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karlyman

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  1. Warum? Dann ist das Gebäude eben auf mehreren Grundstücken (d.h. im Kataster: mit verschiedenen Flurstücks-Nummern) errichtet. Kommt häufig vor. Na und? Auf eine Grundstücksgrenze innerhalb eines Gesamtanwesens kommt es nicht an; sondern auf die Einfriedung des Anwesens insgesamt.
  2. Und genau so ist es wohl auch mit dem Jäger, der ein Einhandmesser - nebst jagdlicher Schusswaffe - auf dem Weg zur bzw. von der Jagd führt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies faktisch/praktisch durch die Exekutive in Frage gestellt wird, ist sehr gering.
  3. Letzteres sehe ich auch so. Die Formulierung in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG stellt nicht auf einen besonderen Öffnungsmechanismus (also federunterstützt wie beim Springmesser oder nicht) ab. Erfasst sind demnach alle Klappmesser mit feststellbarer Klinge, bei denen die Feststellung (inbegriffen die vorherige Öffnung) der Klinge mit nur einer Hand erfolgen kann. Ob beim Aufgehen der Klinge eine Feder mithilft oder nicht, danach wird nicht unterschieden. Zitat: "3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ..."
  4. Ich habe die Behauptung (Einhandmesser führen zum jagdlichen Zweck nur im Revier)schon in manchen Diskussionen zum Thema gehört. Meines Erachtens stimmt das ja auch nicht, d.h. die "Sozialadäquanz" ist bei der Jagd im weiteren Sinne (somit auch An- und Abfahrt, also in Zusammenhang mit der Jagd) zu sehen.
  5. Schlimm genug, dass so ein blödsinniges Vorgehen erfolgte, und es erst gesondert einer Richtigstellung bedurfte... Die ist aber inzwischen (schon seit längerem) vorgenommen worden. In Form eines Erlasses des BMVg, der klarstellt, dass das Bw-Einhandmesser Teil des Feldanzuges ist und als solcher auf dem Weg zum bzw. vom Dienst geführt werden darf.
  6. Wenn und so lange sich aber z.B. der Angler oder Jäger am Angelgewässer bzw. im Jagdrevier aufhält, wird niemand den sozailadäquaten Zweck in Frage stellen. Fraglich wird es nur beim Hin- und Rückweg. Wobei wir beim Jäger die (vergleichsweise skurrile) Situation haben, dass er auf dem Weg zur bzw. von der Jagd die jagdliche Schusswaffe ja zugriffsbereit (nur nicht schussbereit) bei sich haben darf, manche dabei aber bezüglich des Einhandmessers die Zulässigkeit des Führens in Frage stellen... (war in der Praxis bei mir allerdings nie relevant).
  7. Wobei speziell in der von dir beschriebenen Situation der "sozialadäquate Verwendungszweck" des Einhandmessers vorliegen dürfte. Also dort rechtlich problemlos. Waffenrechtlich schwierig wird es beim Führen zur Arbeit bzw. von dort nach Hause.
  8. Wenn man sich die recht spontane Hereinnahme der Einhandmesser-Regelung ins WaffG (vor 01.04.2008) vor Augen führt, also die Hoppla-Hopp-Aktion in letzter Minute, in der dies erfolgt ist, dann wird es müßig, noch über dabei evtl. vorliegende Vorstellungen, Kenntnisse oder gar "Expertise" des Gesetzgebers zu spekulieren. Das Ding war und ist ein sinnloser gesetzgeberischer Schnellschuss.
  9. Glaube ich nicht. Denn wenn man(n) in genau dieser Hamburger Zone (bestimmter Bereich von St. Pauli) die "Kanone" wegschließen müsste, wäre das grob geschäftsschädigend...
  10. Klar kann man die Restriktionsschraube weiter und weiter anziehen... Aber keine Sorge, wenn Bedarf besteht, kommen dann genügend "Ausweichstrategien" zur Anwendung.
  11. Eine gewisse, einigermaßen schnelle Zugriffsbereitschaft sollte ja zum "Führen" schon da sein (das "Verschließen" ist eine Methode, um auf "Nr. sicher" zu gehen, aber nicht zwingende bzw. einzige Methode). Gegenüber einem Kfz-Fahrer diese Zugriffsmöglichkeit anzunehmen, wenn das Messer im Rucksack verstaut ist und dieser wiederum im Kofferraum liegt (wo auf jeden Fall entweder Sitze umgeklappt, eine Abdeckung oder aber die Kofferraumklappe geöffnet werden muss, um überhaupt ranzukommen - das ist schon ziemlich grenzwertig. Wie viele Vorgänge bzw. Handgriffe braucht es, um da ranzukommen? Ein kleines Schlösslein eines Behältnisses neben dem Fahrersitz wäre in einem Bruchteil der Zeit geöffnet.
