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karlyman

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  1. Darum, um das Verhalten des Angeklagten, ging's bei meiner Kritik an dem Presseartikel aber gar nicht.
  2. Da will (oder soll) jemand bei der Behörde offensichtlich mit dem Kopf durch die Wand.
  3. Und wer sich aus diesem dann "erhebt", ist auch bekannt.... Aber zum Thema: Eine echte Schweinerei ist diese Piloten-Blenderei schon. Aber hier haben wir ja schon Straftatbestände. Ob die Geltung des WaffG die Tatzahlen gravierend ändern würde.... großes Fragezeichen.
  4. Stete, tendenziöse publizistische Tröpflein höhlen den Stein...
  5. Erstens ist mir das egal... er macht bzw. erzeugt mit diesen Zeilen eine ganz bestimmte Stimmung, und zufällig kommen kommen die auch nicht zustande. Zweitens bezieht sich der von mir krisitierte Satz klar auf die Gesamtheit der sachsen-anhaltinischen Bürger, welche Waffenbesitzer sind bzw. werden; nicht lediglich auf die selbsternannten "Reichsbürger". Wer sagt, dass die Gesamtheit der legalen Waffenbesitzer ihren Waffenbesitz dies als "Aufrüstung" empfindet? Sorry, aber das ist Meinungsmache, ist tendenziöser Journalismus - und das sollte man auch so benennen.
  6. Also, schon beim ersten Satz stößt dieser Artikel einem doch sauer auf. "Während Sachsen-Anhalts Bürger weiter privat aufrüsten..." Was für ein - mit Verlaub - Bullshit, bzw., blöder und tendenziöser Ton. Da möchte ich gar nicht mehr weiterlesen. Und ehrlich, ob jemand nun den KWS für seine Schrechschuss-/Gaspistole hat oder nicht, ist für die innere Sicherheit dieses Landes so etwas von schnuppe...
  7. Na ja, Testballon... Und das mit Auflagen, die z.T. nur deklaratorischen Charakter haben, und z.T. (Verein/Verband) schlicht falsch (auch falsch zitiert) sind...
  8. Ist es dir zu heiß, oder heute mittag etwas schlechtes gegessen.... Warum so gereizt? Tipp: Durchatmen und mal entspannen.
  9. Ach. Was machen die Thüringer denn, wenn jemand waffenrechtliche Erlaubnisse vor Jahren mal "bedürfnistechnisch" über die DSB-Verbandszugehörigkeit (Verein) erhielt, dort austritt, aber zu dem Zeitpunkt schon im BDS oder BDMP aktiv ist (wo es x Disziplinen für die auf seiner WBK befindlichen Waffen gibt)? Die Verwendung der Waffen in passenden, schießsportlich anerkannten Disziplinen ist damit lückenlos gegeben.
  10. § 70 VwGO: 1 (ein) Monat Widerspruchsfrist. Nicht 3.
  11. Einige Bundesländer haben tatsächlich von der in § 68 Verwaltungsgerichtsordnung enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Widerspruchsverfahren ("Vorverfahren") abzuschaffen. In der Tat, dort muss dann sofort geklagt werden. M.W. ist das z.B. in Bayern der Fall. Was aber "BW" (Baden-Württemberg angeht) - dort gibt es nach wie vor noch das Vorverfahren/Widerspruchsverfahren.
  12. Natürlich gibt es via GG und AsylG ein direktes Zurückweisungsrecht an der Grenze bei Migration/Einreise via Österreich. Das wurde hier ja oft genug dargelegt. Nur hat die bayerische Landespolizei eben an den Bundes-Außengrenzen (A, ggf. auch CZ) keine entsprechenden Befugnisse, die hat der Bund.
  13. Wenn sie das exakt so gesagt hat, und das nicht das Resultat einer Zusammenschnipselei ist, dann stört mich dieser Blödsinn deutlich mehr als das Kopftuch...
