karlyman
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich kann es mir realistisch betrachtet - und zumindest auf mittlere Sicht - auch nicht vorstellen; der Zug in der EU fährt eher in Richtung "Entwaffnung" bzw. zumindest deutlicher Erschwernisse. Auf der anderen Seite aber ist klar, dass die Gegner des LWB doch exakt die Strategie fahren, auch immer völlig zu überziehen, mindestens 150% zu fordern, um dann am Ende noch 60 oder 70% Verschärfungen zu bekommen... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Na na, ich ging selbstverständlich von einem legalisierten Führen aus. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Huch, es könnte sich doch jemand angesichts der sichtbaren Waffe zu Tode erschrecken. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Habe ich etwas verschlafen, und GG und FDGO gelten in D seit gestern nicht mehr, bzw., wir sind nun im Totalitarismus angekommen? Nonsens. -
Ja, genau so sieht's aus. Die alten "D"-Böller waren noch richtige Kracher.... die heutigen sind "Puffer".
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Akzente setzen kann man mit wählen schon. Ich für meinen Teil habe mich entschieden, dass ich nun KEINE Partei mehr mit meiner Stimme unterstütze, die den derzeitigen, unmöglichen EU-Apparat noch stützt. Das Agieren der EU-Institutionen hat einen Punkt erreicht, wo "Sand ins Getriebe" gestreut, und mindestens kräftig auf die Bremse getreten, gehört. Wenn dies erfordert, "Protest" zu wählen, dann ist es eben so.
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Da steht zwar etwas von Entschädigung drin (Satz 2), aber der Art. 15 dreht sich ja eigentlich um die Vergesellschaftung von Gütern. Dass die genannten neuen Beschränkungen beim "Altbesitz" eine Unverschämtheit sind, da sind wir uns sicherlich einig... Ob jemand in dem Bereich Entschädigungsansprüche geltend machen wird, da hege ich gewisse Zweifel...
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Ich kam nur auf den Gedanken, weil z.B. im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht unter "Inverkehrbringen" das erstmalige "auf den Markt bringen" zu verstehen ist. Aber, in der Tat, in anderen Rechtsbereichen ist "Inverkehrbringen" dann wieder anders zu verstehen bzw. definiert. Wenn es hier weit gefasst wird, also sämtliche (auch weitere) Veräußerungs-/Übergabevorgänge erfasst, dann ist die letztliche Intention klar... Bestandsschutz als persönlich gebundener Besitzschutz, somit mit natürlich "auslaufendem" Charakter - was faktisch (und über längere Zeit) zum Verschwinden der "Altprodukte" führen wird.
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"Artikel 1 Geltungsbereich 1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG. 2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht." Die ganze Debatte über "nicht-mehr-Veräußern/Verschenken" bezieht sich ja wohl auf diesen Passus der EU-Verordnung. Ist aber unter "In-Verkehr-bringen" üblicherweise nicht nur das erstmalige "In-die-Welt-setzen" des Artikels (= in diesem Fall als deaktivierte Waffe) zu verstehen (und somit eben nicht das Weiterveräußern bzw. die Weitergabe)?
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...von dem Himmel nieder, wo Rauchschwaden sind.
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Die Frage bzw. Fragen dieser Art kommen zwar "alle Jahre wieder" in schöner Regelmäßigkeit... Aber wenn sich jemand einfach informieren will und fragt, warum nicht?
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Gut, der Verordnungstext gibt zur Geltung folgendes wieder: Artikel 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 8. April 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 15. Dezember 2015
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die Abfolge ist schon richtig, und zwar auch deshalb, weil man sonst schnell in den Ruf eines "Missionierers" gerät. Wenn aber das Gespräch darauf kommt bzw. man bereits bekannt ist, ist das"Outen" - und das freundliche, aber bestimmte Vertreten unserer LWB-Belange - kein Problem. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, was für ein Riesen-Schmarrn. Ich hätte es mit trockenem Verweis auf die - eben verbandseigene - Sportordnung bewenden lassen. Wenn die Leute dagegen an-argumenieren, dann agieren sie ja im Grunde schon verbandsschädigend. Irgendwie sind wir in diesem Land alle schon "auf einer Liste". -
Ja, stimmt - so lange man keine Rechnung/Quittung erbittet). Im "normalen" Handel, bei Auktionshäusern und -portalen ist der Nachweis des Kaufs hingegen kein Problem (bei eGun z.B. dürfte sich ein Ausdruck des Handelsvorgangs empfehlen, damit nach Jahren ggf. noch etwas "bei der Hand" ist).
