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karlyman

WO Gold
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  1. Das heißt, ihr müsst jedes mal einer Unterschrift des Vorstands hinterherrennen ? Es gibt doch immer eine Möglichkeit, sich das Leben noch ein bißchen mehr zu verkomplizieren... Gruß, karlyman
  2. sne: Ein Stück weit hast Du schon recht; Schützen, die bereits über einige "Ausstattung" verfügen, können diesbezüglich natürlich leichter reden und handeln als Neueinsteiger. Allerdings würde ich mir auch als Neueinsteiger (vor allem, wenn ich wirklich erst eine relativ kurze Zeit in einem Verein/Verband bin) überlegen, ob nicht ein Ende mit Schrecken - sprich Wechsel und nochmal "Neuanfang" - besser ist als ein Schrecken ohne Ende (will heißen: die Gängelungen und Schikanen in einem solchen Verein werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aufhören, und ob man sich das immer geben will....). Gruß, karlyman
  3. In unserer SLG wird der jeweilige Eintrag im BdMP-Schießbuch vom Schützen selbst unterschrieben. Er sichert mit seiner Unterschrift zu, dass alles seine Richtigkeit hat. Parallel erfolgt die Eintragung in die Schießkladde des Vereins bzw. der Schießanlage. Sollte der SLG-Leiter (wenn er einen Bedürfnisbescheinigungs-Antrag vor dessen Weiterleitung an den Landesverband abzeichnet) je Zweifel an der Richtigkeit einer Eintragung haben, kann er mühelos die Einträge des Schützen mit der entsprechenden Tageseintragung in der Schießstand-Kladde abgleichen. Ich verstehe also das immer wieder auftauchende "Problem" der Unterschrift im persönlichen Schießbuch nicht; es geht auch anders. P.S.: in einem Verein oder Verband, der mich mit der Leistung einer solchen Unterschrift erpresst - und zwar mittels sachfremder Erwägungen wie Festteilnahme etc. - wäre ich die längste Zeit gewesen. Gruß, karlyman
  4. Jokers 3 Schlusssätze sind so richtig, da gibt es nichts hinzuzufügen. Das Problem wird sein, diese rationale Argumentation unserer breiten Öffentlichkeit und den Entscheidungsträgern in D zu vermitteln. Wie hat ein WO'ler (ich glaube es war Wahrsager) vor einiger Zeit mal gepostet: eher friert die Hölle ein, bevor wir in Deutschland CCW bekommen... Gruß, karlyman
  5. Wenn etwas nicht schadet, aber auch keinen Vorteil bringt, spricht nichts dagegen, es zuzulassen. Denn Dinge, die weder besonderen Schaden noch besonderen Nutzen bringen, müssen nach der Allgemeinen Handlungsfreiheit (folgt aus Art. 2 GG, wenn ich' s richtig im Kopf habe) zulässig sein. Ob und welchen Nutzen es dem Einzelnen bringt, diese Einschätzung sollte in einem freien Land schon dem Einzelnen überlassen bleiben. Nebenbei bemerkt ist ein Nutzen von Verteidigungswaffen immer dann gegeben, wenn ein rechtmäßig agierender Bürger dadurch verhindern kann, zum Opfer eines Gewaltkriminellen zu werden. Gruß, karlyman
  6. Autos vertrauen wir solchen irrationalen Menschen hingegen an... man muss schon sehr viel anstellen, bis man seine Fahrerlaubnis mal dauerhaft los ist. Gruß, karlyman
  7. Wenn das Schießen auf dem Schießstand ausreicht (ansonsten aber für den Erwerb keine - zumal zahlenmäßigen - Beschränkungen da wären) hätte ich keine Probleme mit einer entsprechenden Regelung. Ich will mit allen Waffen schießen, die ich habe. Ob 3 oder 95 Stück... Gruß, karlyman
  8. karlyman

