

karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.035 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
O-Ton H. Benkert lt. Artikel: "„Aus meiner Sicht braucht kein Sportschütze eine großkalibrige Waffe“, sagt er. Großkaliber seien nur für Jäger und Sicherheitskräfte sinnvoll." Manchmal ist es einfach besser, etwas auf sich beruhen zu lassen (in dem Fall manifestiert durch den eigenen Austritt), und sich verbal zurückzuhalten. Verbales Nachtreten gegenüber Schützenkameraden ist - zumal angesichts der einschlägigen Diskussion in D - ganz übler Stil.
-
Die Konfrontation nicht zu suchen, ist m.E. tatsächlich ein guter Ratschlag. Eine vernünftige Auslegung sieht m.E. in etwa so aus: Nicht aktiv auf den bzw. die Typen zugehen. Sondern einen Bereich (zur Nachtzeit im eigenen Haus klassischerweise Schlaf-/Aufenthaltsräume im OG) sichern. Im Sinne einer - dorthin - nicht übertretbaren "roten Linie".
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ditto. Es gibt diverse Dinge, wo äußerlich ein Clip zum Einstecken sichtbar ist, aber kein Einhandmesser dahinter steckt.
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Wie sprüht man eigentlich "versehentlich" (ich stelle mir vor, durch "kurz mal draufkommen"....) so viel von dem Zeug, dass das 10 oder 11 Leute abbekommen?
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Sofern ausreichende Überzahl an kontrollierenden Beamten gegeben ist, sind die dabei recht ruhig und zahm. Selbst mehrfach beobachtet.
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Na, vielleicht finden die das ja ganz witzig...
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
karlyman antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Verlangen (nach eigenem Gutdünken) können sie vieles... Die Frage ist, ob § 36 Abs. 3 WaffG eine ausreichende Anspruchsgrundlage dafür bietet, dass die Behörde (gegen deinen Willen) Fotos in deinen Räumlichkeiten machen darf, oder solche als Vorlage von dir verlangen darf. In § 36 Abs. 3 WaffG steht davon (bzw. von einer bestimmten, zwingenden Dokumentationsform) jedenfalls nichts. Da steht nur, dass du ihnen vor Ort auf Verlangen die sichere Aufbewahrung nachweist. Wenn das geschehen ist, und sie dies wie üblich schriftlich (Aktenvermerk/Besichtigungsprotokoll o.ä.) vermerken, dürfte dem Gesetz doch Genüge getan sein.- 75 Antworten
-
- 1
-
-
- waffenbehörde
- tresor
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Bei Dekowaffen wäre die Versteckerei doppelt sinnlos. Denn wofür sind die ausschließlich da? Siehe Bezeichnung...
-
Entweder tatsächlich nicht, oder offiziell nicht. Wer weiß.
-
Nach derzeitigem Stand ist das für die Salut-Waffen geplant.
-
Ich denke, egal ist das niemandem hier. Die meisten im Forum bzw. Waffenrechts-/Waffenlobby-Bereich haben sich intensiv mit der EU-Waffenrechts-Verschlimmbesserung befasst.
-
Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt? Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz gar keine Erlaubnis voraussetzt...?
-
Na. in gewisser Weise dürfte es für einen nationalen Gesetzgeber (vgl. GB) auch kein Problem sein, ganze Kategorien einfach zu verbieten... Wo fängt man da an bzw. wo hört man auf?
-
Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin). Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...
-
Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja.
-
Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
"Journalistisch" in Anführungszeichen... -
Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Das braucht und will der auch gar nicht haben. Der Verfasser will maximale propagandistische Wirkung erzielen. -
Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Der "Stern" ist schon seit langer Zeit ein tendenziöses, sehr einfach gestricktes Blatt, das nach außen vorgaukelt, eine Art Nachrichtenmagazin zu sein... Persönliche Meinung: ich würde es nicht mal kleingeschnitten auf dem stillen Örtchen nutzen. -
Wobei eine REGELüberprüfung einerseits, und eine anlasslose Stichprobenkontrolle (Aufbewahrung § 36 Abs. 3 WaffG) andererseits aber auch nochmal "zwei verschiedene Paar Stiefel" sind.
- 108 Antworten
-
- 1
-
-
Knackpunkt bei dem ganzen Thema ist das "Veranlassen" einer Verwaltungshandlung (welches Voraussetzung dafür ist, dass eine Gebührenschuld für dieses Handeln entsteht).
- 108 Antworten
-
Schön, aber wo steht das so explizit drin?
- 108 Antworten
-
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
karlyman antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Du musst es der Behörde eben "glaubhaft machen" bzw. darlegen, dann wird es schon passen. -
Da ich kein grundsätzliches "Polizeimisstrauen" habe (2 aus meiner weiteren Verwandtschaft sind bei der Bu.Pol.), glaube ich schon, dass das kaum polizeilich missbraucht wird... Aber nichtsdestotrotz - wenn die genannten Anlässe ausreichen, dann sind sie eigentlich immer einsetzbar.
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Zuminest den "Verdacht" kann man irgendwie immer haben (sehr subjektiv...). Ebenso wie das Zugreifen "aus polizeilicher Erfahrung heraus". Und Kriminalitätsschwerpunkte - ja, da gibt es neuerdings an zahlreichen, zumindest städtischen öffentlichen Plätzen viele... Faktisch wäre das dann eine Art "Generalermächtigung" für Kontrollen inkl. Durchsuchungen im öffentlichen Raum.
- 1.040 Antworten
-
- 3
-
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ich verstehe die plumpe Gleichsetzung nicht. "Reichsbürger" sind Typen, die sich zusammenfantasieren, dieser Staat existiere gar nicht wirklich, siie müssten ihn nicht anerkennen, er habe ihnen nichts zu sagen etc... "Prepper" wiederum sind Leute, die duchaus (und wohl zum allergrößten Teil) kein Problem haben, die Staatlichkeit im Hier und Heute anzuerkennen, die aber mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese in einem schweren Krisen- oder Konfliktfalll zusammenbrechen wird, gemeinsam mit einem Großteil der damit verbundenen Infrastruktur - und die sich genau darauf, um ihre Existenz zu sichern, "vorbereiten" (Begriff!) wollen. Wo ist bei Letzterem das Problem? Das Bundesinnenministerium selbst hat die Bürger in neuerer Zeit wieder dazu aufgerufen, für krisenhafte Fälle und Zeiten Vorräte und nützliche Dinge zu bevorraten. Ist es suspekt, wenn Leute dies sehr gründlich tun?