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karlyman

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  1. Mir ging es dabei natürlich um das zugriffs-/schussbereite Führen zum SV-Zweck. Das, was ich gesagt habe, bezog sich hierauf. Waffenlizenzinhaber in CZ (vergleichbar unserer WBK) können mit spezifischer Zusatz-Sachkunde die Lizenz zum Führen im oben genannten Sinne, also zur SV, erwerben.
  2. Nein; nach meiner Information: In CZ geht auf jeden Fall Waffenführen für Leute, die (z.B. als Schützen) ohnehin eine Besitz-Lizenz haben, und einen zusätzlichen Führens-/SV-Sachkundekurs machen. Nachweis einer individuell "besonderen Gefährdung", wie beim deutschen Waffenschein, ist nicht erforderlich.
  3. Ja, was sind wir doch alle "unmoralisch".
  4. Mir ist nicht recht klar, was die Leute bei PP eigentlich für ein Problem haben. Muss aber etwas massives sein.
  5. Also, wirklich, wirklich übel ist, dass PETA da mit dabei ist...
  6. Über diese Firmenpolitik aufregen tue ich mich nicht (da als Nicht-Pay-Pal-Nutzer nicht betroffen). Ich halte sie in ihrer Willkür nur für bescheuert. Was wiederum Ausdruck meiner freien eigenen Meinung ist...
  7. Seltsam... Für mich war PayPal bislang gar keine "Zahlungslösung".
  8. Vergesst doch mal das sinnlose Geplänkel, das sich entsponnen hat an Gegenständen, die lediglich mit (teilweisem) Führverbot belegt sind... Was wiederum überhaupt nicht Threadthema ist, denn da geht's um verbotene Gegenstände.
  9. Sagen wir so, nach der ersten postalischen und Petitions-Protestwelle, gewissem Widerspruch seitens einiger EU-Mitgliedsländer, der deutschen Verbände-Information (BMI), und dann dem Beginn der Weihnachts-/Neujahrspause ist es ruhiger geworden. Es gibt auf unserer Seite eine gewisse Hoffnung, dass die Sache nicht so "ungestreift" durchgeht und etliches am Kommissionsentwurf nochmals auf dem Prüfstand steht. Vorbei aber ist überhaupt nichts. Die EU-Kommission wird weiter ihre Agenda verfolgen und versuchen, ihren Entwurf nun möglichst weitgehend durch das EU-Parlament zu bringen. Und wir als (einigermaßen) organisierte Lobby, aber auch als einzelne engagierte LWB, dürfen nicht locker lassen, weiter Informationen und Argumente in Richtung EU-Parlamentarier, aber auch unserem BMI, zu transportieren. Spätestens jetzt nach Dreikönig, wenn der "Betrieb" in Berlin und Brüssel wieder voll anläuft, muss es weiter gehen.
  10. Na, absehbar doch einer der prominenteren Verbandsvertreter (ob der bereits genannte H. Kohlheim o.a.), dem sie eben die Chance dazu geben.
  11. Du weißt ja, die Hoffnung stirbt zuletzt... Im dem Fall ist es die Hoffnung auf einen ansatzweise seriösen Journalismus. Wenn die FAZ noch irgendwie den Anspruch hat, diesen zu betreiben, dann muss sie nach dem Gräfe'schen Exklusiv-Pamphlet nun auch der anderen Seite ein Podium zur Erwiderung bieten.
  12. DIE FAZ hat nun dem Vertreter einer wirklich extremen Meinung zum LWB-Thema einen breiten Raum für seinen Sermon gegeben. Es ist doch nun zu erwarten, dass die Gegenseite (also ein profilierter LWB-Vertreter) ähnlich ausführlich in der FAZ zu Wort kommt. Bin mal gespannt, wann.
  13. Ich kann es mir realistisch betrachtet - und zumindest auf mittlere Sicht - auch nicht vorstellen; der Zug in der EU fährt eher in Richtung "Entwaffnung" bzw. zumindest deutlicher Erschwernisse. Auf der anderen Seite aber ist klar, dass die Gegner des LWB doch exakt die Strategie fahren, auch immer völlig zu überziehen, mindestens 150% zu fordern, um dann am Ende noch 60 oder 70% Verschärfungen zu bekommen...
  14. Na na, ich ging selbstverständlich von einem legalisierten Führen aus.
  15. Huch, es könnte sich doch jemand angesichts der sichtbaren Waffe zu Tode erschrecken.
  16. Habe ich etwas verschlafen, und GG und FDGO gelten in D seit gestern nicht mehr, bzw., wir sind nun im Totalitarismus angekommen? Nonsens.
  17. Ja, genau so sieht's aus. Die alten "D"-Böller waren noch richtige Kracher.... die heutigen sind "Puffer".
  18. Akzente setzen kann man mit wählen schon. Ich für meinen Teil habe mich entschieden, dass ich nun KEINE Partei mehr mit meiner Stimme unterstütze, die den derzeitigen, unmöglichen EU-Apparat noch stützt. Das Agieren der EU-Institutionen hat einen Punkt erreicht, wo "Sand ins Getriebe" gestreut, und mindestens kräftig auf die Bremse getreten, gehört. Wenn dies erfordert, "Protest" zu wählen, dann ist es eben so.
  19. Da steht zwar etwas von Entschädigung drin (Satz 2), aber der Art. 15 dreht sich ja eigentlich um die Vergesellschaftung von Gütern. Dass die genannten neuen Beschränkungen beim "Altbesitz" eine Unverschämtheit sind, da sind wir uns sicherlich einig... Ob jemand in dem Bereich Entschädigungsansprüche geltend machen wird, da hege ich gewisse Zweifel...
  20. Ich kam nur auf den Gedanken, weil z.B. im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht unter "Inverkehrbringen" das erstmalige "auf den Markt bringen" zu verstehen ist. Aber, in der Tat, in anderen Rechtsbereichen ist "Inverkehrbringen" dann wieder anders zu verstehen bzw. definiert. Wenn es hier weit gefasst wird, also sämtliche (auch weitere) Veräußerungs-/Übergabevorgänge erfasst, dann ist die letztliche Intention klar... Bestandsschutz als persönlich gebundener Besitzschutz, somit mit natürlich "auslaufendem" Charakter - was faktisch (und über längere Zeit) zum Verschwinden der "Altprodukte" führen wird.
  21. "Artikel 1 Geltungsbereich 1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG. 2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht." Die ganze Debatte über "nicht-mehr-Veräußern/Verschenken" bezieht sich ja wohl auf diesen Passus der EU-Verordnung. Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?
  22. ...von dem Himmel nieder, wo Rauchschwaden sind.
  23. Die Frage bzw. Fragen dieser Art kommen zwar "alle Jahre wieder" in schöner Regelmäßigkeit... Aber wenn sich jemand einfach informieren will und fragt, warum nicht?
  24. Gut, der Verordnungstext gibt zur Geltung folgendes wieder: Artikel 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 8. April 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 15. Dezember 2015
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