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karlyman

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  1. Eigentlich seltsam, dass man da noch nerven muss... Wenn das, was die EU-Kommission so vorhat, tatsächlich durchkommt, dann bricht ZIB & Co. der Großteil ihrer Geschäftsgrundlage weg.
  2. Großbritannien macht es schon lange recht ähnlich. "Extrawürste für uns zulassen, oder wir sind draußen"...,
  3. "Wir befürworten die strengere Kategorisierung von HA, die VA-Waffen gleichen (Einfügung in Kat.A)" = die SPD befürwortet die Enteignung dieser heute legalen und zulässigen Sportwaffen "Für halbautomatische Feuerwaffen... gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagliche Begründung" = die SPD befürwortet die Enteignung dieser heute legalen und zulässigen Jagdwaffen. Und sie tut das, ohne ersichtlich irgendeine Ahnung von der Materie zu haben. Prost Mahlzeit, oder: SPD.... adieu. Dieser abgesonderte Unsinn der Sozialdemokraten sollte allerdings nicht unwidersprochen bleiben! Siehe z.B. die gute Antwort von Julius Corrino im Abgeordneten-Brief-Thread.
  4. Sehr gute Entgegnung! Ich bin auch gerade dabei, auf die ersten Wischi-Waschi-Rückmeldungen (bei denen auf vieles schlicht gar nicht eingegangen wurde) Antworten zu formulieren. Freundlich, aber bestimmt. Einfach so "stehen lassen" darf man derartige Antworten der MdEP auf keinen Fall.
  5. Ein Gebot zur kurzfristigen Veräußerung bzw. zur Unbrauchbarmachung ist keine Altbestandsregelung und keine Besitzstandswahrung. Es ist eine schlecht kaschierte Enteignung.
  6. In den allermeisten anderen Rechtsgebieten gibt es bei neuen (beschränkenden/verbietenden) Gesetzen so etwas wie Rückwirkungsverbote und Altbestandsregelungen.... Also Besitzstandswahrung. Im Waffenrecht scheint man (obgleich da nur eine dünne "Begründungs"lage vorhanden ist) diesen Grundsatz einfach zu "vergessen". Wahrscheinlich, weil da noch niemand die Sache mal bis zum Ende eingefordert, d.h. durchgeklagt hat. Ein HA-Verbot böte (viel breitere Basis!) dafür eine bessere Grundlage als z.B. bei den PSM-Pistolen.
  7. Sie sind aber offensichtlich (zumindest teilweise) daran interessiert, Leuten ihr Eigentum zu beschränken und zu enteignen. Erschreckend, dass es dafür im (vorgeblichen) Rechtsstaat offenbar keine Fachkenntnis und keine objektiven Fakten braucht.
  8. Grausam, dass Menschen (hier ein MdEP der SPD) mit so wenig Sachkenntnis einer Materie dann über eben diese Materie beschließen und bestimmen. Sachlich rückantworten, aufklären!
  9. So sehr die ALFA-Partei derzeit (nach Abspaltung von der AFD) eine "Kleinpartei" ist, die in den Wahl-Umfragen ziemlich im Null-Komma-Bereich liegt... Inhaltlich hören sich die Antworten wahrlich nicht schlecht an. Und die Leute machen einen fundierten Eindruck. Bernd Kölmel ist mir z.B. auch aus seiner AFD-Zeit in Baden-Württemberg als guter Mann in Erinnerung. Schade, dass man diese leidige Partei-Spaltung AFD/ALFA nicht vermeiden konnte.
  10. Stimmt. @ Horridoman: Ich würde mir trotz Ärgers die Anwürfe (hier bezogen auf Herrn Alvaro) auch schenken. Bringt nichts ein, außer Verstimmung bei einer Fraktion, bei der vielleicht noch ein Rest an Verständnis für unsere Positionen drin ist. Die Schreiben an die Abgeordneten dienen nicht dazu, sich "auszukotzen" über Missstände der Politiker... sondern sie sollen um Verständnis für unsere Positionen als LWB werben.
  11. Das mit "entsorgen" könnte - bei einem gesetzgeberisch kaputtgemachten, abgewürgten Markt - dann aber wörtlich zu nehmen sein. Vernichtung von Werten, kann man da nur sagen.
  12. So ist es. Nur aus der Erfahrung mit einigen echten "Lodenjockeln" heraus sollte und darf man nicht übersehen, dass auch eine jüngere und andere Generation an Jägern nachwächst. Und es gibt zudem ältere Waidmänner, die durchaus offen und "modern" denken.
  13. Nur am Rande - die Forderung nach einer individuellen "Abschussquote" sollte (und wird wohl) aus guten Gründen nicht kommen. Stichworte Tierschutz, jagdliche Ethik... Das mit der Schießleistung schwebt allerdings durchaus über uns. Bislang geht es hauptsächlich um Übungsnachweise, aber an der Stellschraube kann beliebig gedreht werden... Gruß, karlyman (auch "Grünzeug")
  14. Oh Herr, schmeiss' Hirn vom Himmel.
  15. Ich war bislang bei Europa-Wahlen stets wählen. Ich wählte dabei aber - bisher - Parteien, die nun (da sie allesamt dieses fragwürdige System mit seinen Mechanismen, inklusive der Kommission, stützen) für mich absehbar nicht mehr in Frage kommen.
