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karlyman

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  1. Naja, die Formulierung (Zitat) "Ihm wird vorgeworfen, illegal mit Waffenbesitzkarten gehandelt zu haben"... ist aber ziemlich daneben. Auch wenn es im folgenden Text dann korrekt ausgedrückt wird.
  2. So, so. Wenn also Herr X, der ein paar erlaubnispflichtige Waffen hat und sie alle in Waffenschrank Nr. 1 unterbringen kann und darf, sich (vielleicht weil er auf "kalten Schrankstahl" steht, gerne Stahlschränke sammelt etc.) in seinen geräumigen Keller die Schränke Nrn. 2, 3 und 4 stellt, dann muss er die alle "melden"? Weil man in seinen Kopf hineinsehen und das beurteilen kann, was er vielleicht/evtl. mal "vorsieht"? Nicht im Ernst... Bzw., die konkrete Rechtsgrundlage dafür möchte ich mal sehen.
  3. Naja, so lange der vorhandene Waffenbestand noch komplett in Waffrenschrank Nrn. 1 und 2 untergebracht werden kann (rechtlich und tatsächlich), sehe ich keine Verpflichtung darin, bei bloßem Neuerwerb von Waffenschrank Nr. 3 dieses zu melden. Dass die Meldung aller Waffenbehältnisse "vor Stichtag" in der jetzigen Situation der Altbestandsregelung siinnvoll war, ist richtig, steht aber auf einem anderen Blatt.
  4. Es ist darin so gut wie jeder (bei freien Waffen ebenfalls zulässige) dünne Blechspind oder ein Holzschränkchen.
  5. Also, ein Behältnis, und verschlossen/abgeschlossen, wäre das auf jeden Fall.
  6. Und wem bei seiner bisherigen "Volksfront" irgend etwas nicht passt, der gründet halt eine weitere...
  7. "Das Leben des Brian"... Die diversen "Befreiungsfronten"-Grüppchen.... Das haben wir im Moment. Wenngleich das FWR aus diversen Gründen heraussticht.
  8. Nach meinem Empfinden gibt es im Moment schlicht zu viele Pro-LWB-"Lobbyorganisationen", und jede von denen ist zu klein, zu unbedeutend und zu wenig schlagkräftig.
  9. Das Dilemma dabei ist, dass es eben nicht ausschließlich auf den Bestand, sondern auch auf die einschlägige Nutzung vor dem Stichtag ankam.
  10. Nein. Aber Fyodor hat es, s.o. auf den Punkt gebracht: Es macht die Sache (das gilt besonders für den jetzigen "Stichtag" und A-/B-Schränke) einfacher.
  11. Die Behauptung hätte er - als intelligenter Mensch - sich m.E. auch sparen können, denn sie ist Unsinn. Ich habe, wie die Grünen, ebenfalls die politische Einstellung, dass wir weg von der Nutzung fossiler Energien und hin zur Nutzung regenerativer Energiequellen müssen. Zu einem Grünen macht mich das aber nicht...
  12. Es ist das fortwährende Anziehen des entsprechenden "Stellschräubchens". Auf harten Fakten (deliktische Relevanz/tatsächliche Entwendungszahlen) ist es nicht basiert.
  13. Gut, die FWR-Veröffentlichung versucht eben, relativ kompakt Aussagen zur geänderten Rechtslage zu treffen; der "Kompaktheit" geschuldet sind da wohl gewisse Vereinfachungen/Kürzungen zum neuen Regelungsgehalt. Generell verstehe ich in dem Bereich "Freie" die Regelung so: - Erlaubnisfreie Schusswaffen (Druckluft/CO2, SRS, VL) sind auf jeden Fall in Behältnissen unterzubringen, die gegen Öffnung gesichert (abgeschlossen o.ä.) sind - sonstige erlaubisfreie Waffen sind gegen Wegnahme zu sichern, was ebenfalls in Behältnissen, aber auch auf sonstige Weise (z.B. abschließbare Wandhalterungen) bewerkstelligt werden kann. D.h. die erlaubnisfreie Perkussions-Muskete muss in einen abschließbaren Holzschrank, Blechschrank, in ein sonstiges "Kastel", in die verschließbare Besenkammer, oder eine abschließbare Vitrine (Anm.: von der ominösen "nicht-sichtbaren-Unterbringung", die lt. einzelner Meinungen aus der Begründung ableitbar sien soll, war nichts Konkretes mehr zu vernehmen). Das zur Muskete zugehörige Bajonett (erlaubnisfreie Blankwaffe) könnte hingegen auch mit wegnahmesicherer Haltung offen an der Wand befestigt sein.
  14. Stimmt. Und das trifft, wie du ja schreibst, eher die "Kleinen" bzw. "Würfel" (eben Kl. 0 unter 200 kg), also typische KW-Behältnisse.
