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karlyman

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  1. Wie gesagt, Anpassung an den "Stand der Technik" kann nie Selbstzweck sein. Es muss dadurch ein tatsächlicher Fortschritt gegenüber dem vorherigen Stand erbraht werden. Beispiel: verbesserte Abgasreinigungstechnik an Industrieanlagen.
  2. Hört sich gut an. Einfach die Situation bereinigen und weg, über die "Nachbereitung" kann man sich noch in Ruhe Gedanken machen.
  3. Die Erfordernis ist immer auch zu begründen. Dazu würde insbesondere gehören, die Notwendigkeit (Relevanz/Entwendungsfälle aus Behältnissen bisheriger Anforderungen) darzulegen. Weiterhin die Geeignetheit. Dazu gehört insbesondere, darzulegen, inwieweit sich die Öffnungs-/Entwendungssicherheit in Bezug auf Unbefugte durch die neuen Anforderungen im Vergleich zur bisherigen Schrank- und Schlosstechnik steigert. Eine Anpassung an den "Stand der Technik" darf nie nur Selbstzweck sein.
  4. Ja. Dennoch dürfen wir nicht aufhören, Begründungen für belastende Rechtsnormen einzufordern. Das ist unser Recht als - betroffene - Bürger. Und die Begründung wird bei Normierungen, die (erhöhte) technische Anforderungen betreffen, besonders "spannend".
  5. Wenn er sich erfolgreich gewehrt, also einen Aggressor gestoppt hat, hat er ja schon mal viel erreicht. Wahrscheinlich wird es künftig mehr "Normalos" geben, denen das vollkommen genügt, und die sich (warum nur?) von einer nachträglichen behördlichen/juristischen "Aufarbeitung" nicht mehr so sehr viel versprechen....
  6. Was hat die denn "geritten" zu der Verschärfung gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorhaben? Da war m.W. noch ein recht weitgehender Bestandsschutz vorgesehen. Die Begründung, insbesondere zum "Sicherheitsgewinn" der Neu-Anforderungen, muss dann ja ziemlich gut und triftig sein - denn wir reden beim Ersatz/Austausch vieler Schränke (Einbausituation, Anschaffungskosten) von einem erklecklichen Aufwand für die Betroffenen...
  7. Na klar. Ein praktischer Gegenstand wie so viele, die uns unseren Alltag erleichtern, drinnen und draußen... Trinkgefäß, diverses Esswerkzeug, Schirm, stabile Schuhe, Gehhilfe, Schraubendreher, Taschenlampe und so vieles mehr. Man möchte wirklich nicht ohne solche praktischen Helfer sein.
  8. Es gibt an den meisten Stellen noch nicht mal ein Trinkverbot.... Also "Prost".
  9. Ja, ich muss mitunter auch an diesen "verblichenen" deutschen Staat denken. Bei den aktuelleren Entwicklungen, und dem "Strickmuster" der deutschen Politik, schätze ich, dass wir bezogen auf die Bundesrepublik den Zenit an Freiheit schon überschritten haben.
  10. "Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen" Für diesen Satz gibt es eigentlich nur zwei Deutungsmöglichkeiten: 1. Die Autorin hat keinerlei Ahnung von der Materie, über die sie da schreibt. 2. Die Autorin hat Kenntnis von der Materie und verbreitet bewusst die Unwahrheit. Unfassbar. Solche Leute beschließen Rechtsnormen und gestalten somit auch unser Leben mit...
  11. Insbesondere das mit dem Bestandsschutz habe ich anders in Erinnerung.
  12. Daher würde ich die Aufbewahrungssicherheit bezüglich meiner Waffen - für die ich verantwortlich bin - solchen Systemen (bis zum Beweis des Gegenteils) auch nicht anvertrauen.
  13. Genau das ist der Punkt. Erhöhung des Aufwandes, Vergrämungstaktik. Dessen ungeachtet muss der Gesetzgeber erstmal darlegen, dass und wie "Biometrie" gegenüber den heute verfügbaren Schlössern die Sicherheit erhöht. Denn einfach hinzunehmende Willkürregelungen gibt es doch in diesem demokratischen Rechtsstaat nicht, oder?
  14. Diese Sache "köchelt" ja generell schon etwas länger. Dass es mit einem Mal "Biometrie" geben soll, die wirklich verlässlich wäre (vergleichbar einem Schlüssel oder einem Zahlencode), ist mir jedoch neu. Und was mit "biometrisch/elektronisch gesichertem Schrank" gemeint ist - vor allem die genannte Mischung - ist ebenfalls rätselhaft.
  15. Wobei der sich verteidigende/notwehrende Durchschnittsdeutsche tendenziell auch die Eigenschaft hat, nach einem solchen Einsatz erst mal treu und brav stehen zu bleiben und Bericht zu erstatten. Damit das Ganze dann bis ins Kleinste dokumentiert und juristisch nachbereitet werden kann. Die typische Klientel, gegen die er sich dummerweise wehren muss (er würde gerne darauf verzichten), würde das eher nicht tun...