  16. Ja, allerdings ist Norwegen doch auch Schengen-Raum, oder? Wenn (wenn!!) tatsächlich eine waffenrechtliche Normierungs-Kompetenz der EU besteht, dann wäre Norwegen auch "mit im Boot" - und müsste sich folglich entschieden wehren.
  17. Medial wurde, egal wie groß der "Bullshit"-Faktor auch ist, zumindest für einen halben Tag ein "Zusammenhang" hergestellt. Einen, der perfide in das Verbots-Vorhaben der EU-Kommission passt. Miese Kampagne.
  18. Die EU selbst hat keine unmittelbare Regelungs-Kompetenz, zumindest nicht zunächst (nationale Gesetzgeber müssen EU-Richtlinien umsetzen; nur wenn sie dies anhaltend nicht tun, kann die Richtlinie unmittelbar Gesetzeskraft im Mitgliedsland entfalten). Nicht wenige (vgl. deutscher Bundesrat noch vom Nov. 2013) bezweifeln für das Gebiet des Waffenrechts sogar, dass die EU dafür überhaupt eine Regelungs-Kompetenz hat.
  19. Ja, Wegfall der Berechtigung aufgrund geänderter Rechtsgrundlage. Das zieht in praktisch jedem Rechtsgebiet entweder eine Altbestands-Regelung nach sich, oder im äußersten/schärfsten Fall (wenn eine solche aus gut begründetem Anlass nicht greifen soll) die Entschädigung des Vertrauens- und Vermögensschadens. Stellt euch mal vor, der Hausbesitzer müsste sein seit Jahren baurechtlich genehmigtes Gebäude abbrechen, weil sich im Nachhinein das Bauplanungsrecht ändert...
  20. Vor allem will die Kommission auch die Regelungs-Kompetenz für das Waffenrecht an sich ziehen... Obwohl dieses (vgl. den ausdrücklichen Bundesratsbeschluss vom Nov. 2013) eine Sache allein der Nationalstaaten ist.
  21. Zitat: "Die Ermittlungen der deutschen Behörden sollen sich laut „Bild“ gegen den 34-jährigen Sascha W. aus dem baden-württembergischen Magstadt richten, der im Verdacht stehe, die Waffen verkauft zu haben. Der Beschuldigte sei vor seiner Festnahme bereits Anfang dieses Jahres ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten." So, er war seit Jahresanfang 2015 im Visier der Ermittler. Und da lassen sie ihn unbehelligt noch am 7. November 2015 vier Sturmgewehre an Unberechtigte verkaufen??
  22. Das mit dem jeweiligen MdB ist gut und wichtig, da dieses EU-Verbotsgesetz ja auch national (somit in das deutsche Waffengesetz) umgesetzt werden muss. Allerdings ist es m.E. sinnvoller, JETZT zunächst die deutschen EU-Parlamentarier anszuschreiben, um vielleicht noch die EU-Richtlinie an sich zu verhindern. Auch ganz aktuell (vor dem Hintergrund des deutschen/Magstadter illegalen Waffenhändlers) sollte man unbedingt den Unterschied legale Sport- /Jagdwaffen und illegale Kriegswaffen herausstellen. Ans FWR ist das i.O.; aber diese Thematik würde ich nicht haarklein in Richtung EU-Parlamentarier schreiben. Das wäre kontraproduktiv.
  23. Hallo JokerCH, in der Eidgenossenschaft, die ich sehr schätze, gab und gibt es doch diese "Angst vor dem Bürger" seltsamerweise gerade bei den Reizstoffsprays - diese werden meines Wissens restriktiver gehandhabt als vergleichsweise im "grossen Kanton" Deutschland... Oder was kann bezüglich der Reizstoff"waffen" sonst die Ursache für die etwas strengere Behandlung in der CH sein?
  24. Bringen wir es auf einen Nenner: Hier ist man bereit, alles unter dem "Label" (= ungefähre Konstruktion) "AK" zu opfern, um alles unter dem Label "AR" zu retten. Das erinnert wie gesagt an die Anscheinswaffenregelung und dabei das 39-/40mm-Hülsenlängenthema... Ich fürchte, am Ende wird man mit der Taktik alles verlieren.
  25. Zitat: "Offenbar gibt es in der Bevölkerung ein gesunkenes Sicherheitsgefühl und den Eindruck, man müsse seinen Schutz selbst in die Hand nehmen", sagt Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. "Das kann schnell Züge von Selbstjustiz annehmen...." Privatpersonen seien anders als Polizisten nicht für den Umgang mit Waffen und anderen gefährlichen Verteidigungsmitteln ausgebildet." Und wieder mal die Vermengung von zulässiger Selbstverteidigung (einerseits) und Selbstjustiz (andererseits). Das hat m.E. durchaus Methode. Die Rechtslage, welche dem Angegriffenen SV prinzipiell erlaubt, ist dem Urheber der Äußerung sicherlich bekannt. Und die Möglichkeit einer Falschanwendung bzw. eines Notwehrexzesses besteht mit grundsätzlich allen verwendeten Gegenständen, ja., mit der bloßen Hand.... Was also soll die Botschaft sein?
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