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karlyman

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  1. Die Stuttgarter Frankonia-Filliale (in der ich gelegentlich bin) ist im großen und ganzen in Ordnung; ich kann den grundsätzlich positiven Eindruck bestätigen.
  2. karlyman

    Pufferpatronen

    Ist natürlich eine Sache der persönlichen Vorliebe, aber: ich sehe für mich keinen Grund, Waffen mit Pufferpatrone drin zu lagern. Genauso wenig wie mit irgendwelchen anderen Stöpseln.
  3. karlyman

    Pufferpatronen

    Wobei die A-Zoom ja durchaus anständige Teile aus Alu sind. Das mit den Plastikteilen unterstreiche ich voll.
  4. Durchaus. U.a. bin ich schon ein paar Jährchen im WaffG-Bereich "unterwegs". Ändert aber an meiner Aussage dazu nichts.
  5. Es kann besagten amtsnahme Personen (politischen Akteuren) aber auch böse auf die Füße fallen, wenn man es schafft, die Presse auf solche direkten Polit-Profit-Mauscheleien aufmerksam zu machen und das in die Öffentlichkeit zu bringen. Trotz etlicher Negativbeispiele... eine völlige Bananenrepublik sind wir auch noch nicht.
  6. Vor allem wird da (siehe: deutlich größerer betroffener Personenkreis bei der Zulassungsstelle/Fahrerlaubniswesen) ziemlich schnell sozusagen politischer Druck in Richtung Behördenleitung aufgebaut werden... Soll heißen, das "Publikum" steht recht wirkungsvoll dem Landrat bzw. dem Oberbürgermeister (je nach Zulassungsstelle im Landkreis oder der Stadt) "auf den Füßen". Und dann kann ein solcher Sachbearbeiter durchaus mal ganz schnell weg vom betreffenden Schalter bzw. Büro, und in anderer Verwendung, sein. Damit wieder Ordnung (und in Bezug aufs Publikum auch Ruhe) in den Laden kommt.
  7. Nur als Anhaltspunkt: auch in Ländern, in denen Waffenschränke/Gun Safes für Schusswaffen nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, werden sie von vielen Waffenbesitzern zur Aufbewahrung verwendet. Neben dem Sicherheitsaspekt dient das auch dem Wertschutz. Klar, über immer weitere Sicherheitsstufen (bis hin zum Modell "Cheopspyramide"...) kann man berechtigt streiten; ich kritisiere das ja auch. Aber die A.-Stöpsel (noch dazu für Einzelwaffen, für die eh schon "Schrankpflicht" gilt) dienen zu überhaupt nichts, außer Aufwand/Kosten weiter zu erhöhen und für deren Hersteller Umsatz zu generieren.
  8. Man kann ja übers Ausmaß streiten, aber an sich machen Waffenschränke durchaus Sinn. Diese Stöpselelemente allerdings sind wirklich der Schwachsinn hoch drei. Außer als Waffenbesitzvergrämungselemente (= sinnlose Kostenerhöher), da könnten sie funktionieren.
  9. Ja, ja.... "Immer erst...", "ja eh nicht...". Ist das eigentlich ein Hobby mancher Leute, im Brustton der Überzeugung rechtliche Falschauskünfte zu geben? Vielleicht sollte man, wenn man schon solche Dinge behauptet, sich vorher mal in die entsprechenden Bestimmungen und Rechtsprechung einlesen. Bzw. - besser - solche Behauptungen einfach sein lassen.
  10. Schon an diesem Punkt zeigt sich doch - wenn es wirklich so gesagt wurde - dass wir es hier mit blanker Willkür zu tun haben. Verwaltungshandeln nach persönlichem Gusto, nicht im Rahmen der Rechtsgrundlage.
  11. Nur nebenbei - da kommen im Waffenrecht noch so einige andere, nicht wirklich gerechtfertigte Eingriffe in Art. 2 Abs. 1 GG in den Sinn...
  12. karlyman

