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karlyman

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  1. Eigenzitat aus dem EU-Halbautomaten-Verbots-Thread (wo das VL-Thema zuletzt mit diskutiert wurde): "(Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"? "
  2. Das Thema hier ist ja eigentlich (bzw. ursprünglich) HA-Verbot oder -Beschränkung durch die neue EU-Regelung. Aber rein zahlenmäßig wäre die Kat.C-Einstufung sowie Registrierungspflicht für die VL-Replika in D -zigfach relevanter. Es wären, zumal bei Geltung auch für Altbestände, Millionen Bürger betroffen. Viele davon werden gar nichts von ihrem "Glück" wissen bzw. mitbekommen. Und auf die Gesetzes"begründung" im dt. WaffG, was die VL angeht, wäre ich erst recht gespannt. Relevanz dieser Waffen praktisch: = Null. ("Neue EU-Regelung" taugt natürlich nicht als Gesetzesbegründung - die EU ist nicht zuständig).
  3. (Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"?
  4. Also, das Trilog-Ergebnis vom 18.01.2017 (wohl die Vorlage für das. was nun als Gesetzesentwurf festgelegt wurde) sagte zu den Vorderladern bzw. Replika: "New recital on antiques, reproductions and airsoft guns (covering also EP AM 103): (13b) Where Member States have national laws addressing antiques, these weapons are not subject to the requirements of the Directive. Reproductions of antique firearms do not however have the same historical importance or interest attached to them and may be constructed using modern techniques which can improve their durability and accuracy. As such, those reproduction firearms should be brought within the scope of the Directive and be subject to its provisions." Das heißt, in einer seltsamen Formulierung: Dort, wo in den Mitgliedsstaaten bereits rechtliche Regelungen zu diesen "Antiques" bestehen (Anm.: z.B. in D) unterliegen diese Waffen nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie. Da aber Replika von "antique firearms" nicht dieselbe historische Bedeutung haben und mit modernen Konstruktionsmethoden hergestellt sein können, was ihre Haltbarkeit und Präzision verbessert, sollten diese Replika in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie fallen und ihren Anforderungen unterworfen werden".
  5. Meldepflichtigkeit? Und: Kategorie C? Ich dachte, die Steinschloss-/Perkussions-Replika seien zuletzt wieder aus der Feuerwaffenrichtlinie herausgefallen?
  6. Eigentlich reicht schon dieses Wort, das die Sache perfekt beschreibt. Folgedokument - somit eben nicht "neue Erlaubnis".
  7. karlyman

