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karlyman

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  1. Ja, leider.
  2. Uns hier ist allen klar - die "Folterinstrumente" in Form des sog. Weißbuches von C. Malmström & Konsorten lagen schon Jahre zuvor in der Schublade. Mit "Handelsharmonisierung", wie vorgegeben, hatte das allenfalls ganz am Rande zu tun, es ging und geht um knallhartes "EU-Waffenrecht". Und die Terrorismus-Geschichte 2015 hat man als Anlass, um politisch "Drive" zu haben, genommen (übliche Polit-Vorgehensweise..). Wir als LWB hatten diese Punkte ja in die öffentliche Diskussion des EU-Firearms-Amendment eingebracht. Man hat tatsächlich einige üble Punkte abdämpfen oder verhindern können. Aber im Grundsatz - s.o., als "Anlass"-Gesetzgebung ohne echte Wirkung, und von einer unzuständigen Stelle - lief die Sache durch.
  3. Ja; ebenso, wie sie sich nun sicher wegen der geänderten Deaktivierungsrichtlinien bei Dekos "in die Hosen machen". Absurdes Theater.
  4. So zumindest steht es in der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie.
  5. Die zahlreich gedruckten Fleppen sind dann auch im Inland schnell nichts mehr wert... Darin hat Deutschland ja reichlich Erfahrung.
  6. Wir können uns hier aber auch über wahrhaft Wichtigeres "rumstreiten". Die Medienseite des Vorfalls dürfte ohnehin "durch" sein.
  7. Traurig ist die scheinbare "Alltäglichkeit" der Taten. Gegen das "Triggernlassen" und die Hysterie bin ich ja auch.
  8. So traurig es ist...
  9. Anderer Verein bzw. andere Anlage in erreichbarer Nähe?
  10. So lange genügend "süßer Brei" in Form von Sozialtransfers verteilbar ist, kein (existenzielles) Problem. D.h., es bewegt sich im Bereich von Lästigkeiten bzw. "rauherem Klima". Danach... wird es unberechenbar, evtl. riichtig unschön.
  11. Unter den Grünen wäre das, wenn sie frei agieren dürften, ohnehin ganz einfach: Die bräuchten sich nicht mit solchen lästigen Details herumärgern... Die würden schlicht den privaten, legalen Waffenbesiitz verbieten.
  12. Grundsätzlich deswegen, weil der Gesetzgeber den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen an ein Bedürfnis geknüpft hat. Den Besitz von Autos (bislang) nicht. Den Sinn des Bedürfnisprinzips kann man berechtigt anzweifeln, aber aktuell haben wir eben dieses Prinzip in D. Im vorliegenden Fall könnte sich aber, wie von einigen hier schon aufgezeigt, durchaus eine Lösung finden lassen... So einfach würde ich mir an Stelle des Betroffenen das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nicht absprechen lassen.
  13. Über den Fall wird zwar berichtet, aber eher begrenzt. Kein prominentes, bundesweites Hauptnachrichten-Thema. Das Ereignis hat bei weitem nicht die Verbreitung und Aufmerksamkeit wie z.B. der auf die Polizei schießende "Reichsbürger" in Franken.
  14. Spätestens seit "Winnenden" sind wir wohl alle sensibel, manche auch dünnhäutig. Dennoch ist es Fakt, es passieren ein paar Mal im Jahr Missbräuche mit Legalwaffen in D. Eher im privaten Umfeld. Die Deliktrelevanz ist insgesamt jedoch sehr niedrig. Keiner der Fälle bislang hatte, trotz Beteiligung von LWB (was hier, formell gesehen, wohl gar nicht mehr vorlag), auch nur im Ansatz die Bedeutung und Folgen der Schulattentate.
  15. Mir ist auch klar, dass wir in D eine Art Hysterie in Bezug auf das Thema haben. Aber man muss sich ja nicht bei jedem kriminellen Waffenmissbrauch selbst in Schnappatmung versetzen.
  16. Das wurde eben auch schon im "Wahnsinns"-Thread thematisiert. Lt. SZ-Bericht hatten sie dem Typen nach dem dringenden Tatverdacht auf den "Oma-Mord" alle seine (legalen) Waffen abgenommen. Er habe sich zwischenzeitlich allerdings wieder "neue Waffen besorgt"...
  17. Egal ob geschoben, geklappt, wie auch immer.... Entscheidend ist zunächst (zumindest nach der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477), dass die Waffe nicht auf eine Länge unter 60 cm (feuerbereit) reduziert werden kann.
  18. Na, dann könnte man angesichts fehlenden Handlungsbedarfs doch auch "einfach mal" die Finger davon lassen. Und auf die ständigen "Verschlimmbesserungen" verzichten.
  19. Warum das? Der maßgebliche Änderungstext der EU-Feuerwaffenrichtlinie (siehe auch im entsprechenden, speziellen Thread dazu): 19. Anhang I wie folgt geändert: ....8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können Eine Glock, egal ob im Roni-Schaft oder nicht, bleibt immer eine Kurzwaffe.
  20. Die einzig abschließende Antwort darauf lautet: "Dorthin, wo die Sonne niemals scheint"...
  21. Ganz im Ernst: Die lassen sich über die anscheinend fehlende Sicherheit von Tresorschlüsseln aus und empfehlen biometrische Verschlusssysteme? Was für ein Unsinn... Den Biometrie-Systemen, die bezahlbar auf dem Markt sind, würde ich weniger trauen als einem diskret verwahrten Schlüssel. Schlicht, weil es nicht allzu komplizierte Methoden zur Übertwindung gibt. Mit solchen Bullshit-Tiraden gegen das Schlüssel-Schloss wird m.E. die nächste technische Verschärfungs- (und Verteuerungs-)Stufe vorbereitet, nichts anderes.
  22. Ich denke nicht, dass das Bullshit ist, sondern ein ganz offensichtlicher Fall von "Grün vergessen".
  23. ...ein erlaubnisfreies Teil eingetragen haben?
  24. Oder: "Alles eine Frage der Perspektive".
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