    Risiken in Deutschland

    Na ja, es gibt (offensichtlich) "gute" und "böse" Prepper. Beide treffen Vorsorge für den Notfall und legen Vorräte mit dem Notwendigsten an. Vielleicht besteht der Unterschied darin, dass die Letztgenannten auch robuste Vorsorge gegen die Wegnahme ihrer Vorräte treffen...
  13. Ganz offensichtlich haben das bisher auch die Behörden so gesehen.
  14. Ich denke nicht, dass LWB (Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse) und die Folgen, die die entsprechenden OWis für diese ggf. haben, mit in der Überlegung bei der Einhandmesser-Regelung waren. Das ist maximal "Beifang". Aber das mit der Vergrämungsabsicht trifft es m.E. voll.
  15. Mindestens ein öffentlicher/"staatlicher" Schießstand in jedem Landkreis - hört sich ja fast wie in der CH an...
  16. Jedem auch nur annähernd Rechtskundigen musste das vorher klar sein. Es gibt nicht zweierlei Auslegung einer Rechtsnorm (eine für Bevölkerungsgruppe A, eine für Bevölkerungsgruppe B). Daher ging da auch kein Schuss "überraschend" nach hinten los. Du selbst hast einen guten Hinweis zu einer besseren Lösung gegeben - Erweiterung des Bedrohungsbegriffs. Somit nicht Orientierung am Gegenstand, sondern am Handeln.
  17. Schon. Aber das sind US-Verhältnisse. In D geht es (selbst wenn auch hier nicht alles so sehr "anti" ist, wie oft empfunden) schon anders zu bei dem Thema. Die USA haben bekanntlich eine andere Vergangenheit und Gegenwart bei dem Thema, und die Leute insgesamt sind (zumindest nach meiner Erfahrung, als ich drüben war) im Vergleich entspannter. Selbst US-"Antis" (meine US-Bekanntschaft ist auch recht waffenbesitz-kritisch) haben wohl meist nicht den Fanatismus ihrer deutschen/mitteleuropäischen Pendants. Den meisten würde wohl ein Bedürfnisprinzip nach europ. Vorbild, vielleicht noch eine Beschränkung auf etwas "gemäßigtere" Waffentypen, vollauf reichen; von einem echten Verbot privaten Waffenbesitzes ist da nicht die Rede.
  18. Aufgabe "Konstruktion von Baugruppen/Komponenten von Waffen"... Hört sich ein wenig mehr nach der ominösen SmartGun-Technologie an als nach "Stöpseltechnik".
  19. Na, machen wir doch weiter mit dem Gegenfragen-Spiel... Ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser ist für so gut wie jede Anwendung praktischer, weil schnell öffenbar und eine andere Hand für ggf. Wichtigeres frei ist. So, und nun wieder die Gegenfrage: Worin bestand das gesellschaftliche Problem mit den einhändig zu öffnenden Klapp-/Taschenmessern?
  20. Ich auch nicht, zumindest nicht, wenn kein komplett abgeschlossener Raum. (Nebenbei, bei einer solchen Thematik bin ich mal wieder froh am eigenen Haus)
  21. Das ist nicht das einzige, was die beiden unterscheidet. Daher haben die beiden (u.a. in der Waffenpflege) auch unterschiedliche Einsatzgebiete. Bei mir gilt: WD 40 fürs Reinigen/Drecklösen, Ballistol eher fürs Pflegen. Wobei mein familiärer Anhang den Geruch von beidem in den Wohnräumen nicht haben will. Ist bei uns zwar kein Problem, aber verstehen tue ich's trotzdem nicht...
  22. Finde ich auch. Aber was tut man als Sender nicht alles, um Quote zu erzielen.
  23. Ohne Nebenräume wie Hausflur, Treppenhaus u.ä. ist der Mietgegenstand (Wohnung) gar nicht nutzbar. Diese gelten daher m.W., selbst wenn nicht explizit im Mietvertrag genannt, als mitvermietet an alle Mieter. Nicht zulässig sind dort ohne ausdrückliche Erlaubnis "Sondernutzungen" - also eigentlich alles außer dem Durchgehen, z.B. das berühmt-berüchtigte Abstellen bzw. Lagern von Gegenständen im Flur. Aber das hat der TE ja nicht vor; offensichtlich will er ja nur mit dem Waffenköfferchen durchs Treppenhaus gehen (die Knarren also weder dort lagern noch auf den Treppenstufen putzen).
  24. Der Vermieter ist, bezogen auf den vermieteten Gegenstand, aber nicht Besitzer. Sondern Eigentümer, der dem Mieter (gegen Mietzins) den Besitz, d.h. die tatsächliche Gewalt bzw. das Nutzungsrecht, temporär überlassen hat.
  25. Ach ja? Bist du dir da so sicher?
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