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karlyman

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  1. Befugnis haben sie nur zur Kontrolle der eigentlichen Aufbewahrungsbehältnisse. Das Öffnen "rumstehender" sonstiger Behälter, Schränke etc. fällt nicht darunter. Wenn man das als Kontrollierter zulässt, na, dann lässt man es eben zu.
  2. Kontrolle des Transportvorgangs? Oder nehmen die bei ihren Aufbewahrungs-Kontrollen (§ 36 WaffG) auch die Kontrolle herumstehender Transportkoffer vor...?
  3. Aber... nicht mit dem Kugelschreiber!
  4. Ich habe einen Bekannten mit CZ-Waffenlizenz und -tragelizenz (mit Wohnsitz auch in der CZ), den kann ich bei Gelegenheit zu Details fragen.
  5. Die Argumentation ist bekannt. Fakt ist, es kommt in Gesellschaften, wo Waffen von Sachkundigen auch geführt werden dürfen, dabei nicht zu Waffen-Unfällen als "Massenphänomen". Genau so wenig wie zu den oft an die Wand gemalten "Parkplatz-Schießereien". Wo sind diese in der CZ, wo waren diese in der Schweiz bis zur Jahrtausendwende? Und warum führte ein US-Bundesstaat um dem anderen CCW-Regelungen ein, sukzessive - weil sich die Leute zuvor in großer Zahl auf Parkplätzen absichtlich, oder aus Dusseligkeit versehentlich, über den Haufen schossen? Irgendwie ist mir da zu viel Schwarzmalerei auf der Basis bloßer Behauptungen.
  6. Übertrage das mal auf den Straßenverkehr, dann hast du im Prinzip ein Massenthema. Eine Abgelenktheit, ein versehentlicher falscher "Ruck" am Lenkrad...
  7. Mal ganz unabhängig von deren (nachfolgenden) juristischen Bewertung... In den letzten bekannten Fällen von häuslichem Schusswaffeneinsatz gegen Eindringlinge, ob Sittensen oder die zwei, drei anderen Fälle in D die letzten paar Jahre, hat das mit dem Treffen eigentlich "hingehauen". Soll nicht zynisch klingen, ist eine rein technische Betrachtung.
  8. In der CZ besteht die notwendige Zusatz-Sachkundeausbildung und -prüfung für das Waffenführen übrigens aus mehr als einem "Wochenendkurs".
  9. Die haben sich in diesem Thread schon länger - fort aus dem Ladenlokal - in ihr "Hinterzimmer" zurückgezogen.
  10. Es ist (wie gesagt) klar, dass mit einem Gegenstand, der vorhanden ist, auch Unfälle geschehen können. Du kannst mit sehr vielem, auch einem Küchenmesser oder einem Rasenmäher, Unfälle erleiden. Die Frage ist, ob die Zahlen relevant sind. Wie hoch sind denn, wenn das Thema schon angeschnitten wird, die Unfallzahlen mit Schusswaffen in der CH, in A oder CZ im Vergleich zu Deutschland?
  11. Mir ging es bei der Frage gar nicht konkret ums Waffenführen. Sondern - im Kontext eines Beitrages zum generellen "Waffeninteresse" - um den Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen, wenn (wie in A) keine Bedürfnishürden aufgebaut sind.
  12. Mich würden im Zusammenhang mit "Interesse"/"kein Interesse" auch mal die Zahlen aus Österreich interessieren, was den dortigen, bedürfnisfreien Erwerb etwa von Kat. C- und D-Langwaffen angeht. (Zum Teil vielleicht schwierig, da früher m.W. zumindest die Kat. D registrierungsfrei war..).
  13. Kurz erklärt: Inhaber von CZ-Waffenlizenzen, also dortige Sportschützen und Jäger, können auf ihre spezifische Sachkunde sozusagen ein "Waffentrage-Modul" draufsatteln. Also einen Lehrgang und eine Prüfung zum Waffenführen. Wenn sie die erfolgreich absolvieren (und unbescholten sind), erhalten sie eine Waffentrage-Lizenz. Der Nachweis eines speziellen Bedürfnisses bzw. (siehe D) einer "besonderen Gefährdung" muss nicht geführt werden.
  14. Finde ich nicht. Man kann zwar berechtigter Weise die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der CSU gegenüber der größeren Schwesterpartei kritisieren. Aber programmatisch sind bei den Christsozialen, gerade in der "Flüchtlings"- oder Europapolitik, doch deutlich bessere Positionen zu finden.