  14. Ja, der Einwand ist richtig. Es gibt Landes-IFG (geltend für den Verwaltungsvollzug im Land).... wo die Gebührenfrage für Auskünfte spezifisch gestaltet sein kann. Ich habe z.B. noch im LIFG Baden-Württemberg nachgesehen; dort ist in § 10/Gebührenregelung unter Abs. 3 Satz 1 aber ebenfalls eine entsprechende Ausnahme für "einfache Auskünfte" enthalten.
  15. Das Informationsfreheitsgesetz wurde ja bereits benannt. Die Gebühren- und Auslagenthematik ist dort in § 10 geregelt. In Abs. 1 Satz 2 ist geregelt, dass "für die Erteilung einfacher" Auskünfte" keine Gebühr erhoben wird. Wenn jemand zu den Sprechstunden bei der Behörde erscheint, sich die Akte im Dienstzimmer einfach auf den Tisch legen lässt, ist sicherlich von einer einfachen auskunft auszugehen... was soll denn noch einfacher sein? Dass Kopien Auslagen sind, die zu erstatten sind, ist natürlich auch klar.
  16. Ich denke auch, die vermeintliche "unsichere Waffenhandhabung" bei Jägern ist zunächst mal eine Unterstellung. Kann sein, dass eine solche im Einzelfall aufgefallen ist. Viiele hier (ich auch) kennen aber beide "Welten" (Jagd + Sport) und sicherlich auch aus beiden Welten jeweils Beispiele von, sagen wir, suboptimaler Handhabung... Jedenfalls bei uns im Jagdkurs war die Ausbildung bezüglich Waffen und Waffenhandhabung gut (= somit also eine solide Grundlage für alle, die diese annehmen, vorhanden).
  17. Enten, sage ich nur. Enten, Enten, Enten.... die exotischsten Arten (so wurde es jedenfalls bei uns im Kurs empfunden). Und zwar in einem Bundesland bzw. einer Region, wo es eigentlich mit den "Stockis" schon genug wäre (und man sich den "Enten-Rest" bei Bedarf sowieso aneignet). Na ja, positiv und versöhnlich ausgedrückt: In der Ausbildung ist viel Allgemeinbildendes dabei.
  18. Oh, ja, klar. Gilt dann sicher auch für die Wege zum und vom Arbeitsplatz. Wir wollen doch einschlägige "Wegeunfälle" vermeiden, nicht wahr?
  19. Vielleicht, um sich an sinkenden WS-Zahlen ergötzen zu können. Offensichtlich ein innenpoltisches Herzensanliegen für die...
  20. Formal rechtlich nicht. Faktisch schon eher.
  21. Wenn ich mich richtig erinnere, war z.B. in der Vergangeheit bei Händlern wertvoller Güter ein Kriterium, ob neben der normalen Tätigkeit im Ladengeschäft auch Auslieferungen an Kunden stattfinden. Wobei es heute Behörden gibt, die die Tendenz haben, eigene Bewaffnung pauschal und generell als untauglich zur Abwehr von Überfällen anzusehen. Da kann eben einfach nicht sein, was nicht sein darf...
  22. Ich bevorzuge bei einem Erlaubnisdokument wie einer WBK, auf dem ja häufig mehrere mir erteilte Erlaubnisse dokumentiert sind, dennoch die persönliche Abholung. Muss letztlich jeder selbst wissen.
  23. Ich glaube, da wird überhaupt niemand mit irgendwelchen Ganz- oder Teilprotektoren herumlaufen. Eher werden die Leute sich, soweit machbar, bei der Auswahl ihrer Aufenthaltsorte und -zeiten einschränken (ja, das kostet Freiheit und Leichtigkeit..). Weiterhin werden sie früher oder später Parteien abwählen, die es zulassen, dass in größerer Zahl potenzielle Gefährder ins Land gelangen und sich dort fortwährend aufhalten dürfen. Nur so eine Einschätzung...
  24. Ich gebe dir da recht. Allerdings bestätigen auch in D Ausnahmen die Regel; wenn man wirklich will, kann es auch mal schnell gehen. Beispiele sind im Jagdwaffenbereich die relativ schnelle Korrektur beim HA-Magazinthema sowie die in vielen Bundesländern pragmatisch getroffenen SD-Regelungen.
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