  16. Nein, ist es nicht. Es beschreibt einfach Eskalationsstufen und dementsprechende Einsatzmittel. Der Schusswaffeneinsatz steht ganz am Ende (wobei auch das durchaus mal erreicht sein kann..). Mir fehlt dennoch irgendwie der "Nachrichtenwert". Das Genannte ist uns hier doch auch allen klar.
  17. Ich weiß nicht recht, was du damit jetzt sagen willst, bzw., worin der Informationswert dieser Mitteilung besteht. Dass es OC-Spray gibt, und dass es im Notfall zur Abwehr dienen kann, das dürfte allen hier bekannt sein.
  18. Wohl eher mit einer Zivilaxt.
  19. Der Entwurf ist nach meinem Eindruck wohl wissentlich von vornherein "über-scharf" und weit überzogen formuliert worden - nach dem Motto "150% fordern, vielleicht bleiben 75% Verschärfungen übrig". Allerdings, über die letztliche Zielrichtung - zumindest der Kommission - sollte man sich nicht täuschen. Man beachte das "Weissbuch" 2012/13 von Fr. Malmström & Konsorten aus dem Handelsressort; da ist der gesamte vorgesehene "Folterkasten" im Überblick sichtbar. Auch wenn dieser jetzige Entwurf "nur" mit deutlichen Abschlägen durchgeht, so werden für die Zukunft viele weitere Abwehrschlachten auf EU-Ebene zu schlagen sein. Ach, Nachfragen ist nie dumm. "Europäische Volkspartei"... Das ist die Fraktion im Europ. Parlament, die sich aus den gemäßigt konservativen/christdemokratischen europ. Parteien wie der deutschen CDU/CSU, der österreichischen ÖVP etc. zusammensetzt.
  20. Da zeigt sich wieder mal: Unermüdliches, sachliches aber bestimmtes Vorbringen von Fakten kann durchaus Erfolge bringen. Nicht alle Volksverteter sind hoplophob eingestellt - einige wissen nur schlicht nicht, was ihnen da zur Abstimmung vorgelegt (untergejubelt) wird... Insgesamt: Vielen Dank für dein Bemühen mit dem Gespräch!
  21. So ganz stimmt das m.W. nicht. Der EU-Kommissionsvorschlag beinhaltet ein Verbot deaktivierter ehemaliger vollautomatischer Kriegswaffen. Diese sollen der "scharfen" Kat. A gleichgestellt und somit für Private verboten werden. Sonstige Dekos, Salutwaffen, SSW sollen in Kategorie C der europ. Feuerwaffenrichtlinie aufgenommen werden, also z.B. "scharfen" Repetierbüchsen wie z.B. einem K98 gleichgestellt werden. Es gäbe für sie dann eine Pflicht zur Registrierung und Aufbewahrung in entsprechendem Waffenschrank. Was natürlich nicht mal im Ansatz erforderlich, sinnvoll oder verhältnismäßig ist, sprich, unannehmbarer Unsinn (aber da sind wir uns ohnehin einig) - und auch dagegen müssen wir in unseren Anschreiben, unserer Argumentation angehen. Was das deutsche "Dekogesetz" (sprich, die einschlägigen waffenrechtlichen Regelungen für Dekos im dt. Waffenrecht) angeht - dies könnte ja durch europ. Recht geändert werden, wenn unser Gesetzgeber das mitmacht... Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt bzw. nicht in bestimmter Form für die Ewigkeit gemacht. Zu den Dekos aber wurden inzwischen, bereits vor Weitertreiben der EU-Richtlinie, im Wege der EU-Verordnung Regelungen getroffen (Mitte Dezember 2015), die im nächsten April in den Mitgliedsstaaten in Kraft treten sollen. Diese legen einheitliche, z.T. schärfere Regelungen zur Deaktivierung europaweit fest. Es gibt eine Altbesitzregelung, aber der geschützte Altbesitz darf dann nicht mehr weiterveräußert werden. Die genannte "Deko-Verordnung" wurde hier in WO aber schon gesondert behandelt und diskutiert.
  22. Dann sollst du mit wachem Geist sachliche, aber bestimmte Briefe an die EU-Abgeordneten sowie den BMI schreiben. Auch an deinen deutschen Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten wäre nicht schlecht. Widerlegen des EU-Kommissionsentwurfs bzw. der darin enthaltenen Forderungen, Punkt für Punkt. Plus: Bitte um Rückantwort und Stellungnahme. Vorlagen gibt es mittlerweile (u.a. hier) genügend, aus denen man sich etwas zusammenstellen kann. Auch die neue Broschüre "Informationen - Zahlen - Fakten zum legalen Waffenbesitz in Deutschland von Matthias Hainich (auch hier in WO verlinkt) ist eine sehr gute Faktenzusammenstellung.
  23. Na klar.... Und was geschieht "aus Respekt vor der Bevölkerung"?
  24. Gut, dass du es in Anführungszeichen gesetzt hast. Denn mit einem "Behördenbashing" hat Mausebaers Anregung, wenn man sie richtig liest und auch versteht, gar nichts zu tun.
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