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karlyman

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  1. Bei Kubotan (und für Leute, die wissen, wie sie damit agieren) fällt mir z.B. der Gegenstand ein, mit dem ich heute morgen ein paar Kartons beschriftet habe. Da steht "Edding 3000" drauf. Ernsthaft, ich denke, irgendwann sind auch juristisch Grenzen für das Reglementieren von Alltagsgegenständen erreicht. Sonst laufen wir irgendwann ohne Schuhe rum und dürfen keinen Schreibstift (oder eben auch Schirm gegen den Regen) mehr bei uns haben. Entsprechende Normierungen wären dann selbst dem "Gutmenschlichsten" politisch nicht mehr verkaufbar...
  2. Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand. Lassen wir mal den eher exotischen Fall weg, dass irgendein Hersteller da groß "Tactical umbrella" oder "defensive...." oder was in der Art draufschreibt. Das könnte (in einem nicht mehr ganz freien Land) unter gewissen Umständen problematisch sein. Ist aber auch nicht nötig. Ein Aspekt ist da vielleicht noch, dass es (wenn es um eher "kitzlige" Angelegenheiten wie Versammlungen, also die dort etwas spezielle rechtliche Lage geht), zumindest irgendwie nach wechselhaftem Wetter aussehen sollte. Bei stahlblauem Himmel und stabilen 28 Grad Celsius könnte eine Nachfrage entstehen.... (obwohl: Schattenspender). Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.
  3. Was für spezielle Regenschirme meinst du denn mit "Stockschirm"? Ein normaler Regenschirm ist eben ein normaler Regenschirm.
  4. Zitat: "zu 1c) Eine getrennte Lagerung von Waffe und Munition ist nur dann wirksam, wenn es sich um eine räumliche Trennung in unterschiedlichen Immobilien handelt. Nur getrennte Fächer in einem Schrank vorzuschreiben, ist wirkungslos." Damit wird klar gemacht, worauf das abzielt: Es geht nicht um sonstige Sicherheit, sondern man traut - elementar- dem legalen Waffenbesitzer selbst nicht. Dieser soll überhaupt nicht mehr die Möglichkeit haben, an seinem Wohnort auch über die Munition verfügen zu können (wer hat, realistisch, zwei "unterschiedliche Immobilien" nebeneinander?) Nach der Praktikabilität (Umsetzbarkeit) - für den Schießsportbereich (welcher nicht stets oder ausschließlich an einer bestimmten Schießstätte ausgeübt wird) und noch mehr - für den Jagdbereich denkt da offenbar keiner. (Was evtl. der Grund ist, dass noch nicht mal die Grünen das in ihrem Antrag so hart bzw. klar benennen).
  5. "...eröffnet Feuer auf..." ist angesichts des wohl vorliegenden Sachverhalts (unbeabsichtigte Schussabgabe) eine, sagen wir mal, ziemlich "steile" Formulierung.
  6. Die Grünen wissen doch oft selbst nicht, von was sie da reden.
  7. Ja, nur die "Abwehrmöglichkeiten", was immer weitere Salamischeiben angeht, unterscheiden sich. Bei schwarz dominierter Regierung droht latent auch ein gewisses Geschnipsle, aber die Einwirkungsmöglichkeiten sind besser. Bei rot-(rot)-grün in heutiger Form auf der Regierungsbank - vergesst es. Komplett. Die Salami ist bei denen schneller und konsequenter Weg, als man "Pip" sagen kann. Die brauchen noch nicht mal mehr einen Anlass. Und so etwas wie Gründe brauchen die schon lange keine mehr.
  8. Tjaaa... (Wahrscheinlich wird sogar noch das Wetter besser, wenn sie weg ist...)
  9. Also, den Landkreis, oder die Stadt (als Träger der Waffenbehörde) kann m.W. niemand über die "Aufsichtsschiene" zwingen, Gebühren zu erheben, wenn diese es nicht wollen. Die haben eine eigene Gebührensatzung und -gestaltung. Sie müssen sich nur an die im Land geltenden gebührenrechtlichen Vorgaben bzw. Grundsätze halten. Letztlich wird die Gebührenerhebung in dem kommunalen Gremium (Gemeinderat, Kreistag) der Stadt bzw. des Kreises, die die Waffenbehörde unterhalten, beschlossen. Und kann dort auch thematisiert werden. Es gibt ja auch nach wie vor etliche Kreise oder Städte, die für beanstandungslos bleibende Aufbewahrungskontrollen keine Gebühr erheben.
  10. Ja, da gebe ich dir recht. Zwar kommt die Gebühr, d.h. die grundsätzliche Entscheidung über deren Erhebung, auch nicht vom Sachbearbeiter und dessen nächsten Vorgesetzten. Aber sie kommt von der Behörde, in deren Rahmen die Waffenbehörde agiert (z.B. in Baden-Württemberg, wo diese beim Landkreis, Stadtkreis oder der Großen Kreisstadt angesiedelt ist, von eben diesen Körperschaften). Und (trotz bislang einschlägiger Verwaltungsrechtsprechung dazu) - entsprechende Rückmeldungen von uns als "Kundschaft" halten das Thema am Köcheln und zeigen, dass keine Akzeptanz der Betroffenen dafür da ist.
