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karlyman

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  1. Nur am Rande: Nein, gelöst ist das noch nicht (s. CSU, Bedenken wg. Verfassungsmäßigkeit...).
  2. Ja, die "homemade improved shotguns"... Da sind auf YT viele Anregungen/Anleitungen dazu eingestellt. Die US-Amerikaner sehen das offenbar locker, das hat den Charakter von Bastelanleitungen und -ideen wie bei uns Jörg S. mit seinen Schleudern und Bögen...
  3. DU willst etwas. DU, als böser legaler Waffenbesitzer, setzt durch eben diesen Waffenbesitz den Anlass für ein Verwaltungshandeln. Die Behörde kommt und handelt nur, weil DU das veranlasst.... usw... Das ist die Grundlage für die Gebührenerhebung. Zumindest erklären es uns so eben diese Behörden und viele Verwaltungsgerichte.
  4. Also, mal prinzipiell.... Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass sich in der heutigen Zeit derartige Pläne/Konstuktionszeichnungen (wir reden ja nicht von strategischen U-Booten oder Lenkwaffen....) "geheim" halten ließen? Ich gehe jede Wette ein, dass die in überschaubarer Zeit (wenn es nicht bereits der Fall ist) im www kursieren.
  5. Na, immer das Positive sehen; zumindest wirkt es wie ein "Trainingslager für die Diskussion mit Antis".
  6. Das ist eine bloße, wenn auch gerne wiederholte Theorie. "Nur nicht eskalieren". Ich möchte auch niemanden sterben, oder zum Krüppel verwandelt, sehen, weil er einem von vornherein aggressiven Täter (bei dem gar nichts mehr "eskaliert" werden kann) nichts entgegen zu setzen hat. Das Opfer sucht es sich nicht aus, zum Gegenstand von Aggression zu werden.
  7. Mit kann ist eine Möglichkeit umschrieben. Es ist ein schlechter Ansatz, den Leuten von vornherein sogar diese Möglichkeit nicht geben zu wollen.
  8. Die Diskussion dreht sich ein Stück weit im Kreis. Wo ist denn, vergleichsweise, das Prolblem mit dem Besitz der erlaubnispflichtigen Schusswaffe? Wir sind uns sicher einig: pauschales "Verteilen von Knarren an alle" ist Unsinn. Dagegen wäre ein Zugang für alle geprüft Sachkundigen und Unbescholtenen (wegen mir gerne: noch verschärfte Sachkundeanforderungen - bei Wegfall des Bedürfnis-Tralalas) sicherheitlich und gesellschaftlich ohne weiteres vertretbar. Es wäre eines wirklich freiheitlichen Landes auch würdig.
  9. Das Argument kann man wiederum in Bezug auf diese Diskussion herumdrehen. Gerade bei denen, die körperlich wenig entgegenzusetzen haben, kann Bewaffnung + Ausbildung/Training wieder eine gewisse Gleichheit schaffen. Zumindest gibt es die Chance.
  10. Ich weiß durchaus, dass und wo bei der Union die Dinge im Argen liegen. Dennoch gibt es da (im Ggs. zu R-R-G, darum ging es) noch Leute, die ein Ohr für LWB-Belange haben. Erinnere dich z.B. an die schnelle Anpassung des § 19 BJagdG in der jagdlichen HA-Magazinfrage, nach dem irrwitzigen Leipziger Bundesverwaltungsgerichts-Urteil... Nach allem, was bekannt ist, kam die Unterstützung aus der Union (CSU). Nicht von der SPD, nicht von den Grünen, und, mit Verlaub, auch nicht von der - nicht am Ruder sitzenden - AfD...
  11. Die heilsame Drohkulisse durch die AfD, das vor-sich-Hertreiben der Union (und damit eine Chance für die dortigen, verbliebenen Konservativen) - das habe ich nie bestritten, das ist Fakt.
