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karlyman

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  1. Tjaaa... (Wahrscheinlich wird sogar noch das Wetter besser, wenn sie weg ist...)
  2. Also, den Landkreis, oder die Stadt (als Träger der Waffenbehörde) kann m.W. niemand über die "Aufsichtsschiene" zwingen, Gebühren zu erheben, wenn diese es nicht wollen. Die haben eine eigene Gebührensatzung und -gestaltung. Sie müssen sich nur an die im Land geltenden gebührenrechtlichen Vorgaben bzw. Grundsätze halten. Letztlich wird die Gebührenerhebung in dem kommunalen Gremium (Gemeinderat, Kreistag) der Stadt bzw. des Kreises, die die Waffenbehörde unterhalten, beschlossen. Und kann dort auch thematisiert werden. Es gibt ja auch nach wie vor etliche Kreise oder Städte, die für beanstandungslos bleibende Aufbewahrungskontrollen keine Gebühr erheben.
  3. Ja, da gebe ich dir recht. Zwar kommt die Gebühr, d.h. die grundsätzliche Entscheidung über deren Erhebung, auch nicht vom Sachbearbeiter und dessen nächsten Vorgesetzten. Aber sie kommt von der Behörde, in deren Rahmen die Waffenbehörde agiert (z.B. in Baden-Württemberg, wo diese beim Landkreis, Stadtkreis oder der Großen Kreisstadt angesiedelt ist, von eben diesen Körperschaften). Und (trotz bislang einschlägiger Verwaltungsrechtsprechung dazu) - entsprechende Rückmeldungen von uns als "Kundschaft" halten das Thema am Köcheln und zeigen, dass keine Akzeptanz der Betroffenen dafür da ist.
  4. Man muss zum Thema Kontroll-Gebühren (trotz der äußerst kritischen Haltung, die auch ich dazu einnehme) allerdings anmerken: Der Bund hat im § 36 Abs. 3 WaffG "bestellt", also eine neue Kontrollpflicht (= Verwaltungsaufgabe) geschaffen. Er "bezahlt" aber nicht - den Aufwand überlässt er den Ländern, hier den Waffenbehörden (als untere Verwaltungsbehörden oder Polizeidienststellen, je nach Gestaltung). Da das Gebührenrecht in der Ausgestaltung der Länder bzw. zuständigen Gebietskörperschaften/Dienststellen liegt, holen die sich das Geld wieder. Trotz dieser Motivlage ist natürlich festzustellen, dass im Bereich Waffenrecht anders agiert wird als bei vielen anderen, durchaus vergleichbaren Kontrollaufgaben. Es soll speziell hier offensichtlich (als "Nebenfolge"; durch Erhöhung des Aufwandes für die Betroffenen) auch eine Vergrämungs-Wirkung erzielt werden.
  5. Das kann durchaus passieren. Nur löst es das (u.a. Gebühren-)Problem eben leider nicht auf Dauer.
  6. Es wird hier ein recht weiter Spielraum für die nationale Umsetzung gelassen. Was die Umsetzung in das deutsche WaffG angeht, können wir uns an fünf Fingern ausrechnen, wie die aussieht, wenn R-R-G die nächste Bundesregierung stellen sollte. Da gibt es keine "Bremse" mehr.
  7. Das ist ja das Aberwitzige. Vom Betrieb eines Kfz, ja, selbst vom Bestand eines Gebäudes an einem öffentlichen Weg, geht ebenfalls eine prinzipielle Gefahr aus. Dennoch kommt bei einer anlasslosen und beanstandungslos bleibenden Kfz-Anhaltekontrolle der Polizei, oder bei evtl. stichprobenartiger Prüfung durch ein Baurechtsamt, ob Bauteile oder Gegenstände von einem Gebäude herabfallen könnten (nur zwei Beispiele unter vielen), niemand auf die Idee, für diese Kontrollen Gebühren festzusetzen. Bei den Gebühren für die Waffen-Aufbewahrungskontrollen hat man den "Anlass"-Begriff im Gebührenrecht mindestens "bis zum Anschlag" ausgedehnt, klar abweichend von aller sonstigen behördlichen Gebührenpraxis. Und das mit voller Absicht.
  8. Also, diese Argumentation sticht überhaupt nicht. Zwischen den Kontrollen des örtlichen Ordnungsamts beim ruhenden Verkehr (einerseits) und bei der Waffenaufbewahrung (andererseits) ist im Grundsatz kein Unterschied. Warum soll das erstere dann als "ohnehin bereits aus Steuergeldern bezahlt" abgegolten sein, das zweite aber nicht? Macht keinen Sinn.
  9. Ach, für den Fall bieten sie dir sicherlich Stundung oder Ratenzahlung der Gebühren an. Ernsthaft. Also, ich würde mir für die Verweigerung, wenn Du das vorhaben solltest, schon Besseres überlegen.
  10. Ich finde Gebühren für Verwaltungshandeln nur dann in Ordnung, wenn ich dieses Verwaltungshandeln auch veranlasse (durch Stellen eines Antrages, sonstige Bitte an die Verwaltung tätig zu werden, durch konkrete Verfehlung etc.). Dies ist aber m.E. im Fall anlassloser und beanstandungslos bleibender Kontrollen nicht der Fall. Also sind diese Gebühren nicht in Ordnung.
