die Grenzen der Auslegung des Abs. 2 Nr. 3 a) und b)....? Insbesondere b) scheint ja ein vielfältiges "Einfallstor" für eigene Auslegungen zu sein.
  12. Man schaue sich mal z.B. die Verhältnisse bei unseren österreichischen Nachbarn (mit ihren anderen rechtlichen Voraussetzungen) an. Im Bereich der GK-Kurzwaffen liegt dem Besitz dort m.W. zum überwiegenden Teil der häusliche Selbstschutz zu grunde, das Sportschießen kommt erst danach... Wenn man gewisse Aussagen hier hört, dann hat man den Eindruck, diese Motivation bzw. der sich so ergebende Waffenbesitz wären an sich ein Riesen-Problem... Beruhigt euch wieder - es ist keines.
  13. Mache ich nicht, und meine Sympathien zur linken Chaotenszene halten sich, wie du ahnen kannst, in deutlichen Grenzen. Dass man situationsbedingt (Zusammenhang) eine Problematik erkennen kann, ist das eine. Das pauschale Erklären zu "gefährlichen Gegenständen" aber ist das andere. Um Letzteres ging es mir. Ich überspitze mal: sonst sind wir recht schnell bei der "Gartenhackenbesitzkarte"... In der derzeitigen Situation, die stark nach Beschränkung von Bürgerrechten "riecht", halte ich so einiges für möglich.
  14. Also, "sammeln" tue ich auch nicht. Aber ich habe ein eigenes Haus, und da finden sich selbstverständlich u.a. Materialien wie (Ersatz-)Pflastersteine, Betonplatten, Feuerlöscher, mehrere Beile, Äxte, Spaten, Hacken, Messer, Metall- und Holzstangen... Wo sollen wir anfangen und wo aufhören?
  15. Werden wegen kompletter Geschmacksverirrung "vom weiteren Verfahren ausgeschlossen".... Ach, niemand, die bezahlen einfach Aufsichtpersonen, Trainer und Buchhalter.
  16. Man lese mal die Reaktionen in Form der Leser-Kommentare...
  17. Dümmer geht's nimmer. Nicht nur, dass rechtmäßige SV mit Selbstjustiz rein gar nichts zu tun hat.... Nein, die (Polizei-)Behörden informieren im vorliegenden Fall lediglich über die bestehende Rechtslage und die behördlichen Anforderungen. Aber in der hoplophoben "Gutmenschenwelt" ist auch letzteres schon viel zu viel - denn da gelten ja keine rechtlichen, sondern nur "moralische" Maßstäbe. Ausschließlich ihre eigenen, wohlgemerkt.
  18. Letzteres sieht ja auch der Gesetzgeber so. Ansonsten hätte es früher nicht das erlaubnisfreie Erwerben und Führen von SSW gegeben, und heute (zumindest noch) den KWS.
  19. Erstens das, und zweitens könnte (wie hier schon erwähnt) dieser "Schuss" für die VL-Besitzer durchaus nach hinten losgehen.
  20. Wie schon gesagt: "....Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei."
  21. Das hat nichts mit träumen zu tun, sondern schlicht mit grundsätzlchen staatsbürgerlichen Rechten. Wer das in den Bereich der Träume verortet, hat schon aufgegeben.
  22. Was die Zahlen angeht: Vor kurzem war in einem Online-Nachrichtenportal (ich weiß nur nicht mehr wo) zu lesen, dass es aktuell 1,5nochwas Millionen legale Besitzer eraubnispflichtiger Waffen (also waffenrechtlicher Erlaubnisse) in Deutschland gebe, und die Tendenz sei (man höre und staune) steigend...
  23. Komisch, irgendwie geht mir gerade so eine kleine Melodie durch den Kopf. Aus der Frühzeit demokratischer, republikantischer Bestrebungen... "Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei. Ich denke, was ich will, und was mich beglücket, doch alles in der Still, und wie es sich schicket. Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei."
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