karlyman
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Auszugs-Zitat aus dem verlinkten Merkblatt, unter "Indizien" aufgeführt: "Personen haben keinen plausiblen Grund für Nutzung der Schießstätte und bringen eigene Schußwaffen mit". Die Logik ist schwer nachvollziehbar.... - Wer seine Schußwaffen mitbringt und mit diesen schießen will, auf einer zugelassenen Schießstätte, der hat doch damit einen Grund für deren Besuch. - Wer, insbesondere als Terror- o.ä. Gruppierung, illegale Schußwaffen hat, der wird sicherlich nicht auf eine zugelassene Schießstätte damit zum Trainieren für die Tat gehen... Oder was gibt es dazu an Erkenntnissen des Staatsschutzes?
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In Hamburg und Bremen bekanntlich auch. Dass es diesen (Wahn-)Witz mittlerweile mehrfach gibt, macht ihn nicht besser. Das Wahnwitzige daran ist insbesondere, dass Alltagsgegenstände (ein schweizer Taschenmesser z.B. ist sicherlich ein solcher) zu "Waffen" im Sinne der Verbotszonen erklärt und deren Träger kriminalisiert werden. Die eigentliche "Klientel" wird nicht erreicht, auch wenn sich die Schöpfer solcher Pseudo-Sicherheits-Regelungen entsprechend in die Tasche lügen... Ändern wird man an diesem Verbotszug, der ins Rollen geraten ist, wohl so schnell nichts. Für einen potenziell Betroffenen, der solche Zonen durchqueren will oder muss, bleiben dann wohl faktisch die Varianten - streng dran halten - sehr dezent führen - gar nicht in solche Zonen gehen (und dort auch kein Geld liegen lassen). Ich selbst tendiere zu Variante 3, wobei klar ist, dass man sich damit wieder mal einiger Freiheiten beraubt.
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Genau so ist es.
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Ich weiß nicht, ob alle begeistert wären, wenn buchstäblich an jedem Überweg und jedem "Hauseck" ständig ein Polizeibeamter stehen würde... Schnell würden viele dann wieder "Polizeistaat" rufen - und daran, dass ein Fahrer jemand am Überweg übersieht bzw. fast erfasst, würde es auch nicht viel ändern.
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Dieser scheinbare Widerspruch ist erklärbar. Das Kontrollieren von Parkscheinen (somit: des ruhenden Verkehrs) wird, vor allem in den Städten, in aller Regel nicht (mehr) durch die Landespolizeien durchgeführt. Sondern durch die Bediensteten der kommunalen/städtischen Ordnungsämter (Verkehrsüberwachung). Wenn letztere personell einigemaßen gut ausgestattet sind (besonders in bestimmten Zonen der Städte mit Kontrollschwerpunkt), dann wird dort eben viel kontrolliert.
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Wobei ich mich dann frage, worin denn das Interesse bezüglich der Herkunft alter Bw-Manövermunition (also Manöverpatronen, die irgendjemand anno dunnemals zu seinen Bw-Zeiten einsteckte) bestehen soll.
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Wenn eine reguläre Abgabe in D garantiert ohne Tücken für den Abgebenden wäre, dann würden solche diversen "Entsorgungsgedankenspiele" gar nicht aufkommen.
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Ich will hier nicht irgendeiner illegalen Abfallentsorgung das Wort reden. Aber wenn man sich die ganzen möglichen und unmöglichen Komplikationen bei Abgabe solcher Mun. ansieht, wie sie auch hier deutlich bzw. genannt werden... Dann wundert es einen nicht, wenn mancher Betroffene an schlichte "Entsorgungslösungen" denken mag.
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Also, ich war da noch eher klein... Aber, in der Tat, wenn du mich jetzt so fragst... Ja, da war diese diffuse Angst... Gegen diese konnte ich mich nur wappnen, indem ich selbst mitmachte, durch ständiges Tragen meines Faschiing-Cowboyrevolvers.
