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karlyman

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  1. @ Heletz: Dein "Reichsbürgerengagement" in Ehren, ich bin auch kein Freund von denen, aber so langsam wird's langweilig... Soll heißen: Sowohl speziell wir als LWB, als auch die deutsche Gesellschaft insgesamt, haben in diesen Tagen wahrhaft elementarere Themen.
  2. Auch nach meiner Erfahrung ist die zuletzt genannte Spezies unter den Pol.-Vollzugsbeamten ziemlich selten. Zum Glück.
  3. Ich habe mir den KWS bis heute (und bezogen auf die Verwaltungsgebühr im Wortsinne) "gespart".
  4. Ich stimme dir voll zu. Dieses Verbot einer mitgebrachten Limo- oder Wasserflasche (heute sowieso meist PET) ist ziemlich lachhaft und nervig. Und man bekommt stark den Eindruck, dass es da nicht eigentlich um "Sicherheit" geht.
  5. Damit Deutschland wieder ein Stück sicherer wird, gelle...?
  6. Eine Interessenvertretung der Polizeibeamten und -beschäftigten möchte letztlich, dass der Personalausstattung dort so lange und so stark verbessert wird, bis buchstäblich an jeder Ecke zu Schutzzwecken ein Kollege bzw. eine Kollegin steht... (Die dann tunlichst auch alle Mitglied der Interessenvertretung sein sollten).
  7. Ja! Bei uns im Verein werden auch gerade mehrere solcher (aus der Bekanntschaft, dem Kollegenkreis etc. "mitgebrachter") Interssenten betreut bzw. ins Schießen eingeführt. Das macht jeder so auf seine Weise.... Was mir dazu durch den Kopf geht: Wir könnten doch hier mal eine Ideensammlung zu motivierenden + lehrreichen Schießübungen für Interessenten/Neu-Schützen machen. Sicherheit ist schon klar, und natürlich erste Voraussetzung... Aber es muss ja vom Ablauf bzw. den Übungen her nicht dröge bzw. nur a la "Schießsportordnung" sein. Da gibt's sicher kreative Ideen, und es muss nicht jeder "Betreuer" alles selbst erfinden.
  8. Ja. Die Amtliche Begründung enthält inhaltlich praktisch NULL Begründung. Alles Annahmen, Bauchgefühl und "wir-woll'n-das-eben".
  9. Vor allem - die Notwendigkeit immer schwererer, aufwändiger Waffentresore hat der Gesetzgeber nie faktisch (= relevantes Entwendungsproblem/Deliktrelevanz) begründet.
  10. Für das steht dann schon der nächste, "smarte" Roboter bereit.
  11. Mal abgesehen davon, dass Mausebaer hier m.E. den Nagel auf den Kopf getroffen hat (bei Diebstahlabsicht bezüglich Waffen wird kaum jemand einen solchen Technik-Aufwand treiben, sondern sich die Dinger an anderer Stelle beschaffen...): Im Waffentresorbereich dürften diese mechanischen Dreh-Zahlenschlösser ohnehin ziemlich in der Minderheit sein. Praktisch jeder Schützen-/Jägerkollege, den ich kenne, hat an seinen Schränken entweder Schlüssel-Schlösser, und wenn Zahlenschlösser, dann elektronisch.
  12. Eine Frage bzw. Bitte: Hat jemand hier einen Link zum Amtlichen Begründungs-Teil des verschärften WaffG, insbesondere zu den verschärften Aufbewahrungsvorschriften? Das war hier m.W. schon mal verlinkt bzw. zitiert, aber der Thread ist jetzt dermaßen lang und unübersichtlich...
  13. Ja, klar. Eigentlich kann man die Leiche nun auch ruhen lassen. Ich hoffe, es wird kein "Wiedergänger".
  14. "Aufbewahrung...im Baselock HS erlaubt."
  15. Well done. Nehmen wir nur mal den Bereich privater (Sport- und Jagdwaffen-)Aufbewahrung, und das Thema Sperrelement/Stöpsel. Sicherlich haben sich die A.-Vertreter u.a. extrem schwer damit getan, den Sinn einer Einzelwaffen-Verstöpselung IN einem abgeschlossenen, zertifizierten Waffentresor zu begründen. Unter anderem darauf habe ich ebenfalls noch nie, wirklich niemals und von keiner Seite, eine vernünftige Antwort bekommen. Das Gestammel mit "möglicherweise anstelle einer Aufbewahrung im Waffenschrank" kann man vergessen, denn darauf wird sich der Gesetzgeber (wohlweislich!) nie einlassen.
  16. Also, technisch machbar ist das bei den genannten Schrankgewichten schon. Keine Frage. Aber im Prinzip hat frankhall schon recht. Der Aufwand wird immer weiter hochgetrieben und damit durchaus eine gewisse Vergrämung, folglich auch ein "Ausdünnungseffekt", erzielt. Da führt es auch nicht weiter, wenn man achselzuckend anmerkt "wer schön sein will, muss eben leiden"... Weil, nochmal: all das erfolgt ohne wirklichen (faktischen, deliktischen...) Beleg, warum die bisherigen Schränke "geringerer" Klassifizierung nicht mehr ausreichend oder sicher sein sollen.
  17. Vor allem ist es nicht durch Fakten begründet.
  18. Nicht absolut zwingend bzw. nicht sofort. Daher kann es durchaus Zeitabschnitte geben, in denen die WBK noch da und der Waffenbesitz noch legal ist... der an den JS geknüpfte Munitionsbesitz aber (= bereits ab dem ersten Tag ohne JS) illegal.
  19. War dein Statement sehr kurz und fing mit einem "Sch..." an?
  20. Erstens ist das mit dem "mitschleppen" im Zeitalter der halbwegs leichten, kompakten Polymerpistolen ziemlich relativ; die lassen sich bequem führen. Zweitens brauchst bzw. kannst du die Leute, die eine KW führen, oft gar nicht dabei erkennen; "vernünftige Leute", wie du und ich sie uns wünschen, tragen diese sowieso verdeckt bzw. dezent. Drittens ist das Führen der KW, wie du sicherlich weißt, nicht von der Wahrnehmung von Jagdschutz abhängig. Viertens ist das Führen der KW nicht gleichbedeutend mit "Hilfssheriff"-Gehabe - das Problem diesbezüglich liegt nämlich im Kopf, nicht im Gürtelholster... Nur vier Dinge, die ich anmerken wollte. Aus dem jagdlichen Führen der KW braucht man, pro oder contra, keine Staatsaffäre zu machen.
  21. Zitat: "The flame-throwers sell from about £10 to over £30 on e-commerce sites, and one vendor boasted to local media how they can "scald or even disfigure an attacker.”" Per e-commerce kann der potenzielle "attacker" sich freilich genau so ein Gerät bestellen, um sein potenzielles Opfer gefügig zu machen...
  22. Da wackelt AR-mäßig "der Schwanz mit dem Hund"...
  23. Fingerspitzengefühl... nicht mehr und nicht weniger ist gefragt.
  24. Ich halte mich da ebenfalls zurück. Was aber noch einen anderen Grund hat als die ungeladene Pistole im Holster... Wenn ich nämlich von und zur Jagd unterwegs bin, ist logischerweise die Büchse dabei. Die bleibt hinten im Auto. Tanken geht da ja noch, aber einkaufen... So lange lasse ich die nicht "alleine"... Ausreizen muss ich die Sache nicht.
  25. Die Waffen dürfen auf dem Weg zur bzw. von der Jagd zugriffsbereit, jedoch nicht schussbereit geführt werden.
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