

karlyman
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Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas. Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger). Gruß, karlyman
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Das Gejammere, wieder gehe ein großes Fachgeschäft "baden", kann ich nicht mehr hören. Wie hier schon angedeutet, die wirklichen kleinen Fachgeschäfte wurden zumeist schon vom Markt gedrängt; und wenn es dann einen der "Großen" erwischt, erklärt er sich flugs auch zum qualifizierten Fachhandel. Erinnert mich irgendwie an den ersten großen Elektronik-Discounter in Stuttgart, Fa. L. Die haben durch gnadenlose Preiskämpfe schon in den 80ern eine Menge kleine Fachgeschäfte der Branche in der Stadt ins Aus befördert. Als sie dann um die Jahrtausendwende selbst von den zwischenzeitlich angekommenen noch Größeren (MM etc.) in der Stadt an die Wand gedrückt wurden, haben sie geheult, dass wieder ein traditionsreiches "Fachgeschäft" vom Markt verschwinde; dabei hat bei Fa. L. meiner Erfahrung nie wirklich eine Fachberatung stattgefunden. Gruß, karlyman
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Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ? Gruß, karlyman
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Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
karlyman antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Was bringt denn diese "Liberalisierung" wirklich ? Es hätte Regelungen/Beschränkungen im deutschen Waffenrecht gegeben, deren Abschaffung - aus Sicht der Legalwaffenbesitzer - wesentlich sinnvoller gewesen wäre. Gruß, karlyman -
Yep, 12,78 € werden da regulär fällig. Ich zahle meine Gebühren immer gleich an der Kasse des Amts (ist in 5 Minuten erledigt). Gruß, karlyman
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Und jetzt müsste nur noch jemand erklären, worin der Unterschied zwischen einem gezogenen Lauf und einem Lauf mit speziellem Laufprofil besteht (Polygonläufe werden sie ja nicht meinen)... Gruß, karlyman
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Dito, d.h., kann ich für meinen Kreis auch bestätigen. Was sich manchmal etwas hinzieht ist - wie oben schon erwähnt - der "Vorlauf" beim Verband (aber dort liegt nach neuem Recht eben auch der Schwerpunkt der Prüfung). Gruß, karlyman
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Das Führungszeugnis ist nicht nach einer Anzeige belastet, sondern erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Gruß, karlyman
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Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle). Gruß, karlyman
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...gefährdet die öffentliche Sicherheit -zigmal mehr als der Schütze, der sein Gewehrfutteral oder sein Kurzwaffenköfferchen ohne tausend Zusatzsicherungen im Auto durch die Gegend fährt. Mich würde wirklich mal die Begründung interessieren, inwiefern die innere Sicherheit steigen soll, wenn zum Transport von Jagd-/Sportwaffen die -xte Zusatzsicherung anzubringen ist. Selbst in Ländern mit relativ liberalem Waffenscheinrecht - also sofortiger Schuss- und Zufgriffsbereitschaft durch die Inhaber - herrschen ausgehend davon keineswegs Mord und Totschlag. Gruß, karlyman
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Ich möchte auch gesetzeskonform agieren. Gerade deshalb wäre es mehr als angebracht, wenn unsere Lobby VOR dem Erlass unsinniger Regularien (hier: bezügl. Transport) dagegen angeht und Stellung bezieht. Gruß, karlyman
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Wie funktioniert denn ein SCHNELLER Zugriff auf den Inhalt des Stauraums eines Kombis (ich unterstelle den Normalfall mit Gepäckabtrennung und ggf. Stauraumabdeckung) ? Gruß, karlyman
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Ich fange doch nicht an und zerlege für einen Transport zum Schützenhaus meine Waffe. Nicht in sieben kalten Wintern... Meiner Ansicht nach wird der Ausschluss der Zugriffsbereitschaft hier völlig überinterpretiert. Es soll mir mal ein Polizeibeamter oder Richter die Zugriffsbereitschaft der Waffe belegten, wenn diese nicht griffbereit im Wortsinne ist (sprich Unterbringung im Kofferraum und nicht Beifahrersitz) und dazu in einem Futteral oder einer Hülle steckt. Gruß, karlyman
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Das mit dem "Wanderer" zum Schützenhaus ist eine interessante Frage. Grundsätzlich kann nämlich niemand verboten werden, per pedes zur Ausübung des Schießsports zu gelangen. In so einem Fall wären dann wohl Schlößchen am Waffenkoffer gerechtfertigt, um den "schnellen Zugriff" (den ein Pkw-Nutzer mit Waffe im Kofferraum eben nicht hat) gesetzeskonform auszuschließen. Gruß, karlyman
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Wenigstens nicht, wenn man nur eine Geige drin hat....
