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karlyman

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  1. Mir liegen da wirklich Klugscheisserei, und generell "Polizeibashing", fern. Aber die, die diesen Einsatz so angeordnet haben, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum das nur so und nicht auf eine (potenziell für alle Beteiligten) "geräuschlosere", effizientere, sicherere Weise möglich war. So ganz wird man das Gefühl nicht los, dass in dem Fall mit der Stürmung demonstrativ das "ganz große Besteck" ausgepackt und zum Einsatz gebracht werden sollte.
  2. Genau das habe ich mal einem (eigentlich von mir sehr geschätzten) GK-Schützenkollegen gesagt, als er sich vehement für ein Verbot des Motorradfahrens ("braucht eh niemand wirklich") stark machte. Grundsätzliches Nachdenken, bevor man mit Forderungen losprescht, schadet nie.
  3. Zitat: "...allerdings nichts zur Einsatztaktik des SEK sagen dürften." Gerade die wäre aber auch interessant, und wurde gestern bereits von den Strafverteidigern thematisiert. Stichwort: Warum nicht einfach Festnahme "in der Jogginghose" beim Sportstudio, auf dem Weg zum Einkaufen o.ä. , statt quasi eine "Erstürmung der Burg" durchzuführen.... Sie werden schon Gründe gehabt haben; aber die Frage steht bei einer solchen Aktion natürlich berechtigt im Raum.
  4. ICH langweile in diesem Thread? Ach so.... Lassen wir's gut sein. Bringt nichts.
  5. Eine abschließende Anmerkung noch: Mir geht es bei der Kritik an der Pauschalität der Unzuverlässigkeits-Auslegung nicht allein um die "Reichsbürger" (die sind da auch insgesamt nicht bedeutend genug), sondern um eine prinzipielle Frage. Wenn Unzuverlässigkeit auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Nrn. 2 a - c WaffG derart pauschal angenommen wird, dann reden wir heute von den spinnerten Reichsbürgern, morgen und übermorgen schon von vielen weiteren Gruppen, wo jeweils ein persönlich unzuverlässiger Umgang mit Waffen und Munition unterstellt wird... Da ist u.U. kein Halten mehr. Es ist eine Prinzipfrage. Wurde hier aber im Grundsatz schon thematisert.
  6. Nein, ehrlich gesagt ist mir die Zeit zu schade.
  7. "Die Reichis" - damit fängt es schon an... Wir sind uns ja einig, dass das eine abstruse Ideologie ist. Aber, mal davon abgesehen, dass sie schon als solche gar nicht abschließbar und einheitlich existiert, und viele l"Anhänger" offenbar mal die einen, mal die anderen Elemente für sich zusammenfabulieren: Wie kommt der Automatismus zustande, ein Sympathisant dieser Ideen verwahre seine Waffen und Munition nicht richtig bzw. verwende diese missbräuchlich?
  8. Nicht zerreden. Es ging hier - siehe Diskussion oben - doch um den von SB genannten ba.-wü. Erlass, und die darin zum Ausdruck kommende (von den Behörden im Südwesten umzusetzende) Sichtweise, dass bereits bei geäußerter Anhängerschaft eines LWB zur Reichsbürgeridee (nebenbei, mit x Varianten und Spielarten) pauschal zu besorgen sei, dass dieser seine Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet, unvorsichtig oder unsachgemäß mit ihnen umgeht , sie so verwahrt, oder sie unzulässiger Weise Unbefugten überlässt.
  9. Wie soll ich für eine m.E. zu große Pauschalität auch ein "Beispiel" bringen?
  10. Ehrlich gesagt, der wird allmählich recht lang und unübersichtlich...
  11. Die Pauschaliität dieser Ableitung ist das, was mich verwundert.
  12. Also, wie gesagt, ich kann mir bei den "Reichis", sofern ausreichend substantiiert, die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG vorstellen. Aber die Unzuverlässigkeit pauschal aus § 5 Abs. 1 Nr. 2a-c abzuleiten? Das würde heißen, aus einer (wenngleich abstrusen) politischen Grund-/Staatsauffassung pauschal die Besorgnis abzuleiten, dass die Waffen/Munition des Betroffenen von diesem missbräuchlich oder leichtfertig verwendet werden, unvorsichtig oder unsachgemäß mit ihnen umgegangen wird oder sie so verwahrt werden, oder sie unzulässiger Weise Unbefugten überlassen werden. Klingt ein wenig weit hergeholt. Im Übrigen ist uns die Rechtsnatur eines ministerialen Erlasses (und auch seine Stellung in der Rechtsnormenpyramide) beiden bekannt.
