Eben. Du sagst es mit dem letzten Satz ja selbst. Das "sich Eindecken mit Schränken" in rechtzeitiger Kenntnis der kommenden Altbestandsregelung bringt es ja geradezu zwingend auch mit sich, dass diese in Nutzung genommen wurden - sonst machte die Anschaffung aus Sicht des Waffenbesitzers ja keinen Sinn (gehen wir mal davon aus, er wollte kein "Altmetall" sammeln). Nur dies ist plausibel, das Gegenteil nicht.
Im Grunde konnte ein LWB nichts anderes machen, als bei Abgabe einer Liste vor dem Stichtag ("Schränke melden" oder wie immer man das nennen will) gleichzeitig die Aussage/Versicherung zu treffen, dass diese in Benutzung sind oder waren. Er war ja nicht daran gehindert, jederzeit und ohne Aufwand die jeweilige Schranktür aufzumachen und etwas hineinzulegen, um in den Genuss der Altbestandsregelung zu kommen. Wozu hätte er dies NICHT tun sollen - das ist, in der Tat, höchst unplausibel. Rein theoretisch war die Nutzung schon eingetreten, wenn er in einen bestimmten Schrank nur einen Tag lang z.B. eine erlaubnispflichtige Büchse eingestellt hatte.