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Schwarzwälder hat mit seinem Ansatz recht. Ist auch meine Rede - das was wir heute in vorauseilendem Gehorsam zu 120% "über-richtig" machen wollen, wird morgen zur Norm (100%) für alle, und so geht's dann immer weiter, und weiter, und weiter. Irgendwann gießen wir tatsächlich unsere Waffen vor dem Transport in Beton ein und hacken sie nachher wieder heraus... Bei mir kommt an die Kurzwaffen im Kombi-Kofferraum (abgetrennt vom Fahrgastraum mit Gepäcknetz) kein Schloß. Die KW sind in ihren Kunststoffköfferchen, die stecken wiederum im Rangebag, und das steht im Kofferraum, an den man ohne Gurtöffnen, auf den Rücksitz klettern und schließlich die Rücksitzbank umlegen nicht rankommt ! Da ist's NICHTS mit schnellem Zugriff. Und das gilt meines Erachtens auch für das Gewehrfutteral, das VERschlossen quer im Kofferraum liegt. Da brauchst du auch im Kombi oder Van eine kleine Ewigkeit, um ranzukommen und das Ding in Anschlag zu bringen. Allein den Ansatz, im Kombi-Kofferraum müssten Waffen ABGEschlossen transportiert werden, halte ich im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen (kein schneller/einfacher Zugriff) für überzogen und daher Murks. Wir sollten ein bißchen auf dem Boden bleiben und versuchen, diese Haltung auch Behörden und Gesetzgeber klarzumachen. Gruß, karlyman
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Freiheit stirbt scheibchenweise.... Gruß, karlyman
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In USA gibt es Schützenkameraden (genauer: AR 15-Fans), die daraus folgern, dass die 5,56/.223 aus der AR eine ordentliche Heimverteidigungsmunition abgeben würde, da die "Überpenetration" und damit Umfeldgefährdung (selbst angesichts der dort vorherrschenden Leichtbau-/Holzständerbauweise) vergleichsweise gering sei - und z.T. sogar unter der von Kurzwaffenmunition liege. Hat mich sehr überrascht. Wer weiß näheres ? Gruß, karlyman
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Wie wahr ! "De jure" sind wir dann natürlich immer noch im freiwilligen Bereich... "de facto" kommt man dann wohl ohne das "Bäbberle" auf dem Lauf bald auf keinen Stand mehr, und wir haben die Verpflichtung durch die Hintertür. Mit erheblichen Folgekosten und Aufwand selbst für nur durchschnittlich ausgestattete Schützen und Jäger. Deswegen so frühzeitig wie möglich: Nein ! Gruß, karlyman
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Schließe mich dem Applaus für Prouds Kommentar an. Treffender kann man's nicht sagen. Gruß, karlyman
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Die fangen hauptsächlich dann an zu jammern, wenn ständig Quark-Aussagen wie "die verdienen mehr, weil sie nichts in die Sozialversicherung einzahlen" wiederholt werden... Gruß, karlyman
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Dieses Argument wird immer wieder genannt, ist aber einfach falsch. Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig - ihr Bruttogehalt (verglichen mit einem Angestellten/Arbeiter im öffentl. Dienst mit vergleichbarer Tätigkeit) ist aber um den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung niedriger. Und den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung "ersparen" sich die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder, Kommunen) schlicht und ergreifend. Die "Ersparnis" wird im allgemeinen Haushalt verfrühstückt. Rücklagen für die Pensionen der Beamten werden nur selten gebildet; gleichzeitig werden jedoch Krokodilstränen vergossen über die kommenden Pensionslasten. Offensichtlich sind diese Umstände aber den wenigsten Stammtischen - und leider auch Journalisten - bekannt. Gruß, karlyman
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Das mit den 37,5 Stunden kannst Du vergessen. Veraltete Information. So hat Baden-Württemberg für die Bediensteten im Beamtenverhältnis schon länger die 41-Stunden-Woche eingeführt, Bayern gar die 42-Stunden-Woche. Die Angestellten im öffentlichen Dienst hingegen werden (noch) von ihrem Tarifvertrag - den die Beamten eben nicht haben - geschützt und haben z.B. in Ba.-Wü. noch immer die 38,5-Std.-Woche. Gruß, karlyman