  15. Das sage ich hier schon länger. Zumindest würde es in einen eigenen Thread passen, anstelle diesen hier immer unüberichtlicher zu machen.
  16. Womit man dann auch gleich die ganzen (für manche schwierig zu begreifenden) Regelungen der Vergangenheit zum Thema "Getrenntlagerung von Munition" streichen kann. (Psssst, ich bin gespannt - wenn auch nicht darauf erpicht - wann mit diesem Mist auch bei den 0er- und 1er-Behältnissen angefangen wird, die dabei bisher "privilegiert" waren...)
  17. So wichtig das Dienstwaffen-Thema für manche vielleicht sein mag.... Könnte man da nicht sinnvollerweise einen eigenen Thread aufmachen? Mit Verlaub, das Thema "müllt" den eigentlichen Thread, in dem es um die neuen Aufbewahrungsvorschriften (§ 36 WaffG/§ 13 AWaffV") für alle privaten LWB geht, zu.
  18. Womit man dann aus den Detail-Regelungen des § 13 AWaffV auch schon wieder draußen wäre (und damit aus dem Threadthema im eigentlichen Sinne..).
  19. Wenn du die Dienstwaffen-Diskussion meinst.... ja, da staune ich auch, was die hier verloren hat.
  20. Wertschutzschränke, Werkstattschränke für etwas wertvolleres Gerät, Labor- und Chemikalienschränke für "Verschlussmaterial", Munitionsschränke, Schränke für "freie" Waffen, etc. Angeboten zu attraktiven Preisen... Generell hält sich mein "Mitleid" mit der einschlägigen Industrie sehr in Grenzen, denn gerade die haben doch hinter den Kulissen massiv in Richtung "Verschärfung" gewühlt. Und zumindest der Großhandel ist da wohl auch nicht außen vor. Gut, der eine oder andere Händler (mit seinen Lager-/Restbeständen) kann da nichts darfür.
  21. Gruß von ProLegal.... "Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Waffengesetz vom 18.05.2017 veröffentlicht.Damit treten die Änderungen am 06.07.2017 unverzüglich und ohne Übergangsfristen in Kraft. Zukünftig müssen für die Aufbewahrun von Schusswaffen Beältnisse min. der Stufe 0 Din/EN1143-1 verwendet werden. Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 gilt ein Betandschutz, der Einschränkungen unterliegt. Außerdem tritt an dem Datum eine einjährige Amnestie in Kraft, in der man unerlaubt besessene Schusswaffen und Munition straffrei bei den zuständigen Behörden abgeben kann. Diese Amnestie umfasst auch das illegale Führen auf dem direkten Weg zur Behörde zwecks Abgabe und Vernichtung. Wir von prolegal e.V. hatten bis zuletzt versucht die überzogene Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften zu verhindern. Hierzu lieferten wir sogar einen Kompromiss, der sowohl für den Gesetzgeber als auch die direkt Betroffenen tragbar gewesen wäre. Unsere verbandübergreifenden Einwände wurden von den Entscheidungsträgern aber schlicht ignoriert. Vor dem Hintergrund, dass die nächste Bundesregierung die Übernahme der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht als Aufgabe hat, sehen wir düsteren Zeiten entgegen. Mit Grüßen das prolegal-Direktorium ...."
  22. Und in Hamburg darf man nun vorübergehend noch nicht mal mehr tragen. Zu gefährlich...
  23. Maßgeblich für die neuen Aufbewahrungsregelungen im Einzelnen ist doch § 13 AWaffV. Und m.W. enthält das geänderte Gesetz auch den geänderten Verordnungs-§ ("§ 13 AWaffV wird wie folgt geändert....").
  24. G Na, wenigstens ein "Gutes" hat das... jetzt sind die endlosen "Altbestand-soll-ich-noch-ganz-schnell-einkaufen"-Diskussionen beendet. Natürlich bin ich auch kein Freund der Verschärfungen, die sind daneben.... Aber so langsam hat's schon leicht genervt.
  25. Nein, letzteres denke ich nicht. Zumindest würde man, dort "angekommen", einen tauglichen Grundkonsens Pro-LWB finden. Das Problem liegt aber woanders: Die Geschäftsführungen bzw. Parteiorganisationen von B90/Die Grünen (bundesweit bzw. in den Ländern) sind ja auch nicht blöd... So eine "Übernahme", verbunden mit den entsprechenden Appellen in unserem Bereich, könnte realistisch gesehen nicht geheim oder geräuschlos über die Bühne gehen. Ich nehme stark an, die würden sich mit organisatorischen Mitteln wie verstärkte "Aufnahmeprüfung" für Neumitglieder bzw. vorübergehendem Aufnahmestopp gegen eine solche Übernahme wehren.
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