    EU-Verfassung

    Woher kommt der geistige Kurzschluss, dass jeder, der die EU-Verfassung im allgemeinen (und die Verfahrensweise der EU in den letzten Jahren im besonderen) ablehnt, deshalb Nationalist ist ? Vielleicht haben die EU-Verfassungsgegner einfach andere Vorstellungen von einem geeinten Europa. Volker B. scheint (mal unterstellt, dass seine Ausführungen nicht sowieso nur eine schlecht erkennbare Satire sind...) von Pluralismus nicht allzuviel zu halten. Wie sagte Erwin Teufel doch so schön nach dem Frankreich-Referendum ? In einer Demokratie kann man nicht das Volk wegen seines Abstimmungsverhaltens beschimpfen, sondern muss an der Sache (d.h. den Ablehnungsgründen) arbeiten. Gruß, karlyman
  9. karlyman

    EU-Verfassung

    Ja. Aber irgendwie scheinen die Entscheidungsträger in Brüssel (und den nationalen Regierungen) das nicht begreifen zu können. Das Ergebnis ist eine wachsende Entfremdung der Bürger vom Gebilde EU. Und wo man sie abstimmen lässt, zeigen sie das auch. Gruß, karlyman
  10. karlyman

    EU-Verfassung

    Die niederländische Bevölkerung hat heute über die EU-Verfassung abgestimmt und ihr - mit ca. 63% Neinstimmen - ebenfalls eine deutliche Absage erteilt. Die Ablehnung ist wie in Frankreich aus einem ganzen Bündel unterschiedlicher Gründe heraus erfolgt. Politische Analysten sagten heute abend nach der Entscheidung, dass bei vielen Niederländern die Ablehnung der Erweiterungspläne (insbesondere Türkei-Aufnahnme) der Hauptgrund für ihr Nein gewesen sei. Gruß, karlyman
  11. Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum errungenen Erfolg ! Gruß, karlyman
  12. karlyman

    EU-Verfassung

    Mindestens so wichtig, wenn nicht noch wichtiger, ist die Frage der nicht endenwollenden Erweiterungen der EU. Ich bin fest überzeugt: wenn - meinetwegen in allen bisherigen EU-Mitgliedstaaten am gleichen Tag - eine Volksabstimmung über die Aufnahme weiterer Mitglieder (es stehen diverse Balkanstaaten und die Türkei an..) durchgeführt würde, wäre das Ergebnis eine deutliche Ablehnung aller Erweiterungen für absehbare Zeit. Die Erweiterungsfrage nicht von den EU-Bürgern unmittelbar entscheiden zu lassen, ist eine herbe Entmündigung der Bürger. Und führt dazu, dass sich irgendwann mit diesem Moloch EU kaum mehr jemand identifiziert. Auch was die EU-Erweiterung (besonders in bestimmte Richtungen..) angeht, wird die Bundestagswahl im Herbst zu einer echten Richtungswahl. Für mich ist es (neben einigem anderen) eines DER Themen, die eine Wahlentscheidung für Rot/Grün von vornherein ausschließen. Gruß, karlyman
  13. karlyman

    EU-Verfassung

    Auch wenn die Gründe der Franzosen für die Ablehnung durchaus unterschiedlich waren... hihihi.... Gruß, karlyman (ehemals echter Europa-Anhänger, der mit DIESER EU aber immer weniger anfangen kann)
  14. Ich kann mich Rolf Dudeck nur anschließen. Das Bedürfnisprinzip ist eine - für die innere Sicherheit belanglose - Gängelung der Legalwaffenbesitzer und gehört abgeschafft. Als "Gegenleistung" (wenn argumentativ erforderlich/günstig) könnte man z.B. deutlich erhöhte Anforderungen an die Sachkunde des künftigen Waffenbesitzers stellen. Nach dem Motto: wenn Zuverlässigkeits- und (ggf. erschwerter) Sachkundenachweis erbracht sind und die Waffen gegen Entwendung (sprich Übergang in den illegalen Bereich) gut gesichert sind, gibt es keinen Grund, einen Berechtigten in der Zahl seiner (nach WaffG zugelassenen) Waffen zu beschränken. Der Wegfall des Bedürfnisprinzips würde das WaffG natürlich vom Kern her verändern und jede Menge anderer Problembereiche, die hier oft diskutiert werden, beseitigen. Gruß, karlyman
  15. karlyman

