karlyman
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, das habe ich vorhin auch gelesen. Tendenziell (auch ganz unabhängig vom Waffenrecht) eine gute Sache (PRO nationaler Souveränität). -
Das war halt noch eine Personalausstattung...
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Ach, was bist du wieder negativ eingestellt....
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Vergleich Waffen- und Jagdrecht in Bayern und Rheinland-Pfalz
karlyman antwortete auf rookie.45's Thema in Waffenrecht
Ich bin kein Bewohner von RLP, aber auch nicht so furchtbar weit weg. Über die "Behördenwelt" dort kann ich nichts sagen. Aber sehr lebens- und liebenswerte Gegenden - die gibt es da auf jeden Fall. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, wenn... Ich denke mal, bei der BT-Wahl im September wird ein 6-Parteien-Parlament herauskommen (also mit "allen Farben" einschließlich der "Linken", im Bundestag) - da wird eine schwarz-gelbe Mehrheit kaum zusammenkommen. Allerdings, und das ist erfreulich, wohl genausowenig eine rot-rot-grüne. -
Noch eine Ergänzung: Wer gut geschriebene historische Romane (mit meist "militärhistorischem" Hintergrund) mag, für den ist der britische Autor Bernard Cornwell eine ganz gute Adresse. Ich jedenfalls kann seine "Bogenschützen"- (oder: "Grals"-)Trilogie empfehlen, die vor dem Hintergrund des Hundertjährigen Krieges spielt.
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Ich lese eigentlich ganz überwiegend Sachbücher; aber was Romane angeht, spontane Empfehlung: - das meiste von Ernest Hemingway - T.C. Boyle's "Water Music".
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"Someone on the internet told me".
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Die sollen ohnehin, wenn es denn mal vorkommt, die Finger davon weglassen. Das ist Sache der Polizei. Womit im Grunde auch die Thread-Eingangsfrage zu beantworten wäre.
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Die Zahlen geben für D schlicht keine hohe Schusswaffen-Suizidhäufigkeit her. Diese ist, so ernst die Sache im Einzelfall auch ist, eine echte Randerscheinung. Und da solltest ausgerechnet du in deinem überschaubaren (Einsatz-)Bereich "erstaunlich oft" dazu alarmiert werden? Großes Fragezeichen.
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Sehr seltsam. Da musst du ja in einem diesbezüglich regelrechten "HotSpot" Dienst tun. In D zumindest sind Schusswaffen-Suizide nämlich sehr selten. In A auch. In der Schweiz ist ihr Anteil höher, aber auch nicht alarmierend. Aus welcher Ecke also kommt das?
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Ich "brauche" zwar im Moment keine 3., finde es aber dennoch gut. Will die beklagte Waffenbehörde weiterstreiten, oder "steht" die Sache? Auf jeden Fall Gratulation an dich und RA Streitberger.
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- dritte kw
- fallenjagd
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Na, noch werden wir im Bund zum Glück nicht von den Grünen regiert. Du hast, was das Projekt angeht, aber meine volle Zustimmung...
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Eben. Aber wenn der eine "rumschießt", und der andere dann recht bestimmt mit dem Spaten auftritt, dann ist da wohl ohnehiin nicht mehr "eitel Harmonie"...
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Scharfschützen: Der unsichtbare Feind - neue Schießanlage in Wildflecken
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Nein. Du tust das offenbar, aus eigener moralischer Wertung heraus. Wenn Du sachlich an das Thema herangehen willst: bitte ruhig durchatmen, eine Weile nachdenken, ggf. nochmal über den "Mord"-Begriff schlau machen.- 83 Antworten
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- scharfschützen
- wildflecken
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Ja, nur die Typen, die die (faktischen) Krawallkundgebungen anmelden, dürften selten WBK-Inhaber (und somit von Zuverlässigkeitsfragen nach § 5 Abs. 3 WaffG betroffen) sein.
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Es kommt auf die Inhalte an. Wenn die Pegida Bayern tatsächlich, mit ihrem verantwortlich zeichnenden Leiter, eine Versammlung vor der Münchner Feldherrnhalle am 9. November angesetzt hat, dann liefert das gewisse Hinweise... Mich erinnert das schon eher an eine Partei mit N..., und wäre durchaus eine andere "weltanschauliche Größenordnung" als die erwähnten politischen Forderungen lediglich zu Asyl/Zuzug.
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Gegen solche Leute, sozusagen aktenkundig "mit bekanntem Hintergrund", dürfte das rechtlich reichen, wenn es inhaltlich (i.S.v. § 5 Abs. 3 WaffG) unterfüttert werden kann. Was die Mitläuferlein angeht (wenn sie denn überhaupt greifbar sind) habe ich da hingegen meine Zweifel, sowohl formal als auch inhaltlich.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
So verstehe ich die EU-Richtlinie bislang auch. Aber auch dass Verschieben der Salutwaffen (ehem. Originalwaffen) in eine Erlaubnis-Kategorie, dann wohl auch national rechtlich mit WBK, Schrankpflicht und allem "tralala" dafür, ist schon aberwitzig. Ein irrer Aufwand für die umgebauten Knall-Dinger. Sofern das Gesetz auch eine Nachmeldepflicht für den Bestand umfassen wird, wird es voraussichtlich (siehe: Aufwand) eine sehr hohe Dunkelziffer geben. -
Was denkt ihr, wieviele Händler ebenfalls Mengen an Werbematerial mitgenommen haben, ohne je eines der Teile zu verkaufen...
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Es gibt einen, hier in der Vergangenheit schon viel diskutierten, grundsätzlichen (systemischen) Unterschied zwischen A....x und "konventionellen" Blockiersystemen. Bei A....x läuft das, was jetzt noch relativ harmlos als Erben-Blockierung daherkommt, letztlich auf gesteuerte Fremd-Ver- und Entriegelung, auch für alle "schießberechtigten" Nutzer, hinaus (daher die ziemlich "eigene" Technik..). Bei anderen Systemen nicht. Da liegt der Hase im Pfeffer.
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Naja, wenn man etlichen Händlern glauben kann, dann besteht nicht wirklich viel Nachfrage nach den Systemen. Der Grundgedanke des Konkurrenten von A...x war m.W. sehr prinzipiell; man wollte einfach eine Alternative zu diesem (ungeliebten) System, hinter dem auch mehr steckt, bieten können.
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Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
karlyman antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
Eigentlich ist da kein durchs-Raster-Fallen notwendig. Die genannten Schützen benötigen bzw. erhalten einfach eine Erlaubnis, Treibladungspulver (NC+ SP) zu erwerben. -
Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
karlyman antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
Das macht keinen Sinn. Der VL-Schütze braucht doch nur auf einen dazu geeigneten Stand zu gehen (als Gastschütze, kommerzieller Stand etc.). Das muss nicht der "eigene" sein.