  12. Ich bin ziemlich wach. Schlafen geh' ich erst nachher.
  13. Bei allem Groll: Bei schwarz-gelb gibt es zumindest noch die Chance, bei einigen von deren Vertretern auf offene Ohren zu stoßen. Hat sich immer mal wieder bestätigt. Rot-Rot-Grün? Vergesst es, ich sehe das bezüglich Waffenrecht mittlerweile als Komplettausfall.
  14. Als ob es denen bei der Schaffung neuer Regelungen noch auf Fakten und reale, belegte Wirkungen ankäme... In dem Bereich werden Regelungen überwiegend nur noch nach Bauchgefühl und Weltanschauung geschaffen. Klar müssen wir als betroffene LWB weiterhin und vehement einfordern, dass Regelungen nur im Lichte von Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit geschaffen werden. Aber sehr große Illusionen mache ich mir in dem Bereich nicht mehr.
  15. Kommt auch noch; keine Sorge...
  16. Erstens: von einem statistischen Rückgang der Einbruchsdelikte um 5 - 10% können sich die dann doch Betroffenen "nichts kaufen". Zumal, wenn es um einen hier diskutierten "heißen Einbruch" geht (der, so oder so, ein Einschnitt für die Betoffenen ist). Zweitens: Ich wohnte bzw. wohne aktuell nicht in einer typischen Gegend mit "höherer Kriminalitätsrate". Eher normale süddeutsche Mittelstands-Wohngegenden. Dennoch ereigneten sich an meinem alten Wohnort (Dorf im Speckgürtel einer Großstadt) und nach Ortswechsel an einem anderen Wohnort (Kleinstadt im eher ländlichen Raum) im Abstand einiger Jahre je ein "heißer Einbruch", also Überfall. Im ersten Fall wurde eine alleinstehende ältere Dame überfallen und trug Verletzungen durch den Täter davon; im zweiten Fall wurde ein älteres, eher wohlhabendes Ehepaar im Einfamilienhaus überfallen, mit Waffen bedroht und schließlich "zum Päckchen zusammengeschnürt". Die Polizeipräsenz, einmal ein Posten im Ort selbst, im zweiten Fall 6 km entferntes Revier, hat in beiden Fällen null komma null geholfen; wie auch? Die Beamten haben hinterher sorgfältig die Fälle aufgenommen. Die Konsequenzen und ggf. seine persönliche Vorbereitung muss jeder selbst ziehen bzw. organisieren. Da gibt es nichts allein seligmachendes. Ich schlafe auch nicht mit griffbereiter Waffe oder bin gar, über die beiden genannten Fälle, zum Hysteriker mutiert. Meine Waffen wurden und werden zum Schießsport und zur Jagd eingesetzt, und ich möchte, dass das so bleibt. Aber: was m.E. daneben ist, ist das pauschale Abwiegeln und argumentative "Wegwischen". Wenn es denn deine Auffassung ist, dass (Schuss-)Waffen absolut keinen Sinn machen, auch nicht für einen "bedürfnisfremden" Einsatz im schlimmsten Fall des Falles, dann ziehe doch selbst deine Konsequenzen. Aber verallgemeinere bitte nicht, was andere zu brauchen oder zu tun haben und was nicht. Ich kenne übrigens zwei Leute von denen einer ein Haumesser zuhause griffbereit hat, und der andere seinen Compoundbogen. Wir reden offen, und die fühlen sich damit nach eigenem Bekunden (auch abgesehen von der Verwendung auf dem Grundstück bzw. dem Bogenplatz) wohler. Umgehen können sie mit dem Zeugs definitiv. Und? Ist das dann ein Problem für dich?
  17. Ja, das werden wir als LWB in D absehbar nicht mehr los. Das klebt uns am Schuh wie Straßendreck. Da mache ich mir, leider, keine Illusionen....