    WBK grün

    Das hat sich eben alles "historisch" so entwickelt... Das Problem ist: wenn denn in D eine Anpassung, bzw. gesetzgeberische "Begradigung", in diesem Rechtsgebiet stattfindet, dann in aller Regel (egal für welche Gruppe) als Beschränkung und Wegnahme von Rechten.
  8. Das ist aber rechtlich mehr als abenteuerlich: Die leiten über eine landesrechtliche Kostenverordnung her, dass für eine auf Grundlage des WaffG unbefristet erteilte waffenrechtliche Erlaubnis (§ 14 Abs. 4 WaffG) ein erneutes Bedürfnis beizubringen sei, weil der "Zettel"/das Erlaubnisdokument vollgeschrieben ist? Die Fantasie mancher Behörden ist doch erstaunlich.
  9. Solche "Whitepapers" im LWB-Bereich, das wäre für Waffenbesitzer in der EU vergleichsweis ein feuchter Traum... Unser EU-Kommissions-Whitepapier zum legalen Waffenbesitz (Malmström u.a.; ich meine, von 2012) sieht da anders aus... Und das momentan so umstrittene EU Firearms Directive Amendment (91/477) ist nur ein erster Teil davon - da mache man sich keine Illusionen.
  10. Vielleicht ist die Behörde auch einfach nur pragmatisch (geworden)?
  11. Die gezeigten Leute sind offensichtliche alle gebildete bzw. ordentlich ausgebildete Bürger des Mittelstands, und ihre genannten Gründe sind rational nachvollziehbar. Die hiesigen Antis werden trotzdem mehr als genug "Gründe" finden, sie und die Sache als irre und extremistisch darzustellen.
  12. Was rechtswidrig ist. Irgend etwas haben die besagten Behörden offensichtlich im einschlägigen Waffenrecht nicht verstanden. Die waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (= "Gelbe") ist erteilt. Das Bedürfnis hierfür wurde nachgewiesen, und es besteht kein Rechtsgrund, wozu es vom Inhaber erneut nachgewiesen werden müsste, nur weil 8 Zeilen eines Papiers ausgefüllt sind. Die WBK ist lediglich ein Dokument. Ist dieses "voll", ist die nächste auszustellen; denn im Rechtssinne kann sie gar nicht "voll" werden, siehe oben.
  13. Also, das finde ich auch eine sehr interessante Frage.
  14. Auch der - an sich wirklich gute - Film "The American" (2010) befasst sich ja vordergründig viel mit Waffentechnik (der Hauptakteur hat den Auftrag, für eine Killerin eine spezielle Waffe für ein Attentat zu liefern). Trotzdem sind auch da ein paar recht deftige "goofs" drin... Es muss schon verdammt schwierig sein, für so ein Filmprojekt ein paar korrekte Fakten zu recherchieren. Zugegeben, so ein cineastisches Werk mit einem deutschen Vorabend-Zeugs wie den "Rosenheim Cops" in einem Zusammenhang bzw. Thema zu nennen, ist auch nicht ganz passend.
  15. Unsinn. Mit dem Sehvermögen hat das sicher nichts zu tun. Eher vielleicht damit, dass er als "Reichsbürger" weder die Landkreisverwaltung, noch die dort angesiedelte UJB, noch die bundesrechtliche Institution eines Jagdscheines anerkennt. Wäre ja. aus seiner Weltsicht, nur konsequent.
  16. So weit denken die Drehbuchschreiber nicht mal im Ansatz.
  17. Man sollte auch diese irrwitzige Bremer Bundesrats-Initiative nicht vergessen. Die versuchen damit ja, eine sehr schwammige und weitgefasste Anscheinsregelung für HA auf den Gesetzgebungsweg zu bringen. Ärgerlich, unverschämt, und natürlich unbegründet und überflüssig wie ein Kropf - aber das Ding ist schon in der Welt.
  18. Wobei ich schon Berufs-Offz. getroffen habe, die entweder selbst LWB sind oder Sympathien dafür haben. Es ist nun (m.E.) nicht so, dass die Bw-"Profis" mehrheitlich hoplophob im Sinne totaler Gegenschaft privaten Waffenbesitzes wären...
  19. "HK SL433 lichtgrau"?
  20. Und sogar (bis jetzt) "EU-kategoriefrei".
  21. Wenn es den (noch) so gibt, dann stellt er für uns LWB in Europa eine versteckte "Atombombe" dar.
  22. Die Bw scheint in der Frage konsequent in die Richtung zu marschieren: Auf den Bw-Anlagen entweder dienstliches Schießen (DVag, Übungen), oder kein Schießen. Darauf könnte es letztlich hinauslaufen. Hat hier nicht vor Jahren schon jemand mal die Aussage eines Standortkommandanten wiedergegeben, sinngemäß: "Ich will keinen Schützenverein auf meiner Anlage"... (wohlgemerkt, gemeint war eine RAG Schießsport). Also, ich weiß sehr wohl, warum ich - wenngleich VdRBw-Mitglied - Schießsport im BDMP betreibe...
  23. Ich habe ja schon sämtliche Neuanschaffungen im LW-Bereich zurückgestellt, weil ich darauf warte.
  24. "Gun control is not about guns. It's about control."
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