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Systemänderung ist natürlich ein großes Wort. Aber meinungsbildend Einfluss zu nehmen, in dem man beharrlich und vernünftig für die LWB-Belange argumentiert, wo es im eigenen Rahmen geht - das geht. Ich wüsste auch nicht konkret, was das (in einem halbwegs freien Land) an "Repressalien" nach sich ziehen soll. Klar, die Gefahr, bei bestimmten Leute im eigenen Umfeld Sympathien zu verlieren, ist immer gegeben. Aber das ist sie bei vielen auch, wenn man für den "falschen" Fußballclub oder die "falsche" politische Ausrichtung Partei ergreift... -
Rechnungen/Kaufbelege aufzubewahren ist eigentlich immer eine nützliche Sache.
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Die "Altbestands"-Regelung bei den technischen Anforderungen an Deko-/deaktivierten Waffen ist klar. Worüber ich mir bei der verlinkten Richtlinie etwas im Unklaren bin, ist der genaue Umfang der (Nach-)Registrierungs-Pflichten bei Dekos, VL, Salut...
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Wie diese Hoppla-Hopp-Normierung allerdings verwaltungspraktisch, also von den Waffenbehörden - mit ihrem vorhandenem Personal - umgesetzt werden soll, steht in den Sternen. Man stelle sich mal (rein fiktiv) vor, alle Deko- (und VL?)-Besitzer würden gesetzestreu handeln und plötzlich alle den Waffenbehörden "zur Nachregistrierung" (wie auch immer) die Bude einrennen...
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Kleine Anmerkung dazu: Er soll mal in Foren zu anderen Themenbereichen/Hobbys lesen... Da ist z.T. ein Niveau (auch was Gezicke, Beleidigungen etc. angeht) versammelt, dagegen sind wir hier ein ziemlich gepflegter Debattierclub. Was die SV-Diskussion in Foren (bzw. Bedenken gegen das dortige Thematisieren) angeht: Bitte dazu auch mal über den rein deutschen Tellerrand hinausschauen. -
Die Verordnung liest sich so, dass VL zumindest registrierungspflichtig sind (also da, wo sie es noch nicht waren, registrierungspflichtig werden). Und sie soll EU-weit gelten.
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Von Erlaubnis steht da zwar nichts. Aber alleine die Registrierungspflicht wäre bei den VL-Waffen schon eine Verschärfung. Und darüber hinaus ein gigantischer bürokratischer Aufwand, verbunden mit einer absehbar riesigen Dunkelziffer bei der Nachregistrierung.
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Man lese einfach den Verordnungstext. Das ist m.E. eine klare "Alt"bestandsregelung. Alles was bislang deaktiviert wurde, fällt nicht unter die (u.U. weitergehenden) Anforderungen der Verordnung. Artikel 1 Geltungsbereich 1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG. 2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
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Genau dies ging mir auch durch den Kopf. In Herborn, bei der furchtbaren Heilig-Abend-Tat am Bahnhof, konnte der Polizeibeamte sein Leben (und die Unversehrtheit seines Kollegen) auch durch Schussabgabe in letzter Sekunde nicht mehr verhindern... Immerhin war der Täter dann gestoppt (und es hat nicht noch einen, oder gar noch mehrere, weitere, Tote gegeben). Aber: Was machen eigentlich die Mitarbeiter der Bahn-Sicherheitsgesellschaft in dem Fall? Deren Konfrontation in so einem Szenario ist nämlich genauso wahrscheinlich.... aber ihre Ausrüstung und Ausbildung hinkt deutlich hinter der der BuPol zurück.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Dieses Drängen auf mehr Informationen und Erläuterungen, welches sich wie ein roter Faden durch die Stellungnahme der deutschen Bundesregierung zieht... Das ist nach meinem Empfinden die zurückhaltend formulierte Forderung "begründet euren Entwurf erst einmal richtig". So gesehen - nicht falsch. Denn exakt die (fehlende) fakten-orientierte Begründung der Normierung ist der große Knackpunkt des Kommissions-Entwurfes. Warum? Im Grunde, weil dieser Entwurf nicht von einem Sicherheits-, sondern vom Verbots-Willen gesteuert ist.