  18. In der Aussage von Pi9mm, auf die du Bezug nimmst, ging es um (seine) organisierte Verteidigung der Wohnräume. Da muss jeder seine Lösung bzw. passende Vorbereitung finden. Fakt ist (leider), in D gibt es heute Einbrüche in bzw. Überfälle auf bewohnte Gebäude, auch bewaffnete. In meinem jetzigen bzw. früheren Wohnort (südwestdeutsche Kleinstädte, wahrlich keine Horte der Schwerkriminalität) ist mir z.B. je ein Fall bekannt. Die "Argumentations"schiene mit Somalia ist blanke Polemik.
  19. Dazu gehört auch: Der Irrwitz, wie in dieser Frage völlig einseitig zuungunsten der Waffenbesitzer beurteilt wird (insbes.: "Veranlassung" des Verwaltungshandelns, anders als auf anderen Gebieten) würde breiter offengelegt.
  20. Da fällt mir die Aussage einer hiesigen Kreisjägerschaft gegenüber ihren Mitgliedern zum Thema ein. Die Sache sei zwar sehr bedauerlich, aber die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung sei nun eben leider so, und werde wiederholt bestätigt; und da im Kreis jeder Waffenbesitzer absehbar nur ca. alle fünf Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen habe, relativiere sich die Gebührenbelastung des Einzelnen ja auch... Soll heißen, da lohne sich der Aufwand/"Aufstand" nicht.
  21. Schlicht, weil es ihnen nicht um die Kontrollen geht, und auch nicht um diesbezügliche "Sicherheit". Sondern, weil ihnen der private, legale Waffenbesitz ein Dorn im Auge ist.
  22. Sagen wir so - es verfestigt sich so langsam in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sinnvoller bzw. einleuchtender wird es dadurch nicht. Siehe mein Beitrag vorhin; die Sache hat Methode.
  23. Zitat: "Die durchgeführte Kontrolle könne – obwohl der Kläger hierfür keinen zusätzlichen Anlass gegeben habe – aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes und der dadurch ausgelösten Überwachungstätigkeit diesem zugerechnet werden." Das ist immer die gleiche (mit Verlaub: abgedroschene) Argumentationsschiene. Im Grunde schreiben das nun die Verwaltungsrichter landauf, landab - quer durch Deutschland - voneinander ab. Siehe auch entsprechende Begründungen von ba.-wü. Verwaltungsgerichten. "Der Waffenbesitzer setzt durch seinen bloßen Waffenbesitz den Anlass für die Kontrollen, damit veranlasst er ein Verwaltungshandeln und hat die Gebühren dafür zu entrichten". Man übertrage das mal auf viele Bereiche sonstigen Verwaltungs(kontroll-)handelns. Anlasslose Verkehrskontrollen sind das bekannteste Beispiel... Dabei wird mindestens ebenso durch den Besitz oder Betrieb von Fahrzeugen, Geräten, Bauten etc. eine "Gefahr" bzw. ein Kontroll-"Anlass" gesetzt - aber niemand kassiert bei den entsprechenden, anlasslosen und beanstandungslos bleibenden Kontrollen. Ich bleihe dabei, hier wird eine "lex Waffenbesitzer" durchexerziert. Im Fall von Bremen (die Entscheidung ausgerechnet dort überrascht ohnehin nicht) hat die Gebühr, wie auch in Stuttgart, ersichtlich die Funktion einer "Ersatz-Waffensteuer". Abschreckung und Vergrämung.
  24. "Videoaufnahmen auf YouTube zeigen die gewaltige Zerstörungskraft..." Ich habe in der Küche einen Fleischklopfer. In der Werkstatt habe ich einen Zimmermannshammer. DIE haben eine - vergleichsweise - "gewaltige Zerstörungskraft"... Sie interessieren aber niemanden. Wahrscheinlich sind sie nicht ausreichend "bullshit-tauglich".
  25. Das Ding kann sich jeder halbwegs Begabte selbst basteln.
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