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karlyman

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  1. Oder, gemäß Heinz Erhardt: "Natürlich die Autofahrer".... Allle gefährlich und böse.
  2. Ja, klar. Aber wir gehen ja von der (in der Tat traurigen) Praxis aus - "jetzt sind sie schon mal da", bzw. drin... Faktisch werden die meisten Eindringlinge, auf vernehmbaren RAUS-Ruf, das Weite suchen. Wenn nicht, und das Gegenteil eintritt (und sie einem auf den Pelz rücken), muss man agieren. Das meinte ich mir der roten Linie.
  3. Wenn es räumlich geht, einen Bereich mehrerer Schlaf-/Aufenthaltsräume (ganz klassisch etwa Elternschlafzimmer+Kinderzimmer zusammen in höhergelegenem Stockwerk) zu sichern, ist dieses Vorgehen gut. Vom "sich einbarrikadieren" in einem Raum halte ich aber auch nicht so viel. Nur, wenn es ggf. gar nicht mehr anders geht.
  4. Muss natürlich jeder selbst wissen, wie er das handhabt. Ob es tatsächlich so schlau ist, sich dem bzw. den Typen, wenn die "auf dem Rückzug" bzw. der Flucht sind, noch in den Weg zu stellen... Fragezeichen. Man kann sich ruhig bemerkbar machen. Die meisten Eindringlinge werden dann schnell das Weite suchen. Meine "rote Linie" wäre, wie gesagt, wenn meine Angehörigen und ich in irgendeiner Weise angegangen werden.
  5. Wir sehen hier eben mal wieder diese - insbesondere wohl deutsche - Krankheit, dieses Eiferertum, das genau zu wissen meint, was andere "zu haben brauchen" (und was nicht).
  6. O-Ton H. Benkert lt. Artikel: "„Aus meiner Sicht braucht kein Sportschütze eine großkalibrige Waffe“, sagt er. Großkaliber seien nur für Jäger und Sicherheitskräfte sinnvoll." Manchmal ist es einfach besser, etwas auf sich beruhen zu lassen (in dem Fall manifestiert durch den eigenen Austritt), und sich verbal zurückzuhalten. Verbales Nachtreten gegenüber Schützenkameraden ist - zumal angesichts der einschlägigen Diskussion in D - ganz übler Stil.
  7. Die Konfrontation nicht zu suchen, ist m.E. tatsächlich ein guter Ratschlag. Eine vernünftige Auslegung sieht m.E. in etwa so aus: Nicht aktiv auf den bzw. die Typen zugehen. Sondern einen Bereich (zur Nachtzeit im eigenen Haus klassischerweise Schlaf-/Aufenthaltsräume im OG) sichern. Im Sinne einer - dorthin - nicht übertretbaren "roten Linie".
  8. Ditto. Es gibt diverse Dinge, wo äußerlich ein Clip zum Einstecken sichtbar ist, aber kein Einhandmesser dahinter steckt.
  9. Wie sprüht man eigentlich "versehentlich" (ich stelle mir vor, durch "kurz mal draufkommen"....) so viel von dem Zeug, dass das 10 oder 11 Leute abbekommen?
  10. Sofern ausreichende Überzahl an kontrollierenden Beamten gegeben ist, sind die dabei recht ruhig und zahm. Selbst mehrfach beobachtet.
  11. Na, vielleicht finden die das ja ganz witzig...
  12. Verlangen (nach eigenem Gutdünken) können sie vieles... Die Frage ist, ob § 36 Abs. 3 WaffG eine ausreichende Anspruchsgrundlage dafür bietet, dass die Behörde (gegen deinen Willen) Fotos in deinen Räumlichkeiten machen darf, oder solche als Vorlage von dir verlangen darf. In § 36 Abs. 3 WaffG steht davon (bzw. von einer bestimmten, zwingenden Dokumentationsform) jedenfalls nichts. Da steht nur, dass du ihnen vor Ort auf Verlangen die sichere Aufbewahrung nachweist. Wenn das geschehen ist, und sie dies wie üblich schriftlich (Aktenvermerk/Besichtigungsprotokoll o.ä.) vermerken, dürfte dem Gesetz doch Genüge getan sein.
  13. Bei Dekowaffen wäre die Versteckerei doppelt sinnlos. Denn wofür sind die ausschließlich da? Siehe Bezeichnung...
  14. Entweder tatsächlich nicht, oder offiziell nicht. Wer weiß.
  15. Nach derzeitigem Stand ist das für die Salut-Waffen geplant.
  16. Ich denke, egal ist das niemandem hier. Die meisten im Forum bzw. Waffenrechts-/Waffenlobby-Bereich haben sich intensiv mit der EU-Waffenrechts-Verschlimmbesserung befasst.
  17. Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt? Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz gar keine Erlaubnis voraussetzt...?
  18. Na. in gewisser Weise dürfte es für einen nationalen Gesetzgeber (vgl. GB) auch kein Problem sein, ganze Kategorien einfach zu verbieten... Wo fängt man da an bzw. wo hört man auf?
  19. Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin). Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...
  20. Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja.
  21. "Journalistisch" in Anführungszeichen...
  22. Das braucht und will der auch gar nicht haben. Der Verfasser will maximale propagandistische Wirkung erzielen.
  23. Der "Stern" ist schon seit langer Zeit ein tendenziöses, sehr einfach gestricktes Blatt, das nach außen vorgaukelt, eine Art Nachrichtenmagazin zu sein... Persönliche Meinung: ich würde es nicht mal kleingeschnitten auf dem stillen Örtchen nutzen.
  24. Wobei eine REGELüberprüfung einerseits, und eine anlasslose Stichprobenkontrolle (Aufbewahrung § 36 Abs. 3 WaffG) andererseits aber auch nochmal "zwei verschiedene Paar Stiefel" sind.
  25. Knackpunkt bei dem ganzen Thema ist das "Veranlassen" einer Verwaltungshandlung (welches Voraussetzung dafür ist, dass eine Gebührenschuld für dieses Handeln entsteht).
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