  12. Was da immer so greif- und sichtbar im Innenraum von Pkw herumliegt...
  13. Das (tragische) Ende von Chris Kyle, das folglich auch das Ende des Films war, ist eigentlich seit vier Jahren bekannt.
  14. Danke für das update. Allerdings, was den Zustand der schwer verletzten jungen Beamtin angeht, hören sich die Nachrichten ("Zustand unverändert, langer Weg der Rehahibliation steht bevor"...) leider noch nicht so gut an.
  15. @ Mittelalter: Ja, ich kann mir das lebhaft vorstellen. Ebenso aber auch (nur u.a.) meinen Schwiegervater, Mitte 70, bei dem sein "Sackmesser" (Schweizermesser, das immer dabei ist, ob draußen oder zuhause am Abendbrottisch) einfach dazugehört.... Der wird sich das durch solche Kaspereien nicht verbieten lassen. Mit seinem Schwiegersohn ist er sich da völlig einig.
  16. Was sind das für komische Senioren... die allermeisten älteren Semester, die ich kenne, finden am Dabeihaben eines üblichen Schweizermessers überhaupt nichts besonderes.
  17. Tja, für die Differenzierung zwischen Besitzverbot und Führverbot eines Gegenstandes scheint es irgendwie (intellektuell?) nicht zu reichen.
  18. Ein nur vorübergehendes Abstellen eines Containers vor der Abfuhr wird in der Praxis häufig toleriert. Im vorliegenden Fall ging es lediglich um ein Abstellen von Montag auf Dienstag, also ziemlich kurzzeitig. Wenn hier besonders scharfe Maßstäbe angelegt werden, wundert mich das allerdings nicht wirklich. Denn es kann doch nicht sein, dass....
  19. Wenn er sein Zeugs auf dem eigenen Grundstück abstellt, sollte es eigentlich niemanden jucken. Mich würde es das jedenfalls nicht.
  20. Ich habe die Garage einfach etwas breiter gebaut. Ist noch keine echte Doppelgarage, aber Motorrad und alle Fahrräder können locker neben dem Auto abgestellt werden. Somit kann auch alles, was auf der Straße bewegt wird, ohne "Gewürge" und unabhängig voneinander rausgefahren werden.
  21. Ja, das ist so. Nennt sich "Parkplatzablöse" o.ä.
  22. Über den Rasenmäher kann man trefflich streiten (ist m.E. auch überzogen), aber: Fahrräder sind in aller Regel Straßenfahrzeuge und gehören als solche ja in eine Garage. Immer mehr Fahrräder sind übrigens auch Kfz... Also, damit hat bei uns von der kommunalen Seite niemand ein Problem.
  23. Ja, das ist irgendwie Standard. Wir haben das auch in nächster Umgebung - Vater, Mutter, Tochter mit Führerschein, und natürlich 3 Autos... Allerdings, wenn eins davon nicht auf eigenem Platz stehen würde, würden eben 3 statt nur 2 "außerhalb" herumstehen. (P.S.: Mit derzeit nur einem (1) Auto in der Familie komme ich mir schon fast "ärmlich" vor... Aber nun gut, Motorrad steht direkt daneben, vier Fahrräder sind verfügbar. und Bahn ist auch in erreichbarer Nähe).
  24. Na, bei sagenhaften 9000 qm Grundstück würde ich mir neben meine Garage einfach eine "Rumpelkammer" bauen und könnte das Auto dann behaglich in der Garage unterstellen... Ernsthaft, die von P22 beschriebene Situation ist ein häufiges Problem. Das Beispiel mit dem genannten Riesengrundstück ist ja eher exotisch (bei uns, Kleinstadt am Übergang von Ballungsraum zu Land, würde man aus einer solchen Fläche locker 20 Baugrundstücke machen..). Nein, die häufige Praxis ist in der Tat so, dass die Garage mit Gerümpel zugemüllt wird, und die "Karrre" dann einfach in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt. Und das, wo man dort im Baugesuch einen Kfz-(Ein-)Stellplatz nachgewiesen hat, damit eben die Belastung des öffentlichen Straßenraums vermindert wird. Die meisten Kommunen machen da gar nichts, aber bei ein paar ist neuerdings offenbar der Geduldsfaden gerissen. Mit dem absurden, ja menschenfeindlichen Fall, einen am Bushalt eingeschlafenen hochbetagten Rentner mit Bußgeld zu belegen, ist das m.E. nicht annähernd vergleichbar.
  25. Ach, für NIX kann man jetzt auch nicht sagen...
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