  13. Also, bloße "Gesinnungskriterien" gelten auch im einschlägigen Verwaltungsrecht nicht. "Sich als Reichsbürger geoutet" ist ziemlich unscharf, zumal die Szene bzw. eine "Reichi"-Eigenschaft auch nicht abschließend definiert bzw. scharf abgegrenzt ist. Das heißt: die Unzuverlässigkeits-Kriterien des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG müssten im Einzelfall erfüllt sein.
  14. Keine Verharmlosung, aber versehentlich die Zahl eines Bundeslandes, nicht für den Bund. Somit ist für den Bund vom Faktor ca. 15x auszugehen.
  15. Ja, aber wenn's hochkommt, reden wir hier bundesweit von 30 bis 40 Leuten, die vielleicht (und auch nur vielleicht) in dieser Szene für ein LWB-Verbot in Frage kommen. Dem muss man nachgehen. Aber man auch muss kein Riesenthema für die innere Sicherheit dieser Republik daraus machen, denn das ist es nicht. Da haben wir heute wahrhaft andere Herausforderungen, Und nein (bevor der Einwand kommt), "relativieren" muss ich hier gar nichts.
  16. Darum, um das Verhalten des Angeklagten, ging's bei meiner Kritik an dem Presseartikel aber gar nicht.
  17. Da will (oder soll) jemand bei der Behörde offensichtlich mit dem Kopf durch die Wand.
  18. Und wer sich aus diesem dann "erhebt", ist auch bekannt.... Aber zum Thema: Eine echte Schweinerei ist diese Piloten-Blenderei schon. Aber hier haben wir ja schon Straftatbestände. Ob die Geltung des WaffG die Tatzahlen gravierend ändern würde.... großes Fragezeichen.
  19. Stete, tendenziöse publizistische Tröpflein höhlen den Stein...
  20. Erstens ist mir das egal... er macht bzw. erzeugt mit diesen Zeilen eine ganz bestimmte Stimmung, und zufällig kommen kommen die auch nicht zustande. Zweitens bezieht sich der von mir krisitierte Satz klar auf die Gesamtheit der sachsen-anhaltinischen Bürger, welche Waffenbesitzer sind bzw. werden; nicht lediglich auf die selbsternannten "Reichsbürger". Wer sagt, dass die Gesamtheit der legalen Waffenbesitzer ihren Waffenbesitz dies als "Aufrüstung" empfindet? Sorry, aber das ist Meinungsmache, ist tendenziöser Journalismus - und das sollte man auch so benennen.
  21. Also, schon beim ersten Satz stößt dieser Artikel einem doch sauer auf. "Während Sachsen-Anhalts Bürger weiter privat aufrüsten..." Was für ein - mit Verlaub - Bullshit, bzw., blöder und tendenziöser Ton. Da möchte ich gar nicht mehr weiterlesen. Und ehrlich, ob jemand nun den KWS für seine Schrechschuss-/Gaspistole hat oder nicht, ist für die innere Sicherheit dieses Landes so etwas von schnuppe...
  22. Na ja, Testballon... Und das mit Auflagen, die z.T. nur deklaratorischen Charakter haben, und z.T. (Verein/Verband) schlicht falsch (auch falsch zitiert) sind...
  23. Ist es dir zu heiß, oder heute mittag etwas schlechtes gegessen.... Warum so gereizt? Tipp: Durchatmen und mal entspannen.
  24. Ach. Was machen die Thüringer denn, wenn jemand waffenrechtliche Erlaubnisse vor Jahren mal "bedürfnistechnisch" über die DSB-Verbandszugehörigkeit (Verein) erhielt, dort austritt, aber zu dem Zeitpunkt schon im BDS oder BDMP aktiv ist (wo es x Disziplinen für die auf seiner WBK befindlichen Waffen gibt)? Die Verwendung der Waffen in passenden, schießsportlich anerkannten Disziplinen ist damit lückenlos gegeben.
  25. § 70 VwGO: 1 (ein) Monat Widerspruchsfrist. Nicht 3.
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