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karlyman

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  1. Was angesichts der realen Lage ein enteignungsgleicher Eingriff ist.
  2. Siehe oben, nochmal Zitat aus dem BMI: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Ich finde das eine klare Aussage. Wer da noch auf "nicht so heiß gegessen wie gekocht" hofft, ist naiv.
  3. Auch daraus interessant: "Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden." Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben. Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt. Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !
  4. Das kann er ja "befürworten". Allerdings muss man (müssen wir) ihm entgtegnen: Dieser Punkt trifft auf die deutsche Waffengesetzgebung und auf die hiesigen HA-Feuerwaffen gar nicht zu!
  5. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: - entweder die, die hier neue verschärfte Regeln schaffen wollen, haben keine Ahnung von der Sache, die sie regeln oder - sie wissen genau, was Sache ist, und vergackeiern Öffentlichkeit und Betroffene. Beides ist (zumal in einer Demokratie) übel. Das zweite ist noch ein wenig übler.
  6. Das müssen wohl die sein, die mit der "ohnehin-nur-Repetier-und Kipplaufwaffen"-Passage in der CDU-/CSU-Standardantwort gemeint sind...
  7. Die Aussagen von ZebCarter machen Sinn. An "B.4" oder "B.5" sollte sich niemand zu fest klammern bzw. seine Hoffnungen darauf richten; auch mich erinnert das an Pfeifen im finsteren Wald...
  8. Gut! Das sollte man nun auch der CSU (Fr. Hohlmeier u.a.) sowie CDU im Europäischen Parlament "stecken". Was da an bisher Rückanworten kam, war nämlich bei weitem nicht so konsequent bzw. erfreulich...
  9. Eben! Und es war ja nicht H. Herrmann bzw. der Freistaaat Bayern alleine... der gesamte Bundesrat hat es (Nov. 2013) der EU abgesprochen, die Normierungs-Befugnis für das Waffenrecht zu haben. Und ja, da ging es bereits um die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
  10. Was dann (da ich beileibe nicht alleine bin) hieße - adieu sogenannte "Zivilgesellschaft", willkommen am Beginn des Totalitarismus. Wenn du das sagen wolltest, in Ordnung... Dann sind die Verhältnisse wenigstens klar.
  11. Für den Blutdruck und die Psyche ist es zunächst evtl. gesünder, wenn man sich vormacht, es komme laaange nicht so schlimm... alles sei bzw. werde halb so wild... Angesichts der detailtreuen, perfiden Verbots-Agenda, wie sie in diesem (lange vorbereiteten) EU-Kommissionsentwurf enthalten ist, fehlt aber jeder Grund, sich mit "Pfeifen im Wald" noch innerlich in Sicherheit zu wiegen. Das ist Selbstbetrug. Die Stoßrichtung, diesmal europaweit, ist klar. Dass nach dieser "Runde" die nächste kommt, auch. Und ich (evtl. im Ggs. zu dir) bin nicht bereit, über den schlecht, zumeist gar nicht begründeten Eingriff in meine Freiheit und mein Eigentum einfach so hinwegzusehen.
  12. Auch wenn's "nur" ein Detail ist.... WIE BITTE? Ich weiß nun nicht, was "akustische Waffen" sind, eine "Käpselespistole" für Kinder vielleicht? Oder "Waffennachbauten"... irgendwelche Guss-Waffen-Modelle zum Angucken? Die in D noch nie irgendeine Waffeneigenschaft hatten, und sie auch nie haben werden? Die sollen ernsthaft in Kategorie C, exakt dorthin, wo auch ein "scharfer" K98 in 8x57 IS eingestuft ist?? Ich glaube, nicht wir LWB sollten künftig regelmäßig alle 5 Jahre zum Medizin-Check... nein, die Kommissions-Mitarbeiter (und Abgeordneten), die so etwas entwerfen bzw. beschließen, die müssten mindestens halbjährlich zur psychologischen Untersuchung. Ehrlich, diese Leute haben doch schlankweg einen an der Waffel.
