karlyman
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Und im Hintergrund basteln die schon fleißig an Rot-Rot-Grün und damit "Muttis" Abgang. Soi groß ist die angebliche Liebe auch nicht.
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Den Eindruck habe ich auch, ja. So, wie der z.T. (siehe auch gestrige SPD-Veranstaltung) auftritt, wirkt er eher wie der Hauptdarsteller in einer Polit-Satire.
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Das meint er wohl. Ja, auch ich finde das ziemlich "unscharf" formuliert. "Ungeladene Munition"?? Da kommt in der Tat die Frage nach Schlampigkeit oder Vorsatz/Perfidie der Formulierung auf... -
Auf jeden Fall wurde gestern, beim "politischen Aschermittwoch" der Parteien, klar, was für ein "Dampfplauderer" M. Schulz ist. Da kam, nach meinem Eindruck (und selbst unter Berücksichtigung des Anlasses) nichts als Heißdampf. Ich weiß, dass viele hier die Kanzlerin nicht so schätzen - aber im direkten Vergleich zu Schulz ist Fr. Merkel, was Substanz und Sachlichkeit angeht, wohltuend. Die Faszination, die Schulz auf viele in D auszuüben scheint, ist mir ein echtes Rätsel.
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Beim NWR können wir sowieso das Fazit ziehen: Solange die Daten (egal ob Waffen, Schrank) fest im "Behördenschrank" bzw. dortiger Datei bleiben - kein Problem. Sofern die Daten von dort aber irgendwie an "sonstige Interessierte abfließen" - Problem.
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Von der GdP kamen jedenfalls (m.W.) in der Vergangenheit schon vernünftigere Einstellungen zum legalen, privaten Waffenbesitz - als das weitgehende "Abnicken" des grünen Mists, wie wir es hier sehen.
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Sind wir nicht alle schon im Wahlkampf....?
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Also, man kann HK nicht vorwerfen, dass sie nicht ständig wieder was bringen...
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Nachweis für jede Waffe? Das entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes.
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Stimmt. Und daher würde ich auch exakt das vorlegen. Die Bestätigung des Vereins über den Fortbestand der schießsportlichen Betätigung, gem. Anforderung des Gesetzgebers.
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"Und von Ihrer Freundin - haben Sie da auch noch ein paar schöne Bilder? Sie wissen schon...." Nur so ein flüchtiger Gedanke.
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Hach ja... die hören sich ja auch schon so aggressiv an.
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Schon richtig, aber die Frage der praktischen Machbarkeit ist in einem evtl. Gesetzgebungsverfahren anbringbar.
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Bei Kubotan (und für Leute, die wissen, wie sie damit agieren) fällt mir z.B. der Gegenstand ein, mit dem ich heute morgen ein paar Kartons beschriftet habe. Da steht "Edding 3000" drauf. Ernsthaft, ich denke, irgendwann sind auch juristisch Grenzen für das Reglementieren von Alltagsgegenständen erreicht. Sonst laufen wir irgendwann ohne Schuhe rum und dürfen keinen Schreibstift (oder eben auch Schirm gegen den Regen) mehr bei uns haben. Entsprechende Normierungen wären dann selbst dem "Gutmenschlichsten" politisch nicht mehr verkaufbar...
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Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand. Lassen wir mal den eher exotischen Fall weg, dass irgendein Hersteller da groß "Tactical umbrella" oder "defensive...." oder was in der Art draufschreibt. Das könnte (in einem nicht mehr ganz freien Land) unter gewissen Umständen problematisch sein. Ist aber auch nicht nötig. Ein Aspekt ist da vielleicht noch, dass es (wenn es um eher "kitzlige" Angelegenheiten wie Versammlungen, also die dort etwas spezielle rechtliche Lage geht), zumindest irgendwie nach wechselhaftem Wetter aussehen sollte. Bei stahlblauem Himmel und stabilen 28 Grad Celsius könnte eine Nachfrage entstehen.... (obwohl: Schattenspender). Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.
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Was für spezielle Regenschirme meinst du denn mit "Stockschirm"? Ein normaler Regenschirm ist eben ein normaler Regenschirm.