  11. Den Eindruck habe ich schon eine ganze Weile: Im östlichen Mitteleuropa bzw. Osteuropa verteidigt man offensichtlich die Freiheit (die man so lange nicht hatte) viel entschiedener als hier. Respekt.
  12. Waffen hat man nun mal, um den König von England zu vertreiben und Fleisch auf den Tisch zu bringen...
  13. In West Yorkshire oder in ganz GB?
  14. Das abgegebene Beil nutzt dann der Constable zuhause zum Kaminholz spalten, und das gute Küchenmesser seine Frau (selbst englische Kost will zubereitet werden)... Meinen die das eigentlich wirklich ernst, oder ist das verkannte Satire?
  15. Weapons? Auf dem Plakat sind auch normale Gebrauchsgegenstände und Werkzeuge abgebildet. Warum in aller Welt sollte jemand denn sein Küchenmesser, klassisches Taschenmesser oder sein Beil abgeben?
  16. Ja; und "verkauft" das dem allgemeinen Publikum als vermeintlichen Sicherheitszugewinn bzw. Vorgehen gegen kriminelle Klientel... Ein Irrwitz.
  17. Und selbst wenn sie sich politische "Informations"sendungen anschauen - dann sind die durch die entsprechenden, ersichtlich einseitig "gepolten" Redakteure in der Tenden grün-links verzerrt. Wenn so etwas über viele Jahre läuft - da muss man sich eigentlich nicht wundern.
  18. Ist auch egal, von wann das ist. Fakt ist, dass man offenbar mangels Personal o.ä. die Sicherheitslage an bestimmten Brennpunkten bzw. gegenüber einer ganz bestimmten Klientel nicht wirklich in den Griff bekommt (daher die Einführung). Aber eine Verbotsverordnung, die sich gegen sämtliche Passanten richtet, die soll es dann wundersamer Weise richten.... Das glaubt doch kein Mensch.
  19. Was soll dann der Mist? Ach so - ich vergaß....
  20. Das man das, wenn man will, per Definition so einstufen kann, ist bekannt. Nur beantwortet es nicht die Frage nach dem Sicherheitsrisiko. Feste Schuhe oder Stiefel bzw. x-andere Alltagsgegenstände die irgendwie "gefährlich" eingesetzt werden können, setzt auch niemand unter die Kategorie. Es ist mehr oder weniger willkürlich. Diese ganze Verbotszonen-Sache ist ein typischer Fall von Pseudosicherheit und von "sich-in-die-Tasche-lügen".
  21. Eine solche Ausweitung des Waffenbegriffs und entsprechender Führverbote ist das systematische "Wehrlosmachen" der rechtstreuen Bevölkerung, also der ganz großen Masse der Bürger. Es bleibt dem legal Handelnden praktisch kein Hilfsmittel zur Abwehr mehr übrig. Und das, um vermeintlich ganz wenigen Missbrauchsfällen entgegenwirken zu können - freilich nur in der Theorie, nicht in der Praxis. Formal mag so eine Regelung legal zustandekommen. Legitim ist sie m.E. nicht mehr.
  22. Ich habe generell immer eines meiner schweizer Taschenmesser dabei. Es ist schlicht ein Gebrauchsgegenstand. Eine schlüssige Erklärung, warum dies ein "Sicherheitsrisiko" darstellen soll, habe ich noch nie gelesen.
  23. Ich lege übrigens auch Wert auf Umwelt- und Naturschutz, möchte eine vernünftige Verkehrspolitik und bin ein Anhänger Europas (nicht der jetzigen EU - großer Unterschied). Dennoch sind die Grünen politisch bzw. als Wähler seit langem ein No-Go für mich. Man könnte nun viel dazu erklären, dass und warum die Grünen auch dann eine "unwählbare" Partei sind, wenn man das LWB-Thema (da ist sowieso alles klar) nicht nach vorne schiebt. Ich versuche es stattdessen ganz kurz: Eine Partei, die so sehr zu Verboten, Restriktionen, Gängelei, Abgaben- und Transferpolitik neigt, wie eben B90/Die Grünen, die taugt generell nichts.
  24. Irgendwie ist das ja immer subjektiv.
  25. Eigentlich müssten sich die sonstigen Abgeordneten des deutschen Bundestages ja von diesen wieder und wieder und wieder gestellten Anträgen der Grünen zur WaffG-Verschärfung langsam verarscht vorkommen. Inhaltlich ist da eigentlich nichts Neues. Derselbe Verbots-Mist wird, minimal modifiziert und einmal durchgequirlt, zum x-ten Male "serviert". Was auch jedesmal fehlt (unabhängig, wie man dazu steht) ist eine reale Begründung. Kein einziger faktischer Beleg, keine belastbare Zahl in Bezug auf deliktische Relevanz in Deutschland, was tauglich die Einschränkung von Freiheit und Eigentum der LWB rechtfertigen könnte. Man flüchtet sich in Allgemeinposten. Wie gesagt, ich käme mir als (neutral dazu positionierter) MdB langsam verarscht vor.
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