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Ach, ich wusste gar nicht, dass sich die Schweizer vor 2000 wegen Parkplätzen oder im Stau fleissig über den Haufen schossen... Oder die Schützen und Jäger in der CZ, die seit Jahren per Zusatzprüfung Waffentrageberechtigungen in der Öffentlichkeit erhalten, ihre "Parkplatzkonkurrenten" (u.ä.) gehäuft erschießen... Vieliecht ist mir das auch nur entgangen.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Nö. Du bist mit dem Polizeibeamten aber auch nicht in einem gesellschaftlich-politischen Disput. Wir, in einem Diskussionsforum, sind aber ein (kleiiner) Teil dieses Disputs. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
@ Heletz: Dein "Reichsbürgerengagement" in Ehren, ich bin auch kein Freund von denen, aber so langsam wird's langweilig... Soll heißen: Sowohl speziell wir als LWB, als auch die deutsche Gesellschaft insgesamt, haben in diesen Tagen wahrhaft elementarere Themen. -
Auch nach meiner Erfahrung ist die zuletzt genannte Spezies unter den Pol.-Vollzugsbeamten ziemlich selten. Zum Glück.
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Ich habe mir den KWS bis heute (und bezogen auf die Verwaltungsgebühr im Wortsinne) "gespart".
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Ich stimme dir voll zu. Dieses Verbot einer mitgebrachten Limo- oder Wasserflasche (heute sowieso meist PET) ist ziemlich lachhaft und nervig. Und man bekommt stark den Eindruck, dass es da nicht eigentlich um "Sicherheit" geht.
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Damit Deutschland wieder ein Stück sicherer wird, gelle...?
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Eine Interessenvertretung der Polizeibeamten und -beschäftigten möchte letztlich, dass der Personalausstattung dort so lange und so stark verbessert wird, bis buchstäblich an jeder Ecke zu Schutzzwecken ein Kollege bzw. eine Kollegin steht... (Die dann tunlichst auch alle Mitglied der Interessenvertretung sein sollten).
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ProLegal und SG Ludwigshafen: Event für Legalwaffenbesitz
karlyman antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenlobby
Ja! Bei uns im Verein werden auch gerade mehrere solcher (aus der Bekanntschaft, dem Kollegenkreis etc. "mitgebrachter") Interssenten betreut bzw. ins Schießen eingeführt. Das macht jeder so auf seine Weise.... Was mir dazu durch den Kopf geht: Wir könnten doch hier mal eine Ideensammlung zu motivierenden + lehrreichen Schießübungen für Interessenten/Neu-Schützen machen. Sicherheit ist schon klar, und natürlich erste Voraussetzung... Aber es muss ja vom Ablauf bzw. den Übungen her nicht dröge bzw. nur a la "Schießsportordnung" sein. Da gibt's sicher kreative Ideen, und es muss nicht jeder "Betreuer" alles selbst erfinden. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ja. Die Amtliche Begründung enthält inhaltlich praktisch NULL Begründung. Alles Annahmen, Bauchgefühl und "wir-woll'n-das-eben". -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Vor allem - die Notwendigkeit immer schwererer, aufwändiger Waffentresore hat der Gesetzgeber nie faktisch (= relevantes Entwendungsproblem/Deliktrelevanz) begründet. -
Für das steht dann schon der nächste, "smarte" Roboter bereit.
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Mal abgesehen davon, dass Mausebaer hier m.E. den Nagel auf den Kopf getroffen hat (bei Diebstahlabsicht bezüglich Waffen wird kaum jemand einen solchen Technik-Aufwand treiben, sondern sich die Dinger an anderer Stelle beschaffen...): Im Waffentresorbereich dürften diese mechanischen Dreh-Zahlenschlösser ohnehin ziemlich in der Minderheit sein. Praktisch jeder Schützen-/Jägerkollege, den ich kenne, hat an seinen Schränken entweder Schlüssel-Schlösser, und wenn Zahlenschlösser, dann elektronisch.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Eine Frage bzw. Bitte: Hat jemand hier einen Link zum Amtlichen Begründungs-Teil des verschärften WaffG, insbesondere zu den verschärften Aufbewahrungsvorschriften? Das war hier m.W. schon mal verlinkt bzw. zitiert, aber der Thread ist jetzt dermaßen lang und unübersichtlich... -
Ja, klar. Eigentlich kann man die Leiche nun auch ruhen lassen. Ich hoffe, es wird kein "Wiedergänger".
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"Aufbewahrung...im Baselock HS erlaubt."