  15. Manchmal wird die Welt ja auch durch "Träumer" weitergebracht. (P.S.: Das Thema ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht so weit weg. Siehe die aktuelle Regelung in der CZ. "Knarrenführen ohne Bedingungen für alle", das fände ich auch bedenklich; aber die dortige Ausgestaltung scheint mir ein ordentlicher Kompromiss)
  16. Direkte Außenwirkung haben VwVs in der Tat nicht. Sie binden bekanntlich nur die Verwaltung im Innern bei ihrem Handeln. VwVs können allerdings indirekt, mit der Zeit, eine gewisse Außenwirkung dadurch entfalten, dass die Behörden durch sie in immer gleicher Weise ihr Ermessen ausüben (müssen) und der Verwaltungsvollzug dadurch "gebunden" ist.
  17. Mir ist auch klar, dass de facto selbst in den "Waffenverbotszonen" seltenst ein - ersichtlicher - "Otto Normalbürger" auf sog. "Waffen" kontrolliert werden wird, und dass das Ganze auf eine Handhabe bezüglich spezifischer Klientel abzielt. Das ändert aber nichts am grundlegenden Verbotsproblem. Denn das Verbot besteht demnach, Punkt.
  18. So, wie von Micha beschrieben, läuft es wohl in den allermeisten Vereinen bzw. Anlagen. Wirklich "Auffällige" fallen da auch auf. Die professionell/unauffällig Agierenden nicht, da helfen dann auch keine Verhaltensregeln auf behördlichen Merkblättern. Bei dieser Gruppe bezweifle ich aber, dass legales Schießtraining auf zugelassenen Anlagen eine relevante Größe ist.
  19. Es sieht doch so aus, dass der Text von einer Dienststelle herausgegeben wurde und somit von mehreren Leuten erstellt, zumindest aber abgestimmt wurde, nicht von einem Beamten. In einer Behörde ist das niemals ein "einsames Werk"... zumindest nicht, das dann so nach außen geht.
  20. Ich will die guten Absichten des Staatschutzes, auch mit diesem Flyer, gar nicht in Abrede stellen. Allerdings zeigen Passagen des Merkblattes, dass es da offenbar an praktischen Erfahrungen mit den Abläufen auf privaten/Vereins-Schießstätten mangelt... Beispiele wurden ja schon einige genannt. Wie hier schon gesagt, gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Vielleicht sollte man vorher einfach mal mit Betreibern und Nutzern reden.
  21. Nebenbei: Werden entsprechende Flyer eigentlich auch an die Betreiber von Lkw-Verleihen verteilt? Aus der jüngsten Praxis heraus betrachtet erscheint das relevanter.
  22. Auszugs-Zitat aus dem verlinkten Merkblatt, unter "Indizien" aufgeführt: "Personen haben keinen plausiblen Grund für Nutzung der Schießstätte und bringen eigene Schußwaffen mit". Die Logik ist schwer nachvollziehbar.... - Wer seine Schußwaffen mitbringt und mit diesen schießen will, auf einer zugelassenen Schießstätte, der hat doch damit einen Grund für deren Besuch. - Wer, insbesondere als Terror- o.ä. Gruppierung, illegale Schußwaffen hat, der wird sicherlich nicht auf eine zugelassene Schießstätte damit zum Trainieren für die Tat gehen... Oder was gibt es dazu an Erkenntnissen des Staatsschutzes?
  23. In Hamburg und Bremen bekanntlich auch. Dass es diesen (Wahn-)Witz mittlerweile mehrfach gibt, macht ihn nicht besser. Das Wahnwitzige daran ist insbesondere, dass Alltagsgegenstände (ein schweizer Taschenmesser z.B. ist sicherlich ein solcher) zu "Waffen" im Sinne der Verbotszonen erklärt und deren Träger kriminalisiert werden. Die eigentliche "Klientel" wird nicht erreicht, auch wenn sich die Schöpfer solcher Pseudo-Sicherheits-Regelungen entsprechend in die Tasche lügen... Ändern wird man an diesem Verbotszug, der ins Rollen geraten ist, wohl so schnell nichts. Für einen potenziell Betroffenen, der solche Zonen durchqueren will oder muss, bleiben dann wohl faktisch die Varianten - streng dran halten - sehr dezent führen - gar nicht in solche Zonen gehen (und dort auch kein Geld liegen lassen). Ich selbst tendiere zu Variante 3, wobei klar ist, dass man sich damit wieder mal einiger Freiheiten beraubt.
  24. Genau so ist es.
  25. Ich weiß nicht, ob alle begeistert wären, wenn buchstäblich an jedem Überweg und jedem "Hauseck" ständig ein Polizeibeamter stehen würde... Schnell würden viele dann wieder "Polizeistaat" rufen - und daran, dass ein Fahrer jemand am Überweg übersieht bzw. fast erfasst, würde es auch nicht viel ändern.
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