  13. Die VDB-Stellungnahme ist gut. Wurde diese auch direkt an die (nun) entscheidenden Stellen, die EU-Kommission und die deutschen Vertreter (MdEPs), gebracht? Falls nicht, würde es sich lohnen, sie flugs noch dahin zu "transportieren".
  14. Die ist nicht vorhanden in diesen irrwitzigen EU-Kommissions-"proposals". Genauer: Weder die Erfordernis, noch die Geeignetheit, noch die Verhältnismäßigkeit. Also alles, was in einem Rechtsstaat so notwendig wäre...
  15. Ich galube, von "Resignation" kann man nicht sprechen. Er schreibt doch, s.o.: "I haven't got the time or the ambition to really get organized and as such have decided to hand it over to those who are : Firearms United.. I will off course remain in full support of the petition and the resistance against the EU. But the operational part of the petition will be in much better hands with Firearms United."
  16. Das finde ich ebenfalls seltsam. Auch in den Antwortschreiben der europäischen Parlamentsabgeordneten war davon die Rede, dass am Mo., 07.12. die EU-Kommissarin Bienkowska den Kommissionsvorschlag bei der nächsten Sitzung des in erster Linie zuständigen IMCO (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) vorstellen werde. Wohlgemerkt, ein Vorstellungstermin des Kommissionsvorschlages; eine Abstimmung wäre demnach noch nicht anberaumt. Und was soll nochmal der morgige Di., 01.12.?
  17. Kaum ein LWB hier hätte wohl ein Problem mit "gemeinsamen Mindeststandards für die Deaktivierung" und einem (wirklich so gemeinten) "Aktionsplan gegen den illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel". Die mit hereingemauschelte Überarbeitung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie 91/477 dagegen steht für blanke Enteignung, sowie für schmerzliche Steigerung der auf LWB bezogenen Bürokratie.
  18. Schreibt es - in euren Rückantworten an die Europa-Parlamentarier - nochmal deutlich rein, insbesondere das Detail mit den Zastavas. Auch wenn es die EU-Kommission selbst einen feuchten Kehricht interessieren sollte (Ziel ist deren Verbotsagenda) - jeder EU-Abgeordnete, der über den Mist abstimmt, muss das wissen!
  19. Eigentlich seltsam, dass man da noch nerven muss... Wenn das, was die EU-Kommission so vorhat, tatsächlich durchkommt, dann bricht ZIB & Co. der Großteil ihrer Geschäftsgrundlage weg.
  20. Großbritannien macht es schon lange recht ähnlich. "Extrawürste für uns zulassen, oder wir sind draußen"...,
  21. In den allermeisten anderen Rechtsgebieten gibt es bei neuen (beschränkenden/verbietenden) Gesetzen so etwas wie Rückwirkungsverbote und Altbestandsregelungen.... Also Besitzstandswahrung. Im Waffenrecht scheint man (obgleich da nur eine dünne "Begründungs"lage vorhanden ist) diesen Grundsatz einfach zu "vergessen". Wahrscheinlich, weil da noch niemand die Sache mal bis zum Ende eingefordert, d.h. durchgeklagt hat. Ein HA-Verbot böte (viel breitere Basis!) dafür eine bessere Grundlage als z.B. bei den PSM-Pistolen.
  22. Sie sind aber offensichtlich (zumindest teilweise) daran interessiert, Leuten ihr Eigentum zu beschränken und zu enteignen. Erschreckend, dass es dafür im (vorgeblichen) Rechtsstaat offenbar keine Fachkenntnis und keine objektiven Fakten braucht.
  23. Das mit "entsorgen" könnte - bei einem gesetzgeberisch kaputtgemachten, abgewürgten Markt - dann aber wörtlich zu nehmen sein. Vernichtung von Werten, kann man da nur sagen.
  24. So ist es. Nur aus der Erfahrung mit einigen echten "Lodenjockeln" heraus sollte und darf man nicht übersehen, dass auch eine jüngere und andere Generation an Jägern nachwächst. Und es gibt zudem ältere Waidmänner, die durchaus offen und "modern" denken.
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