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Zitat: "zu 1c) Eine getrennte Lagerung von Waffe und Munition ist nur dann wirksam, wenn es sich um eine räumliche Trennung in unterschiedlichen Immobilien handelt. Nur getrennte Fächer in einem Schrank vorzuschreiben, ist wirkungslos." Damit wird klar gemacht, worauf das abzielt: Es geht nicht um sonstige Sicherheit, sondern man traut - elementar- dem legalen Waffenbesitzer selbst nicht. Dieser soll überhaupt nicht mehr die Möglichkeit haben, an seinem Wohnort auch über die Munition verfügen zu können (wer hat, realistisch, zwei "unterschiedliche Immobilien" nebeneinander?) Nach der Praktikabilität (Umsetzbarkeit) - für den Schießsportbereich (welcher nicht stets oder ausschließlich an einer bestimmten Schießstätte ausgeübt wird) und noch mehr - für den Jagdbereich denkt da offenbar keiner. (Was evtl. der Grund ist, dass noch nicht mal die Grünen das in ihrem Antrag so hart bzw. klar benennen).
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"...eröffnet Feuer auf..." ist angesichts des wohl vorliegenden Sachverhalts (unbeabsichtigte Schussabgabe) eine, sagen wir mal, ziemlich "steile" Formulierung.
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Die Grünen wissen doch oft selbst nicht, von was sie da reden.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, nur die "Abwehrmöglichkeiten", was immer weitere Salamischeiben angeht, unterscheiden sich. Bei schwarz dominierter Regierung droht latent auch ein gewisses Geschnipsle, aber die Einwirkungsmöglichkeiten sind besser. Bei rot-(rot)-grün in heutiger Form auf der Regierungsbank - vergesst es. Komplett. Die Salami ist bei denen schneller und konsequenter Weg, als man "Pip" sagen kann. Die brauchen noch nicht mal mehr einen Anlass. Und so etwas wie Gründe brauchen die schon lange keine mehr. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Tjaaa... (Wahrscheinlich wird sogar noch das Wetter besser, wenn sie weg ist...) -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Also, den Landkreis, oder die Stadt (als Träger der Waffenbehörde) kann m.W. niemand über die "Aufsichtsschiene" zwingen, Gebühren zu erheben, wenn diese es nicht wollen. Die haben eine eigene Gebührensatzung und -gestaltung. Sie müssen sich nur an die im Land geltenden gebührenrechtlichen Vorgaben bzw. Grundsätze halten. Letztlich wird die Gebührenerhebung in dem kommunalen Gremium (Gemeinderat, Kreistag) der Stadt bzw. des Kreises, die die Waffenbehörde unterhalten, beschlossen. Und kann dort auch thematisiert werden. Es gibt ja auch nach wie vor etliche Kreise oder Städte, die für beanstandungslos bleibende Aufbewahrungskontrollen keine Gebühr erheben. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Ja, da gebe ich dir recht. Zwar kommt die Gebühr, d.h. die grundsätzliche Entscheidung über deren Erhebung, auch nicht vom Sachbearbeiter und dessen nächsten Vorgesetzten. Aber sie kommt von der Behörde, in deren Rahmen die Waffenbehörde agiert (z.B. in Baden-Württemberg, wo diese beim Landkreis, Stadtkreis oder der Großen Kreisstadt angesiedelt ist, von eben diesen Körperschaften). Und (trotz bislang einschlägiger Verwaltungsrechtsprechung dazu) - entsprechende Rückmeldungen von uns als "Kundschaft" halten das Thema am Köcheln und zeigen, dass keine Akzeptanz der Betroffenen dafür da ist. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Man muss zum Thema Kontroll-Gebühren (trotz der äußerst kritischen Haltung, die auch ich dazu einnehme) allerdings anmerken: Der Bund hat im § 36 Abs. 3 WaffG "bestellt", also eine neue Kontrollpflicht (= Verwaltungsaufgabe) geschaffen. Er "bezahlt" aber nicht - den Aufwand überlässt er den Ländern, hier den Waffenbehörden (als untere Verwaltungsbehörden oder Polizeidienststellen, je nach Gestaltung). Da das Gebührenrecht in der Ausgestaltung der Länder bzw. zuständigen Gebietskörperschaften/Dienststellen liegt, holen die sich das Geld wieder. Trotz dieser Motivlage ist natürlich festzustellen, dass im Bereich Waffenrecht anders agiert wird als bei vielen anderen, durchaus vergleichbaren Kontrollaufgaben. Es soll speziell hier offensichtlich (als "Nebenfolge"; durch Erhöhung des Aufwandes für die Betroffenen) auch eine Vergrämungs-Wirkung erzielt werden. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Das kann durchaus passieren. Nur löst es das (u.a. Gebühren-)Problem eben leider nicht auf Dauer.