  11. Man muss zum Thema Kontroll-Gebühren (trotz der äußerst kritischen Haltung, die auch ich dazu einnehme) allerdings anmerken: Der Bund hat im § 36 Abs. 3 WaffG "bestellt", also eine neue Kontrollpflicht (= Verwaltungsaufgabe) geschaffen. Er "bezahlt" aber nicht - den Aufwand überlässt er den Ländern, hier den Waffenbehörden (als untere Verwaltungsbehörden oder Polizeidienststellen, je nach Gestaltung). Da das Gebührenrecht in der Ausgestaltung der Länder bzw. zuständigen Gebietskörperschaften/Dienststellen liegt, holen die sich das Geld wieder. Trotz dieser Motivlage ist natürlich festzustellen, dass im Bereich Waffenrecht anders agiert wird als bei vielen anderen, durchaus vergleichbaren Kontrollaufgaben. Es soll speziell hier offensichtlich (als "Nebenfolge"; durch Erhöhung des Aufwandes für die Betroffenen) auch eine Vergrämungs-Wirkung erzielt werden.
  12. Das kann durchaus passieren. Nur löst es das (u.a. Gebühren-)Problem eben leider nicht auf Dauer.
  13. Es wird hier ein recht weiter Spielraum für die nationale Umsetzung gelassen. Was die Umsetzung in das deutsche WaffG angeht, können wir uns an fünf Fingern ausrechnen, wie die aussieht, wenn R-R-G die nächste Bundesregierung stellen sollte. Da gibt es keine "Bremse" mehr.
  14. Das ist ja das Aberwitzige. Vom Betrieb eines Kfz, ja, selbst vom Bestand eines Gebäudes an einem öffentlichen Weg, geht ebenfalls eine prinzipielle Gefahr aus. Dennoch kommt bei einer anlasslosen und beanstandungslos bleibenden Kfz-Anhaltekontrolle der Polizei, oder bei evtl. stichprobenartiger Prüfung durch ein Baurechtsamt, ob Bauteile oder Gegenstände von einem Gebäude herabfallen könnten (nur zwei Beispiele unter vielen), niemand auf die Idee, für diese Kontrollen Gebühren festzusetzen. Bei den Gebühren für die Waffen-Aufbewahrungskontrollen hat man den "Anlass"-Begriff im Gebührenrecht mindestens "bis zum Anschlag" ausgedehnt, klar abweichend von aller sonstigen behördlichen Gebührenpraxis. Und das mit voller Absicht.
  15. Also, diese Argumentation sticht überhaupt nicht. Zwischen den Kontrollen des örtlichen Ordnungsamts beim ruhenden Verkehr (einerseits) und bei der Waffenaufbewahrung (andererseits) ist im Grundsatz kein Unterschied. Warum soll das erstere dann als "ohnehin bereits aus Steuergeldern bezahlt" abgegolten sein, das zweite aber nicht? Macht keinen Sinn.
  16. Ach, für den Fall bieten sie dir sicherlich Stundung oder Ratenzahlung der Gebühren an. Ernsthaft. Also, ich würde mir für die Verweigerung, wenn Du das vorhaben solltest, schon Besseres überlegen.
  17. Ich finde Gebühren für Verwaltungshandeln nur dann in Ordnung, wenn ich dieses Verwaltungshandeln auch veranlasse (durch Stellen eines Antrages, sonstige Bitte an die Verwaltung tätig zu werden, durch konkrete Verfehlung etc.). Dies ist aber m.E. im Fall anlassloser und beanstandungslos bleibender Kontrollen nicht der Fall. Also sind diese Gebühren nicht in Ordnung.
  18. Den Eindruck habe ich schon eine ganze Weile: Im östlichen Mitteleuropa bzw. Osteuropa verteidigt man offensichtlich die Freiheit (die man so lange nicht hatte) viel entschiedener als hier. Respekt.
  19. Waffen hat man nun mal, um den König von England zu vertreiben und Fleisch auf den Tisch zu bringen...
  20. In West Yorkshire oder in ganz GB?
  21. Das abgegebene Beil nutzt dann der Constable zuhause zum Kaminholz spalten, und das gute Küchenmesser seine Frau (selbst englische Kost will zubereitet werden)... Meinen die das eigentlich wirklich ernst, oder ist das verkannte Satire?
  22. Weapons? Auf dem Plakat sind auch normale Gebrauchsgegenstände und Werkzeuge abgebildet. Warum in aller Welt sollte jemand denn sein Küchenmesser, klassisches Taschenmesser oder sein Beil abgeben?
  23. Ja; und "verkauft" das dem allgemeinen Publikum als vermeintlichen Sicherheitszugewinn bzw. Vorgehen gegen kriminelle Klientel... Ein Irrwitz.
  24. Und selbst wenn sie sich politische "Informations"sendungen anschauen - dann sind die durch die entsprechenden, ersichtlich einseitig "gepolten" Redakteure in der Tenden grün-links verzerrt. Wenn so etwas über viele Jahre läuft - da muss man sich eigentlich nicht wundern.
  25. Ist auch egal, von wann das ist. Fakt ist, dass man offenbar mangels Personal o.ä. die Sicherheitslage an bestimmten Brennpunkten bzw. gegenüber einer ganz bestimmten Klientel nicht wirklich in den Griff bekommt (daher die Einführung). Aber eine Verbotsverordnung, die sich gegen sämtliche Passanten richtet, die soll es dann wundersamer Weise richten.... Das glaubt doch kein Mensch.
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