    EU-Verfassung

    Ich wünsche mir auch, dass diese EU-Verfassung beim Referendum in Frankreich "durchfällt". Leider wird der Bürger hierzulande in dieser wichtigen Sache nicht nach seinem Willen gefragt. Ebenso wenig zu der mindestens ebenso wichtigen Frage der EU-Erweiterung. Das wird gnadenlos durchgezogen. Gruß, karlyman
  16. SB, provozier´doch Iggy (von dem kam die Aussage) nicht. Sonst schreibt er dir eine EXTRA DICKE Beamten-Sonder-Zahnarztrechnung (siehe kürzlich)... Gruß, karlyman
  17. Ich schließe mich meinem Vorredner an... Überregulierung auf dem Schießstand (außer was die Sicherheit angeht) ist der sichere Weg, ein Hobby und eine Leidenschaft kaputtzumachen. Gruß, karlyman
  18. karlyman

    eine idee

    Hmm, Gold, Silber, Bronze, und Siegertreppchen; genau wie bei der Olympiade... und dann machen wir hier eine SchreibLeistungsGruppe auf... Gruß, karlyman
  19. Könnte der Originalton "meines" SB sein. Gruß, karlyman
  20. Oh Wanderer, zaudere doch nicht und trete bei... Nicht immer so pessimistisch. Wer sagt denn, dass der BdMP (genauer seine Bundesleitung) nicht änderbar ist ? Gruß, karlyman
  21. Bei uns ist die Beitragshöhe für die aktiven Schützen (sprich Standnutzer) unabhängig von den Arbeitsstunden. Jeder Aktive muss im Jahr ein Minimum von 5 Arbeitsstunden leisten (was ja nicht viel und meist schon mit einer Helferschicht beim Sommerfest locker abgearbeitet ist). Die stark engagierten Mitglieder bei uns leisten aber freiwillig meist wesentlich mehr Stunden. Bei großem Arbeitsbedarf (Standrenovierung oder -Umbau) wird in manchen Jahren der Beschluß einer Erhöhung der Pflichtstunden auf 10 oder 15 gefasst. Gruß, karlyman
  22. "Mein" Waffenrechts-Sachbearbeiter berät die Schützen in gleicher Weise und rät davon ab, die "alte Gelbe" umstempeln zu lassen. Gruß, karlyman
  23. karlyman

    Zwei Fragen

    Sammler, ich weiß nicht, wie du es in dem Moment gemeint hast. Bei andreb, mir und manch anderem hier kam deine Aussage zum Wegfall des Bedürfnisses eben so herüber wie "wenn er nicht mehr im Verband ist, was braucht der denn überhaupt noch Waffen !". Und das geht vielen dann doch ans Gemüt... Gruß, karlyman
  24. karlyman

    Zwei Fragen

    Sammler, so wie ich andreb verstanden habe, bezog er sich auf deine Äußerungen zum waffenrechtlichen Bedürfnis (etwa der Art "Wenn einer aus dem Verband austritt, wozu soll er dann noch seine Waffen behalten"). Über diese Äußerung hat nicht nur andreb, sondern haben auch andere hier den Kopf geschüttelt (scrolle ein wenig zurück). Mal abgesehen davon, daß man grundsätzlich die Anwendung des waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips (bei geprüft sachkundigen und zuverlässigen Personen) für eine Entmündigung halten kann - aber wir müssen nun mal damit leben - , ist es wohl so manchem (auch mir) aufgestoßen, wie du hier als Gesetzesinterpretierer verbal aufgetreten bist. Dabei dürfte es dir doch nicht entgangen sein, dass eine - das Bedürfnis aufrecht erhaltende - schießsportliche Betätigung grundsätzlich auch ohne Verband möglich ist. Gruß, karlyman (der gerne in seinem Verband schießt, aber Anderen auch anderes zugesteht)
  25. karlyman

    Zwei Fragen

    Ich habe den Eindruck, manche Schützen hier - oder sollte ich sagen Sammler - sind wieder päpstlicher als der Papst (will heißen: haben beim Bedürfnisthema restriktivere Auffassungen, als es der tatsächlichen Rechtslage und Behördenpraxis entspricht). Gruß, karlyman
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