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karlyman

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  1. Wenn es nur darum geht - das kann der Wähler ändern.
  2. Also, was es definitiv gibt (seit einiger Zeit, nicht erst seit "Flüchtlings"krise und islamistschem Terror), das ist das Verbot an Schulen u.ä. Einrichtungen, zum Faschingskostüm (z.B. Cowboy, Ritter etc.) die dazugehörigen "Waffen" mitzubringen. Muss heute ein riesiges Problem der inneren Sicherheit Deutschlands sein...
  3. Wenn man die Aussage auf die Staatsgewalt beschränkt, dann schon (was sonst?). Ansonsten stimmt das, zumindest in dieser Absolutheit, weder rechtlich, noch faktisch.
  4. Widerstand wird für die nur zur Pflicht, wenn er sich gegen etwas richtet, was ihrem Weltbild bzw. ihrer Agenda widerspricht. Gegen alles andere ist Widerstand natüürlich von Übel, rechter Terror, schärfstens zu verurteilen, gegen die Zivilgesellschaft... Und was weiß ich noch alles.
  5. Aber bitte mit Armlängen-Abstandhalter. Man weiß ja nie.
  6. Ich bin eher belustigt über das viel strapazierte "bewaffnet"...
  7. Von den "Men in Black"-Agents steht da (im eingangs genannten Merkblatt, falls existent) auch nichts... Die tragen verdeckt... Stichwort: "Zirpende Grille"...
  8. Naja, wenn man es so breit anlegt... Im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) sind ja recht viele Dinge, wenn man so will, eine "Waffe". Ich schätze mal, in dem Sinne laufen dann täglich viele Leute "bewaffnet" herum... Was mich nun nicht im geringsten schockiert oder tangiert.
  9. In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, von welcher "Bewaffnung", welchen "Waffen" denn da gesprochen wird. I.S.d. WaffG?
  10. Es geht ja nicht um "Raten". Allerdings auch nicht um dieses verkrampfte "Abraten". Sie sollen es den erwachsenen und ach so mündigen Bürgern einfach überlassen.
  11. Bei dem Abraten der Polizei von sogenannter "Bewaffnung" wird aber im Regelfall nicht differenziert nach "ungeeignet für Ungeübte" etc. (was ja richtig wäre, und sich eigentlich von selbst versteht). Sondern man scheint eine Art "Grundprinzip" daraus zu machen.
  12. Wobei der Appell ans bzw. der Verweis aufs "Bauchgefühl" nicht so falsch ist. Zugegeben - zwischen "taktisch klugem Vermeiden" einerseits und ängstlichem "sich-immer-mehr-Einschränken" verläuft eine ziemlich verschwommene Grenze.
  13. Seien Sie, wenn möglich, noch ein guter Zeuge... Im Ernst: So lange die Polizei den Bürger nicht umfassend und jederzeit schützen kann (und das ist realistischer Weise nicht der Fall), ist er gut beraten, selbst "vorzudenken" und vorzusorgen für den schlimmen Fall des Falles. Zumindest mit allem, was legal möglich ist. Denn die "schlauen" Prinzipien, die in oben genannter oder ähnlicher Weise immer medial gestreut werden... Von denen kann sich im Ernstfall keiner der Betroffenen irgend etwas kaufen.
  14. Manche haben eben den "Schuss" noch immer nicht gehört.
  15. Um letzteres geht es wohl. Denn das dauernde nicht-Antreffen (was bei vielen LWB, abhängig von der Berufstätigkeit durchaus real sein kann), ist für die Behörde auch nicht so erquicklich. Man möchte eben auch mal seinen "Haken" in der Statistik machen. Und über den grundsätzlichen Sinn und Zweck der Kontrolle, ja, da kann man trefflich streiten...
  16. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals - bei deutschen Verschärfungen des Waffenrechts - der Ruf nach einer "helfenden EU-Kommission" laut geworden wäre.
  17. Da ist dieselbe rechtliche Schlussfolgerung enthalten, wie sie schon der dt. Bundesrat Ende 2013 traf und per Beschlussfassung manifestierte. Keine Zuständigkeit der EU, in genannter Weise bzw. Absicht das Waffenrecht zu ändern. Eine große Enttäuschung ist für mich, dass der Bundesrat diese Feststellung diesmal nicht getroffen hat. Obwohl sie ja wahr bleibt.
  18. Ich finde es eben etwas grenzwertig vom Verkäufer/Handelsunternehmen, jetzt noch in dieser Art zu werben.
  19. Stimmt. Nur besteht speziell hier, im Ggs. zu Auto, Armbanduhr oder Haferbrei, in absehbarer Zeit die Gefahr, dass dem Kunden genau die beworbenen Begriffe "Stahl"/"nah am Original" etc. sozusagen um die Ohren gehauen werden. Auch wenn es um Deko & sonstige "Freie" geht.... gerade beim Thema "AK" muss ich das hier ja nicht näher erläutern.
  20. Was für ein Glück, dass es in D bei der öffentlichen Sicherheit noch Themenbereiche gibt, wo die Exekutive ganz genau hingeschaut und geltendes Recht minutiös vollzogen wird.
  21. Insofern, als dass hier noch lustig mit Gesichtspunkten wie "Stahl"/"möglichst originalgetreu" geworben wird, welche der Sache hinterher "das Kreuz brechen". (Siehe - inzwischen sattsam bekannte - EU-Intention...). Aber das ist dann wohl egal, da ist das Produkt längst beim Kunden, und der Erlös ist in der Kasse.
  22. Das ist der einzige, positive Nebeneffekt. Gerade die SSW-Regelungen, wie sie die EU-Kommission anstrebt, würden viele Millionen Leute in Deutschland zu Besitzern registrierungs-/WBK-pflichtiger Waffen machen, mit allen Folgen. "Willkommen im Club", auch wenn es rational betrachtet purer Blödsinn ist.
  23. Ja, aber jemand, der eine sog. Deko-Waffe für sich für sammelwürdig hält (vielleicht einfach wegen eines Faibles dafür, aber mangelnder Lust, sich die Formalien mit legalem Erwerb "scharfer" Sammelwaffen anzutun) - der soll diese Freiheit eben auch haben. Und ich empfinde auch diesen Eingriff in seine Freiheiten als unbegründet und daneben.
  24. Gelle, es trifft "nur" mal wieder die Anderen...
  25. "Anschwärzen" kann jeder, und immerzu.... Mit den anlasslosen Aufbewahrungskontrollen, um die es hier ging, hat das freilich nichts zu tun.
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